Die CDU-geführten Bundesländer haben in der Sitzung des Bundesrates vom 27. Mai dieses Jahres den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention zurückgewiesen und den Vermittlungsausschuss angerufen. Damit wird es aller Vor
aussicht nach nicht mehr zu einer Verabschiedung dieses für die Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsförderung wichtigen Gesetzentwurfs vor der angekündigten Bundestagswahl im September kommen.
Die Grundlagen des Gesetzentwurfs waren zuvor in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Beteiligung des niedersächsischen Sozialministeriums erarbeitet worden. Der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe wurde konsensual verabschiedet.
1. Was hat die CDU-geführten Bundesländer veranlasst, aus dem konsensualen Prozess der Erarbeitung und Verabschiedung des Präventionsgesetzes auszusteigen und die Verabschiedung und das In-Kraft-Treten des Präventionsgesetzes auf die lange Bank zu schieben?
2. Welche Änderungen wollen die CDU-geführten Bundesländer am vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention vornehmen?
3. Können die Einrichtungen und Initiativen, die sich mit Prävention und Gesundheitsförderung befassen, noch mit einem gesundheitlichen Präventionsgesetz in diesem Jahr rechnen, oder wollen die CDU-geführten Bundesländer diesen Gesetzentwurf völlig ad acta legen?
Die gesundheitliche Prävention muss ziel- und qualitätsorientiert sein und alle Mitbürgerinnen und Mitbürger erreichen, unabhängig von sozialen Unterschieden.
Es mangelt bisher nicht an guten Konzepten. So bunt wie das Angebot, so vielfältig ist aber auch die Trägerschaft. Darin liegt ein wesentliches Problem: Die Angebote sind nicht hinreichend koordiniert, nicht auf gemeinsame Ziele ausgerichtet und bleiben deshalb weit hinter ihren Möglichkeiten zurück. Es bedarf der bundesgesetzlichen Regelung.
Es reicht nicht aus, Prävention ausschließlich in die Eigenverantwortung zu entlassen. Der Bevölkerung ist die notwendige Unterstützung zu geben, das eigene Verhalten zu überdenken und nachhaltig zu ändern.
Der Beschluss der 77. Gesundheitsministerkonferenz vom 18. Juni 2004 war in der Frage der Stärkung der gesundheitlichen Prävention richtungweisend: Die Länder haben ihre Forderungen nach einem Gesetzentwurf des Bundes konkretisiert. Sie waren sich einig darüber, keine neuen bürokratischen Verwaltungsstrukturen zu schaffen.
Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat sich mit Beteiligung der Niedersachsischen Landesregierung am 9. September 2004 im Konsens auf die Eckpunkte verständigt und in den weiteren Beratungen auch die Inhalte zum Gesetzentwurf Ende Januar 2005 festgelegt.
Den Ländern war unverzichtbar, entsprechend dem föderativen Aufbau der Bundesrepublik regionale Kompetenzen festzuschreiben und einen Teil der verfügbaren Mittel in regionalen, Träger übergreifenden Settings zu binden. Dabei sollte auf bewährte und vorhandene Strukturen zurückgegriffen werden, um die ohnehin begrenzten Mittel sachgerecht und effektiv einzusetzen und nicht in den Aufbau neuer Bürokratien zu investieren.
Die Länder haben die vom Bund gewollte und durchgesetzte Stiftung Prävention sowohl in ihrer Organisationsform als auch mit ihrer Aufgabenzuweisung kritisch und im Widerspruch zu ihrer Forderung gesehen. Sie haben im Verlaufe der Beratungen zudem die Regelungsdichte - die der Bund erforderlich erachtete - infrage gestellt.
Zu 1. und 2: Der Bundesrat hat in seiner 809. Sitzung am 18. März 2005 die Notwendigkeit, die gesundheitliche Prävention in Deutschland zu fördern, eindeutig bejaht. Er hat zugleich die originäre Zuständigkeit der Länder festgestellt und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Errichtung der Bundesstiftung Prävention im Gegensatz zu der Länderforderung nach einfachen und transparenteren Organisationsstrukturen steht.
den Gesetzentwurf im Hinblick auf einfache und transparentere Organisationsstrukturen auf Bundesebene zu überarbeiten,
Das musste im zweiten Durchgang im Bundesrat am 27. Mai 2005 zwangsläufig zur Anrufung des Vermittlungsausschusses führen.
Der Vermittlungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2005 die Beratungen des Gesetzes vertagt. Damit ist es noch im verfassungsrechtlichen Verfahren und keineswegs auf die „lange Bank“ geschoben.
Der erste Teil wäre mit Ja zu beantworten, wenn die Bundesregierung ihre Haltung zu den Forderungen des Bundesrats revidierte.
Der zweite Teil der Frage kann nicht für die unionsgeführten Länder, sondern ausschließlich namens der Niedersächsischen Landesregierung beantwortet werden, und zwar mit Nein.