Frau Müller, Sie führen in Ihrer Pressemitteilung auch die Unterbringungskosten an. Das ist ein wichtiges Thema. Recht haben Sie, wenn Sie sagen, Haftplätze für Gefangene mit Ersatzfreiheitsstrafen dürfen nicht die teuersten sein.
Gerade deshalb haben wir uns für Langenhagen entschieden. Diese Abteilung, Herr Hagenah, bietet die für Ersatzfreiheitsstrafen angemessenen Sicherheitsstandards. Sie ist nicht personalintensiv, weil die Hafträume der Frauen tagsüber eben nicht verschlossen sind und damit Raum für gemeinsame Aktivitäten besteht.
- Dazu komme ich noch. - Die Abteilung in Langenhagen ist für Frauen, die Ersatzfreiheitsstrafen verbüßen, geradezu ideal und keineswegs ein Gefängnis für Schwerkriminelle.
Nun kommt die Unterrichtseinheit „offener Vollzug“. Hierzu muss ich Ihnen sagen, dass nach unseren Feststellungen im ersten Halbjahr 2005, d. h. vor Änderung des Vollstreckungsplans, 88 % der Frauen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßten, im geschlossenen Vollzug untergebracht waren.
Das lag nicht etwa daran, dass der offene Vollzug für Frauen mit Ersatzfreiheitsstrafen tabu gewesen wäre. Nein, das lag schlichtweg daran, dass wir die Personen zunächst in den geschlossenen Vollzug bringen, um dort zu sehen, wer für den offenen Vollzug geeignet ist und wer nicht. Frau Lorberg hat schon darauf hingewiesen, dass gerade drogenabhängige Frauen, die noch labil sind, nicht für den offenen Vollzug geeignet sind. Das ist der Grund, weshalb die Frauen vor der Änderung des Vollstreckungsplans zuerst in den geschlossenen Vollzug gekommen sind und jetzt immer noch zuerst dahin gelangen, dann aber in den offenen Vollzug verlegt werden, soweit sie dafür geeignet sind.
Insofern ist nicht eine vermeintlich eklatante Ungleichbehandlung vorzufinden - auch nicht in Langenhagen. Denn auch in Langenhagen ist der offene Vollzug nicht tabu. Wir betrachten Langenhagen als Einweisungsabteilung. Dort werden die Frauen sehr genau beobachtet und dann auch in den offenen Vollzug, so wie das schon geschehen ist, z. B. in die Haltenhoffstraße, verlegt.
Ich habe es bereits gesagt: Wir haben schon zwei Fälle in Langenhagen, die in den offenen Vollzug verlegt worden sind. Diese beiden Frauen befinden sich dort im Freigang.
Jetzt möchte ich auf die vermeintliche Ungleichbehandlung, nicht im Vergleich vor und nach Vollstreckungsplanänderung, sondern im Vergleich zum Männervollzug zu sprechen kommen. Ich muss dazu sagen, dass es sicherlich richtig ist - das gebe ich auch zu -, dass der Vollstreckungsplan nicht ganz so leicht zu lesen ist. Er ist für Rechtspfleger geschrieben; diese müssen wissen, wohin sie die Verurteilten zu laden haben. Was
dann allerdings innerorganisatorisch zu geschehen hat, ist die Entscheidung des Justizvollzuges und nicht mehr der Rechtspfleger.
Deshalb möchte ich Sie über die Vorgehensweise beim Männervollzug in Kenntnis setzen. Auch männliche Verurteilte, die nach dem Vollstreckungsplan für eine Unterbringung im offenen Vollzug in Betracht kommen, werden grundsätzlich zunächst in den geschlossenen Vollzug geladen bzw. - das ist jetzt wichtig - auch in eine gesicherte Abteilung des offenen Vollzuges. Wir haben Haftanstalten in Niedersachsen, die als Anstalten des offenen Vollzuges deklariert sind. Aber diese Anstalten des offenen Vollzuges haben gesicherte Abteilungen. Die Männer kommen in die gesicherten Abteilungen, bevor die Entscheidung getroffen wird, ob ein offener Vollzug stringent in allen Bereichen möglich ist.
In den gesicherten Abteilungen und im geschlossenen Vollzug allgemein wird die Eignung für den offenen Vollzug geprüft. Erst wenn diese festgestellt ist - und nur dann -, werden sie in den offenen Vollzug verlegt. Ansonsten bleiben sie im geschlossenen Vollzug.
Ich hoffe, dass diese Informationen hilfreich gewesen sind. Wenn Sie aufmerksam zugehört haben, Frau Müller, dann müssten Sie zu dem Ergebnis kommen, dass es keine Schlechterstellung der Frauen durch den neuen Vollstreckungs- und Einweisungsplan gibt, und es gibt auch keine Schlechterstellung der Frauen im Vergleich zu den Männern.
Meine Damen und Herren, vor allem gibt es aber überhaupt keinen rechtspolitischen Skandal, sondern - und darauf bin ich gemeinsam mit den Anstaltsleiterinnen und -leitern sehr stolz - ein durchdachtes Justizvollzugskonzept dieser Landesregierung, das wir konsequent und verlässlich umsetzen. Darauf sind wir stolz. - Vielen Dank.
Herzlichen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.
Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Es wird empfohlen, den Antrag federführend dem Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen zu überweisen, mitberatend sollen der Unterausschuss „Justizvollzug und Straffälligenhilfe“ des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen sowie der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit tätig werden. Wer so beschließen möge, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Das sehe ich nicht.
Ich danke für die Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen einen wunderschönen Abend. Ich bitte morgen früh um 9 Uhr in alter Frische um Anwesenheit.