Protokoll der Sitzung vom 16.09.2005

Zu 1: Die Förderrichtlinie sieht unter Nr. 7.8 vor, dass für den Fall, dass „mehr Anträge eingehen als Fördermittel im jeweiligen Jahr zur Verfügung stehen, diese Anträge für das Folgejahr vorgemerkt werden“. Anträge, die somit in einem Jahr nicht berücksichtigt werden können, werden automatisch für das Folgejahr mit in die Vorhabenplanung auf

genommen. Eine Ablehnung von Anträgen erfolgt daher nicht. Daraus folgt, dass in den Bewilligungsrunden der Jahre 2003 und 2004 bislang keine Anträge abgelehnt worden sind. Alle nicht bewilligten Förderanträge befinden sich weiterhin in der Vorhabenplanung des Jahres 2005.

Zu 2: Die Niedersächsische Landesregierung legt sehr großen Wert auf die Förderung der Schülerinnen und Schüler an allen niedersächsischen Schulen in allen Schulformen. Durch den § 23 Abs. 5 des Niedersächsischen Schulgesetzes ist die Niedersächsische Landesregierung verpflichtet, Hauptschulen in besonderer Weise zu unterstützen. Diese Vorgabe ist in die Bildung der Prioritäten innerhalb der Förderrichtlinie eingeflossen und wird konsequent umgesetzt.

Schülerinnen und Schüler einer Integrierten Gesamtschule als Hauptschüler zu bezeichnen entspricht nicht den bildungspolitischen Vorstellungen der Landesregierung, und somit werden auch die Integrierten Gesamtschulen nicht der Priorität der Hauptschulen zugeordnet.

Zu 3: Die Berücksichtigung von Anträgen auf Gewährung einer Zuwendung aus dem IZBB erfolgt auf der Grundlage der o. g. Förderrichtlinie. In diesem Zusammenhang gibt es keine regionalen oder sonst wie gearteten Sonderregelungen. Die Förderrichtlinie ist ohne Ausnahme auf alle Anträge aller Regionen des Landes Niedersachsen anzuwenden. Von einer Benachteiligung hannoverscher Schulen kann insoweit keine Rede sein.

Im Bereich der Stadt Hannover wurden im Jahr 2004 sieben Zuwendungsbescheide wirksam. Zuwendungen über einen Zuschuss von insgesamt 4 520 000 Euro wurden ausgesprochen, darunter ein Zuwendungsbescheid über 1 978 000 Euro für die IGS Mühlenberg. In der aktuellen Vorhabenplanung ist für die Stadt Hannover das Vorhaben an der Hauptschule Isernhagener Straße mit 359 000 Euro in die Förderpriorität a) eingeordnet, fünf Vorhaben mit einer Gesamtsumme von 4 713 000 Euro sind gemäß den Vorgaben der Förderrichtlinie in Förderpriorität b) aufgeführt. Es handelt sich bei diesen Vorhaben um solche an Integrierten Gesamtschulen. Von einer Benachteiligung von Schulen aus Hannover kann somit keine Rede sein.

Anlage 10

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 13 der Abg. Ina Korter (GRÜNE)

Geheimniskrämerei im Kultusministerium? Warum gibt Herr Busemann die Anmeldezahlen zu den weiterführenden Schulen nicht heraus?

Nach der Abschaffung der Orientierungsstufe durch die Landesregierung sind zum Schuljahr 2005/2006 zum zweiten Mal die weiterführenden Schulen nach der vierten Klasse auf der Grundlage von Schullaufbahnempfehlungen der Grundschulen von den Eltern für ihre Kinder angewählt worden.

Das Anwahlverhalten gibt auch Aufschluss darüber, in welcher Weise sich Eltern Bildungschancen für ihre Kinder von den weiterführenden Schulen erhoffen.

Der Vergleich der Anmeldezahlen der Schuljahre 2004/2005 und 2005/2006 macht zudem deutlich, wie sich die Akzeptanz der jeweiligen Schulformen im zweiten Jahr nach Abschaffung der Orientierungsstufe entwickelt hat.

Bereits vor den Ferien lagen die Anmeldezahlen für die Gesamtschulen landesweit vor und konnten den Abgeordneten von den beteiligten Verbänden zur Verfügung gestellt werden. Demgegenüber war das Kultusministerium nicht in der Lage oder nicht bereit, den Abgeordneten die Zahlen der Anmeldungen zu den weiterführenden Schulen vorzulegen, obwohl sie doch bei den Schulträgern erfasst sind.

Am 9. August 2005 erhielten wir aus dem Ministerium die Auskunft, man werde bis zum 8. September die Daten erheben und sie den Abgeordneten wohl nicht vor Oktober vorlegen können.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Kinder in den verschiedenen niedersächsischen Landkreisen werden nach den Sommerferien 2005 die Hauptschule, wie viele die Realschule, wie viele die Gesamtschule und wie viele das Gymnasium besuchen (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben auf Grundlage der Anmeldungen)?

2. Wie stellt sich das Anwahlverhalten zu den weiterführenden Schulen in den früheren Regierungsbezirken und landesweit dar, und welche Veränderungen zu den Anmeldungen im vergangenen Schuljahr sind festzustellen?

3. Welche Konsequenzen will die Landesregierung aus dem Anwahlverhalten der Eltern ziehen?

Angesichts der Umsetzung der Schulstrukturreform und gleich drei betroffener Jahrgänge wurde im vergangenen Jahr mit hohem technischen, personellen und zeitlichen Aufwand eine Voraberhebung über das Internet durchgeführt, deren Ergebnisse deshalb frühzeitig vorgelegen haben. Statistisch gesicherte Zahlen zu den Schülerströmen in die weiterführenden Schulen sind erst nach Unterrichtsbeginn exakt zu ermitteln. Eine Reihe von Schülerinnen und Schülern wird erfahrungsgemäß von ihren Eltern gar nicht angemeldet und ist deshalb auch erst mit Unterrichtsbeginn zu erfassen. Eine Erhebung von Anmeldungen bei den Schulträgern der öffentliche Schulen und der Schulen in freier Trägerschaft hätte zu keinen verwertbaren Daten auf Landesebene geführt. Die genauen Zahlen zu den Übergängen in die weiterführenden Schulen werden mit der Erhebung der Schuldaten am 8. September 2005 erhoben. Erste Auswertungen liegen Anfang Oktober vor.

Bekannt sind die Anfang Februar an den Schulen erhobenen Prognosen der Schülerzahlen zum 1. August 2005. Nach diesen Prognosen ergibt sich im Vergleich zum fünften Schuljahrgang des vorigen Schuljahrs keine signifikante Veränderung. Im Landesdurchschnitt haben sich demnach die Eltern von ca. 18,3 % der Kinder für die Hauptschule (Vorjahr 17,9 %), von 37,0 % für die Realschule (Vorjahr 36,3 %) und von 39,2 % für das Gymnasium (Vorjahr 40,5 %) als weiterführende Schule ihres Kindes entschieden. Etwa 5,5 % werden eine Gesamtschule (Vorjahr 5,2 %) besuchen.

Die Empfehlungen der abgebenden Grundschulen dürften gemäß Trenderhebung vom Februar 2005 zu 29,2 % für die Hauptschule, zu 38,3 % für die Realschule und zu 32,5 % für das Gymnasium gegeben worden sein.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1 und 2: Die Fragen können nach Vorliegen der Ergebnisse der statistischen Erhebung Anfang Oktober 2005 genau beantwortet werden.

Zu 3: Die sich abzeichnenden Übergänge auf die weiterführenden Schulen geben keinen Anlass, die bildungspolitischen Grundsätze der Landesregierung zu ändern.

Anlage 11

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 14 des Abg. Heinrich Aller (SPD)

Rekordhoch bei Ölpreis auf dem Weltmarkt Auswirkungen auf die Förderabgabe

Seit Monaten wird über steigende Ölpreise auf den Weltmärkten berichtet. Die Ursachen für erhebliche Preisschwankungen, steigende Preise und immer neue Höchstpreise verunsichern die Märkte und bleiben nicht ohne Auswirkungen auf die nationalen Volkswirtschaften.

Am 9. August 2005 berichtet die HAZ unter der Überschrift „Ölpreis erreicht Rekordhoch“. Wörtlich heißt es:

„Die Ölpreise liegen derzeit rund 40 Prozent über denen vor einem Jahr. Wird die Inflation herausgerechnet, ist das Preisniveau allerdings bedeutend niedriger als nach der Revolution im Iran 1979. Auf die heutige Situation umgerechnet kostete das Barrel damals 80 Dollar.“

Der Ölpreis am Weltmarkt hat unmittelbare Bedeutung für die Ausgestaltung der Förderabgabe auf Erdöl und Erdgas in Niedersachsen. Bisher haben die Landesregierungen, jeweils unter Berücksichtigung der Märkte und Preisentwicklungen, relativ zeitnah auf veränderte Rahmenbedingungen reagiert.

Ein zentrales Kriterium niedersächsischer und deutscher Preispolitik ist die Vermeidung so genannter Windfallprofits für Unternehmen durch angemessene Anpassung der Förderabgabe auf Erdöl und Erdgas. Die Einnahmen aus der Förderabgabe waren und sind für den Landeshaushalt trotz der Verteilungswirkung des Länderfinanzausgleichs von erheblicher Bedeutung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung an den Ölmärkten unter Preis- und Versorgungsgesichtspunkten weltweit und für die Förderung in Niedersachsen?

2. Welche Erkenntnisse und Erwartungen sind der Festsetzung der Förderabgabe für die Haushaltsjahre 2005, 2006 und die Planzahlen des Mipla-Zeitraumes zugrunde gelegt worden?

3. In welchem Umfang und gegebenenfalls mit welcher Begründung hält die Landesregierung die Höhe der Förderabgabe angesichts der Rahmenbedingungen am Weltmarkt nach oben oder unten für korrekturbedürftig?

Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1: Zur Entwicklung der Rohölpreise auf dem Weltmarkt ist generell anzumerken, dass

sie als Börsenpreise stündlichen Veränderungen unterliegen,

die Kursnotierungen stark durch spekulative Optionskäufe bestimmt werden,

sie äußerst spontan auf weltpolitische und wirtschaftliche Meldungen und Verlautbarungen seitens der Förderländer oder des Hauptölverbrauchslandes USA sowie auf Naturkatastrophen (wie jüngst beim Hurrikan Katrina) reagieren.

Die Preise der letzten Jahre verdeutlichen dies recht eindrucksvoll. Betrug z. B. das Preismittel für die Rohölsorten North Sea Brent/Arabien Light zu Beginn des Jahres 2004 noch 29,6 Dollar je Barrel, stieg es bei hoher Volatilität bis Anfang 2005 auf 40,2 Dollar je Barrel und hatte - wiederum bei hoher Volatilität am 30. August 2005 mit 68,1 Dollar je Barrel seinen bisherigen Höchststand.

Mit einer Rohölknappheit lassen sich diese Preise allerdings nicht begründen. Nach dem neuesten Oil Market Report der Internationalen Energie Agentur (IEA) in Paris hat auch im ersten Halbjahr 2005, wie bereits in den Zeiträumen zuvor, die weltweite Förderung den Verbrauch erheblich überschritten.

Über die künftige Preisentwicklung gehen die Meinungen der internationalen Analysten und Experten weit auseinander. Während einige den Preis - vornehmlich bedingt durch die Aktivitäten spekulativer Fonds - bei immer neuen Rekordhöhen sehen, wobei die 100 Dollar-Marke nicht ausgeschlossen wird, nehmen andere kurzfristig Preise von über 50 Dollar je Barrel an und halten mittelfristig 40 Dollar je Barrel für wahrscheinlich.

Das im Inland verbrauchte Erdöl stammt zu mehr als 97 v. H. aus Importen. Von den in Deutschland im Jahr 2004 geförderten rund 3 v. H. des Verbrauchs (rund 3,52 Millionen t) entfielen 36,2 v. H. (rund 1,27 Millionen t) auf die Förderung in Niedersachsen. Bei dem im Inland verbrauchten Erdgas stammen rund 80 v. H. aus Importen. Hierbei entfielen von den in Deutschland im Jahr 2004 geförderten rund 20 v. H. des Verbrauchs (rund 19,5 Milliarden m³) 90,2 v. H. auf die niedersächsische Förderung.

Maßgebend für die Preisgestaltung des im Inland gewonnenen Erdöls und Erdgases sind wegen des jeweils hohen Importanteils und des sich daraus ergebenden Wettbewerbs in erster Linie die Weltmarktpreise. Bezüglich des Erdgases ist dabei zu beachten, dass die Faktoren, die die Preissituation beim Erdöl bestimmen, sich über Preisanpassungsklauseln zeitverzögert (nach ca. sechs Mo- naten) auch im Erdgasbereich auswirken. Die Förderung in Niedersachsen hat auf diese Preisgestaltungen keinerlei Einfluss.

Anzumerken bleibt noch, dass die im weltweiten Vergleich äußerst kleinen niedersächsischen Erdölfelder bereits seit Jahrzehnten in Förderung stehen. Deren zunehmende Erschöpfung führt zu einem stetigen Rückgang der Fördermengen, der auch durch noch so hohe Preise auf dem Weltmarkt nicht verhindert werden kann. Das derzeit sehr hohe Preisniveau trägt allerdings zu einer Verlangsamung dieses Prozesses bei.

Zu 2: Nach der Grundsatzregelung des § 31 Abs. 2 des Bundesberggesetzes (BBergG) beträgt die Förderabgabe 10 v. H. des Marktwerts (oder Be- messungsmaßstabs) der für im Geltungsbereich des BBergG gewonnenen Bodenschätze dieser Art innerhalb des Erhebungszeitraumes (Kalenderjahr) durchschnittlich erzielt wird. Die Förderabgabe knüpft demnach an den Wert des Bodenschatzes und nicht an Gewinne/Verluste der Förderunternehmen an.

Gemäß § 32 Abs. 2 BBergG können die Länder u. a.