Protokoll der Sitzung vom 16.09.2005

Gemäß § 32 Abs. 2 BBergG können die Länder u. a.

Bewilligungen und Bergwerkseigentum auf bestimmte Bodenschätze oder in bestimmten Gebieten von der Förderabgabe befreien,

einen abweichenden, d. h. höheren oder niedrigeren Förderabgabesatz als 10 v. H. festsetzen oder einen anderen Bemessungsmaßstab festsetzen als den Marktwert.

Voraussetzung für eine solche abweichende Regelung:

Anpassung an die bei Inkrafttreten des BBergG geltenden Regelungen,

Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes,

Abwehr einer Gefährdung der Wettbewerbslage der gewinnenden Unternehmen,

Sicherung der Versorgung des Marktes mit Rohstoffen,

Verbesserung der Ausnutzung von Lagerstätten,

Schutz sonstiger volkswirtschaftlicher Belange,

Verwendung der Bodenschätze im Gewinnungsbetrieb.

Die Förderabgabe ist danach als ein elastisches Instrument zur wirtschaftlichen Intervention und mithin als ein Mittel der Wirtschaftspolitik zu betrachten. Dies wird besonders deutlich durch die sehr allgemein gehaltene und wenig konkretisierte Alternative „zum Schutz sonstiger volkswirtschaftlicher Belange“. Ein abweichender Vomhundertsatz oder eine andere Bemessungsgrundlage ist allerdings nur zulässig, wenn eine dieser abschließend aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist. Das ausschließliche Interesse eines Landes z. B. an der Erzielung von Einnahmen in bestimmter Höhe reicht somit für die Festsetzung eines dementsprechend benötigten Abgabesatzes nicht aus.

Insbesondere die Ende des Jahres 2003 recht hohen Rohölweltmarktpreise haben die Niedersächsische Landesregierung am 9. Dezember 2003 veranlasst, für das Jahr 2004 die Heraufsetzung der Abgabesätze

auf den Bodenschatz Erdöl von 13 auf 15 v. H. des Marktwerts für mittlere und große Felder unter Befreiung der kleinen Felder,

auf den Bodenschatz Naturgas von 22 auf 28 v. H. des Bemessungsmaßstabs

zu beschließen. Als Haushaltsansatz ist seinerzeit eine Einnahme von 385,08 Millionen Euro veranschlagt worden.

Aufgrund der sich Ende des Jahres 2004 für das Jahr 2005 abzeichnenden Entwicklung der Rahmenbedingungen sind die vorgenannten Abgabesätze und auch der Haushaltsansatz für das Jahr 2005 beibehalten worden.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass bezüglich der Höhe der Einnahmen aus der Förderabgabe eine zuverlässige und belastbare Veranschlagung für einen mehrjährigen Zeitraum wegen der wohl von niemandem einzuschätzenden Preisentwicklungen beim Erdöl und Erdgas kaum möglich sein dürfte.

Zu 3: Ob und inwieweit bei der Gesamtbetrachtung der vorstehend genannten Faktoren und Gegebenheiten für das Jahr 2006 eine Erhöhung oder Senkung der Abgabesätze in Betracht kommt, ist derzeit noch offen. Die Entwicklung der Rahmenbedingungen in den nächsten Monaten bleibt abzuwarten. Nach erster Einschätzung könnte bei einer Stabilisierung der derzeitigen Weltmarktpreise an eine angemessene Erhöhung der Sätze gedacht werden.

Anlage 12

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 15 des Abg. Hans-Jürgen Klein (GRÜNE)

Überraschungscoup: Hamburger Hafenschlick jetzt vor Cuxhaven?

Ende Juli verkündete der Hamburger Senat über die Presse, dass er künftig den bei der Unterhaltungsbaggerei anfallenden Schlick aus dem Hamburger Hafen nicht mehr innerhalb der Stadtgrenzen entsorgen will. Da sich die Menge in den letzen Jahren mindestens verdreifacht hat, soll der Schlick jetzt bei Scharhörn, 14 km vor Cuxhaven, verklappt werden. Die Stelle liegt auf dem Hoheitsgebiet von SchleswigHolstein, dessen Regierung ihre Zustimmung bereits erklärt haben soll. Über die Auswirkungen dieser Maßnahme auf gesundheitliche, ökologische, touristische und fischereiwirtschaftliche Belange sind keine Einzelheiten in der Öffentlichkeit bekannt.

Das Vorhaben ist an der Küste auf große Empörung gestoßen. Dazu hat insbesondere beigetragen, dass das Verfahren hinter verschlossenen Bürotüren, d. h. offensichtlich behördenintern und ohne Öffentlichkeitsbeteiligung, durchgeführt wurde. Dabei wurden auch selbstverständliche nachbarschaftliche Informationspflichten ignoriert. Der Cuxhavener Oberbürgermeister z. B. reagierte tief betroffen und empört auf das Hamburger Ansinnen und die fehlende Information. Er wird in der örtlichen Presse wie folgt zitiert: „Es kann ja wohl nicht angehen, dass bei uns Menschen Erholung suchen, Haut- und Atemwegserkrankungen auskurieren wollen und jetzt hier vermutlich hochbelasteter Hafenschlick abgelagert werden soll.“

Die Hamburger Port Authority (HPA) verweist darauf, dass die Entscheidung für den neuen Standort unter kritischer Begleitung durch schleswig-holsteinische, hamburgische und niedersächsische Fachleute getroffen wurde.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie waren niedersächsische Behörden in diesen Entscheidungsprozess eingebunden, und wie haben diese dabei agiert?

2. Welche Detailinformationen besitzt die Landesregierung über eine mögliche Beeinträchtigung gesundheitlicher, ökologischer, touristischer und fischereiwirtschaftlicher Belange durch die cuxhavennahe Verklappung, und wie beurteilt sie unter diesen Umständen die Maßnahme?

3. Welche Maßnahmen hat sie ergriffen, um mögliche Schäden von niedersächsischen Bürgerinnen und Bürgern und ihren an der Küste Erholung suchenden Gästen abzuwenden?

Vorbemerkungen:

Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Hamburg Port Authority (HPA), hat das Land Schleswig-Holstein mit Schreiben vom 15. und 20. Juli 2005 um Erteilung des Einvernehmens für die zur Durchführung von Unterhaltungsmaßnahmen erforderliche Verbringung von Baggergut aus der Bundeswasserstraße Elbe auf dem Hoheitsgebiet Schleswig-Holsteins gebeten. Die Sedimentumlagerung ist Teil des Hamburger Gesamtkonzeptes zum Strombau- und Sedimentmanagement der Tideelbe.

Am 12. August 2005 hat die Baggerung begonnen, und bisher sind 115 000 m³ verklappt worden. Bis Ende dieses Jahres sollen rund 0,8 Millionen m³ in die Nordsee verlagert werden. Bis 2008 sollen weitere 3,7 Millionen m³ folgen.

Hintergrund der Unterhaltungsmaßnahmen ist die Beseitigung des permanent vom Oberlauf der Elbe nachgelieferten Materials. Seit 1999/2000 werden ständig steigende Mengen von Sedimenten im Hamburger Hafen, bedingt durch den Tidewechsel, nach der Verklappung unterhalb Hamburgs binnen Monaten in den Hafen zurückgespült, sodass in den letzten Jahren die Wassertiefen im Hafen rapide abgenommen haben.

Bereits jetzt bestehen Mindertiefen von bis zu 1,5 m im Köhlbrand und der Norderelbe, sodass Schiffe nur noch bei bestimmten Tideverhältnissen in den Hamburger Hafen einlaufen können.

Am 26. Juli 2005 hat Schleswig-Holstein gegenüber der Hansestadt Hamburg seine Einverständniserklärung abgegeben, das Baggergut auf schleswig-holsteinischem Hoheitsgebiet zwischen Scharhörn und Helgoland bei den Koordinaten 54°03’ N und 07°58’ E, 46 km nordwestlich von Cuxhaven - nicht 14 km wie in der Anfrage behauptet - einzubringen; die Entfernung zu St. Peter-Ording beträgt 50 km. Daneben enthält die Erklärung Vorgaben zur Untersuchung des Bagger

gutes im Hinblick auf die Minimierung der ökotoxikologischen und biologischen Auswirkungen sowie des dazu erforderlichen Monitorings. Es darf nur Baggergut aus der Norder- und Süderelbe eingebracht werden. Sedimente aus den Hafenbecken müssen landseitig verbracht werden. Weiterhin sind die international gültigen Baggergutrichtlinien zu beachten.

Hamburg hat sich in der Erklärung verpflichtet, die Öffentlichkeit umfassend zu informieren und als Grundlage ein mit Schleswig-Holstein abgestimmtes Kommunikationskonzept zu erstellen. Die Umsetzung erfolgt im gemeinsamen Einvernehmen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Das Niedersächsische Umweltministerium arbeitet im Bereich des Sedimentmanagements der Tideelbe seit vielen Jahren eng mit den zuständigen Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holsteins zusammen. Auf Fachebene erfolgten die ersten konkreten Informationen Anfang April diesen Jahres. Hier wurde eine mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung abgestimmte Textfassung von Hamburg Port Authority (HPA) vorgestellt. Diese wurde auf der Ebene der Sachverständigen in Niedersachsen fachlich geprüft.

HPA hat am 26. Juli 2005 u. a. das Niedersächsische Umweltministerium und den NLWKN informiert. Zeitgleich wurden die Landkreise Cuxhaven, Friesland, Harburg, Lüneburg, Stade, Wesermarsch und Wittmund sowie Kammern, Institute, Landesämter, Fischerei-, Tourismus- und Umweltverbände schriftlich informiert.

Da sich die Klappstelle im Hoheitsgebiet Schleswig-Holsteins befindet, war zunächst eine Einvernehmenserklärung des Landes Niedersachsen nicht erforderlich.

Hamburg hat eine unmittelbare Information über die fortschreitenden Ergebnisse der Ausbreitungsmodellierung zugesagt, dies ist am 25. August 2005 erfolgt. Hier wurden erste Ergebnisse des Monitorings vor Verklappungsbeginn sowie das begleitende Monitoringkonzept während der Verklappung vorgestellt. Gezeigt wurde darüber hinaus von der Bundesanstalt für Wasserbau eine Ausbreitungsmodellierung der Schwebstoffwolke an der Klappstelle. Anhand der computeranimierten Simulation einer 14-tägigen Verklappungsfolge wurde deutlich, dass niedersächsisches Hoheits

gebiet betroffen sein könnte. Folgerichtig müsste dann die Freie und Hansestadt Hamburg eine Einvernehmenserklärung beim Land Niedersachsen beantragen.

Zu 2: Die Verklappungsstelle liegt bei den Koordinaten 54°03’ N und 07°58’ E, 46 km nordwestlich von Cuxhaven. Durch die an der Klappstelle natürlicherweise sich im Tideverlauf einstellende Drehströmung ist nach derzeitigem Kenntnisstand eine Beeinträchtigung der Interessen der niedersächsischen Küsten nicht zu erwarten.

Die fischereiwirtschaftlichen Belange sind vom zuständigen Fischereiamt geprüft worden. Da das Verklappungsgebiet fischereilich weniger genutzt wird, konnte der Verklappung grundsätzlich zugestimmt werden.

Die Klappstelle liegt außerhalb des trilateralen Kooperationsgebietes Wattenmeer (Kooperations- partner: Niederlande, Dänemark und Deutschland) und widerspricht somit nicht dem Trilateralen Abkommen. Die fortzuführenden Vorausberechnungen und das laufende Monitoring werden anzeigen, ob die Sedimentwolke doch das trilaterale Gebiet erreicht. Dann müsste geprüft werden ob naturschutzfachliche Belange betroffen sind.

Zu 3: Auf Fachebene wurde erfolgreich darauf hingearbeitet, dass nicht die ursprünglich vorgesehene Klappstelle ca. 15 km vor Cuxhaven benutzt wird, sondern die 46 km entfernt liegende Klappstelle.

Das Niedersächsische Umweltministerium hat in Gesprächen mit der Hamburg Port Authority (HPA) darauf hingewirkt, dass dem Umweltausschuss der Stadt Cuxhaven am 29. August 2005 in öffentlicher Sitzung durch HPA das Projekt vorgestellt wurde. Hamburg hat sich aufgrund der Eile des Verfahrens bei der Stadt Cuxhaven entschuldigt, dass Cuxhaven nicht zeitnah informiert wurde, und für die Zukunft einen besseren Informationsfluss zugesagt. Auf Nachfrage des Niedersächsischen Umweltministeriums bei der Stadt Cuxhaven bestehen im Augenblick weder bei der Verwaltung noch im Rat der Stadt weitere offene Fragen.

Nach Absprache kann diese zusätzliche Information durch HPA auch in anderen Städten, Gemeinden und Kreisen erfolgen.

Das Niedersächsische Umweltministerium hat bei der HPA erreicht, dass die Computersimulation der Bundesanstalt für Wasserbau, die die Ausbreitung