Dass die Fehlalarme in der Samtgemeinde Nenndorf überwiegend auf nicht ausreichende Wartung der Anlagen zurückzuführen sind, ist im Übrigen nach von dort eingegangenen Informationen nicht eindeutig. Nach einer Aufstellung der Samtgemeinde ist die Ursache für die Fehlalarme in den
meisten Fällen nicht erfasst, oder der Fehlalarm wurde z. B. durch Bau-/Reinigungsarbeiten oder unterschiedliche Rauchentwicklungen ausgelöst. Auch hat das VG in seinem Urteil in keiner Weise festgestellt, dass der Tatbestand des § 26 Abs. 4 Nr. 4 NBrandSchG in der Praxis im Grunde allgemein nicht zu erfüllen ist. Aussagekräftige Daten aus dem gesamten Land liegen dazu aus den bestehenden Statistiken nicht vor. Eine Gesetzesänderung setzt eine entsprechende Erhebung und Bewertung voraus.
Die angesprochene Problematik war in den letzten Jahren bereits verschiedentlich Gegenstand von Diskussionen und wurde auch von den kommunalen Spitzenverbänden schon vorgetragen. Letztlich ergibt sich aus der steigenden Zahl von automatischen Brandmeldeanlagen ein Spannungsfeld zwischen der Verbesserung des vorbeugenden Brandschutzes und den sich daraus ergebenden Schwierigkeiten für den abwehrenden Brandschutz. Einem zuverlässigen und guten abwehrenden Brandschutz durch die Feuerwehren, wie er in Niedersachsen zweifellos vorhanden ist, muss ein effektiver vorbeugender Brandschutz vorausgehen, damit Brände möglichst gar nicht erst entstehen. Dies ist das Ziel aller am Brandschutz Beteiligten. Ob die Motivation der Feuerwehrleute davon abhängig gemacht werden darf, dass die Feuerwehr überwiegend zu „echten“ Einsätzen ausrückt, sei an dieser Stelle dahingestellt. Im Rahmen der Kostenfrage muss in dem Zusammenhang aber auch und vor allem daran gedacht werden, dass für die Kommunen ein Brandbekämpfungseinsatz letztlich erheblich teurer ist als ein Fehlalarm und die Einsätze bei Bränden gem. § 26 Abs. 1 NBrandSchG unentgeltlich sind - von dem möglichen Gesamtschaden bei einem Brandfall einmal ganz abgesehen.
Nicht zuletzt hat unabhängig von der Regelung im NBrandSchG jede Gemeinde die Möglichkeit, in Verträgen mit Betreibern von automatischen Brandmeldeanlagen eine Verpflichtung zum Kostenersatz bei Fehlalarmierung der Feuerwehr zu vereinbaren.
Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage der Abgeordneten Meihsies und Helmhold namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 2: Bei einer Novelle des NBrandSchG wird die Notwendigkeit einer Änderung des § 26 Abs. 4 Nr. 4 auch unter Einbeziehung der Regelungen in anderen Bundesländern intensiv geprüft und mit den in einem solchen Verfahren zu beteiligenden Verbänden diskutiert.
Zu 3: Unter Hinweis auf die einleitenden Ausführungen und die Antwort zu Frage 2 sind weitergehende Maßnahmen zu Unterstützung betroffener Gemeinden derzeit nicht erforderlich.
DIE WELT berichtete, dass Nordrhein-Westfalen nach bayerischem Vorbild seine Biergärten länger geöffnet lassen will. Wie die nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerin Christa Thoben ankündigte, werden die Öffnungszeiten im Sommer 2006 generell um eine Stunde auf 23 Uhr verlängert. Darüber hinaus wird ein Erlass in Kürze allen Kommunen in NRW empfohlen, eine einheitliche Öffnungszeit für Biergärten und Straßenrestaurants sogar bis Mitternacht festzusetzen. Während der Fußballweltmeisterschaft 2006 sollen die Biergärten sogar die ganze Nacht geöffnet bleiben. Nach den Vorstellungen der Ministerin werde sich NRW der Lebenswirklichkeit anpassen und die Sperrzeiten in der Gastronomie umso stärker verkürzen, je mehr sich die Menschen ebenfalls Verhältnisse wie in südlichen Ländern wünschten.
1. Wie beurteilt sie die von der neuen NRWLandesregierung eingeführten Öffnungszeiten für Restaurants und Biergärten?
2. Kann sie sich vorstellen, Bayern, und NRW vergleichbare oder ähnliche Regelungen für Niedersachsen einzuführen? Und wenn ja, welche?
„Die Welt zu Gast bei Freunden“ - so lautet das Motto der Fußball WM 2006. An diesem Motto werden uns die vielen Besucher aus aller Welt messen. Als guter Gastgeber versteht es sich von selbst, dass auch gewisse Unannehmlichkeiten hinzunehmen sind. Dafür haben wir die einmalige Chance, Deutschland als offenes, tolerantes und gastfreundliches Land zu präsentieren. Wenn uns das gelingt, werden wir von den Erfolgen weit über die WM hinaus profitieren.
Für viele Fußballfreunde gehört zur sportlichen Nachlese eines Spiels das Bier in gemütlicher Runde einfach dazu - im Sommer bei gutem Wetter vorzugsweise im Freien. Diesem Wunsch werden wir nur Rechnung tragen können, wenn wir bei den Öffnungszeiten in der Außengastronomie mehr Flexibilität beweisen. Denn die Abendspiele - die ja nicht nur in den Stadien, sondern auch auf Großleinwänden an öffentlichen Plätzen verfolgt werden - enden regelmäßig erst um 22:45 Uhr, bei einer Verlängerung gegen 23:30 Uhr.
Die Landesregierung hat diese Situation frühzeitig erkannt. Bereits im letzten Monat hat Wirtschaftsminister Hirche die dringende Bitte an den Bundeswirtschaftsminister gerichtet, durch eine Verordnung „Außengastronomie“ zum Bundesimmissionsschutzgesetz ein entsprechendes bundeseinheitliches Regelwerk zum Betrieb so genannten Freiluftgaststätten zu schaffen. Damit könnte für die Gastronomen, die Vollzugsbehörden, aber auch für die Nachbarn ein höheres Maß an Rechts- und Planungssicherheit geschaffen werden.
Zu 1 und 2: Die Niedersächsische Landesregierung wird sich auch weiterhin mit allem Nachdruck dafür einsetzen, dass die Bundesregierung ein bundeseinheitliches Regelwerk in Kraft setzt, mit dem sich Deutschlands Freiluftgaststätten als guter Gastgeber der Fußballweltmeisterschaft 2006 präsentieren können.
Laut Pressemitteilung des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küstenund Naturschutz (NLWKN) vom 14. Juli 2005 werden in den kommenden fünf Jahren 30 % der Planstellen des NLWKN wegfallen. Derzeit arbeiten dort 1 500 Mitarbeiter.
In diesem Zusammenhang wird der Leiter des NLWKN, Siegfried Popp, in der Pressemitteilung mit der Aussage zitiert: „Auch viele junge und gut ausgebildete Mitarbeiter werden uns verlassen.“ Offensichtlich bedauert Herr Popp - in der Diktion eines Nachrufs - den Verlust gerade dieser vielen jungen und gut ausgebildeten Mitarbeiter.
Zeitgleich zu dieser Aussage hat das NLWKN sieben Stellen als Baureferendarin/Baureferendar mit Bewerbungsfrist zum 15. Juli 2005 ausgeschrieben, die zum 1. Oktober 2005 zu besetzen sind. Vier dieser Stellen sind für Absolventen der Fachrichtung Landespflege, drei für Absolventen des Fachgebiets Wasserwesen vorgesehen.
Grundsätzlich ist es zu begrüßen, wenn im Zuge einer vorausschauenden Personalpolitik und unter arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten Nachwuchskräfte neu in den Landesdienst eingestellt werden. Andererseits werden nach Aussage von Herrn Popp junge und gut ausgebildete Mitarbeiter den Landesbetrieb verlassen. Die Gründe dafür und die Perspektiven, die neu eingestellten Referendaren im NLWK geboten werden, bedürfen einer Erläuterung. Eine Personalpolitik, die einen 30-prozentigen Personalabbau innerhalb von fünf Jahren zum Ziel hat, muss - unabhängig von der Frage, wie sinnvoll der Stellenabbau ist - für Beschäftigte und neu eingestellte Referendare transparent und nachvollziehbar sein. Die Äußerungen des Leiters des NLWKN, Herrn Popp, lassen darauf schließen, dass der Stellenabbau jeden treffen könne, unabhängig von Alter, Qualifikation oder sozialer Situation. Das kann nicht Basis einer vorausschauenden Personalpolitik sein, die Aufgabenerledigung in höchster Qualität und größtmögliche Arbeitszufriedenheit bei den Mitarbeitern erwarten lässt.
1. Aus welchen Gründen und in welchem Umfang werden speziell viele junge und gut ausgebildete Mitarbeiter das NLWKN verlassen?
2. Nach welchem personalpolitischen Konzept des NLWKN werden Neueinstellungen und Personalabbau in den kommenden fünf Jahren, auch unter Berücksichtigung der weiteren Kommunalisierung von Aufgaben, vorgenommen?
3. Welche Perspektiven bieten sich neu eingestellten Mitarbeitern/Referendaren im NLWKN unter den Bedingungen der Zielvorgabe der 30prozentigen Personaleinsparung in den kommenden fünf Jahren?
Aufgrund der Verwaltungsmodernisierung in Niedersachsen müssen auch in der Umweltverwaltung Planstellen eingespart werden, trotzdem stellt sich das Land seiner Verantwortung und bildet junge Leute aus. Die Kleine Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1: Im NLWKN sind aufgrund der Neuordnung der Umweltverwaltung bis 2008 insgesamt etwa 30 % der Planstellen einzusparen. Der Abbau der Stellen wird umgesetzt über Abgänge infolge Versetzung in den Ruhestand, Versetzung in den
einstweiligen Ruhestand nach § 109 NBG oder Wechsel zu einer anderen Dienststelle. Darüber hinaus sind entbehrliche Stellen namentlich der Job-Börse zu benennen.
Die Auswahl für die Meldung an die Job-Börse erfolgt anhand eines Punktesystems. Im Rahmen einer Sozialauswahl wurden Punkte für das Alter, die Beschäftigungsdauer beim Land sowie für eine vorliegende schwere Behinderung vergeben. Ausgewählt werden dann diejenigen mit der geringsten Punktezahl. Diese Kriterien des einschlägigen Erlasses des MI vom 20. September 2004 sind eindeutig und für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rechnerisch nachvollziehbar. Die Meldungen zur Job-Börse Niedersachsen erfolgen jährlich. Je nach der Anzahl der im Haushaltsplan des jeweiligen Jahres ausgebrachten kw-Stellen müssen die Meldungen zur Job-Börse erfolgen. Für das Jahr 2005 sind 72 Mitarbeiter an die Job-Börse gemeldet worden.
Zu 2: Die bis 2008 durch Kommunalisierung, Privatisierung, Wegfall, Verlagerung oder Optimierung der Aufgaben einzusparenden Stellen wurden im Rahmen einer Aufgabenkritik ermittelt. Die Anzahl der jährlich abzubauenden Stellen entspricht dem Aufgabenwegfall beim Land.
Zu 3: Der NLWKN hat zum 1. Oktober 2005 sieben Stellen für Baureferendare/-innen und drei Stellen für Oberinspektoranwärter/-innen ausgeschrieben. Bereits in der Ausschreibung wurde mitgeteilt, dass eine Übernahme in den niedersächsischen Landesdienst zurzeit nicht möglich ist. Die Ausbildung wird trotz des Einstellungsstopps fortgeführt, da das Land Niedersachsen eine Monopolstellung im Bereich der Ausbildung für den höheren technischen Dienst und den gehobenen technischen Dienst hat und auch für die unteren Wasser- und Deichbehörden sowie für die Verbände mit ausbildet.
Frei werdende Stellen werden, sofern eine Wiederbesetzung überhaupt möglich ist, mit Personal aus der Job-Börse besetzt.
Die 76. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder, die vom 29. bis 30. Juni 2005 in Dortmund stattfand, hat sich dafür ausgesprochen, in allen Gerichtsbarkeiten die Möglichkeit zu eröffnen, „sachliche Zuständigkeiten ganz oder teilweise einem Gericht für die Bezirke mehrerer Gerichte zuzuweisen, auswärtige Kammern, Senate und gemeinsame Gerichte einzurichten oder bestimmte Aufgaben ganz oder teilweise dem Gericht eines anderen Landes zu übertragen“.
1. Welche konkreten Veränderungen in den Zuständigkeiten strebt sie in Niedersachsen an, auf welche Gerichtsbarkeiten beziehen sich diese Pläne, und welche Auswirkungen ergeben sich hierdurch auf die einzelnen Gerichtsstandorte?
Die Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 25. November 2004 hat sich im Rahmen der von ihr beschlossenen Eckpunkte einer Großen Justizreform für eine möglichst weitgehende Vereinheitlichung der Gerichtsverfassungen und der Prozessordnungen aller Gerichtsbarkeiten ausgesprochen. Zur Begründung hat die Konferenz darauf hingewiesen, dass sich das Verfahrensrecht der Verwaltungs-, der Sozial-, der Finanz-, der Arbeits- und der ordentlichen Gerichtsbarkeit in der Vergangenheit immer weiter voneinander entfernt habe. Diese Entwicklung habe zu unterschiedlichen Instanzenzügen und Rechtsmittelmöglichkeiten sowie zu zahlreichen Verfahrensbesonderheiten und damit zu einer nicht mehr nachvollziehbaren Inkonsistenz geführt und trage in erheblichem Maß zur Unübersichtlichkeit der Regelungen und zur Schwerfälligkeit und Intransparenz gerichtlicher Verfahren bei. Die unterschiedlichen Regelungen sollen daher mit dem Ziel der Verfahrensvereinfachung und - weitgehenden Vereinheitlichung harmonisiert werden.