3. Welchen Rat gibt sie denjenigen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die einerseits die Kürzungen des Ausgleichs für CASTOR-Einsätze als Ungerechtigkeit empfinden, die aber andererseits den von der Bundesregierung beschlossenen Atomausstieg nachdrücklich befürworten?
Für die Anrechnung von Mehrarbeitsstunden bei geschlossenen Einsätzen gilt die Arbeitszeitregelung für den Polizeivollzugsdienst, die seit 1997 regelt, dass bei bestimmten Einsätzen die Gesamteinsatzdauer als „Volldienst“ (1 : 1) gerechnet wird, es sei denn, dass die tatsächliche Verwendung die Anerkennung als Volldienst nicht rechtfertigt und insofern von der Möglichkeit der Anordnung von Bereitschaftsdienst (1 : 4) Gebrauch gemacht werden sollte.
Insbesondere wegen der Belastungen durch eine schlechte Unterbringungssituation hat die Einsatzleitung vor Ort in der Vergangenheit grundsätzlich auf die Anordnung von Bereitschaftsdienst verzichtet. Wegen der nun unter erheblichem fi
nanziellen Aufwand - insgesamt wurden ca. 18 Millionen Euro investiert - verbesserten Unterbringungsstandards ist unter Berücksichtigung der Haushaltssituation des Landes eine konsequentere Anwendung der Vorschriften angezeigt.
Schon aus Gründen der Fürsorge und zur Wahrung des Gesundheitsschutzes werden eingesetzte Kräfte nach spätestens 16 Stunden Einsatz durch andere Kräfte abgelöst. Die verbleibenden acht Stunden des Tages sollen der Erholung und Ruhe dienen. Es geht insofern allein um die Bewertung der Belastung in dieser Zeit.
Die Auswirkungen der neuen Handhabung des Erlasses verdeutlichen die folgenden Modellrechnungen. Es wird bei diesen Modellrechnungen eine Einsatzdauer von zwölf Stunden zugrunde gelegt. Dies entspricht zum einen der in CASTOREinsätzen üblichen Praxis, in Zwölfstundenschichten Dienst zu versehen, zum anderen wird damit die Regelung des § 4 der Nds. ArbZVO berücksichtigt. Diese Vorschrift legt fest, dass mehr als zwölf Stunden täglich nicht gearbeitet werden dürfen. Von dieser Arbeitszeitbeschränkung darf nur dann abgewichen werden, soweit dies im überwiegenden öffentlichen Interesse dringend geboten erscheint; dabei ist dem Gesundheitsschutz Rechnung zu tragen.
Die tatsächliche Heranziehung der Einsatzkräfte wurde bisher und wird auch künftig nach dem Maßstab 1 : 1 angerechnet. Hinzukommen die Zeiten für die Einsatzvor- und -nachbereitung sowie die Wegezeit, die ebenfalls 1 : 1 angerechnet werden. Für die Einsatzvor- und -nachbereitung sowie die Wegezeit wird ein Durchschnittswert von vier Stunden angenommen, der auf Erfahrungen aus den bisherigen CASTOR-Einsätzen beruht.
Es verbleiben acht Stunden Ruhezeit, für die bislang Volldienst angeordnet war; dementsprechend erfolgte eine Anrechnung mit dem Maßstab 1 : 1. Insgesamt ergab sich damit eine Arbeitszeitanrechnung von 24 Stunden pro Tag:
12 Std. Einsatzdauer (Volldienst) (1 : 1) = 12 Std. 4 Std. Einsatzvor- u. -nachbereitung sowie Wegezeit (1 : 1) = 4 Std.
Demgegenüber wird künftig für die acht Stunden Ruhezeit Bereitschaftszeit angeordnet, die mit dem Maßstab 1 : 4 angerechnet wird. Es ergibt sich folgende Änderung:
12 Std. Einsatzdauer (Volldienst) (1 : 1) = 12 Std. 4 Std. Einsatzvor- u. -nachbereitung sowie Wegezeit (1 : 1) = 4 Std.
Die Anrechnung von 18 Stunden Arbeitszeit pro Tag kennzeichnet den Regelfall. Maßgeblich sind die tatsächlich abgeleisteten Zeiten. Verlängert sich beispielsweise die tatsächliche Einsatzzeit, wenn in Ausnahmefällen von der Arbeitszeitbeschränkung von zwölf Stunden täglich unter Beachtung des Gesundheitsschutzes der Einsatzkräfte abgewichen werden muss, weil dies im überwiegenden öffentlichen Interesse dringend geboten erscheint; so wird die tatsächliche Einsatzzeit 1 : 1 angerechnet. Gleiches gilt für die Verringerung der Einsatzzeit (z. B. am letzten Einsatztag, wenn keine vollen zwölf Stunden Dienst abzuleis- ten sind). Auch sind die vier Stunden für Einsatzvor- und -nachbereitung sowie Wegezeit keine fixe Größe, sondern von der tatsächlich benötigten Zeit abhängig.
Im Ergebnis verfährt Niedersachsen mit der Anrechnung im Regelfall von 18 Stunden täglich immer noch großzügiger als der Bund, der die reine Einsatzdauer mit 1 : 1 anrechnet, im Übrigen zwischen Bereitschaftszeit (1 : 2) und Ruhezeit (1 : 5) unterscheidet. Im Regelfall rechnet der Bund daher nur rund 17 Stunden täglich an, wie die dritte Modellrechnung zeigt:
12 Std. Einsatzdauer (Volldienst) (1 : 1) = 12 Std. 8 Std. Bereitschaftsdienstanordnung (1 : 2) = 4 Std. 4 Std. Ruhezeit (1 : 5) = 0,8 Std. Arbeitszeitanrechnung = 16,8 Std. (abzüglich Regeldienst = Mehrarbeit) rd. 17 Std./tgl.
Abschließend ist noch klarzustellen, dass die Landesregierung auf die Zu- oder Abnahme von Protesten mit einem entsprechend angepassten Kräfteansatz reagiert. Die Bewertung der Ruhezeit wird dadurch grundsätzlich nicht tangiert.
Zu 1: Da die Intensität von Protesten nur einen untergeordneten Einfluss auf die Bewertung der Ruhezeit hat, ergibt sich die beschriebene Konsequenz nicht. Eine besondere Belastung kann auch in der Ruhezeit nicht generell ausgeschlossen werden, daher ist auch die Anrechnung von Volldienst in Ausnahmefällen möglich. Bisher war dies de facto die Regel, künftig wird es die Ausnahme sein.
Zu 3: Die persönlichen Auffassungen von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zur von der Bundesregierung beschlossenen Atompolitik haben auf die Befolgung von dienstlichen Weisungen keinerlei Einfluss.
In der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 30. August 2005 wird Kultusminister Bernd Busemann (CDU) im Zusammenhang mit netten Worten für die jüngeren Lehrer, die „im Gegensatz zu ihren älteren Kollegen offener für Innovationen seien“, mit dem Satz zitiert: „Die nächste Lehrergeneration habe ,keinen Politikmüll im Kopf und Spaß am Job'.“
Diese Sätze enthalten in ihrer Generalisierung und Zuspitzung nicht nur eine Beschimpfung der älteren Lehrergeneration als einer Generation ohne Freude an ihrem Beruf und ohne Offenheit für Innovationen und stehen in Widerspruch zu dem demonstrativen Lob für Lehrkräfte, mit dem sich der Kultusminister bisher bei jeder Gelegenheit gebrüstet hat. Fraglich ist auch, ob die jüngere Lehrergeneration sich über ihre scheinbar positive Darstellung freuen sollte. Offenheit für Innovationen sollte ebenso für alle Lehrergenerationen unabhängig vom Alter selbstverständlich sein wie politisches Bewusstsein und politisches Engagement. Dieses den jüngeren Lehrern abzusprechen und es als „Politikmüll“ zu diskreditieren, kann als ebenso beleidigend empfunden werden und leistet nur einem gefährlichen politischen Desinteresse Vorschub.
2. Wie steht die Landesregierung zu der außerordentlich abwertenden Bezeichnung „Politikmüll“, und hält sie sie im vorgetragenen Zusammenhang für angemessen?
3. Ist Kultusminister Busemann bereit, das Ausspielen von Lehrergenerationen gegeneinander zurückzunehmen und sich bei den Lehrkräften zu entschuldigen?
Die Frage enthält eine Kernbehauptung, die aufgrund eines unzulässigen Umkehrschlusses eine angebliche Lehrerbeschimpfung konstruiert. Diese hat der Fragesteller zudem ausschließlich selbst behauptet und in der Folge aufgrund einer entsprechenden Pressemitteilung die Berichterstattung im Einzugsbereich der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) ausgelöst. Der zitierte Bericht aus der NOZ enthält eine kurze Zusammenfassung und keine vollständige Berichterstattung über die fast zwei Stunden dauernde Betriebsbesichtigung und die dabei geführten Gespräche.
Festzuhalten und belegbar ist, dass ich die Lehrerinnen und Lehrer des Landes bei jeder passenden Gelegenheit durch Lob in ihrer Arbeit unterstütze. Auch bei der oben genannten Veranstaltung habe ich ein demonstratives Lob für junge und ältere Lehrkräfte ausgesprochen. Darüber hinaus betone ich bei Veranstaltungen immer wieder, dass das Land über eine hoch qualifizierte Lehrerschaft verfügt, die insbesondere die Schulstrukturreform unter Inkaufnahme von Anstrengungen und Belastungen gut bewältigt hat. Ich verweise stets auf den engen Zusammenhang zwischen schulischer Gesamtleistung und der Anerkennung des Lehrerstandes durch die Bevölkerung, der durch die PISA-Studie belegt ist, und fordere die entsprechende Unterstützung durch alle.
Zu 1: Engagement und Innovationsbereitschaft sind zunächst eine Frage der persönlichen Einstellung und nicht eine Frage des Lebensalters. Deshalb liegen keine entsprechenden empirischen Daten vor.
In der Studie „Demographie und Erwerbsarbeit" des deutschen Projektes Öffentlichkeits- und Marketingstrategie demografischer Wandel z. B. heißt es:
„Die Unternehmen schätzen an den Älteren vor allem deren Erfahrungswissen, Arbeitsmoral und -disziplin, Einstellung zu Qualität, Zuverlässigkeit und Loyalität. Die Leistungspotenziale Jüngerer werden vor allem in deren Kreativität, Lernbereitschaft und -fähigkeit, Flexibilität und körperlichen Belastbarkeit gesehen. Die Nennungen der Unternehmen erfolgten zwar auf qualitativ unterschiedlichen Gebieten, jedoch erreichten Ältere und Jüngere jeweils etwa die gleiche Anzahl von Nennungen. Ältere Erwerbstätige bleiben in der quantitativen Leistungsbilanz der Leistungspotenziale aus der Sicht der Unternehmen nicht hinter den Jüngeren zurück“.
Es gibt zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen zur demografischen Entwicklung und zur Rolle der Situation älterer Arbeitnehmer, in denen ähnliche Aussagen getroffen werden. Im Kern dürfte diese Einschätzung auch auf ältere Lehrkräfte zutreffen.
Zu 2: Die Schulpolitik gehört zu den strittigsten Politikfeldern überhaupt, über die eine langjährige politische Auseinandersetzung geführt wurde, die oft sehr ideologisch geprägt war. Zahlreiche, inzwischen auch von ihren Urhebern wieder verworfene Thesen, Konzepte und Überlegungen sind auf dieser Basis diskutiert worden. Entsprechende Äußerungen auch von Politkern der Oppositionsparteien geben Anlass zu der Hoffnung, dass auch diese inzwischen bereit sind, einiges davon zu „entsorgen“.
Zu 3: Da der Sachverhalt nicht zutreffend beschrieben ist, sondern es ein Lob sowohl für jüngere als auch für ältere Lehrkräfte gegeben hat, besteht kein Anlass, etwas zurückzunehmen. Ich bedaure, dass es trotzdem zu Missverständnissen gekommen ist, die ich nicht zu verantworten habe.