Protokoll der Sitzung vom 16.09.2005

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 31 des Abg. Heinrich Aller (SPD)

Busemanns Kurswechsel bei IZBB-Investitionsförderung Radikale Kürzung der Sporthallenförderung für Pattensen durch Ministerentscheid sofort beenden!

Trotz fristgerechter und richtlinienkonformer Antragstellung auf Fördermittel in Höhe von 90 % für Bauinvestitionen im Rahmen des IZBB droht das Land der Stadt Pattensen, die Zuwendungen radikal zu kürzen.

Zum Zeitpunkt der Antragstellung am 28. Januar 2005 konnte die Stadt sicher davon ausgehen, dass die maßgebliche Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Investitionsprogramms „Zukunft Bildung und Betreuung“ 2003 - 2007 (RdErl. MK vom 3. November.2003, Nds. MBl. S. 730, Ziffer 2.3) vom Land umgesetzt und Pattensen die 90-prozentige Förderung aus dem Bundesprogramm zugewendet würde. Entsprechend hat die Stadt schon im eigenen Interesse und in Kenntnis der angespannten Haushaltslage eine kostengünstige Lösung für die Bereiche Mensa/Sporthalle in enger Abstimmung mit der KGS Ernst-Reuter-Schule für Bau, Finanzierung und Baubeginn geplant und die Förderung entsprechend beantragt.

Nach Ziffer 2.3 des Erlasses werden u. a. Investitionen gefördert für erforderliche Neu-, Erweiterungs-, Um-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Vornehmlich - so wird weiter ausgeführt - werden gefördert Investitionen für (…) Sporthallen usw., wenn diese Einrichtungen im Rahmen des pädagogischen Konzepts für die ganztägige Förderung und Betreuung an Schulen (…) genutzt werden.

Schreiben der Landesschulbehörde vom 1. Februar.2005 und 17. Juni 2005 haben keine Veranlassung gegeben, dass die Fördergrundsätze beim Sporthallenbau für die ErnstReuter-Schule vom Land infrage gestellt werden sollten.

Aus einer Abfolge von Terminen geht hervor, dass das MK unter dem Vorwand einer Konkretisierung der Richtlinie aus dem Jahr 2003 sowohl den Antragsschluss (30. April 2005) als auch die Neufassung des Erlasses selbst (9. Juni 2005) vollzogen hat. Für die breite Öf

fentlichkeit ist diese Kurskorrektur erst durch eine Information des Niedersächsischen Städtetages vom 24. Juni 2005 bekannt geworden.

Diese Vorgänge sollen jetzt der Stadt Pattensen und der Ernst-Reuter-Schule zum Nachteil ausgelegt werden. Die nach Antragsschluss vorgenommene Kürzung bei Zuwendungen trifft die finanzschwache Stadt völlig unvorbereitet. Denn erst in dem neuen Erlass - also nach Antragsschluss - wurde u. a. ausgeführt, dass bei Sporthallen die ganztagsspezifische Nutzung mit 25 % angenommen und von den Gesamtkosten einer Halle ein Anteil von 25 % als ganztagsspezifisch anerkannt und mit 90 % gefördert werden kann.

Es ist nicht einzusehen, warum der Stadt Pattensen angesichts der bekannten Fakten eine 90-prozentige Förderung ihrer ganztagspezifischen Bauinvestitionen in Höhe von 881 500 Euro verweigert werden soll. Durch die nachträgliche Umstellung der Förderung würde Pattensen als Schulträger 542 975 Euro an Zuwendungen verlieren. Darüber hinaus will das Land auch die massiv gekürzte Fördersumme erst ab 2007 bereitstellen.

Dem Kultusminister muss die Vorgehensweise der Kultusbürokratie bekannt sein. Für die antragstellende Stadt Pattensen, Schule und Eltern ist völlig unverständlich, warum angesichts der bekannten Fakten das Kultusministerium entscheidungsunfähig ist. Den Vorgang nach einem Gespräch beim Landtagspräsidenten und örtlichen Abgeordneten, an dem die Schulbehörde und CDU-Politiker beteiligt waren, über eine Petition (Nr. A0608/15) regeln zu wollen, stellt dem MK kein gutes Zeugnis aus. Der Stadt Pattensen hat die Vorgehensweise zu Unrecht bereits negative Schlagzeilen eingebracht. Tatsächlich gefährdet die absehbare Hängepartie die Realisierung der pädagogisch sinnvollen und für Handwerk und Arbeitsmarkt notwenigen Bauinvestitionen in den Jahren 2005/2006.

Die Stadt Pattensen kann Vertrauensschutz geltend machen. Durch einen Ministerentscheid könnte angesichts der Sach- und Rechtslage der Kultusminister im Sinne der Stadt Pattensen entscheiden, da die umstrittene Situation durch eine Veränderung Förderkulisse zum Nachteil des Antragstellers von ihm selbst verursacht worden ist.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt sie die von der Stadt Pattensen im Schreiben vom 21. Juli 2005 an das Kultusministerium, die Landesschulbehörde, den Bundestagsabgeordneten Horst Schild und den Landtagspräsidenten Jürgen Gansäuer dargestellte Auffassung zu Fakten, Sachund Rechtslage unter besonderer Berücksichtigung der Wahrung des Vertrauensschutzes?

2. Welche Gründe haben sie zu einem radikalen Kurswechsel und massiven Kürzungen bei der Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des IZBB ohne Rücksichtnahme auf fristgerecht eingereichte Anträge nach den geltenden Richtlinien geführt?

3. Ist der Kultusminister bereit, im Fall Pattensen und der Ernst-Reuter-Schule durch Ministerentscheid der Schulträgerin die im Antrag vom 28. Januar 2005 bezifferte Zuwendung in Höhe von 90 % unter Berücksichtigung der bekannten Fakten und im Sinne von Vertrauensschutz zu bewilligen?

Nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Investitionsprogramms „Zukunft Bildung und Betreuung“ 2003 bis 2007 (RdErl. d. MK v. 3. November 2003; Richtli- nie) fördert das Land auf der Grundlage der zwischen dem Bund und den Ländern abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung den Auf- und Ausbau von Ganztagsschulen und gewährt Schulträgern zur Verbesserung eines bedarfsgerechten Ganztagsangebots Zuwendungen. Über Anträge entscheidet die Bewilligungsbehörde nach den Bestimmungen der Richtlinie aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Die Stadt Pattensen hat als Schulträger der ErnstReuter-Schule im Jahr 2003 eine Zuwendung aus dem Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ 2003 bis 2007 (IZBB) für die Einrichtung einer Mensa beantragt. Hierbei führte sie aus, dass „die Mensa mit Essenausgabe im Erdgeschoss in den beiden Textilräumen oder im Kunstbereich eingerichtet werden könnte“. Später teilte die Antragstellerin mit, dass ein Teil der Gymnastikhalle zu einer Versorgungsküche umgebaut werden musste. Für die beantragten Maßnahmen wurde am 10. Dezember 2003 ein Zuwendungsbescheid in Höhe von 87 000 Euro erteilt.

Am 28. Januar 2005 hat die Stadt Pattensen als Schulträger der Ernst-Reuter-Schule für das Jahr 2005 und 2006 in einem neuen Antrag fristgerecht die Förderung verschiedener baulicher Maßnahmen und Ausstattungsinvestitionen aus dem IZBB beantragt. In den aufgeführten Gesamtkosten von 881 500 Euro sind für einen Sporthallenanbau Gesamtkosten von 645 000 Euro enthalten. Als zuwendungsfähig wurden von der Landesschulbehörde für sämtliche beantragten Maßnahmen 250 375 Euro anerkannt.

Gemäß der Nr. 7.7 der Richtlinie sind landesweite Prioritätenlisten aufzustellen. Innerhalb dieser Listen ist in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge zu entscheiden. Gemäß dieser Bestimmungen wurde der Antrag der Stadt Pattensen in die Priorität a) eingeordnet. Da die für das Haushaltsjahr 2005 zur Verfügung stehenden Bundesmittel bei weitem nicht ausreichen, um alle vorliegenden Anträge in 2005 bedienen zu können, ergab sich für den Antrag der Stadt Pattensen, dass entsprechend der Reihenfolge innerhalb der Prioritätengruppe a) eine Zuwendung voraussichtlich 2007 erfolgen kann.

Entgegen der Darstellung des Fragestellers droht das Land der Stadt Pattensen nicht, Zuwendungen radikal zu kürzen. Denn Zuwendungen für die der Anfrage zugrunde liegenden Maßnahmen wurden noch nicht gewährt. Auch konnte die Stadt Pattensen weder nach den Vorgaben der Richtlinien des Landes noch nach der bisherigen Vergabepraxis sicher davon ausgehen, dass für jede beantragte Maßnahme eine Zuwendung in Höhe von 90 % gewährt wird. Denn nach Nr. 5.2 der Richtlinie beträgt die Zuwendung bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Daraus ergibt sich, dass die Zuwendung auch weniger als 90 % der Investitionskosten betragen kann. Daraus ergibt sich darüber hinaus, dass zu prüfen ist, welche Ausgaben zuwendungsfähig sind. Die Entscheidung darüber, ob der höchstzulässige Anteil von 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben als Zuwendung gewährt wird und auch darüber, welche Ausgaben als zuwendungsfähig anerkannt werden können, ist in Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens in einem ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahren zu treffen und in einem Zuwendungsbescheid dem Antragsteller gegenüber zu begründen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Einen Vertrauensschutz auf eine Zuwendung in Höhe von 90 % zu allen beabsichtigten Maßnahmen genießt die Stadt Pattensen nicht, da weder durch eine Zusage noch in anderer Form die von ihr beabsichtigten Maßnahmen in vollem Umfange als zuwendungsfähig anerkannt worden sind. Im Übrigen verweise ich auf die Vorbemerkungen.

Zu 2: Ein radikaler Kurswechsel bei der Gewährung von Zuwendungen aus dem Investitionsprogramm ist nicht erfolgt. Der Erlass vom 9. Juni

2005 beinhaltet keine grundsätzlich neuen Regelungen. Zur Sicherstellung eines landeseinheitlichen Verwaltungshandelns wurde vielmehr präzisiert, welche Maßnahmen in welchem Umfang dem Ausbau eines bedarfsgerechten Ganztagsangebotes dienen. Im Übrigen verweise ich auf die Vorbemerkungen.

Zu 3: Die Entscheidung über den Antrag der Stadt Pattensen auf Gewährung einer Zuwendung obliegt nach Nr. 7.2 der Richtlinie der Landesschulbehörde, die diese im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens treffen wird. Es gibt keine Veranlassung, insbesondere wegen eines angeblichen aber nicht vorliegenden Vertrauensschutzes auf eine Zuwendung in bestimmter Höhe, von dieser generellen Regelung abzuweichen.

Anlage 29

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 32 des Abg. Thomas Oppermann (SPD)

Mautausweichverkehr auf der B 3 zwischen Göttingen und Münden

Seit Einführung der Mautpflicht auf Bundesautobahnen kommt es zu erheblichen Verkehrsbelastungen durch Lkw auf Bundesstraßen, die sich der Mautpflicht entziehen wollen. Dazu gehört auch der B 3-Abschnitt zwischen Göttingen und Münden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch ist die Verkehrsbelastung auf der Ortsdurchfahrt Dransfeld?

2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über zusätzliche Belastungen im Bereich der Ortsdurchfahrt Dransfeld seit Einführung der Mautpflicht auf Bundesautobahnen?

3. Ab wann können die Dransfelder damit rechnen, dass durch die Einführung der Mautpflicht oder eines Lkw-Fahrverbotes auf der B 3 zwischen Göttingen und Münden die Belastungen aus dem Lkw-Durchgangsverkehr reduziert werden?

Nach der Einführung der Lkw-Maut auf Bundesautobahnen zum 1. Januar 2005 ist es in Niedersachsen zu nachweisbaren, deutlichen Verlagerungen des Schwerlastverkehrs auf Bundesstraßen gekommen. Gleichzeitig haben die Belastungen auf den Bundesautobahnen im Landesdurchschnitt abgenommen. Dies hat die erste Auswertung der Ergebnisse der 52 automatischen Dauer

zählstellen in Niedersachsen für das erste Halbjahr 2005 nachgewiesen.

Aufgrund der punktuellen Lage der Dauerzählstellen auf Bundesstraßen sind diese Angaben nicht auf das gesamte Straßennetz umzulegen. Genaue Aussagen lassen sich erst nach Beendigung und Auswertung der flächendeckenden allgemeinen Verkehrszählung 2005 treffen. Diese wird bis Ende September abgeschlossen sein. Im Anschluss daran erfolgt die Auswertung der Ergebnisse.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2: Zusätzlich zu der im Vorspann erwähnten allgemeinen Verkehrszählung wurden Sonderzählungen in der Ortsdurchfahrt Dransfeld durchgeführt. Ein Vergleich mit einer Zählung aus dem Jahre 2002 zeigt einen deutlichen Anstieg der Verkehrsbelastung aller Kfz (um ca. 2 000 Kfz/24 h). Der Lkw-Verkehr erhöhte sich jedoch nur geringfügig. Ursächlich für die Gesamterhöhung sind Umleitungsverkehre infolge der BABBaustelle im Zuge der A 7. Mit der Fertigstellung dieses Abschnittes ist für Ende 2005 zu rechnen.

Die Verkehrsbelastung (Sonderverkehrszählung 12. April 2005) in der OD Dransfeld beträgt im Ortseingang Richtung Göttingen 11 213 Kfz/24 h, in der Ortsmitte 8 559 Kfz/24 h und im Ortseingang Richtung Hann.-Münden 6 301 Kfz/24 h.

Zu 3: Die bisher vorliegenden Ergebnisse geben keinen Anlass im Zusammenhang mit Mautausweichverkehren Verkehrsbeschränkungen für Lkw in der OD Dransfeld zu erlassen bzw. den Streckenabschnitt in die Mautpflicht einzubeziehen. Eine endgültige Aussage ist erst nach Vorliegen sämtlicher Zählergebnisse möglich. Davon abgesehen haben die Verkehrsbehörden grundsätzlich auf allen Strecken die Möglichkeit, die Benutzung gemäß § 45 StVO zu beschränken oder zu verbieten, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat die örtlich zuständigen Verkehrsbehörden mit Erlass vom 28. Juli 2005 nochmals auf diese Möglichkeiten hingewiesen. Der für die OD Dransfeld zuständige Landkreis Göttingen prüft daher eine Tempobeschränkung für Lkw im Kernbereich der Ortsdurchfahrt auf 30 km/h aus Gründen der Verkehrssicherheit. Der Geschäftsbereich Bad Gandersheim der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist eingebun

den und unterstützt das Vorgehen des Landkreises.

Anlage 30

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 33 der Abg. Ina Korter (GRÜNE)

Wird bei der Vergabe der Mittel für den Ausbau der Ganztagsschulen die Heimat des Kultusministers bevorzugt?

Nach Angaben auf der Homepage des Kultusministeriums wurden zum Schuljahr 2005/2006 130 neue Ganztagsschulen und drei Erweiterungen bestehender Ganztagsschulen genehmigt. Nach mündlicher Auskunft des Ministeriums sollen zwölf Schulen keinen Antrag auf Mittelzuweisung aus dem Investitionsprogramm des Bundes IZBB gestellt haben; 31 der neu genehmigten Ganztagsschulen sollen keine der beantragten Investitionsmittel erhalten. Eine Liste der Schulen, deren Anträge auf Investitionsmittel abgelehnt wurden, hat das Ministerium entgegen meiner Bitte nicht vorgelegt.

Vergleicht man die verschiedenen der Öffentlichkeit zugänglichen Listen und Zahlen, fällt auf, dass 16 von 17 neu genehmigten Ganztagsschulen im Landkreis Emsland Finanzmittel erhalten, davon offenbar sogar drei Gymnasien, obwohl diese doch sonst kaum im Ganztagsprogramm der Landesregierung bedacht werden. Nach meiner Kenntnis erhalten maximal vier weitere Gymnasien in Niedersachsen Investitionsmittel für den Ganztagsausbau, während ca. 20 bis 22 Gymnasien, die Ganztagsmittel beantragt haben, leer ausgehen. Den drei Internatsgymnasien des Landes wurden jedoch Investitionsmittel von insgesamt 9 Millionen Euro bewilligt.

Nicht nur die meisten positiven Bescheide für Ganztagsschulen mit Mittelzuweisung, auch der nach den Internatsgymnasien größte Einzelposten geht mit 5 994 Euro an Schulen im emsländischen Dörpen, der Heimatgemeinde des Ministers.