Entgegen der Meinung des Regierungspartners spricht der niedersächsische Wissenschaftsminister Stratmann stets von einer einheitlichen Obergrenze von 500 Euro für Studiengebühren an den niedersächsischen Hochschulen. Diese Summe war vom Präsidenten der Hochschulrektorenkonferenz Gaehtgens schon 2004 als „Einstieg“ bezeichnet worden.
1. Welche Relevanz hat für sie zurzeit die Meinung des Regierungspartners FDP bei der konkreten Ausgestaltung der Höhe der Studiengebühren in Niedersachsen?
2. Zieht sie in Betracht, nach einer „Einstiegsphase“ die Höhe von Studiengebühren freizugeben und den Hochschulen die individuelle Gebührengestaltung zu gestatten?
Zu 1: Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 12. Juli 2005 dem Abschluss des mit den Hochschulen ausgehandelten Zukunftsvertrages zugestimmt. Der Zukunftsvertrag legt fest, dass - vorbehaltlich entsprechender gesetzlicher Regelungen sozialverträgliche Studienbeiträge bis zu der Höhe von 500 Euro pro Semester eingeführt werden.
Zu 2: Nein. Zum einen erhalten die Hochschulen mit dem Zukunftsvertrag die Planungssicherheit, die ihnen eine Disposition ihrer Finanzmittel in den kommenden Jahren ermöglicht. Zum anderen wird ein Studienbeitrag in Höhe von bis zu 500 Euro pro Semester als ausreichend angesehen, um die Qualität der Lehre auch bei steigenden Studierendenzahlen zu verbessern.
Zu 3: Die Obergrenze von 500 Euro pro Semester soll im NHG gesetzlich abgesichert werden. Eine Befristung der gesetzlichen Regelung ist nicht vorgesehen.
Wie der Nordwest-Zeitung vom 20. August 2005 zu entnehmen ist, hat der Innenminister der Einrichtung einer Hilfspolizei jetzt „grünes Licht“ gegeben. Die Kommunen in Niedersachsen könnten demnach künftig „Bürgerpolizisten“ einsetzen, die gesetzlichen Grundlagen würden bald geschaffen. Als „Bürgerpolizei“ war in Niedersachsen bislang die gut ausgebildete gut bezahlte hauptamtliche Polizei bekannt, die unter der gegenwärtigen Landesregierung bereits Kürzungen von Weihnachts- und Urlaubsgeld hinnehmen musste. Demgegenüber bewerten viele Polizistinnen und Polizisten die Aktivitäten der CDU/FDP-Landesregierung als herbe Disqualifizierung der polizeilichen Arbeit. Landauf, landab waren bei zahlreichen Demonstrationen Transparente mit dem Schriftzug „Dort wo CDU und FDP regiert, wird die Polizei rasiert“ zu lesen. Viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte fürchten, dass ihnen nach den empfindlichen Einbußen beim Gehalt, dem angekündigten Ausstieg aus der zweigeteilten Laufbahn, der Verlängerung der Lebensarbeitszeit und der Kürzung des Ausgleichs für CASTOR-Einsätze jetzt auch noch das Qualitätssiegel „Bürgerpolizei“ genommen werden soll und auf diesem Weg ein wichtiger Teil ihres
1. Warum will sie der hauptamtlichen Landespolizei die Qualitätsbezeichnung „Bürgerpolizei“ jetzt nehmen und sie auf eine Truppe schnell angelernter Freiwilliger übertragen?
2. Wie will sie der Gefahr einer schleichenden Entwertung des Begriffs „Polizei“ begegnen, mit dem in Niedersachsen bislang nur bürgerfreundliche und gut ausgebildete Fachkräfte bezeichnet werden?
3. Mit welchen konkreten Eingriffsrechten sollen die freiwilligen Hilfspolizisten ausgestattet und wie sollen sie ausgebildet und ausgerüstet werden?
Zu 1: Der mit der Anfrage zitierte Artikel der Nordwest-Zeitung vom 20. August 2005 mit der Überschrift „Minister gibt ‚grünes Licht‘ für Bürgerpolizei“ gibt eine vermeintliche Äußerung von mir wieder, die jedoch nicht getroffen wurde. Ich habe gegenüber der Nordwest-Zeitung erklärt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines so genannten freiwilligen Ordnungs- und Streifendienstes geprüft werden, der den niedersächsischen Gemeinden die Möglichkeit eröffnen soll, auch Privatpersonen für die Erfüllung ihrer kommunalen Aufgabe der Gefahrenabwehr einzusetzen.
Zu 3: Über konkrete Eingriffsrechte, Ausstattung und Ausbildung des freiwilligen Ordnungs- und Streifendienstes ist abschließend noch nicht entschieden. Siehe im Übrigen die Antwort zu Frage 1.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 37 des Abg. Enno Hagenah (GRÜ- NE)
Niedersachsen steht laut Niedersächsischem Landesamt für Statistik und einem Artikel der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 19. August 2005 bei Firmenpleiten viel schlechter da als Deutschland insgesamt. Während im Bundesgebiet die Zahl der Insolvenzen im Schnitt zwischen Januar und Mai um 5 % ab
genommen habe, wären sie dagegen in Niedersachsen um fast 11 % angestiegen. Ein Sprecher des Landesamtes für Statistik erklärte dazu: „Bei uns läuft es schlechter als bundesweit.“ Besonders der Einzelhandel mit einer Steigerung der Pleiten um 19 % und ein weiteres Abrutschen des seit Jahren Not leidenden Baugewerbes mit erneut 4 % mehr Insolvenzen wurden im Artikel als besonders Besorgnis erregend hervorgehoben.
1. Die CDU/FDP-Landesregierung wirbt aktuell damit, Niedersachsen wieder auf wirtschaftlichen Wachstumskurs gebracht zu haben. Wie passt die dramatische Entwicklung bei den Unternehmensinsolvenzen zu den vermeldeten Erfolgen der Regierung?
2. Sieht die Landesregierung einen Zusammenhang zwischen den signifikanten Unterschieden der Unternehmensinsolvenzen in Niedersachsen im Vergleich zum Bundestrend mit der eigenen Wirtschafts- und Investitionspolitik, oder worauf führt sie sonst die hiesige Sonderentwicklung zurück?
3. Wie weit haben z. B. die drastische Absenkung der Investitionsquote im Landeshaushalt auf 7,5 %, das derzeitige Aussetzen der Programme der Städtebauförderung und der Sozialen Stadt in Niedersachsen, die Umleitung der insbesondere für Investitionen vorgesehenen Mittel des Bundes im Zuge der Bahnreform in die konsumtive Landesaufgabe Schülerbeförderung (80 Millionen Euro jährlich) und die Kürzung des kommunalen Finanzausgleiches um 150 Millionen Euro jährlich Einfluss auf die Auftragslage der Unternehmen in Niedersachsen?
Die Zahl der Insolvenzanträge von Unternehmen stieg nach Angaben des Niedersächsischen Landesamtes für Statistik von Januar bis Juni 2005 in Niedersachsen um plus 10,6 % gegenüber dem Vergleichszeitraum 2004 auf insgesamt 1 701. Wie viele Unternehmen tatsächlich aufgeben müssen oder durch Investoren doch noch ganz oder teilweise gerettet werden können, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschätzen.
Analysiert man in der amtlichen Statistik die Unternehmensinsolvenzen in Niedersachsen nach Wirtschaftsbereichen, so stehen an erster Stelle Insolvenzen im Bereich der Abwasser-, Abfallbeseitigung und sonstiger Entsorgung (plus 500 % ge- genüber Vorjahreszeitraum), gefolgt von Interessenvertretungen sowie kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen, der Forstwirtschaft“ und Apotheken (jeweils plus 400 % gegenüber Vorjah- reszeitraum).
Andererseits ist die Entwicklung in den in Niedersachsen so wichtigen Branchen des Fahrzeugund Maschinenbaus und der Ernährungsindustrie durchweg positiv zu bewerten. Beim Maschinenbau gab es einen Rückgang der Unternehmensinsolvenzen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von 43,8 %. Im Ernährungsgewerbe ist ein Rückgang von 36,6 % zu verzeichnen, beim Fahrzeugbau ein Rückgang von 33,3 %.
Verzeichnete das verarbeitende Gewerbe insgesamt im ersten Halbjahr 2004 noch einen Zuwachs bei den Insolvenzen von 4,9 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum, so ist 2005 eine deutliche Trendumkehr erfolgt. Im ersten Halbjahr 2005 hat Niedersachsen gegenüber dem Vorjahreszeitraum beim verarbeitenden Gewerbe einen Rückgang der Insolvenzen von 19,1 % zu verzeichnen und liegt damit über dem Bundesdurchschnitt von 14,6 %. Das heißt, die Lokomotive der deutschen (Export) -Konjunktur entwickelt sich in Niedersachsen deutlich positiver als im Bundestrend.
Auch die Anzahl der von Insolvenz betroffenen Beschäftigten ist im verarbeitenden Gewerbe deutlich zurückgegangen. Waren es im ersten Halbjahr 2004 noch rund 2500, so betrug deren Anzahl im ersten Halbjahr 2005 nur noch rund 1 800. Besonders hervorzuheben ist auch, dass Niedersachsen nach ersten Hochrechungen von Creditreform für das ersten Halbjahr 2005 im Bundesländerranking im Saldo der Unternehmensneueintragungen und -löschungen nach Bayern und Nordrhein-Westfalen an dritter Stelle platziert ist.
Zu 1: Die Gründe für die Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen sind komplex. Sie liegen einerseits im gesamtwirtschaftlichen Umfeld mit einer schwachen Konjunktur bei andauernder Strukturkrise in Deutschland. Dieser Entwicklung kann sich auch ein Bundesland wie Niedersachsen nicht entziehen. Dazu kommen Risikofaktoren auf Unternehmensebene, die die Betriebe zunehmend gefährden.
Eine Analyse zur Eigenkapitalausstattung des Mittelstandes in Deutschland zeigt, dass der Anteil der über weniger als 10 % Eigenkapital verfügenden Betriebe deutlich zugenommen hat - und zwar von 31,4 % im Frühjahr 2004 auf aktuell 37,0 %. Die durchschnittliche Eigenkapitalquote der KMU beträgt gerade einmal 7,5 %. Hinzukommen die
neuen Kreditvergaberichtlinien nach Basel II. Danach müssen Banken die von ihnen ausgegebenen Kredite risikoabhängig mit Eigenkapital unterlegen, was zur Folge hat, dass Kredite insbesondere für kleine, bonitätsschwache Unternehmen teuer, mitunter unerschwinglich werden. Nach einer Studie der Dr. Wieselhuber & Partner GmbH „Insolvenzen in Deutschland“ aus dem Jahr 2003 liegen die Ursachen für Insolvenzen zu mehr als 73 % bei nicht mehr finanzierbaren operativen Verlusten, in deren Folge die Banken zusätzliche Mittel verweigern. Die Mehrzahl der insolventen Unternehmen zeigt nachhaltige strategische Schwächen:
zu wenig Wettbewerbsvorteile im Stammgeschäft (die untersuchten Unternehmen zeigen eine hohe Umsatzabhängigkeit von nur einem Geschäftsfeld (81 %) und haben mit 77 % Probleme in diesem Geschäftsfeld),
Mitläufer statt Marktführer (mit 98 % waren fast alle Untersuchungsteilnehmer Mitläufer und dies überwiegend national bzw. regional),
im Wesentlichen waren Managementfehler und Fehlentscheidungen der Gesellschafter (96 %) für die Insolvenz des Unternehmens entscheidend.
Zu 2: Die aufgezeigte positive Entwicklung insbesondere im verarbeitenden Gewerbe bestätigt die Niedersächsische Landesregierung in ihrer Wirtschaftspolitik. Auch die Ergebnisse des neuesten Bertelsmann-Bundesländerranking stützen insbesondere die Wirtschafts- und Arbeitsmarkpolitik: „Niedersachsen konnte seine Abwärtsbewegung umkehren, die in allen vorherigen Beobachtungszeiträumen festzustellen war. … Die Wachstumslücke konnte geschlossen werden, Arbeitslosenquote und Erwerbstätigenquote entwickelten sich günstiger als deutschlandweit. … Bürokratieabbau und Reform der Verwaltungsstrukturen sind vorbildlich.“ Und zu guter letzt: „Die Landesregierung bemüht sich sehr um Haushaltskonsolidierung.“ Also gute Noten für die Landespolitik. Hervorzuheben ist auch, dass Niedersachsen bei einer aktuellen Befragung von US-Unternehmen mit Sitz in Norddeutschland zur Einschätzung der Stärken aller norddeutschen Bundesländer hinter Hamburg einen zweiten Platz belegt hat.
lidierungsmaßnahmen beschlossen, die angesichts eines Haushaltsdefizits von 17,4 % der bereinigten Ausgaben im Jahre 2002 - dem höchsten Wert unter allen westdeutschen Flächenländern - letztlich ohne Alternative waren. Die von der Landesregierung angestrebte stufenweise Reduzierung der Nettokreditaufnahme in Niedersachsen hat politische Priorität und trägt zur erforderlichen Sanierung des Landeshaushaltes und der öffentlichen Haushalte insgesamt bei. Letztlich ist die Sanierung der Staatsfinanzen erforderlich, um langfristig Vertrauen und positive Erwartungen hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes bei Bürgerinnen und Bürgern und Investoren wiederherzustellen. Kreditfinanzierte Ausgaben, die mit weiteren, zusätzlichen Haushaltsdefiziten einhergehen, werden dagegen keinen dauerhaften positiven Wachstumseffekt erbringen.
Auch die für Investitionen zur Verfügung stehenden Finanzmittel müssen danach entsprechend der angespannten Finanzsituation konzentriert werden. Dennoch konnten im mittelfristigen Zeitraum 2005 bis 2009 Schwerpunktsetzungen zugunsten des Tiefwasserhafens und für die Einführung des Digitalfunks bei der Landespolizei erfolgen. Des Weiteren haben sich Reduzierungen der Investitionsausgaben des Landes gegenüber früheren Jahren insbesondere im Zusammenhang mit der Verlagerung der Finanzierung von Aufgabenbereichen auf die Landestreuhandstelle (z. B. Krankenhausförderung) haushaltsrechtlich durch Umgruppierung ergeben, ohne dass hiermit generell materielle Einschnitte verbunden wären. Die Städtebauförderung musste aus den genannten Gründen der Haushaltskonsolidierung lediglich für ein Jahr ausgesetzt werden. Die neue Programmkomponente „Stadtumbau West“ konnte deswegen bislang auch nicht mit Landesmitteln ausgestattet werden.
Niedersächsische Unternehmen, die im Verkehrsbereich, speziell für den ÖPNV, als Lieferanten tätig sind, agieren auf einem mindestens bundesweiten, häufig aber europa-, wenn nicht sogar weltweiten Markt. Insoweit ist die Wirtschafts- und Finanzsituation vor allem in der Bundesrepublik insgesamt von Interesse, auf die Niedersachsen aber nur geringen Einfluss besitzt. Darüber hinaus hat Niedersachsen gerade im Jahr 2005 ein Omnibusförderprogramm für den ÖPNV mit einem Volumen von 18,4 Millionen Euro durchgeführt, um den Qualitätsstandard im ÖPNV weiter auf hohem Niveau zu halten. Schließlich ist gerade aus Kreisen der Busunternehmen an das Niedersächsi