Niedersächsische Unternehmen, die im Verkehrsbereich, speziell für den ÖPNV, als Lieferanten tätig sind, agieren auf einem mindestens bundesweiten, häufig aber europa-, wenn nicht sogar weltweiten Markt. Insoweit ist die Wirtschafts- und Finanzsituation vor allem in der Bundesrepublik insgesamt von Interesse, auf die Niedersachsen aber nur geringen Einfluss besitzt. Darüber hinaus hat Niedersachsen gerade im Jahr 2005 ein Omnibusförderprogramm für den ÖPNV mit einem Volumen von 18,4 Millionen Euro durchgeführt, um den Qualitätsstandard im ÖPNV weiter auf hohem Niveau zu halten. Schließlich ist gerade aus Kreisen der Busunternehmen an das Niedersächsi
sche Wirtschaftsministerium das Anliegen herangetragen worden, eine verlässliche Regelung hinsichtlich der Ausgleichsleistungen für verbilligte Fahrten im Ausbildungsverkehr zu erhalten. Solche Ausgleichsleistungen geben den Unternehmen Planungssicherheit und können sie zu Investitionen bewegen.
Nach Angaben der Gewerkschaft der Polizei hat die Gewalt gegen Polizeibeamte stark zugenommen. Sollen 2003 noch 1 332 Gewalttaten gegen Polizeibeamte verübt worden sein, stieg diese Zahl 2004 auf fast 1 900. Das entspricht einer Zunahme von über 44 %. Aus Sicht der Polizei hat die Zunahme der Gewalt vor allem mit dem Verhalten von ethnischen Gruppen zu tun. So könnten sich beispielsweise Polizistinnen gegenüber Türken oder türkischstämmigen Deutschen oft nicht durchsetzen. Viele Russlanddeutsche, die für eine Vielzahl von Gewalttaten stehen sollen, akzeptieren ausschließlich Polizeibeamte in Kampfuniform. „Dann stehen die alle stramm“, so der Vorsitzende der Polizeigewerkschaft. Bei einem Einsatz in Langenhagen, als die Beamten einer Bande von Russlanddeutschen im Kampfanzug mit Schlagstock und Pistole gegenübertraten, hätten die Respekt bekommen. „Die dachten, da kommt jetzt die richtige Polizei“, so der Gewerkschaftsvorsitzende.
Die Gewerkschaft beklagt, dass die meisten Angriffe bei Routineeinsätzen, wie z. B. einer Straßenkontrolle, einer Hausdurchsuchung oder beim Versuch, Familienstreitigkeiten zu schlichten, passieren. „Wir vermissen die Fürsorgepflicht unseres Dienstherren“, wird räsoniert und als weiteres Beispiel angeführt, dass es auch nicht sein könne, dass man sich sein ganzes Dienstleben lang mit Kinderpornographie beschäftigen müsse. „Man sollte die Chance bekommen, auch mal eine andere Aufgabe zu übernehmen“, so Vorsitzender Witthaut.
1. Ist es richtig, dass die Gewalt gegen Polizeibeamte innerhalb eines Jahres erheblich zugenommen hat, und wenn ja, wie erklärt sich die Gewaltzunahme?
2. Welche Strategien wird die Landesregierung entwickeln, um einer weiteren Zunahme von Gewalttaten gegen Polizeibeamte zu begegnen?
3. Kann sie die Klage der Polizeigewerkschaft nachvollziehen, sie vernachlässige ihre Fürsorgepflicht gegenüber den Polizeibediensteten?
Zu 1: Die von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) im Rahmen ihrer Presseverlautbarung am 25. August 2005 veröffentlichten Zahlen sind der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) entnommen. Hierbei handelt es sich um polizeilich erfasste Fälle des Straftatbestands „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ nach §§ 113 und 114 StGB (Widerstand ge- gen Personen, die Vollstreckungsbeamten gleich- stehen).
nicht nur Polizeibeamte Opfer dieses Straftatbestandes werden können, sondern auch andere hoheitlich handelnde Personen mit Amtsträgereigenschaft,
nicht jeder Fall auch zwingend mit einer Gewaltanwendung im Sinne des Zufügens eines körperlichen Schadens verbunden ist und
Vor diesem Hintergrund sind die festgestellten Zahlen zu relativieren und differenziert zu betrachten. Dennoch sind die Entwicklung und Tendenz mit Sorge zu betrachten:
1993 wurden in Niedersachsen 1 332 Straftaten dieser Art registriert. Im Jahre 2004 waren es bereits 1 884 Fälle. Das entspricht einer Steigerungsrate von 41,44 %.
Die Entwicklung in Niedersachsen entspricht dem Bundestrend. Auf Bundesebene wurden 1993 18 293 Taten gezählt. 2004 waren es 24 919 Fälle. Dieses entspricht einer Steigerungsrate von 36,22 %. Der Anteil Niedersachsens an den auf Bundesebene registrierten Taten lag 1993 bei 7,28 % und sank von 2003 (8,06 %) auf 7,56 % in 2004.
Generell kann festgestellt werden, dass die Zahlen der Körperverletzungsdelikte und Gewaltdelikte insgesamt ähnliche Steigerungsraten aufweisen.
Zu 2: Der Vermeidung bzw. Reduzierung von Gewalt und der Verhinderung vermeidbarer Gefährdungen von Polizeivollzugsbeamtinnen und -be
Der gesamte Bereich des so genannten Systemischen Einsatztrainings (SET) dient der Bewältigung von Routineeinsätzen. Gerade auf die Durchführung von Standardmaßnahmen werden die Polizeivollzugsbeamten/-innen Niedersachsens im Rahmen der Aus- und Fortbildung durch das SET gezielt vorbereitet. Es handelt sich dabei um einen elementaren Baustein im Fortbildungskonzept der Polizei des Landes Niedersachsen. Ziel des SET ist es, das Einschreitverhalten von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten bei der Bewältigung von Standardlagen und bei polizeilichen Standardmaßnahmen im Polizeieinzeldienst sowie im Weiteren bei geschlossenen Einsätzen zu verbessern.
Das Training zielt darauf, gleichzeitig das Anwenden von Gewalt und Zwang möglichst zu vermeiden bzw. zu reduzieren, vermeidbare Gefährdungen von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten und anderen Personen zu verhindern sowie nicht zuletzt die Akzeptanz polizeilichen Einschreitens zu steigern.
In fächerübergreifender sowie systemischer Vorgehensweise werden anwendungsbezogene Inhalte und konkrete Maßnahmen zu den Trainingsfeldern
Das SET ist unmittelbar am Fortbildungsbedarf der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten mit Außendiensttätigkeit ausgerichtet. Vorrangig nehmen die Angehörigen des Einsatz- und Streifendienstes, der Polizeikommissariate ohne Wechselschichtdienst, der Polizeistationen sowie der Einsatzhundertschaften der Bereitschaftspolizei an dem Training teil. Im Durchschnitt werden jährlich ca. 7 500 Teilnehmertage in den Basis- und Ergänzungstrainings SET durch die Zielgruppe absolviert.
Auf der Grundlage der ständigen Evaluation der Qualität der verschiedenen Fortbildungsfelder ist aktuell das Bildungsinstitut der Polizei Niedersachsen unter Einbeziehung aller Polizeibehörden und -einrichtungen der Polizei Niedersachsen damit beauftragt, ein ganzheitliches Polizeitrainingskonzept zu entwickeln, das die verschiedenen Trainingsfelder des SET noch enger miteinander verzahnen wird.
Der Sicherheit der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten dienen darüber hinaus auch die verbesserte Ausrüstung und Ausstattung, welche unmittelbar dem Schutz vor Gewalt dienen. So wurden in jüngster Vergangenheit neben dem Pfefferspray auch eine neue wirksame Polizeimunition und die moderne neue Polizeipistole eingeführt.
Als Teil des Schusswaffeneinsatztrainings hat Niedersachsen als eines der ersten Bundesländer das einsatzbezogene Training mit Farbmarkierungswaffen eingeführt.
Zu 3: Die Landesregierung kann die Sorge von Polizeibeamtinnen und -beamten, bei der Ausübung ihres Dienstes Opfer von Widerstandshandlungen zu werden, nachvollziehen. Von einer mangelnden oder gar vernachlässigten Fürsorgepflicht kann jedoch - unter Hinweis auf die Ausführungen - keine Rede sein.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 39 der Abg. Georgia Langhans und Enno Hagenah (GRÜNE)
In der Celleschen Zeitung vom 3. Juli 2005 wird der erste Spatenstich für die Celler Ortsumgehung für das Jahr 2006 angekündigt. Vorausgegangen war der unerwarteten Entscheidung für eine vorgezogene Realisierung dieses Teilabschnittes der Ortsumgehung ein Treffen von Landtagsabgeordneten aus SPD, CDU und FDP mit dem Bundesverteidigungsminister Peter Struck in dessen Ministerium in Berlin mit Vertretern des Verkehrsministeriums. Ganz billig war das Lockermachen zusätzlicher Gelder beim Bund nach Darstellung der Zeitung für die Region nicht. Stadt und Landkreis Celle haben zugesagt, sich am ersten Bauabschnitt der Bundesstraße mit 8 Millionen Euro zu beteiligen. Niedersachsens Verkehrsminister Hirche soll die Idee der Mitfinanzierung der Bundes
Die beschleunigte Umsetzung der Umgehung Celle ist vor dem Hintergrund der wegen fehlender Mittel zeitlich stark gestreckten Realisierung der derzeit im Wartestand befindlichen 25 planfestgestellten Ortsumgehungen in Niedersachsen mit einem Finanzvolumen von rund 750 Millionen Euro verwunderlich. Das eigenständige Teilstück in Celle hat im Vergleich zu anderen derzeit nicht finanzierbaren planfestgestellten Umgehungen im Land einen geringeren verkehrlichen Nutzen. Die Realisierung der gesamten Ostumgehung Celle steht aber nicht nur unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Planfeststellung in weiteren Teilabschnitten, sondern ist in einer anderen Variante vor gut zwei Jahrzehnten sogar juristisch zu Fall gebracht worden.
1. Wird durch den hier geschaffenen Präzedenzfall der Mitfinanzierung einer Bundesstraße durch Kommunen die klare Finanzierungsverantwortung zwischen Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen aufgeweicht und womöglich auch für andere Fälle eine Begehrlichkeit der Mitfinanzierung bei Bund und Land provoziert?
2. Führt das hier tolerierte Verfahren zu einer Bevorzugung finanzstärkerer Kommunen gegenüber weniger gut ausgestatteten Kommunen im Sinne einer unzulässigen Basarsituation für die zukünftige zeitliche Abfolge, anstatt hier nach verkehrlichen Prioritäten zu entscheiden?
3. Ist angesichts der Tatsache, dass die Planfeststellung der Ostumgehung Celle derzeit aus verkehrlichen und umweltrechtlichen Gründen beklagt wird, ein für den Baubeginn notwendiger Erlass des Landes zum sofortigen Vollzug vertretbar, angesichts der Gefahr, dass in diesem oder einem der folgenden Bauabschnitte, die noch nicht planfestgestellt sind, es erneut zu einem Sieg der Trassengegner vor Gericht kommen könnte und damit alle bis zu dem Zeitpunkt geflossenen Mittel weitgehend vergeudet wären?
Bei der Verlegung der B 3 im Raum Celle handelt es sich um einen 24 km langen Bundesstraßenneubau mit veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von ca. 107 Millionen Euro. Das für die Linienfindung durchgeführte Raumordnungsverfahren wurde mit der landesplanerischen Feststellung am 20. Dezember1994 - mit Ergänzung vom 4. Oktober 1995 - abgeschlossen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat die vorgeschlagene Linienführung u. a. im Benehmen mit dem Bundesumweltministerium am 15. Januar 1998 gemäß § 16 Abs. 1 BFStrG förmlich bestimmt.