Wenn Sie behaupten - Herr Lenz, ich glaube, Sie haben dies in einem Artikel getan -, die bestehende Regelung würde nicht zu einem übermäßigen Verwaltungsaufwand führen, nehmen Sie die Realität bei den Unternehmen, aber auch bei den ausschreibenden Stellen nicht zur Kenntnis. Gerade für kleine Unternehmen sind die vielfältigen Nachweise - -
- Herr Lenz, kennen Sie eigentlich die Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes? Wissen Sie eigentlich, was es bedeutet, all diese Bescheinigungen an Land zu holen? - Das wissen Sie nicht.
- Regen Sie sich doch nicht so auf, Herr Hagenah! - Aber auch die öffentliche Hand muss bei jeder Vergabe z. B. erst eine 35 Seiten umfassende Liste mit repräsentativen Tarifverträgen durcharbeiten. Mit der Anerkennung aller tariffähigen Gewerkschaften schaffen wir hier mehr Flexibilität und beenden gleichzeitig die Diskriminierung kleinerer Gewerkschaften, aber auch von Unternehmen, die vom Flächentarif abweichende Regelungen getroffen haben.
Häufig wird kritisiert, meine Damen und Herren, dass die bestehenden Regelungen nur ungenügend eingehalten werden. Das haben Sie immer getan. Die leider bestehenden Mängel sind aber auch dem komplizierten Gesetz geschuldet. Durch die Vereinfachung und Reduzierung auf weniger Bauvorhaben - Herr Dinkla hat das vorhin schon gesagt - wird eine deutlich effektivere Kontrolle möglich sein. Damit verschaffen wir dem Gesetz mehr Anerkennung.
Auf zu vielen Feldern übernimmt sich der Staat mit Aufgaben, die er am Ende nicht oder nur unzureichend erfüllen kann. Von daher müssen wir die Regelungen an unsere Möglichkeiten anpassen. Ich weiß unbestritten, dass wir mit unserer Reform auch bei Teilen der Bauwirtschaft nicht nur auf Gegenliebe stoßen. Das gehört aber zu einem
guten Kompromiss dazu. Niemand ist ganz zufrieden. Ich glaube, dass die Betroffenen die Vorzüge des Gesetzes nach seinem In-Kraft-Treten schnell erkennen werden.
Denn in persönlichen Gesprächen mit Unternehmen aus der Baubranche - das kann ich Ihnen versichern, Herr Lenz - konnte ich die meiste Kritik häufig sehr schnell zerstreuen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dinkla, nach Ihrer Rede muss ich wirklich sagen: Lenz pur ist mir tausendmal lieber als Märchenonkel Dinkla.
Herr Dinkla und Herr Herrmann, Sie haben sich mit dem Gesetzentwurf nur sehr defensiv auseinander gesetzt und haben nur über die Opposition geschimpft. Ich verstehe das, weil Sie hier einen schlimmen Gesetzentwurf vorgelegt haben, der keiner Prüfung standhalten wird.
Herr Dinkla, Sie haben auf den Gesetzgebungsund Beratungsdienst verwiesen. Ich kann mich erinnern: Es gab durchaus Probleme mit dem Stichwort „repräsentativer Tarifvertrag“. Es wurde darauf hingewiesen, dass dies wenigstens noch eine Messlatte war. Der unbestimmte Begriff, den Sie jetzt in den Gesetzentwurf eingefügt haben, wird vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst aber überhaupt nicht goutiert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, am 14. März 2003, also nur wenige Wochen nach der Regierungsübernahme, wurde von den Fraktionen der CDU und der FDP der Entwurf eines neuen Landesvergabegesetzes eingebracht. Im Dezember 2003 wurde der Gesetzentwurf letztmalig im Wirtschaftsausschuss beraten. Seither herrschte
Erst am 25. November hat der Wirtschaftsausschuss die Beratungen wieder aufgenommen. Eine umfangreiche Tischvorlage der Koalitionsfraktionen wurde in den Gesetzentwurf eingefügt, und schon nach zwei Stunden sind die Beratungen für beendet erklärt worden. Zwei Jahre lang aber ist gar nichts geschehen. Doch nun ist bei den Regierungsparteien die Devise „Augen zu und durch“ ausgegeben worden. Zeitgleich mit der Untätigkeit der Regierungsfraktionen hat diese Landesregierung alles dazu getan, das derzeit bestehende Vergaberecht durch fehlenden Vollzug und mangelnde Kontrolle zum zahnlosen Tiger zu machen.
Und das vor dem Hintergrund schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen, der EU-Osterweiterung und einer Dienstleistungsrichtlinie, die eine weitere massive Deregulierung mit sich bringen wird. Die Auswirkungen sind bekannt: Verlust an Aufträgen für das heimische Handwerk und den Mittelstand, Arbeitsplatzabbau und Arbeitsplatzverlagerung. In der Pressemitteilung der CDUFraktion vom 29. November kommentiert Herr Dinkla die Neuregelungen unter der Überschrift „unbürokratisch“ - ich sage: stimmt -, „kontrollierbar“ - es fragt sich nur, für wen „und mittelstandsfreundlich“ - schlichtweg falsch. Ich zitiere:
„Als ein wichtiges Reformprojekt haben wir zu Beginn der Legislaturperiode die Novellierung des Landesvergabegesetzes in Angriff genommen. Verbände, Kammern, Gewerkschaften und Kommunen hatten ausführlich Gelegenheit, Stellung zu dem Vorhaben zu nehmen. Am Ende des Diskussionsprozesses, der sich vor allem wegen unklarer Entwicklungen in rechtlicher Hinsicht auf Bundes- und europäischer Ebene hingezogen hat, haben wir jetzt ein gutes Ergebnis erzielt.“
Kein Diskussionsprozess, sondern zwei Jahre Untätigkeit müssen wir Ihnen heute ins Stammbuch schreiben. Sie sagten, Verbände, Kammern, Gewerkschaften und Kommunen hätten Gelegenheit gehabt, ausführlich Stellung zu nehmen. Wir haben im Ausschuss eine Anhörung genau dieser
Meine Damen und Herren, Sie feiern den Gesetzentwurf als Erfolg, weil Sie nur noch den Baubereich regeln wollen und den ÖPNV völlig herausnehmen. Gleichzeitig heben Sie den Schwellenwert auf 30 000 Euro an. Zu allem: Trotz der desaströsen Entwicklung des Handwerks und des drohenden Unterbietungswettbewerbs im Verkehrsgewerbe wollen Sie das Gesetz bis zum 31. Dezember 2008 auslaufen lassen. Damit haben Sie eines geschaffen: ein Landesvergabegesetz ohne Wirkung und ohne regulierenden Charakter.
Durch die Anhebung der Bagatellgrenze werden ca. 90 % der Aufträge überhaupt nicht mehr vom Schutz des Gesetzes erfasst. Zugleich geben Sie den ÖPNV dem ruinösen unfairen Wettbewerb preis: mit untertariflicher Bezahlung, mit Verschlechterung der Beförderungsbedingungen und der Beförderungssicherheit. Zunehmend werden die Beförderung im ÖPNV dann nur noch Billiganbieter mit möglicherweise überalterten Bussen übernehmen.
Wir wollen nicht, dass unsere Kinder in jahrzehntealten Bussen von unterbezahlten und überlasteten Busfahrern zur Schule gebracht werden.
Ich warne schon heute vor dem ersten Unfall, der auf das Konto von überforderten Fahrern geht. Welch eine Motivation ein Busfahrer hat, der einen Stundenlohn von 7 Euro hat, kann man sich ja vorstellen.
Die Art und Weise, in der Sie nach zwei Jahren Untätigkeit ein neues Landesvergabegesetz durchboxen, das seinen Namen nicht mehr verdient, ergänzt sich um Ihren politischen Autismus bei der Beratung im Rahmen einer Anhörung. Wir haben diese Anhörung als Fraktion selbst durchgeführt. Uns ist klar geworden, weshalb Sie darauf verzichtet haben.
Der Verband der Niedersächsischen Bauindustrie, die Landesvereinigung Bauwirtschaft Niedersachsen, die Vereinigung der Handwerkskammern, die
DGB-Gewerkschaften und die üstra AG als ein hauptbetroffenes Unternehmen haben in der Anhörung eine vernichtende Beurteilung Ihres Gesetzentwurfes vorgenommen. Sie erklärten unisono, dass dieses neue Vergabegesetz ohne jeden Wert ist. Der Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes, Herr Professor Sommer, sagte wörtlich, es wäre von den Regierungsfraktionen ehrlicher gewesen, das Gesetz gleich aufzuheben. Das sagt meines Erachtens alles.
Die Betroffenen fordern keine Verwässerung, sondern eine Konkretisierung des Gesetzes und darüber hinaus keine Ausklammerung von kommunalen Unternehmen. Auch bei der Tarifanwendung werden Ihnen Unfähigkeit bzw. erschreckende Ahnungslosigkeit attestiert.
Der für die Bauindustrie zuständige Bundesrahmentarifvertrag ist z. B. allgemein verbindlich. Folglich müsste er auf jeden Fall Anwendung finden. Aber im Gegenteil: Die Vertreter der Handwerkskammern fordern eine konzertierte Aktion für die Sicherung der Arbeitsplätze im Handwerk. Sie erwarten, dass auch bei weiter steigendem Druck im Baugewerbe die Leistungen für Nachunternehmer bei maximal 50 % liegen dürfen.
Ihr üblicher Rundumschlag für Entbürokratisierung wird von den Kammern und den Arbeitgeberverbänden nicht geteilt. Bei den Handwerkskammern hat es bisher nicht eine einzige Beschwerde wegen des angeblichen bürokratischen Aufwandes gegeben. Das hat auch einen guten Grund. Die Unternehmen müssen lediglich die Tariftreueerklärung beifügen. Diese besteht aus einer Seite. Alle anderen vom Vergabegesetz geforderten Unterlagen sind bei öffentlichen Ausschreibungen ohnehin erforderlich.
Meine Damen und Herren, nun zu den Ergebnissen und Folgen. Dass bei weiterer Verwässerung und Schwächung des Landesvergabegesetzes Dumping weiter um sich greifen wird, ist eine zwingende Folge. Derzeit liegt der Stundenlohn im ÖPNV nach den tarifvertraglichen Bedingungen noch bei mindestens 8,57 Euro. Ohne Vergabegesetz wird in anderen Bundesländern bereits nur noch ein Stundenlohn von 7 Euro vereinbart. Sie tragen mit Ihrem Vorgehen die Konflikte massiv in die Betriebe nach dem Motto: Darf es noch etwas
Ihre Vorgehensweise führt zu weiterer massiver Arbeitsplatzvernichtung, zur Verschlechterung der Qualität der Beförderung, zur Verschlechterung der Qualität der Bauleistungen und nicht zuletzt auch zu Verschlechterungen bei der Sicherheit für die betroffenen Kunden. Wir gehen diesen Weg nicht mit und lehnen Ihren Gesetzentwurf daher ab.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach dem Vortrag von Herrn Will konnte man annehmen, mit diesem Landesvergabegesetz breche alles zusammen. Er hat uns beim ÖPNV etwas von alten Bussen, unterbezahlten Fahrern usw. erzählt. Ich stelle fest: Es gibt außer Niedersachsen kein Bundesland in Deutschland, in dem es im ÖPNVBereich überhaupt ein Tariftreuegesetz gibt.
In keinem Land, in dem die SPD regiert, gibt es ein solches Gesetz. Wir schaffen diese Bestimmung ab. Da bricht also überhaupt nichts zusammen. Sonst müsste die SPD ja überall in den Ländern, in denen sie den Regierungschef stellt, in Sack und Asche gehen. Malen Sie hier doch nicht einen solchen Popanz an die Wand!