mentation „Spiel-Raum für Kinder“ zeigt aus der Sicht der Stadtentwicklung beispielhafte Möglichkeiten für die Anlage von Spielstätten für Kinder auf.
des Umweltministeriums auf die Frage 9 der Abg. Anneliese Zachow, Karin Bertholdes-Sandrock, Jens Kaidas (CDU), Christian Dürr und Ulrike Kuhlo (FDP)
Spätestens seit dem Hochwasser 2002 sind die Hochwassergefahren an der Elbe wieder ins allgemeine Bewusstsein gedrungen. In der Folge wurden mit erheblichem Aufwand Deiche saniert. Auch wurde geprüft, was getan werden kann, damit Hochwasser nicht so hoch anschwellen. Ein Ergebnis der Untersuchungen war, dass durch das rauere Profil einer verbuschten Landschaft Hochwasser höher ansteigen, weil der Abfluss durch Büsche gehemmt wird.
Dieses Wissen macht es erforderlich, dass die Verbuschung verringert wird. Daraufhin hat das Umweltministerium per Erlass im Juli 2005 geregelt, dass die Verbuschung verringert werden kann.
2. Konnten kostengünstige, naturverträgliche Wege gefunden werden, insbesondere das Buschwerk auf den Buhnen zu reduzieren?
Gutachterliche Untersuchungen haben gezeigt, dass durch die zunehmende Verbuschung im Bereich der unteren Mittelelbe bei Hochwasserereignissen eine zusätzliche Wasserspiegelanhebung erfolgt. Dieser Effekt ergibt sich aus der erhöhten Rauhigkeit im Abflussschlauch der Elbe durch den in den vergangenen Jahren entstandenen Aufwuchs. Daraus ergibt sich eine erhebliche Verschlechterung der Abflussleistung, die bei außergewöhnlichen Hochwässern dazu führen kann, dass die Deichsicherheit nicht mehr gegeben ist.
Aus diesem Grunde ist der Bewuchs in dem erforderlichen Umfang und zeitgerecht zu beseitigen. Die erforderlichen Arbeiten ziehen sich über einen längeren Zeitraum hin. Deshalb reicht es nicht aus, erst dann mit der Beseitigung der Verbuschung zu beginnen, wenn eine Hochwasserwelle auf den Bereich der unteren Mittelelbe zufließt. Die Vorwarnzeit ist so gering, dass dann die erforderlichen Maßnahmen nicht mehr durchgeführt werden können. Vor diesem Hintergrund hat das Umweltministerium Anfang Juli 2005 zur Unterstützung der zuständigen Behörden einen Erlass mit fachlichen und zeitlichen Vorgaben zur Reduzierung der Verbuschung im Elbebereich zwischen Schnackenburg und Geesthacht herausgegeben.
Durch die Erlassregelung besteht nun die Möglichkeit, über einen längeren Zeitraum als bisher und mit größerer Effektivität den gefährdenden Bewuchs auf den Buhnen und im Deichvorland zurückzuschneiden.
In dieser Angelegenheit wird ergänzend auf die Kleine Anfrage der Abg. Meihsies und Steiner (GRÜNE) „Hochwasserschutz durch umfassende Abholzung von Auengehölzen - Schnellschuss des Umweltministers?“ LT-Az. II/72-370 verwiesen.
Zu 1: In dem Erlass vom 8. Juli 2005 wurde die Möglichkeit eröffnet, bereits am 16. Juli 2005 mit den Entbuschungsarbeiten zu beginnen. Dadurch und auch durch konkrete Vorgaben für die zu beseitigenden Gehölze kommen die Arbeiten gut voran. Dabei werden vordringlich die kritischen Bereiche erfasst und die Beseitigung des Bewuchses an diesen Stellen vorrangig vorgenommen.
Im Bereich des Landkreises Lüchow-Dannenberg wurde die Verbuschung auf etwa 10 % der insgesamt von Rückschnittarbeiten betroffenen Flächen entfernt. Im Bereich des Landkreises Lüneburg hat das Land Niedersachsen damit begonnen, den Bewuchs auf einer landeseigenen Fläche bei Wendewisch/Stadt Bleckede zurückzuschneiden. Des Weiteren hat der Landkreis Lüneburg auf landkreiseigenen Flächen im Deichvorland in der Nähe der Ortslagen Garlstorf und Barförde Rückschnittarbeiten durchgeführt. Die Gemeinde Hohnstorf hat im Bereich der Sassendorfer Bucht im Oktober 2005 im ufernahen Bereich den Bewuchs zurückgeschnitten. Insgesamt sind im Be
Zu 2: Das Stammholz des Buschwerkes auf den Buhnen wird mit Schuten wasserseitig abgefahren. Das Astwerk wird auf den Buhnenköpfen getrocknet gelagert und anschließend verbrannt. Grundsätzlich wäre auch der Abtransport dieses Materials auf dem Wasserwege möglich, was aber einen höheren Aufwand bedeuten und damit höhere Kosten nach sich ziehen würde. Gleiches gilt für einen Abtransport des Astwerks über das Vorland. Unabhängig davon werden derzeit noch Überlegungen angestellt, das Astwerk von den Buhnen und aus dem Vorland vor Ort zu Holzhackschnitzeln zu verarbeiten und zu verwerten. Zudem wird der Einsatz verschiedener Geräte (wie z. B. Forstmulcher, hydraulische Astschere) erprobt, um die Arbeiten sowohl ökonomisch als auch ökologisch zu optimieren.
Zu 3: Die wichtigste Maßnahme zur hydraulischen Verbesserung des Hochwasserabflusses ist die dauerhafte Freihaltung der Buhnen von Bewuchs durch die Wasserund Schifffahrtsverwaltung. Diese Arbeiten werden zwischen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung und dem Land Niedersachsen abgestimmt.
Im Deichvorland ist es Aufgabe der Landkreise als untere Wasserbehörde, gemäß Niedersächsischem Wassergesetz die Freihaltung der Überschwemmungsgebiete sicherzustellen. Als Grundlage hierfür dienen die Maßnahmenkataloge der Landkreise, in denen die Bereiche aufgeführt sind, in denen der Rückschnitt der Verbuschung zu erfolgen hat.
Die zuständigen Behörden haben auch weiterhin dafür Sorge tragen, dass die Verbuschung ein vertretbares Maß nicht überschreitet.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 10 der Abg. Uwe Schwarz, Michael Albers, Christa Elsner-Solar, Ulla Groskurt, Uwe Harden, Marie-Luise Hemme, Gerda Krämer, Manfred Nahrstedt und Dörthe Weddige-Degenhardt (SPD)
Einen Monat vor Jahresende ist die Finanzierung des anerkannten palliativmedizinischen Projekts „Support“ in Göttingen weiter unklar.
Die Sozialministerin hat in der Vergangenheit die Arbeit von „Support“ als außerordentlich erfolgreich und überparteilich ausgerichtet gelobt. „Support“ ist auf Spenden und Landesunterstützung angewiesen. Dennoch sind seitens der Landesregierung für das Jahr 2005 bislang keine Gelder für das „Support“-Projekt geflossen. Auch für das Jahr 2006 hat die Landesregierung bis heute keine finanzielle Unterstützung in Aussicht gestellt. Inzwischen mussten sich bereits mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorsorglich arbeitslos melden, um im Falle des Auslaufens von „Support“ zum Jahreswechsel Arbeitslosengeld beziehen zu können.
Im Rahmen des „Support“-Projekts werden ständig rund 90 Schwerstkranke in den Landkreisen Osterode, Northeim, Holzminden und Göttingen versorgt.
Am 28. Oktober 2004, also vor über einem Jahr, hat der Niedersächsische Landtag u. a. einstimmig beschlossen (Drs. 15/1319):
„Auf der Grundlage der (jetzt vorliegenden) Daten (ist) ein Konzept für die Weiterentwicklung der palliativmedizinischen Versorgung in Niedersachsen in Abstimmung mit dem Krankenhausplanungsausschuss, dem Landespflegeausschuss und der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen vorzulegen; die Möglichkeiten einer integrativen Versorgung sind zu prüfen.“
Anschließend hat die Sozialministerin wiederholt ein abgestuftes Handlungskonzept zur Verbesserung der palliativmedizinischen Versorgung angekündigt. Unter anderem versprach Frau von der Leyen auf einer Fachtagung am 6. Juli 2005 die Vorlage entsprechender Vorschläge. Weder diese Vorschläge geschweige denn ein abgestuftes Handlungskonzept liegen bis heute vor. Erst am 4. November 2005 fand eine erste Zusammenkunft aller relevanten Akteure statt. An der Sitzung nahmen weder die Sozialministerin noch ihr Staatssekretär teil. Die Sitzung wurde ohne Tagesordnung, ohne Beschlüsse und ohne Vereinbarung eines weite
ren Termins durchgeführt. Nun drängt die Zeit, denn gleichzeitig - das Beispiel „Support“ unterstreicht dies - ist die Zukunft bestehender Einrichtungen unklar.
1. Wie entwickelte sich - in absoluten Zahlen und im Verhältnis zum Gesamtfinanzbedarf die finanzielle Unterstützung des Landes für das „Support“-Projekt?
2. Welche finanziellen Mittel wird die Landesregierung bis Jahresende 2005 für das „Support“Projekt zur Verfügung stellen, und in welcher Höhe plant die Landesregierung die finanzielle Unterstützung der Initiative im Jahr 2006?
3. Können sowohl das „Support“-Projekt als auch weitere palliativmedizinische Einrichtungen und Projekte im Rahmen von Verträgen zur integrierten Versorgung gesichert werden? Wenn ja, wie ist dazu der Umsetzungsstand?
Das im Jahre 1995 von der Ärztekammer Niedersachsen initiierte Modellprojekt SUPPORT wurde bis zum Jahre 2001 u. a. aus Bundesmitteln, jedoch ohne Beteiligung des Landes gefördert. Innovativ an diesem Projekt war die Etablierung eines multiprofessionellen ambulanten Palliativ-CareTeams zur Versorgung der betroffenen Patientinnen und Patienten auch in ihrem häuslichen Umfeld.
Um die Tätigkeit dieses Palliativ-Care-Teams nach dem Ende der ursprünglichen Förderung weiterhin aufrechterhalten zu können, wurde ab dem Jahr 2002 eine rein niedersächsische Förderung auf den Weg gebracht. An dieser Förderung waren bis Ende 2004 neben dem Land die Universität Göttingen und die Klosterkammer Hannover beteiligt. Bei der Förderung durch das Land handelte es sich jeweils um Mittel aus der Konzessionsabgabe für die allgemeine Förderung wohlfahrtspflegerischer Aufgaben und für außergewöhnliche Maßnahmen im sozialen Bereich.
Für das Jahr 2005 wurde SUPPORT II durch das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie als der zuständigen Förderbehörde erneut eine Landeszuwendung als Anteilsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung bis zur Höhe von 50 000 Euro bewilligt. Diese Mittel wurden Anfang November dieses Jahres in vollem Umfang ausgezahlt.
Ein Antrag auf Fortsetzung der Landesförderung über das Jahresende 2005 hinaus liegt der Landesregierung nicht vor; sie hatte daher auch keinen Anlass, eine entsprechende finanzielle Unterstützung in Aussicht zu stellen.
Soweit in der Anfrage die Entwicklung eines Konzepts der Landesregierung zur Weiterentwicklung der Palliativversorgung in Niedersachsen angesprochen wird, wird darauf verwiesen, dass der Dialog mit Expertinnen und Experten aus der Palliativversorgung sowie der Kostenträgerseite zu Erarbeitung eines Konzepts am 14. Dezember 2005 fortgesetzt wird.
für den Bewilligungszeitraum 1. April 2002 bis 31. Dezember 2004 insgesamt 200 000 Euro (entspr. 38,9 % der Gesamtkosten lt. Finanzie- rungsplan) sowie
für den Bewilligungszeitraum 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2005 weitere 50 000 Euro (entspr. 29,31 % der Gesamtkosten lt. Finan- zierungsplan).
Die für das Jahr 2005 zur Verfügung gestellten Mittel wurden von SUPPORT II am 1. November 2005 angefordert und am 7. November 2005 vom Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie ausgezahlt.