Protokoll der Sitzung vom 27.01.2006

Da Hartz IV ab 2005 wirksam ist, werden die Folgewirkungen hieraus erstmals für das Jahr 2007 umzusetzen sein. Vorschläge hierzu sind nicht bekannt. Weiterhin ist eine Änderung des AGSGB geplant, wonach ein interkommunaler Ausgleich von Be- und Entlastungen durch Hartz IV geschaffen werden soll. Die hierfür erforderlichen Mittel sollen zum großen Teil dem Ansatz für den Sozialhilfeausgleich an die Bezirke entnommen werden.

Baden-Württemberg: Es gibt einen Soziallastenausgleich als Sonderlastenausgleich außerhalb der Verteilung der Schlüsselzuweisungen. Die Regelung ist Bestandteil des Finanzausgleichsgesetzes für Baden-Württemberg. Bemessungsgrundlage sind die überdurchschnittlichen Sozialhilfenettoausgaben in der Vergangenheit. Eine Anpassung dieses Ausgleichs unter Berücksichtigung von Hartz IV ist geplant. Vorschläge hierzu sind nicht bekannt.

Nordrhein-Westfalen: Die Kosten der Sozialhilfe werden mittelbar über den Hauptansatz und den Soziallastenansatz bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt. Maßgebend sind die Arbeitslosenzahlen - gewichtet in Abhängigkeit von der Dauer der Arbeitslosigkeit. Die Notwendigkeit einer Änderung ab 2007 wird im Rahmen eines Gutachtenauftrages untersucht.

Hessen: Nach § 20 des Finanzausgleichsgesetzes in Hessen erhält der Landeswohlfahrtsverband Hessen als überörtlicher Sozialhilfeträger eine Finanzzuweisung. Gemäß § 23 des genannten Gesetzes erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte Finanzzuweisungen zu den Sozialhilfeausgaben sowie für den auf die Sozialhilfe entfallenden Anteil der Ausgleichsbeträge nach § 23 Abs. 2 Satz 1 des Hessischen Altenpflegegesetzes. Verteilungskriterium sind die Ausgaben der Sozialhilfe, die Ausgaben der Sozialhilfe je Einwohner und die Zahl der Sozialhilfeempfänger. Ab 2006 sollte eine Neuverteilung der Mittel nach der Zahl der Bedarfsgemeinschaften der Grundsicherung für Arbeit Suchende, gewichtet mit den Mietpreisstufen für das Wohngeld, erfolgen. Die kommunalen Spitzenverbände haben aber für eine Verschiebung dieser Regelung bis zum Vorliegen belastbarer Zahlen plädiert. Hiernach wird eine Neuverteilung wohl nicht vor 2007 möglich sein.

Rheinland-Pfalz: Die Soziallasten werden durch einen Leistungsansatz bei der Berechnung der Bedarfsmesszahl berücksichtigt, indem wie in Niedersachsen eine Einwohnererhöhung vorgenommen wird. Kriterien sind die Sozialhilfeausgaben und die Ausgaben für Grundsicherung. Für 2007 liegt bereits ein Änderungsgesetzentwurf vor, wonach das bestehende System um die Berücksichtigung der Kosten für Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung und Grundsicherung für Arbeit Suchende erweitert werden soll. Die Umstellung auf dieses neue System soll ab 2007 erfolgen, sodass dann die Hartz IV Leistungen im neuen

Soziallastenansatz ausreichend Berücksichtigung finden werden.

Saarland: Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs gibt es einen Soziallastenansatz, wonach die überdurchschnittlichen Belastungen einzelner Gemeindeverbände durch Soziallasten über höhere Schlüsselzuweisungen teilweise ausgeglichen werden. Dieser Ansatz soll im Hinblick auf die durch Hartz IV bewirkten Änderungen angepasst werden, wenn verlässliche Zahlen hierzu vorliegen.

Schleswig-Holstein: Die Kommunen erhielten durch eine Neuausrichtung des Sozialhilfe-Spitzenausgleichs im Rahmen des Landeshaushalt 2005 bereitstehende Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich in Höhe von 11 Millionen Euro. Die Verteilung erfolgte im Wege einer prozentualen Gewichtung zwischen den Kreisen und kreisfreien Städten, wobei der Verteilung innerhalb der beiden Gruppen der Anteil der jeweiligen Einwohnerzahl zugrunde liegt. Daneben erfolgt als Teilkompensation eine Beteiligung der kreisangehörigen Gemeinden an den Kosten der Unterkunft.

Mecklenburg-Vorpommern: Ab 2006 erhalten Träger der Sozialhilfe im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs Zuweisungen in Höhe von 45 Millionen Euro als Vorwegabzug. Der Betrag soll die unterschiedliche Belastung und die differenzierte Entwicklung der seit 1997 erheblich gestiegenen regionalen Sozialhilfelasten berücksichtigen und ausgleichen. Seit seiner Einführung im Jahre 1997 bis 1999 betrug der Vorwegabzug 30,7 Millionen Euro. Er machte von 2000 bis 2005 50,6 Millionen Euro aus. 2004 war das ein Anteil von 20,4 % an den Ausgaben der Kommunen für Leistungen der überörtlichen Sozialhilfe und für das UVG. Zunächst sollen die Ergebnisse der Revision nach § 6 Abs. 4 AG SGB II unter Würdigung der Entlastungen und Belastungen der Kommunen abgewartet werden. Über die inhaltliche Neuausrichtung soll dann entschieden werden, wobei der Vorwegabzug voraussichtlich bis 2007 unverändert bleiben wird.

Sachsen-Anhalt: Die Sozialhilfelasten werden im Finanzausgleich berücksichtigt. Kriterium sind die Zahl der Sozialhilfeempfänger und die Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Handlungsbedarf für eine Änderung des bisherigen Systems wird gesehen.

Keine Berücksichtigung von Soziallasten im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs

Brandenburg: Das Brandenburgische Finanzausgleichsgesetz enthält keinen Soziallastenansatz. Auf der Grundlage der Verordnung über Zuweisungen zu den Kosten der sozialen Grundsicherung und der Jugendhilfe erhalten die örtlichen Träger der Sozialhilfe 40 Millionen Euro aus der Finanzausgleichsmasse, begrenzt auf die Jahre 2005 und 2006. Verteilungskriterium sind Einwohnergruppen bis zu bestimmten Lebensjahren und die Nettoaufwendungen der örtlichen Träger der Sozial- und Jugendhilfe. Die Sachgerechtigkeit der Regelung ab dem Jahr 2007 soll überprüft werden.

Sachsen: Die Sozialhilfekosten spielen keine Rolle bei der Bemessung der Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich.

Thüringen: In der Vergangenheit wurde im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs ein Sozialhilfelastenausgleich als besondere Finanzzuweisung an die örtlichen Träger der Sozialhilfe gewährt, zuletzt 5 Millionen Euro im Jahr 2005. Im Doppelhaushalt 2006/2007 ist kein Ansatz mehr vorhanden.

Ab dem Jahr 2005 sind im Landeshaushalt allerdings für die Kommunen neben dem Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft Zuweisungen zu den überproportionalen Lasten bei der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe für Erwerbsfähige in Höhe von 168 Millionen Euro vorgesehen, welche sich aus den SonderbedarfsBundesergänzungszuweisungen wegen struktureller Arbeitslosigkeit für die neuen Länder und einer Landeszuweisung - gespeist aus Einsparungen bei den Wohngeldausgaben - zusammensetzt.

Mit Ausnahme der Länder Brandenburg, Sachsen und Thüringen berücksichtigen damit alle anderen Flächenländer die Sozialhilfelasten in ihren Finanzausgleichsgesetzen. Dabei stellen alle Länder grundsätzlich auf Datenmaterial aus der Vergangenheit ab, die bis in das vorvergangene Jahr zurückreichen. Eine Anpassung an Hartz IV soll regelmäßig in den Ländern erst ab 2007 erfolgen, weil belastbare Zahlen erst so spät vorliegen werden, dass eine frühere Berücksichtigung nicht möglich ist.

Zu 2: Die tatsächlichen Be- oder Entlastungen der Kreise, kreisfreien Städte und der Region Hannover im Zuge des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt und des kommunalen Optionsgesetzes können derzeit nicht abschließend festgestellt werden. Derzeit mangelt

es noch an einer mit den kommunalen Trägern und den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmten Berechnungsgrundlage.

Zu 3: Wie bereits in den Vorbemerkungen ausgeführt, wird nach Vorliegen des konkreten Zahlenmaterials über die Be- und Entlastungswirkungen bei den niedersächsischen Kommunen zu entscheiden sein, ob ein Ausgleich künftig über eine abweichende Verteilung des Landeszuschusses nach § 5 Nds. AG SGB II oder über eine geänderte Verteilung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs erfolgen soll. Eine Rückforderung bereits ausgezahlter Mittel wird nicht erfolgen.

Anlage 6

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 11 der Abg. Dieter Möhrmann, Heinrich Aller, Petra Emmerich-Kopatsch, Klaus-Peter Dehde, Renate Geuter, Uwe-Peter Lestin, Sigrid Leuschner und Hans-Werner Pickel (SPD)

Das Land zahlt das Kombi-Ticket

Seit sieben Jahren gestaltete die Deutsche Messe AG ihre Eintrittskarten als Kombi-Ticket. Damit berechtigten die Tickets neben dem Eintritt zur Fachmesse auch zur Benutzung des ÖPNV im Großraum Verkehr Hannover (GVH). Die Messe AG bezahlte hierfür einen Sonderpreis von 800 000 Euro jährlich an den GVH. Aus Kostengründen plant die Messe AG ab 2006, ihre Eintrittskarten nicht mehr mit einem Nahverkehrsfahrschein zu kombinieren.

Pressemeldungen zufolge strebt Wirtschaftsminister Hirche an, das Kombi-Ticket durch Finanzhilfen des Landes zu erhalten. Herr Hirche soll geplant haben, einen Anteil von 490 00 Euro der mit 880 000 Euro veranschlagten Kosten des Kombi-Tickets aus dem Haushalt des MW zu bestreiten. Weiterhin sollten 190 000 Euro durch die Region Hannover und 200 000 Euro durch die Messe AG selbst getragen werden.

Am 8. Dezember 2005 berichtete die Neue Presse, der Kombi-Ticket-Kompromiss sei gescheitert, da die Kostenbeteiligung durch die Region Hannover von der Regionsversammlung abgelehnt worden sei.

An der Deutschen Messe AG sind das Land Niedersachsen und die Landeshauptstadt Hannover mit je 49,83 % beteiligt. Die Region Hannover und die Hansestadt Bremen sind mit 0,13 % bzw. 0,21 % beteiligt. Am 16. Dezember 2005 meldete die Hannoversche Allgemeine Zeitung, dass die Deutsche Messe AG im Geschäftsjahr 2005 einen Überschuss von 11 Millionen Euro erwirtschaftet habe. Für das Jahr

2006 sei ein ausgeglichenes Ergebnis „denkbar".

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wieso ist sie, insbesondere aus ordnungspolitischen Erwägungen, der Ansicht, dass die Kosten für das Kombi-Ticket durch die Gesellschafter der Messe AG und nicht durch die Gesellschaft selbst getragen werden sollten?

2. Aus welchem Haushaltstitel plant die Landesregierung den Anteil von 490 000 Euro zu finanzieren?

3. Ist sie auch bereit, die Kosten von KombiTickets bei anderen Großveranstaltungen in Niedersachsen mit ähnlichem Besucheraufkommen zu tragen, oder beschränkt sich dieses Engagement auf die Deutsche Messe AG?

Die Deutsche Messe AG (DMAG) bietet seit 1999 regelmäßig ausschließlich für die CeBit und die HANNOVER MESSE das so genannte KombiTicket an. Für andere Veranstaltungen der DMAG gab es lediglich 1999 und 2001 zur LIGNA eine Ausnahme.

Der von der DMAG jeweils an den Verkehrsverbund der Region Hannover (GVH) entrichtete Betrag wurde aufgrund von Zählungsergebnissen und einer daraus errechneten Nutzerquote der Verkehrsmittel durch Messebesucher in jedem Jahr neu berechnet und lag in der Vergangenheit zwischen 800 000 und 1,3 Millionen Euro. Für die DMAG sind das Kosten, die das Unternehmensergebnis über einen Fünfjahreszeitraum mit bis zu 5 Millionen Euro belasten.

Richtig ist, dass sich die DMAG jetzt entschieden hat, für 2006 und 2007 mit 300 000 Euro an den Kosten eines Kombi-Tickets zu beteiligen. Das Land Niedersachsen wird das Kombi-Ticket mit 350 000 Euro unterstützen.

Die zusätzlich vom Land zu zahlenden 140 000 Euro erhält die Region Hannover ohnehin als gesetzliche Zahlung nach § 7 Abs. 1 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG). Dabei handelt es sich um Bundesmittel, die aus der Zuteilung nach dem Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (Regionalisie- rungsgesetz) bereitgestellt werden und mit dem erhöhten Beförderungsbedarf des GVH aufgrund der Messeaktivitäten begründet sind. Die Höhe dieser Zahlung ist sachlich von einer Kombi-TicketVereinbarung zu trennen.

Dies vorangestellt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Gesellschafter der DMAG erwarten vom Unternehmen, dass es alle Anstrengungen unternimmt, das Ziel eines kumuliert ausgeglichenen Ergebnisses bis 2010 zu erreichen. Dafür müssen alle Kostenfaktoren neu bewertet werden, auch das Festhalten am Kombi-Ticket.

Hingegen sieht auch die Landesregierung die Gefahr eines Imageverlusts für den Messestandort Hannover, wenn insbesondere Besucher aus dem Ausland es bisher gewohnt waren, die Eintrittskarte zur Messe für die Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln benutzen zu können, ab diesem Jahr jedoch nicht mehr. Es lag im Interesse der Landesregierung, hierfür schnell einen Kompromiss zu finden, um den drohenden Imageschaden abzuwenden.

Von den internationalen Messen CeBit und HANNOVER MESSE profitiert nicht nur die DMAG, sondern auch die ganze Region durch die erheblichen indirekten Wirtschaftseffekte. Es ist daher anzustreben, dass die Gesellschafter an einer dauerhaften Lösung arbeiten.

Zu 2: Das Land zahlt für 2006 und 2007 einen Anteil von 350 000 Euro für das Kombi-Ticket. Die Mittel werden im Landeshaushalt im Kapitel 08 03 Titelgruppe 87 - Förderung sonstiger Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV - nachgewiesen:

Zu 3: Nein. Das Engagement bezieht sich ausschließlich auf das Kombi-Ticket für die beiden Welt-Leitmessen CeBit und HANNOVER MESSE.

Anlage 7

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 12 der Abg. Dorothea Steiner (GRÜNE)

Europäisches Naturschutzrecht wird weiterhin unvollständig umgesetzt - Landesregierung riskiert einen finanziellen Scherbenhaufen bei der FFH-Gebietsmeldung

Die Landesregierung hat in diesem Jahr (2005) wichtige Fristen verstreichen lassen, um die Defizite bei der Meldung von Gebieten entsprechend der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und der Europäischen Vogelschutzrichtlinie gegenüber der EU-Kommission zu korrigieren. Bekanntlich wird die vorgeschlagene FFH-Gebietsliste von Februar 2005 von den Fachleuten der EU-Kommission als unvollständig betrachtet. Die EU erwartet sowohl die Meldung der Ästuare von Weser und Ems als auch die Behebung von Defiziten bei 45 weiteren Gebieten. Vonseiten des Umweltministeriums wurde in

den vergangenen Monaten auf Diskussionsprozesse mit bremischen und niederländischen Behörden verwiesen; erweiterte Meldungen waren jedoch entsprechend der Information des Umweltausschusses durch das MU bis zum 1. Dezember 2005 nicht vorgenommen worden.

Lediglich aus verschiedenen Presseberichten der letzten Wochen ist bekannt, dass die Landesregierung beabsichtigt, die Weser und den Voslapper Groden beim geplanten Tiefwasserhafen in Wilhelmshaven nachzumelden. Das Waldgebiet Querumer Holz, das von der geplanten Verlängerung der Start- und Landebahn am Flughafen bei Braunschweig betroffen und nach vorliegenden Gutachten als faktisches Vogelschutzgebiet einzustufen ist, soll ebenfalls in Brüssel angemeldet werden.

Bekannt ist, dass die EU-Kommission im Dezember 2005 erneut die deutschen und insbesondere die niedersächsischen Gebietsmeldungen in einer begründeten Stellungnahme als unvollständig kritisiert. Es wurde erneut eine Nachbesserungsfrist eingeräumt, bevor das Zwangsgeldverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet wird. Am 25. November 2005 hat Bundesumweltminister Gabriel erneut öffentlich darauf hingewiesen, dass das Zwangsgeld von 790 000 Euro pro Tag den Bundesländern in Rechnung gestellt werde, deren mangelhafte Meldung und uneinsichtige Haltung für die Zwangsgelder verantwortlich sind.

Laut Presse vom 22. Dezember 2005 will die Landesregierung im Januar 2006 entscheiden, ob das Ems-Ästuar und weitere Gebiete nachgemeldet werden sollen. Als Begründung für dieses Vorgehen wurde die Vermeidung von Strafzahlungen angeführt und nicht die Einsicht, dass naturschutzfachliche Gründe die Meldung erforderlich machen. Offen bleibt die Frage, ob die Landesregierung beabsichtigt, auch die weiteren über 40 defizitären Gebietsmeldungen zu korrigieren. Sollte dies nicht geschehen, würde offensichtlich, dass die vom niedersächsischen Umweltminister immer wieder öffentlich gemachte Aussage: „wir setzen europäisches Recht 1 : 1 um“, falsch ist.