Im Eigentum des Landes befinden sich auch sanierungsbedürftige Gebäude. Der Sanierungsbedarf umfasst im Wesentlichen Baumaßnahmen im Bereich Dächer, Fenster und Fassaden. Die Standsicherheit von Gebäuden oder Gebäudeteilen ist nicht gefährdet.
Zu 2: Die Verantwortung für die Einhaltung von Sicherheitsstandards an kommunalen öffentlichen Bauwerken tragen die Kommunen selbst. Das Land wird wie bisher im Rahmen seiner kommunalaufsichtlichen Tätigkeit selbstverständlich dringliche Sanierungs- oder Sicherungsbedarfe berücksichtigen.
Zu 3: Die für die Bundesschienenwege veranschlagten Investitionsmittel im Bundeshaushalt sind mit einer Zweckbestimmung versehen, die eine Inanspruchnahme für eine Sanierung von Straßenüberführungen nicht zulassen. Seit Übergang der Unterhaltungslast bei Straßenüberführungen von der Deutschen Bundesbahn auf die kommunalen Straßenbaulastträger und den bekannten, damit verbundenen finanziellen Verpflichtungen hat der Bund von der Möglichkeit, entsprechende Umschichtungen zuzulassen, nicht Gebrauch gemacht. Ob angesichts der seit Jahren bestehenden Unterdeckung bei den Verkehrswegeinvestitionen eine Umschichtung von Mitteln künftig zugelassen werden soll, ist vom Deutschen Bundestag im Rahmen seines Budgetrechts zu entscheiden.
Mit dem Kabinettsbeschluss zur Neuordnung der Aus- und Fortbildung im öffentlichen Dienst, hat die Landesregierung auch beschlossen, die Landesfinanzschule Niedersachsen und die Fakultät Steuerverwaltung der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege zum 1. August 2006 zur Steuerakademie Niedersachsen mit Sitz in Bad Eilsen zusammenzufassen. In diesem Bildungszentrum sollen auch die Aufgaben des Aus- und Fortbildungsreferats der Oberfinanzdirektion (OFD) integriert werden. Der Standort Rinteln soll als Teil der Steuerakademie aufrechterhalten werden. Einer Berichterstattung der Schaumburger Zeitung vom 22. Dezember 2005 zufolge gibt es allerdings noch ungeklärte Sachverhalte: „Zentrales Problem sei, so hieß es, dass beim Zusammenführen der Organisation der Status Rintelns als Fachhochschule erhalten bleiben müsse.“ Auch andere inhaltliche Fragen scheinen noch nicht endgültig geklärt.
1. Wie wird sie sicherstellen, dass der Fachhochschulstatus mit einer Diplomierung als Abschluss für die Ausbildung im Bereich des gehobenen Steuerverwaltungsdienstes gewährleistet bleibt?
3. Welche weiteren, über den bisherigen Kabinettsbeschluss hinaus gehenden Überlegungen zur inhaltlichen und/oder formalen Neustrukturierung der Ausbildung im mittleren oder gehobenen Dienst im Bereich der Steuer- und Finanzverwaltung gibt es bei der Landesregierung?
Die Fragen der Abgeordneten Ralf Briese und Stefan Wenzel beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu 1: Das vom Land Niedersachen zu beachtende Steuerbeamtenausbildungsgesetz des Bundes sieht vor, dass den Steuerbeamten in einem Studiengang einer Fachhochschule oder in einem gleichstehenden Studiengang die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden sowie die berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse, die zur Erfüllung der Aufgaben in der Laufbahn des gehobenen Dienstes erforderlich sind, vermittelt werden.
Im Rahmen dieser als auch der weiteren bundesrechtlichen Vorgaben durch das Hochschulrahmengesetz wird das Land Niedersachsen die Qualität der Ausbildung der Nachwuchskräfte des gehobenen Dienstes der Steuerverwaltung gewährleisten.
Zu 2: Die Steuerakademie Niedersachsen wird die drei Bereiche Ausbildung gehobener Dienst, Ausbildung mittlerer Dienst und die Fortbildung bündeln und in die Zuständigkeit der Oberfinanzdirektion Hannover eingegliedert, die die Fach- und Rechtsaufsicht ausüben wird. Dieses geschieht auf der Basis des Hochschulrahmengesetzes und des Steuerbeamtenausbildungsgesetzes. Soweit Änderungen der landesrechtlichen Vorschriften erforderlich sind, werden diese dem Landtag rechtzeitig vorgeschlagen. Mit der Schaffung dieses neuen rechtlichen Organisationsrahmens und der Auflösung der sachfremden Verstrickung von unterschiedlichen Fakultäten werden Synergieund Einspareffekte durch Vermeidung von Aufgabenüberschneidungen erreicht.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 18 der Abg. Christina Bührmann, Klaus-Peter Dehde, Uwe Harden, Friedhelm Helberg, Claus Johannßen, Rolf Meyer, Dieter Möhrmann, Manfred Nahrstedt, Silva Seeler, Brigitte Somfleth, Jacques Voigtländer, Amei Wiegel, Erhard Wolfkühler und Monika Wörmer-Zimmermann (SPD)
Nach bisherigen Informationen ist von einer Fortsetzung der EU-Strukturförderung in Teilen Niedersachsens in den Jahren 2007 bis 2013 auszugehen. Bisher werden zur Beseitigung wesentlicher Disparitäten innerhalb der Europäischen Union bis 2006 vier unterschiedliche Strukturfonds eingesetzt. Für eine Fortsetzung der europäischen Förderung 2007 bis 2013 sind erhebliche unterdurchschnittliche statistische Werte Voraussetzung.
Für den ehemaligen Regierungsbezirk Lüneburg liegt das Pro-Kopf-Einkommen aktuell unter 75 % des EU-15-Durchschnitts. Dies ist eine Verschlechterung gegenüber den Vorjahren. Es zeigt sich, dass die Region trotz wirtschaftspolitischer Maßnahmen und der bisher zugeführten
Im Zeitraum 2000 bis 2006 sind EU-Mittel in Höhe von 1,7 Milliarden Euro nach Niedersachsen geflossen, für den Zeitraum 2007 bis 2013 werden zwischen 600 bis 900 Millionen Euro allein in das Gebiet des ehemaligen Regierungsbezirks Lüneburg fließen können. Durch die Erhöhung des EU-Förderanteils von 50 % auf 75 % ergibt sich, dass nur noch 25 % der Fördersumme kofinanziert werden müssen. Allerdings könnte eine Neubewertung der statistischen Grundlagen in 2009 ein vorzeitiges Ende der EU-Förderung bewirken.
Die bisherigen Förderprogramme der EU haben zu größeren Anteilen Diskussionsprozesse initiiert, während Infrastrukturinvestitionen im eher ländlich geprägten Raum des ehemaligen Regierungsbezirks Lüneburg auch wegen der seit längerem bestehenden Finanzschwäche der Gemeinden, Städte und Landkreise kaum gefördert wurden. Nach den vorliegenden Haushaltsstrukturdaten und Finanzplanungsdaten der Kommunen ist eine finanzielle Besserung kurz- und mittelfristig nicht zu erwarten.
1. In welcher Höhe fließen im Förderzeitraum 2000 bis 2006 europäische Mittel in den ehemaligen Regierungsbezirk Lüneburg, welcher prozentuale Anteil entfällt auf welche wesentlichen Investitionen in die Infrastruktur, und wie wird die Wirkung auf die Verbesserung der Wirtschaftskraft und das durchschnittliche ProKopf-Einkommen beurteilt?
2. In welcher Höhe ist für 2007 bis 2013 mit europäischen Mitteln zu rechnen, und mit welchen prozentualen Anteilen werden sie voraussichtlich auf die von der EU geplanten Förderbereiche „Verbesserung des Agrar- und Forstsektors“, „Verbesserung von Umwelt und Landwirtschaft“, „Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Förderung der Diversifizierung“, „Aufbau lokaler Kapazitäten für Beschäftigung und Diversifizierung“, „Umsetzung der Prioritäten in Programme“ sowie zur Herstellung der „Komplementarität zwischen den Gemeinschaftsinstrumenten“ investiv oder konsumtiv verplant?
3. Ob und in welcher Form ist die Landesregierung bereit, die kommunale Ebene an der Aufstellung und Umsetzung der zu erarbeitenden operativen Programme aktiv zu beteiligen, bzw. welche Art der finanziellen Unterstützung ist für welche Bereiche seitens des Landeshaushalts angedacht, und wird die Kommunalaufsicht investive Maßnahmen bei nicht ausgeglichenen Haushalten der Kommunen genehmigen, bzw. können seitens der Kommunen andere nationale Mittel (z. B. Gelder aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz GVFG oder den
Gemeinschaftsaufgaben) sowie private Mittel (z. B. im Wege von Öffentlich-Privater-Partner- schaft ÖPP) eingesetzt werden?
Nach den vorliegenden Ergebnissen des Rates der Europäische Union vom Dezember 2005 ist davon auszugehen, dass die Region des ehemaligen Regierungsbezirkes Lüneburg den Status eines Ziel-1-Übergangsgebietes für die den Zeitraum der kommenden EU-Förderperiode 2007 bis 2013 erhalten wird. Dieser Status gilt für die gesamte Förderperiode. Aufgrund der Einstufung der Region als Übergangsgebiet wird jedoch damit gerechnet, dass die Höhe der Jahrestranchen durch die EU-Kommission degressiv gestaltet wird; d. h. in den Anfangsjahren werden mehr Finanzmittel zur Verfügung stehen als gegen Ende der Förderperiode. Derzeit wird als Gesamtsumme mit einem Betrag von ca. 900 Millionen Euro (Strukturfonds- mittel und ELER-Mittel) gerechnet. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen (Ablehnung des Rats- kompromisses durch das Europäische Parlament) sind jedoch noch Änderungen möglich. Auch die Höhe eventueller Bundesprogramme im Ziel 1 wird sich unmittelbar auf das Lüneburg zur Verfügung stehende Finanzvolumen auswirken.
EFRE und ESF: Aus dem EFRE und dem ESF werden nach dem bisherigen Umsetzungsstand ca. 15 v.H. der jeweiligen Mittel in der Region Lüneburg verausgabt. Hochgerechnet bis zum Ende der gegenwärtigen Förderperiode, ergeben sich daraus ca. 70 Millionen Euro aus dem ESF und ca. 100 Millionen Euro aus dem EFRE. Schwerpunkte waren bisher dabei sowohl die einzelbetriebliche Unternehmensförderung, die Tourismusförderung, aber auch die wirtschaftsnahe Infrastruktur, der Hochwasserschutz sowie die Qualifizierung von Arbeitslosen und Beschäftigten. Die EUHalbzeitbewertung hat der niedersächsischen Ziel2-Förderung bescheinigt, dass diese zur Verbesserung der Wirtschaftskraft beigetragen hat. Dies gilt insofern auch für den Lüneburger Raum, von welchem maßgebliche Anteile zum Ziel-2-Gebiet in Niedersachsen gehören. Wie stark das Pro-KopfEinkommen durch die europäische Förderung beeinflusst worden ist, lässt sich, wenn überhaupt, nur mit einem sehr hohen Aufwand feststellen. Deshalb ist bisher darauf verzichtet worden. Der Aussagewert entsprechender Untersuchungen wäre ohnehin begrenzt, da andere externe Fakto
ren (Wechselkurse, Inflationsquote, etc.) einen erheblichen Einfluss auf das Pro-Kopf-Einkommen besitzen.
EAGFL: Im ehemaligen Regierungsbezirk Lüneburg sind in der laufenden Förderperiode bis 2005 EU-Mittel in Höhe von 152 Millionen Euro im Rahmen des PROLAND-Programms ausgegeben worden. Davon sind etwa 115 Millionen Euro in investive Projekte geflossen. Maßnahmen, die zur Verbesserung der Infrastruktur beitragen, wie etwa Flurbereinigung, der ländliche Wegebau oder auch Dorferneuerungsmaßnahmen haben von den europäischen Fördermitteln besonders profitiert (etwa 80 Millionen Euro ). Insoweit sind direkte Einkommenswirkungen außerhalb des landwirtschaftlichen Primärsektors nur schwer messbar bzw. makroökonomisch relevant.
EFRE und ESF: Nach dem Schreiben des Bundeskanzleramtes vom Dezember 2005 soll auf die Region Lüneburg insgesamt ein Beitrag in Höhe von rund 764 Millionen Euro entfallen. Im Übrigen wird auf den Einführungstext verwiesen.
ELER: Nach der Entscheidung des Europäischen Rates über die finanziellen Rahmenbedingungen (Finanzielle Vorausschau) und unter Zugrundelegung des derzeitigen deutschen Anteils an den Ziel 1-Mitteln wird für den Alt – Regierungsbezirk Lüneburg nach einer ersten vorläufigen Analyse mit Konvergenzmitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) in Höhe von 153 Millionen Euro gerechnet. Darüber hinaus kann ein Teil der Modulationsmittel in dieser Region eingesetzt werden.
Die Landesregierung beabsichtigt im Frühjahr 2006 eine Entscheidung über landespolitische Schwerpunkte des EU-Mitteleinsatzes zu treffen.
Zu 3: Die Regionen, Wirtschafts- und Sozialpartner sowie die an der EU-Förderung beteiligten Verbände sind bereits intensiv an den Planungen für die kommende Förderperiode beteiligt worden. So haben die federführenden Ressorts MW und ML zusammen mit den Regierungsvertretungen z. B. bereits im April 2005 vier große Regionalkonferenzen durchgeführt. Im Nachgang zu diesen Veranstaltungen wurden von den Regierungsvertretungen die Wünsche und Anregungen der regionalen Akteure zusammengefasst und den Ressorts zugeleitet. Die darin aufgeführten Projekt- und Pro
grammvorschläge werden von den Ressorts bei der Aufstellung der EU-Programme soweit als möglich berücksichtigt. Darüber hinaus erfolgt die laufende Beteiligung der regionalen Akteure durch eine Vielzahl begleitender Veranstaltungen und Gespräche. Zudem sind weitere Regionalkonferenzen geplant.
In Anlehnung an die bestehende Praxis soll auch künftig die nationale Kofinanzierung ganz wesentlich aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgaben (so- wohl jener zur Verbesserung der regionalen Wirt- schaftsstruktur als auch jener zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes) aufgebracht werden. Je nach Programm und Projekt werden jedoch auch weitere Bunde- oder Landesprogramme zur Darstellung der Kofinanzierung herangezogen wie z. B. das GVFG, kommunale Mittel oder Mittel der Arbeitsverwaltung. Schon bisher erfolgte die Umsetzung der EUStrukturförderung in enger Kooperation (inhaltlich wie finanziell) zwischen Land und Kommunen. Dies hat sich bewährt und soll auch zukünftig beibehalten werden. Private Mittel können nach dem gegenwärtigen Stand der EU-Verordnungen weder im EFRE noch im ESF oder im ELER zur Bindung von EU-Mitteln herangezogen werden. Inwieweit die Beratungen zu den Verordnungen hier noch zu Veränderungen im positiven Sinne führen, bleibt abzuwarten.
des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 19 des Abg. Claus Johannßen (SPD)