Im Holzurburger Wald in Bad Bederkesa wurden durch das Niedersächsische Forstamt auf ca. 3 ha zum Teil über 100 Jahre alte Eichen und Buchen großflächig gefällt. Diese Aktion hat viel Kritik hervorgerufen und fand auch in der örtlichen Presse ihren Niederschlag.
1. Warum wurde zur Methode des Kahlschlags gegriffen, obwohl die Langfristige ökologische Waldentwicklung in den Landesforsten (LÖWE) vorsieht, dass auf natürliche Waldverjüngung gesetzt werden soll? Ausdünnungsmaßnahmen
2. Sind vor dem Kahlschlag Untersuchungen vorgenommen worden, welche Auswirkungen er z. B. auf die Vogelwelt hat?
3. Wie soll die entstandene Freifläche bepflanzt werden? Ist der Einsatz von Maschinen geplant, die durch Verdichtung dem Waldboden Schaden zufügen würden?
Die Anfrage des Abgeordneten Johannßen befasst sich mit der Nutzung sowie der weiteren Behandlung der hierbei entstandenen Freifläche im Holzurburger Wald im Niedersächsischen Forstamt Harsefeld.
Die Niedersächsischen Landesforsten sind zur Umsetzung des LÖWE-Programms verpflichtet und bekennen sich dazu. Das Programm verfolgt das Ziel, die Waldverjüngung soweit möglich und sinnvoll auf natürlichem Wege zu gewährleisten. Im vorliegenden Fall führten kleinflächige natürliche Verjüngungsversuche nicht zum Erfolg.
Zu 1: Kahlschlag: Zur Methode des Kahlschlages wurde gegriffen, um verwilderte Kahlflächen mit einem Flächenanteil von etwa 1,5 ha der jetzigen Kulturfläche mit angrenzenden zielstarken Bestandesteilen zu einer Kulturmaßnahme zu entwickeln. Eine natürliche Waldverjüngung war unter den gegebenen Bestandesverhältnissen der Eiche zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich.
Zu 2: Auswirkungen auf Flora und Fauna: Nachhaltige Auswirkungen auf die Vogelwelt sind nicht zu erwarten, da gleiche Lebensraumbedingungen in unmittelbarer Nachbarschaft zur entstandenen Kahlfläche vorhanden sind. Untersuchungen sind dazu nicht vorgenommen worden. Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, dass die neu entstandene Kahlfläche auch neuen Lebensraum für seltene Licht- und Wärme liebende Tier- und Pflanzenarten schafft.
Zu 3: Behandlung der entstandenen Freifläche: Das Forstamt hat sich das Ziel gesetzt, den Lebensraumtyp „Eichenwald“ dauerhaft zu erhalten und auch für die Zukunft zu sichern. Deshalb wird die entstandene Freifläche mit Stieleichen bepflanzt. Wegen der Verfügbarkeit besonders geeigneter Eichenpflanzenherkünfte ist die Maßnahme für das diesjährige Frühjahr vorgesehen. Maschineneinsatz ist zur Bodenvorbereitung der
Pflanzung vorgesehen. Eine nachhaltige Schädigung des Bodens durch Verdichtung geht damit nicht einher.
Die Existenzgründungszuschüsse, die von der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der IchAG-Regelung ausbezahlt werden, verursachen erhebliche Mehrkosten. Einem aktuellen Finanzbericht der Behörde zufolge liegen die Kosten der Zuschüsse mit 1,04 Milliarden Euro bereits mehrere Wochen vor Ende des Jahres 40 % über dem Haushaltsansatz für das gesamte Jahr. Auch die Beschränkung der Zuschüsse auf Bezieher des ALG I oder die Vorlage einer „Tragfähigkeitsbescheinigung" z. B. von der IHK hat offenbar nicht den gewünschten Erfolg gebracht.
Immer noch erhalten rund 237 000 Menschen diese dreijährige Existenzförderung. Berichte über massiven Missbrauch und „Mitnahmeeffekte“ stellen dieses Instrument erheblich infrage. Dies veranlasst mich zu folgenden Fragen an die Landesregierung:
2. Auf welche Summe belaufen sich die Ausgaben im Bereich der Regionaldirektionen Niedersachsen für die Ich-AGs seit deren Einführung?
3. Wie bewertet die Landesregierung die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD bezüglich eines neuen Existenzgründungszuschusses?
Seit Anfang 2003 haben Arbeitslose, die durch Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf einen monatlichen Existenzgründungszuschuss. Dies bedeutet, dass es sich um eine Pflichtleistung handelt, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind: Wer Entgeltersatzleistungen bekommt oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme gefördert wird und eine selbstständige Tätigkeit anstrebt, die nicht mehr als 25 000 Euro Einkommen pro Jahr erwarten lässt, wird nach § 421 l Sozialgesetzbuch III bis zu drei Jahre lang gefördert, im ersten Jahr mit 600, im zweiten Jahr 360, im dritten mit 240 Euro monatlich. Die Einhaltung der Haushaltsansätze beim Existenzgründungszuschuss ist daher von der Bundesagentur für Arbeit nur bedingt steuerbar.
Nur die Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit ist förderfähig. Eine Prüfung und Bewertung des Unternehmenskonzeptes oder die Vorlage eines Businessplans war ursprünglich nicht Voraussetzung für die Zahlung des Zuschusses. Erst seit November 2004 müssen Antragstellerinnen und Antragsteller einen Geschäftsplan und die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorlegen. Fachkundige Stellen sind insbesondere die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute.
Konkrete Zahlen zur Ich-AG in Niedersachsen werden von der Bundesagentur für Arbeit und ihren Dienststellen erhoben; sie wurden der Landesregierung von der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen (RD NSB) zur Verfügung gestellt.
Neben dem Existenzgründungszuschuss fördert die Bundesagentur für Arbeit Gründungen aus der Arbeitslosigkeit auch über das Überbrückungsgeld nach § 57 Sozialgesetzbuch III.
Zu 1: Empirischen Studien, die eine sachgerechte Beurteilung der Gründungen aus Arbeitslosigkeit und der Effizienz ihrer Förderung erlauben, sind bisher nicht verfügbar. Bisherige Analysen beziehen sich zum Teil auf mit Überbrückungsgeld geförderte Gründungen im Zeitraum 1993 bis 1995, erfassen also nicht den Boom der Gründungen aus Arbeitslosigkeit in den letzten Jahren einschließlich der 2003 eingeführten Ich-AGs. Allerdings ist zu vermuten, dass Ich-AGs weniger stabil sind als die bisherigen Gründungen aus der Arbeitslosigkeit und auch die Missbrauchsquote höher liegt.
Andererseits ist unstrittig, dass es vor allem den Gründungen aus Arbeitslosigkeit zu verdanken ist, dass die Zahl der Existenzgründungen in Niedersachsen in den vergangenen Jahren so deutlich gestiegen ist. Die Zahl der Gewerbeanmeldungen ist in Niedersachsen von 62 032 im Jahr 2002 auf 84 472 im Jahr 2004 gestiegen (+ 36,1 %). Die Zahlen für 2005 liegen noch nicht vor; es zeichnet sich allerdings ein leichter Rückgang ab, deren Ursache in den neuen Beschränkungen zur Ich-AG zu finden ist. Nach Auskunft der RD NSB haben sich die Zugänge bei der Ich-AG in Niedersachsen von 16 010 im Jahr 2004 auf 7 906 im Jahr 2005 verringert (- 50,6 %).
Eine aktuelle Untersuchung der Kreditanstalt für Wiederaufbau zeigt zudem: Arbeitslose Gründer ähneln eher den sonstigen Gründern als den sonstigen Arbeitslosen. Sie sind im Durchschnitt jünger und formal höher gebildet als andere Arbeitslose und stellen somit eine Positivselektion dieser Gruppe in Bezug auf die Arbeitsmarktchancen dar. Allerdings zeigt sich auch, dass nur gut ein Viertel aller Gründungen aus Arbeitslosigkeit Mitarbeiter einstellt, bei den übrigen Gründungen ist der Anteil doppelt so hoch.
Die Niedersächsische Landesregierung sieht in diesen Gründungen eine Alternative zur Arbeitslosigkeit und der damit verbundenen Alimentation durch den Beitrags- bzw. Steuerzahler. Die Gründerinnen und Gründer suchen durch ihre selbständige Betätigung einen Weg aus der Arbeitslosigkeit und zeigen so Selbstverantwortung und Eigeninitiative. Der „Boom“ bei den Gründungen aus Arbeitslosigkeit hat eine neue Form der Selbstständigkeit hervorgebracht: Ein-Personen-Firmen, die eine Nische auf dem Markt gefunden haben und den Lebensunterhalt und die Erwerbstätigkeit des Gründers oder der Gründerin sichern.
Im Übrigen ist nicht jeder Abgang aus der Förderung mit erneuter Arbeitslosigkeit gleichzusetzen. Aus einer Untersuchung des IAB von Anfang 2005, die den Verbleib der Ich-AG-Gründer nach dem vorzeitigen Ende der Förderung untersucht hat, ist bekannt, dass zwei Fünftel im Anschluss an die Selbstständigkeit wieder erwerbstätig sind.
Zu 2: Die Ausgaben für den Existenzgründungsschuss in Niedersachsen betrugen laut Auskunft der RD NSB im Jahr 2003 25,95 Millionen Euro, im Jahr 2004 90,47 Millionen Euro und im Jahr 2005 113,93 Millionen Euro (2003 bis 2005 zu- sammen 230,35 Millionen Euro).
Für das Überbrückungsgeld wurden 2003 121,31 Millionen Euro, 2004 145,31 Millionen Euro und 2005 160,45 Millionen Euro ausgegeben (2003 bis 2005 zusammen 427,07 Millionen Euro).
Zu 3: In dem Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung wird angekündigt, dass zum 1. Juli 2006 unter Einbeziehung des Überbrückungsgeldes ein neues Instrument der Existenzgründung aus Arbeitslosigkeit erarbeitet und der Existenzgründungszuschuss eingestellt wird. Dabei wird geprüft werden, ob das neue Förderinstrument als Pflichtoder als Ermessensleistung ausgestaltet werden wird.
Die Landesregierung begrüßt das Vorhaben, den Existenzgründungszuschuss und das Überbrückungsgeld zu einer einheitlichen Förderleistung für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit zusammenzufassen. Beide Leistungen verfolgen dasselbe Ziel und haben zwischenzeitlich - bis auf marginale Unterschiede - auch dieselben Leistungsvoraussetzungen.
Die Koalitionsvereinbarung greift damit auch Forderungen der Länder und auch Niedersachsens auf. Beitrags- und Steuermittel sollen effektiver und effizienter eingesetzt werden, sodass Spielraum für Beitragssenkungen bei der Arbeitslosenversicherung und für einen Abbau des Bundeszuschusses an die BA bleibt.
Die Landesregierung wird sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens dafür einsetzen, dass die BA künftig ein für alle Gründerinnen und Gründer einheitliches und einfaches Förderprogramm anbietet, das Mitnahmeeffekte durch entsprechende Filter vermeidet. Gleichzeitig ist jedoch darauf zu achten, dass Gründerinnen und Gründer, die ein geprüftes Konzept vorweisen können, künftig auch weiter gefördert werden können und die Gründungsförderung für Arbeitslose keinen deutlichen Einbruch erleidet.
Im letzten Herbst wurde eine junge vietnamesische Familie mit zwei Kindern aus Peine mitten in der Nacht in ihrer Wohnung von den Behörden abgeholt und zum Flughafen nach Frankfurt am Main gebracht. Die Familie sollte abgeschoben werden, was ihr auch angekündigt worden war. Am Flughafen stellte sich heraus, dass keine Plätze mehr für die Familie im vorgesehenen Flugzeug frei waren. Auch für einige andere Personen, die mit dem gleichen Flug abgeschoben werden sollten, fehlten Plätze. Daraufhin wurde die Familie noch in derselben Nacht zurück nach Peine gebracht. Sie wurde in der örtlichen Obdachlosenunterkunft untergebracht. Ihre bisherige Wohnung hatte sie aufgrund der Ankündigung der Abschiebung ordnungsgemäß geräumt und aufgelöst und hatte sogar die Sperrmüllabfuhr bestellt. Die Wohnung stand ihr nicht weiter zur Verfügung und wurde gleich weitervermietet. Es wurde dann ein neuer Abschiebetermin festgelegt.
Die vietnamesische Familie hatte mit ihrer Zukunft in Deutschland nach 13-jährigem Aufenthalt abgeschlossen. Die beiden Kinder (gebo- ren 1992 und 1998) hatten sich in der Schule verabschiedet. Sie haben den Schrecken einer unfreiwilligen Verbringung ins Ungewisse erlebt. Sie haben große Ängste durchlitten und ihr einziges bekanntes Umfeld hinter sich gelassen. Dann stellte sich alles als Fehlalarm heraus, doch ihre gewohnte Umgebung, ihre Wohnung, war dennoch verloren.
Angesichts der Mehrzahl von Personen, denen in der beschriebenen Nacht keine Plätze in dem Flugzeug zur Verfügung standen, frage ich die Landesregierung:
1. Wie steht sie zu der Tatsache, dass aufenthaltsbeendende Maßnahmen erst am Flughafen abgebrochen werden müssen, weil nicht ausreichend Plätze im vorgesehenen Flugzeug vorhanden sind?
2. Werden abzuschiebende Personen bewusstermaßen in die Zahl der im Flugzeug vorhandenen Plätze übersteigender Menge zu den Flughäfen gebracht und, falls dies zutrifft, warum?
3. Was wird die Landesregierung unternehmen, damit abzuschiebenden Personen die mit solchen misslungenen aufenthaltsbeendenden Maßnahmen verbundenen Belastungen zukünftig erspart bleiben?
Die Rückführung ausreisepflichtiger vietnamesischer Staatsangehöriger erfolgt auf der Grundlage des Rückübernahmeabkommens mit Vietnam aus dem Jahre 1995 im Wege des Charterflugverkehrs, der von der Bundespolizei zentral gesteuert wird. Um ungenutzte Kapazitäten zu vermeiden, ist die Bundespolizei schon sehr kurze Zeit nach Beginn dieser Rückführung in Absprache mit den Ländern dazu übergegangen, mehr Personen für die jeweiligen Flüge anzumelden, als Plätze vorhanden waren, um die durch frei bleibende Plätze entstehenden Kosten zu vermeiden. Da die Abschiebungen vorrangig ohne Anordnung von Abschiebungshaft durchgeführt werden, sind regelmäßig nicht alle angemeldeten Personen verfügbar, weil einige wegen Krankheit nicht reisefähig sind, kurzfristig noch Rechtsmittel eingelegt wurden oder untergetaucht sind. Die zur möglichst vollständigen Auslastung erforderliche Überbuchungsquote ist von der Bundespolizei unter Berücksichtigung der bis dahin gesammelten Erfahrungen festgelegt und regelmäßig an sich ändernde Verhältnisse angepasst worden. Da bei der Überbuchungsquote stets eine bestimmte Toleranz berücksichtigt wird, kommt es nur in außergewöhnlichen Situationen dazu, dass bereits am Flughafen angekommene