Die Rückführung ausreisepflichtiger vietnamesischer Staatsangehöriger erfolgt auf der Grundlage des Rückübernahmeabkommens mit Vietnam aus dem Jahre 1995 im Wege des Charterflugverkehrs, der von der Bundespolizei zentral gesteuert wird. Um ungenutzte Kapazitäten zu vermeiden, ist die Bundespolizei schon sehr kurze Zeit nach Beginn dieser Rückführung in Absprache mit den Ländern dazu übergegangen, mehr Personen für die jeweiligen Flüge anzumelden, als Plätze vorhanden waren, um die durch frei bleibende Plätze entstehenden Kosten zu vermeiden. Da die Abschiebungen vorrangig ohne Anordnung von Abschiebungshaft durchgeführt werden, sind regelmäßig nicht alle angemeldeten Personen verfügbar, weil einige wegen Krankheit nicht reisefähig sind, kurzfristig noch Rechtsmittel eingelegt wurden oder untergetaucht sind. Die zur möglichst vollständigen Auslastung erforderliche Überbuchungsquote ist von der Bundespolizei unter Berücksichtigung der bis dahin gesammelten Erfahrungen festgelegt und regelmäßig an sich ändernde Verhältnisse angepasst worden. Da bei der Überbuchungsquote stets eine bestimmte Toleranz berücksichtigt wird, kommt es nur in außergewöhnlichen Situationen dazu, dass bereits am Flughafen angekommene
Personen aus Platzgründen nicht mitgenommen werden können. Nach Erkenntnissen des Ministeriums für Inneres und Sport handelt es sich bei dieser Rückführung im Herbst letzten Jahres um den zweiten Fall, bei dem von niedersächsischen Ausländerbehörden angemeldete vietnamesische Staatsangehörige nicht befördert, sondern auf den nächsten Flug umgebucht werden mussten. Grund für den eingetretenen Engpass im Herbst 2005 war, dass die Fluggesellschaft kurzfristig einen Flug stornieren musste.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage der Abgeordneten Polat namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1: Die Landesregierung bedauert es, wenn bereits am Flughafen angekommene Personen wegen nicht ausreichender Kapazität der gecharterten Flugzeuge nicht befördert werden können, weil dies die betroffenen, zur Rückführung anstehenden Personen unnötig belastet und dadurch erhöhte Kosten für die öffentlichen Haushalte entstehen. Da die Überbuchungsquote nur auf der Grundlage einer Prognose über die Zahl der voraussichtlich für die Rückführung nicht verfügbaren Personen bestimmt werden kann, kann aber auch für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden, dass es noch einmal zu einer derartigen außergewöhnlichen Situation kommen kann. Im gesamten Rückführungszeitraum von fast zehn Jahren ist es nur zu einer sehr geringen Zahl gescheiterter Rückführungen aus Kapazitätsgründen gekommen.
Zu 3: Die Landesregierung sieht keine Veranlassung, das von der Bundespolizei zentral gesteuerte Rückführungsverfahren nach Vietnam zu ändern. Eine größere Toleranz bei der Bemessung der Flugkapazität würde regelmäßig zu frei bleibenden Plätzen führen, wodurch sich die Rückführungskosten insgesamt erhöhen würden. Ausreisepflichtige vietnamesische Staatsangehörige können allerdings durch eigenes Verhalten derartige mit Abschiebungen verbundene Belastungen vermeiden und während der ihnen gegebenen Ausreisfrist freiwillig ausreisen. Sollten die dazu erforderlichen Geldmittel nicht zur Verfügung stehen, kann die Ausreise mit öffentlichen Mitteln über IOM (International Organization for Migration) erfolgen.
des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 22 des Abg. Heinrich Aller (SPD)
Im Newsletter der Kanadischen Botschaft in Deutschland wird unter Berufung auf deutsche Medien darüber berichtet, dass der deutsche (niedersächsische) Autokonzern offenbar plane, „gemeinsam mit dem britisch-niederländischen Ölkonzern Shell und dem kanadischen Unternehmen IOGEN eine Produktionsanlage für Biodiesel zu errichten“. Die Information soll auf den VW-Vorstandsvorsitzenden Bernd Pischetsrieder zurückgehen.
Berichtet wird, dass man die wirtschaftliche Machbarkeit der Herstellung von ZelluloseEthanol in Deutschland prüfen wolle, so Pischetsrieder auf der Automesse in Detroit. Bis April werde mit einer Entscheidung gerechnet. Schon im Jahr 2007 könnte das Werk dann seine Arbeit aufnehmen.
Sollte das Ethanol-Werk gebaut werden, wäre dies nicht die erste Zusammenarbeit der drei Unternehmen. So wird darauf hingewiesen, dass IOGEN bereits vor anderthalb Jahren während der „Internationalen Konferenz für Erneuerbare Energien“ in Bonn einen mit Zellstoff-Ethanol vermischten Treibstoff vorgestellt hat. Shell hatte damals das Benzin zugeliefert. Betrieben wurden u. a. Fahrzeuge von Volkswagen.
Eine Biodiesel-Produktionsanlage könnte eine sinnvolle Nachnutzung der bisherigen Zuckerfabrik in Groß Munzel darstellen. Die Nordzucker AG ist gegenwärtig auf der Suche nach einem Investor für das bisherige Fabrikgelände.
1. Wie beurteilt sie den in der Veröffentlichung der Kanadischen Botschaft beschriebenen Sachverhalt?
2. Welche Chancen sieht sie, sich aktiv in die Standortentscheidung für die Produktionsanlage für Biodiesel in Niedersachsen einzubringen?
3. Unter welchen Bedingungen ist sie bereit, u. U. in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung im Sinne des „Standortes Niedersachsen" (Erfolg versprechend) mit dem Konsortium zu verhandeln?
IOGEN und Shell, die Machbarkeit einer Bioethanolproduktion - und nicht Biodieselproduktion! aus zellulosereichen nachwachsenden Rohstoffen am Standort Deutschland zu prüfen, begrüßen wir.
Unstrittig ist die Tatsache, dass wir den Anteil der erneuerbaren Kraftstoffe im Rahmen der nationalen und europäischen Energieversorgung aus Gründen des Klimaschutzes, der Ressourcenschonung und der Minderung unserer sehr starken Importabhängigkeit dringend steigern müssen.
Wie der bereits im Markt befindliche Biodiesel beeindruckend zeigt, lassen sich beachtliche Treibstoffmengen auf der Basis von nachwachsenden Rohstoffen im eigenen Land erzeugen.
Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen des Abgeordneten Aller für die Landesregierung wie folgt:
Zu 1: Die Absicht der Unternehmen VW, IOGEN und Shell, auf der Basis von zellulosereicher Biomasse Bioethanol am Standort Deutschland zu erzeugen. ist aus Sicht der Landesregierung überzeugend. Mit dem Verfahren des Unternehmens IOGEN, das in Kanada eine Demonstrationsanlage in industriellem Ausmaß betreibt, kann die Rohstoffbasis für die Bioethanolproduktion erheblich ausgeweitet werden. Da das IOGEN-Verfahren vorrangig Nebenprodukte aus der Landund Forstwirtschaft einsetzen kann, ergeben sich aus dieser Perspektive vor allem gute Möglichkeiten für die energetische Nutzung von Stroh. Die laufende Machbarkeitsstudie, die VW koordiniert, wird bereits durch die Landesregierung im Hinblick auf die Rohstoffpotenziale und Rohstoffkosten fachlich unterstützt.
Zu 2: Ich darf nochmals betonen, dass es sich nicht um die Planung einer Biodieselproduktion sondern um die Planung einer Bioethanolproduktion mit völlig neuer Rohstoffbasis handelt. Durch die gute Zusammenarbeit in der früher erwähnten Sunfuel-Kooperation mit VW ist das Land auch in diesen neuen Prozess eingebunden. Sollte die Machbarkeitsstudie zu einem positiven Ergebniskommen, sind die Chancen für einen niedersächsischen Produktionsstandort wegen der sehr guten landwirtschaftlichen Rahmenbedingungen gut. Dementsprechend werden wir uns aktiv bei der Standortsuche in Niedersachsen einbringen.
Zu 3: Bei einer technischen und wirtschaftlichen Realisierbarkeit der geplante Bioethanolproduktion werden wir natürlich Gespräche mit dem Konsorti
um und allen Beteiligten und gegebenenfalls auch unter Einbeziehung der Bundesregierung zur Ansiedlung einer derartigen Demonstrationsanlage in Niedersachsen führen.
Für die Umgestaltung der Albert-SchweitzerSchule (Hauptschule) in Wunstorf werden finanzielle Mittel aus dem Bundesprogramm „Zukunft, Bildung und Betreuung“ benötigt. Ursprünglich hat die Stadt Wunstorf Umbaumaßnahmen in Höhe von 2,9 Millionen Euro geplant. Nach Rücksprache mit dem Kultusministerium wurde die Maßnahme überarbeitet, und es wurden schließlich 2,2 Millionen Euro beantragt. Die Stadt Wunstorf hat sich regelmäßig beim Ministerium nach dem Stand des Verfahrens erkundigt. Aus dem Kultusministerium kam mündlich die Auskunft, dass sich das Verfahren aufgrund notwendiger Beteiligungen anderer Behörden noch verzögert, die beantragten Fördermittel in Höhe von 2,2 Millionen Euro sicher seien und mit dem Beginn der Maßnahme noch vor Erteilung der Genehmigung begonnen werden kann. Ende Dezember 2005 wurde der Stadt Wunstorf schließlich per Fax mitgeteilt, dass aus dem Bundesprogramm lediglich Haushaltsmittel in Höhe von 1,9 Millionen Euro gewährt werden.
1. Wieso wurde entgegen der mündlichen Zusage lediglich ein Betrag in Höhe von 1,9 Millionen Euro für die Umbaumaßnahmen der Albert-Schweitzer-Schule genehmigt?
2. Bei wie vielen Schulen wurden ebenfalls nicht die beantragten Mittel aus dem Bundesprogramm gewährt, und wie hoch ist die Summe der nicht gewährten Mittel?
3. Welche Summe wurde den drei niedersächsischen Internatsgymnasien aus dem Bundesprogramm bereits genehmigt, und über welche Antragssumme muss noch entschieden werden?
Der Bund hat dem Land Niedersachsen im Rahmen des Investitionsprogramms „Zukunft Bildung und Betreuung“ 2003 - 2007 Mittel im Umfang von 394 617 429 Euro zur Verfügung gestellt. Die niedersächsische „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Investitionsprogramms ‚Zukunft Bildung und Betreuung’ 2003 2007“ vom 3. November 2003 regelt die Vergabe
der Mittel an die Schulträger in Niedersachsen. Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Über Anträge entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Im Frühjahr 2005 wurde gleichzeitig mit der Erkenntnis, dass das gesamte Antragsvolumen erheblich überzeichnet war, festgestellt, dass bei einer großen Anzahl von Vorhaben auch solche Maßnahmen geplant waren, die nicht oder nur zum Teil dem in der Förderrichtlinie beschriebenen Ziel der Verbesserung eines bedarfsgerechten Ganztagsangebotes dienten. Es wurde daher durch einen Erlass vom 9. Juni 2005 präzisiert, welche Maßnahmen in welchem Umfang als ganztagsspezifisch angesehen werden können. Der Erlass beinhaltet keine grundsätzlich neuen Regelungen, sondern in ihm ist das in den Vorjahren weitgehend umgesetzte Verwaltungshandeln präzisiert.
Der Erlass wurde den kommunalen Spitzenverbänden ebenfalls zur Verfügung gestellt; diese haben ihn an die Mitgliedskörperschaften weitergeleitet. Der Inhalt ist auch der Stadt Wunstorf seit langem bekannt.
Durch die Anwendung der Vorgaben dieses Erlasses kommt es für einen Teil der Antragsteller zu Kürzungen gegenüber der Antragssumme in erheblichem Umfang, gleichzeitig kommen die Vorhaben anderer Antragsteller erst durch diese Kürzungen in den Genuss von Zuwendungen. Im Frühsommer 2005 wurde die überwiegende Anzahl der Anträge summarisch auf die Einhaltung dieser Kriterien geprüft. Die summarische Prüfung konnte nicht in allen Fällen mit der notwendigen Genauigkeit durchgeführt werden, da die Qualität der Antragsunterlagen dies nicht bei allen Anträgen zuließ.
Nach der summarischen Prüfung der Anträge wurde am 1. Juli 2005 in einer Liste dargestellt und veröffentlicht, mit welchen Summen und in welchen Zeiträumen beabsichtigt ist, Zuwendungen an die Schulträger zu geben. Wegen der oben beschriebenen Umstände der durchgeführten Prüfungen durch die Landesschulbehörde und das staatliche Baumanagement ist auf jeder Seite der veröffentlichten Liste der Hinweis abgedruckt:
„Die Einzelanträge befinden sich in unterschiedlichen Stadien der Prüfung. Der in der Spalte ‚maximaler
Förderbetrag’ aufgeführte Betrag gibt den Stand vom 30.06.2005 wieder. Dieser Betrag kann sich nach der endgültigen Prüfung durch die Bewilligungsbehörden noch verringern.“
Um der Vorläufigkeit der Summen und der in der Liste angegebenen Zeiträume Nachdruck zu verleihen, hat die Landesregierung in der Presserklärung vom 1. Juli 2005 bekannt gegeben:
„Für geplante Bauinvestitionen sind Anträge ab 1,5 Millionen Euro auch von der Staatlichen Bauverwaltung hinsichtlich der bautechnischen Begutachtung zu prüfen. Es findet also eine parallele Antragsprüfung sowohl durch die Bauverwaltung als auch durch die Landesschulbehörde statt. Diese Prüfungen sind aufwändig und müssen sorgfältig erfolgen, schon um einen einheitlichen Verwaltungsvollzug im Land zu gewährleisten und möglichen Rückforderungen des Bundes vorzubeugen. Die Landesschulbehörde wird zunächst die Prüfung der für 2005 zu bewilligenden Anträge vollständig abschließen und dann die Bescheide erteilen. Sowohl hinsichtlich der Höhe als auch des Zeitraums der voraussichtlichen Zuwendungen könnten sich also noch Verschiebungen ergeben."
Zu 1: Der Stadt Wunstorf wurde keine mündliche Zusage über einen Betrag von 2,2 Millionen Euro gegeben. Mit Antrag vom 13. Juli 2004 hat die Stadt Wunstorf eine Zuwendung von rund 2,6 Millionen Euro beantragt. Nach der Reduzierung auf die ganztagsspezifischen Anteile durch die Landesschulbehörde ergab sich letztlich ein Zuwendungsbetrag in Höhe von voraussichtlich 2,243 Millionen Euro. Über diesen Sachverhalt wurde die Stadt Wunstorf in einer E-Mail vom 21. Juli 2005 informiert.
Als Ergebnis der baufachlichen Stellungnahme der OFD vom 20. Dezember 2005 erfolgte eine weitere Reduzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben um ca. 357 000 Euro, da diese Teilsumme vollständig allgemeinen Sanierungs- und Bauunter
haltungsmaßnahmen zuzuordnen ist. Dies führte zu dem jetzt bewilligten Betrag von 1,921 Millionen Euro. Die Berechnungsgrundlagen wurden der Stadt Wunstorf zum Nachvollziehen des Finanzierungsplans am 6. Januar 2006 zur Verfügung gestellt.
Zu 2: Die Bearbeitung der Anträge erfolgt vollständig in den Abteilungen der Landesschulbehörde. Dem Kultusministerium werden im Rahmen der Anmeldung der Vorhaben die ursprünglichen Antragssummen auf elektronischem Wege mitgeteilt. Im Rahmen des Bearbeitungsprozesses melden die Abteilungen der Landesschulbehörde auch die verminderten Summen, durch die in den Tabellen im Ministerium die ursprünglichen Summen ersetzt werden. Da die ursprünglichen Summen für die Bearbeitung im Ministerium nicht bedeutsam sind, liegen sie nicht vor. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass bei den großen Bauvorhaben in der Regel sowohl durch die Bauverwaltung als auch durch die Landesschulbehörde Teile als nicht förderfähig erklärt werden. Dies geschieht entweder wegen nicht vollständig ganztagsspezifischer Zuordnung oder weil aus baufachlicher Sicht Kosten nicht förderfähig sind; das Letztere ist häufig bei Baunebenkosten und bei Abbruchkosten der Fall.