Protokoll der Sitzung vom 27.01.2006

Zu 2: Die Bearbeitung der Anträge erfolgt vollständig in den Abteilungen der Landesschulbehörde. Dem Kultusministerium werden im Rahmen der Anmeldung der Vorhaben die ursprünglichen Antragssummen auf elektronischem Wege mitgeteilt. Im Rahmen des Bearbeitungsprozesses melden die Abteilungen der Landesschulbehörde auch die verminderten Summen, durch die in den Tabellen im Ministerium die ursprünglichen Summen ersetzt werden. Da die ursprünglichen Summen für die Bearbeitung im Ministerium nicht bedeutsam sind, liegen sie nicht vor. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass bei den großen Bauvorhaben in der Regel sowohl durch die Bauverwaltung als auch durch die Landesschulbehörde Teile als nicht förderfähig erklärt werden. Dies geschieht entweder wegen nicht vollständig ganztagsspezifischer Zuordnung oder weil aus baufachlicher Sicht Kosten nicht förderfähig sind; das Letztere ist häufig bei Baunebenkosten und bei Abbruchkosten der Fall.

Zu 3: Für die drei niedersächsischen Internatsgymnasien sind 7 059 250 Euro Fördersumme vorgesehen. Da es sich um Schulen in der Trägerschaft des Landes handelt, wird kein Bewilligungsbescheid über die Summe ausgestellt. Es muss über keine weitere Antragssumme entschieden werden.

Anlage 19

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 25 des Abg. Manfred Nahrstedt (SPD)

Ziele und Vorstellungen des Landes, die mit der Landesförderung der Theater Lüneburg GmbH verknüpft sind

Mit Schreiben vom 19. Dezember 2005 teilte das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur der Stadt Lüneburg (50 % Gesellschafter der Theater Lüneburg GmbH) die Ziele und Vorstellungen des Landes, die mit der Förderung des Lüneburger Theaters verknüpft sind, mit.

Drei Punkte wurden in dem Schreiben aufgelistet, für die das Theater Lüneburg „bis Ende Januar eine realistische Umsetzung und Aus

gestaltung für Lüneburg“ formulieren soll. In diesem Zusammenhang wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies die kulturpolitischen Ziele des Landes sind, deren Realisierbarkeit für das Theater in Lüneburg durch Träger und Theater geprüft werden sollten und deren - möglicherweise schrittweise - Umsetzung gemeinsam mit dem Land vereinbart wird. Die drei Punkte waren wie folgt formuliert:

1. Um neue Publikumsschichten insbesondere der jungen Generation für das Theater zu erschließen und so seinen Bestand auch für die Zukunft zu sichern, vereinbart das Theater mit allen Schulen (Haupt- und Realschulen und Gymnasien) der Stadt (und der Region), allen Schülern der Jahrgangsstufen fünf bis acht im Rahmen des Unterrichtsprogramms zweimal pro Schuljahr unterschiedliche altersgerechte Veranstaltungen zu ermöglichen.

2. Um die Ausstrahlung des Theaters über das unmittelbare Einzugsgebiet hinaus zu ermöglichen, um erarbeitete Produktionen besser nutzen und effizienter auslasten zu können, vereinbart das Theater mit benachbarten Bühnen (bzw. mit Partnern, die eine ähnliche Angebotsstruktur vorweisen) den Austausch von mindestens einer Produktion pro Kalenderjahr und mindestens acht Produktionen im Vereinbarungszeitraum von fünf Jahren.

3. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragspartner, auf der Basis zu konkretisierender Maßnahmen das bürgerschaftliche Engagement zugunsten der Theater zu stärken und auszubauen.

Dies vorausgeschickt, frage ich die Landesregierung:

1. Wie definiert sie „das unmittelbare Einzugsgebiet“ des Theaters in Lüneburg, und wird über das Kultusministerium sichergestellt, dass die Schulen der Region Lüneburg zweimal pro Jahr das Theater in Lüneburg besuchen werden?

2. Mit welchen benachbarten Bühnen bzw. Partnern mit ähnlicher Angebotsstruktur sollen Austauschprogramme vereinbart werden, und gibt es seitens des Landes bereits Vorgespräche mit den eventuell betroffenen Nachbarländern Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg?

3. Wie viele Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen fünf bis acht der Haupt- und Realschulen und der Gymnasien aus der Stadt Lüneburg und der Region haben 2005 Theaterbesuche im Rahmen des Unterrichtsprogramms gehabt, und welche Theater bzw. Vorstellungen wurden dabei besucht?

Die Schaffung eines breiten kulturellen Angebots in einem Flächenland wie Niedersachsen ist ein wichtiges Anliegen der Landesregierung. Trotz der katastrophalen Finanzlage des Landes werden die

Zuschüsse zu den kommunalen Theatern aufrechterhalten und damit die Bedeutung der Theater unterstrichen. Die kommunalen Theater leisten einen erheblichen Beitrag für die lebendige Kultur in unserem Flächenland. Das Lüneburger Theater bildet dabei einen der Leuchttürme in der vielfältigen niedersächsischen Theaterlandschaft. Um dieses vorhandene Potenzial noch vielfältiger zu nutzen und zu optimieren, werden derzeit Verhandlungen mit allen kommunalen Theatern und den Trägern zur Vereinbarung einer zukunftsfähigen Partnerschaft geführt.

Die Gespräche mit den Theatern und ihren Trägern sind geprägt von dem gemeinsamen Willen, die Weiterentwicklung der Theater in Niedersachsen zu begleiten und zu fördern. Im Rahmen der Verhandlungen über entsprechende Zielvereinbarungen werden zurzeit im Wesentlichen drei kulturpolitisch wertvolle Ziele diskutiert: Kooperation mit benachbarten Bühnen, Einbinden von Schülerinnen und Schülern und Förderung des Ehrenamtes.

Insgesamt wird ein besonderes Augenmerk auf die unmittelbare und aktive Einbindung der Bürger gerichtet, um die kulturelle Bildung einer noch breiteren Bevölkerungsschicht zugänglich zu machen und somit die Bedeutung der kommunalen Theater am jeweiligen Standort nachhaltig zu stärken. Neben der Erschließung neuer Publikumsschichten insbesondere der jungen Generation wäre die aktive Einbindung des ehrenamtlichen Potenzials eine der möglichen Maßnahmen, das diesem Ziel dienen könnte. Mit der Möglichkeit der Nutzung von Synergien bei verstärkter Bereitschaft zu Kooperationen mit anderen Häusern können gegebenenfalls finanzielle Freiräume, die der Leistungsfähigkeit der Theater zugute kommen, geschaffen werden.

Auf dieser Grundlage ist vorgesehen, dass die einzelnen Bühnen Vorschläge unterbreiten, in welchem Umfang, auf welche Weise, mit welchen unter künstlerischen Aspekten infrage kommenden Partnerbühnen und in welchem Zeitrahmen die Umsetzung vor Ort realistisch erscheint. Gemeinsam werden die Theater, die Träger und das Land individuelle standortbezogene Vereinbarungen zur nachhaltigen, zukunftsorientierten Weiterentwicklung der niedersächsischen Theaterlandschaft erarbeiten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen wie folgt:

Zu 1: Zum unmittelbaren Einzugsgebiet der Theater Lüneburg GmbH gehört in erster Linie der Gebietszuschnitt der Träger der GmbH, die Stadt Lüneburg und der Landkreis Lüneburg.

Für die Erschließung neuer Publikumsschichten in den Schulen ist eine Regelung durch Erlass seitens des Kultusministeriums nicht geplant. Vielmehr ist vorgesehen, dass die Theater auf der Grundlage von Vereinbarungen mit den Schulen vor Ort die erforderlichen Regelungen auf freiwilliger Basis schaffen. Im Rahmen von theaterpädagogischen Konzepten können hier beispielsweise Angebote bezüglich des Schulfachs „Darstellendes Spiel“ erfolgen.

Zu 2: Das Theater Lüneburg beabsichtigt, potenzielle Partner zu benennen, die sowohl künstlerisch als auch strukturell für einen Austausch von Produktionen infrage kommen. Sollte im Zusammenhang mit entsprechenden Vereinbarungen außerhalb Niedersachsens liegender Bühnen Unterstützung des Landes erforderlich werden, steht das Land für Gespräche selbstverständlich zur Verfügung.

Zu 3: Die Angebote an Kinder- und Jugendliche des Theaters Lüneburg haben in der Spielzeit 2003/2004 insgesamt 16 069 Besucher zu verzeichnen; diese sind nicht nach Altersgruppen erfasst. Auf der Grundlage der bereits bestehenden Aktivitäten und Angebote in Bezug auf Kinder und Jugendliche liegt die kulturpolitische Zielsetzung des Landes in der Erfassung bestimmter Altersgruppen unabhängig von der Schulform. Die Theater beabsichtigen, unter Berücksichtigung personeller und räumlicher Kapazitäten sowie unter Beachtung der Zahl der in Betracht kommenden Schüler der Stadt und des Landkreises Lüneburg konkrete Vorschläge zu unterbreiten.

Anlage 20

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 26 der Abg. Ingrid Eckel und Dr. Gabriele Andretta (SPD)

Diffamierung des Instituts für Sportwissenschaft der Universität Hannover durch den Kultusminister?

In der Aktuellen Stunde „Für ein fittes Niedersachsen: Gute Ideen richtig umsetzen!“ am 7. Dezember 2005 sowie bei der Dringlichen Anfrage „Wem nützt die Fitnesslandkarte?“ am 9. Dezember 2005 äußerte sich Kultusminister Bernd Busemann zum Institut für Sportwissen

schaften an der Universität Hannover. So qualifizierte Kultusminister Busemann die Stellungnahme des Kollegiums des Instituts für Sportwissenschaft zu der „Fitnesslandkarte Niedersachsen" als „blamabel", unterstellte dem Kollegium „Neid“ und behauptete, dass man „bei dem Institut Sportlehrer werden kann, ohne die Rolle vorwärts zu beherrschen“.

Auf die Frage des Abgeordneten Meinhold (SPD) , ob die Landesregierung Absolventen des Hannoveraner Instituts überhaupt noch in den niedersächsischen Schuldienst einstellen würde, antwortete Minister Busemann, „genau diese Frage stelle auch ich mir allen Ernstes“ und „Ich werde mir die Leistungen dieses Sportinstituts in Hannover angucken. Das hat natürlich damit zu tun, ob ich Lehrer gebrauchen kann oder nicht.“

Wir fragen die Landesregierung:

1. Aufgrund welcher Informationen, Erkenntnisse oder wissenschaftlichen Evaluationsergebnisse erfolgte die negative Bewertung der Sportlehrerausbildung am Sportinstitut der Universität Hannover durch die Landesregierung?

2. Wie wirken sich die öffentlich geäußerten Zweifel der Landesregierung, ob Absolventen des Hannoveraner Instituts zukünftig noch in den niedersächsischen Schuldienst übernommen werden, auf die beruflichen Zukunftschancen der Studierenden aus?

3. Wird sich die Landesregierung öffentlich bei der Universität Hannover entschuldigen, wenn sie ihren Angriff auf den angeblich mangelhaften Ausbildungs- und Leistungsstand der Studierenden nicht durch Fakten belegen kann?

Einige Vertreter des Instituts für Sportwissenschaft der Universität Hannover haben sich mit einem Brief an den Kultusminister in die politische Diskussion um die Fitnesslandkarte eingeschaltet. Ich habe in der entsprechenden Debatte des Niedersächsischen Landtages am 7. Dezember 2005 in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Aufnahme eines Sportstudiums nicht zwingend eine fachspezifische Eignungsprüfung voraussetzt wie etwa bei den künstlerisch-wissenschaftlichen Studiengängen in den Fächern Musik und Kunst. Im Fach Sport handelt es sich nach dem Niedersächsischen Hochschulgesetz hierbei um eine Option und nicht um eine Verpflichtung der Hochschulen. Konkrete Auswahlkriterien bei der Vergabe von Studienplätzen regeln die Hochschulen durch eigene Ordnungen selbst. Dieses gilt für alle Hochschulen - also nicht nur für die Universität Hannover.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Ich verweise auf meine Vorbemerkungen und möchte ausdrücklich feststellen, dass ich keine „negative“ Bewertung der Leistungen des Instituts für Sportwissenschaft der Universität Hannover vorgenommen habe, wie das Protokoll belegt.

Zu 2: Ich habe in einer heftig geführten Debatte lediglich eine prononcierte Position eingenommen. Insofern können grundsätzlich keine Rückschlüsse aus meinen Äußerungen über den Ausbildungsund Leistungsstand der Studierenden und Absolventinnen und Absolventen gezogen werden. Insbesondere habe ich die Studierenden weder verunsichern noch deren Zukunftschancen einschränken wollen. Die Zulassungskriterien zum Vorbereitungsdienst erfolgen auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen (Kapazitätsverordnung), die Einstellung in den Schuldienst nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.

Zu 3: Es gibt für die Landesregierung keinen Anlass zur Entschuldigung.

Anlage 21

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 28 der Abg. Dr. Gabriele Heinen-Kljajić und Ina Korter (GRÜ- NE)

Minister Busemann übt harsche Kritik an der Qualität des Instituts für Sportwissenschaft der Universität Hannover

In der Plenarsitzung vom 7. Dezember 2005 äußerte sich Minister Busemann zu dem „blamablen Schreiben“, welches er bezüglich des Fitnesstests vom Kollegium des Instituts für Sportwissenschaft der Universität Hannover erhalten habe. In diesem Zusammenhang tätigte er die Aussage: „Bei diesem Sportinstitut - der Wissenschaftsminister ist gerade nicht da können Sie sich ohne Aufnahmeprüfung anmelden. Sie können dort, ohne die Rolle vorwärts zu beherrschen, Sportlehrer werden. Denen würde ich das nicht anvertrauen, sage ich mal ganz deutlich.“ Auf die Frage des Abgeordneten Walter Meinhold (SPD), ob er auf der Basis seiner Aussagen noch Lehrkräfte, die dort ausgebildet worden sind, in den Schuldienst einstellen würde, antwortete der Minister in der Plenarsitzung vom 9. Dezember 2005 zudem: „Herr Kollege Meinhold, genau diese Frage stelle auch ich mir allen Ernstes.“

Wir fragen die Landesregierung:

1. Auf Basis welcher Erkenntnisse oder Informationen kommt Kultusminister Busemann zu seiner Einschätzung über Ausbildungs- und Leistungsstand der Studierenden am Institut für Sportwissenschaft der Universität Hannover?

2. Welche Konsequenzen ergeben sich aus den Bedenken des Kultusministers gegenüber einer weiteren Einstellung von am Institut für Sportwissenschaft Hannover ausgebildeten Lehrkräften für Studierende und Absolventen des Fachbereichs?

3. Zieht das zuständige Fachministerium für Wissenschaft und Kultur Konsequenzen aus der Kritik des Kultusministeriums am Institut für Sportwissenschaft der Universität Hannover etwa in Form der Einführung verpflichtender Zugangstests, in denen Hochschulzugangsberechtigte auf ihre Geschicklichkeit beim Ausführen einer „Rolle vorwärts“ geprüft werden, um sicherzustellen, dass an den niedersächsischen Hochschulen nur die „Purzelbaum-Besten“ studieren?