Von der Möglichkeit, Integrationsklassen einzurichten, haben die Montessori-Grundschule und die Schule des Sekundarbereichs I in Göttingen Gebrauch gemacht. Dabei hat sich allerdings herausgestellt, dass die Finanzhilfe zur Abdeckung der zusätzlichen Kosten unzureichend ist. Während für ein geistig behindertes Kind in einer Integrationsklasse einer öffentlichen Schule die vollen Personal- und Sachkosten vom Land getragen werden, werden die Kosten für ein behindertes Kind in einer Integrationsklasse einer freien Schule nur anteilig finanziert.
Diese Regelung widerspricht der damals vom Gesetzgeber verfolgten Intention einer Gleichstellung der Förderung behinderter Kinder an öffentlichen und freien Schulen.
1. Hält sie die Forderung nach einer Gleichstellung der Förderung behinderter Kinder an öffentlichen und freien Schulen für berechtigt?
2. Wenn ja, wann wird die Landesregierung den Entwurf eines Gesetzes vorlegen, der dem Anliegen der Schulen in freier Trägerschaft mit Integrationsklassen Rechnung trägt?
Schulen in freier Trägerschaft konnten - und insoweit gehen die Fragestellerinnen fehl - auch schon vor In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Verbesserung von Bildungsqualität und zur Sicherung von Schulstandorten vom 2. Juli 2003 Integrationsklassen einrichten. Denn anders als öffentliche Schulen bedürfen Schulen in freier Trägerschaft dafür nicht der Genehmigung. Mit diesem Gesetz wurde aber erstmals überhaupt ermöglicht, dass Integrationsklassen an Schulen in freier Trägerschaft bei der Gewährung von Finanzhilfe berücksichtigt werden können. Zuvor schlossen die Finanzhilferegelungen im Schulgesetz eine zusätzliche Gewährung von Mitteln für die integrative Beschulung von Kindern aus.
Die Regelung im Schulgesetz sieht allerdings nicht vor, dass die durch die Einrichtung von Integrationsklassen entstehenden zusätzlichen Kosten berücksichtigt werden. Wie bei der Finanzhilfe insgesamt gilt auch für diesen Anteil für die integrative Beschulung, dass es sich um einen Betriebskostenzuschuss handelt, also einen Zuschuss zu den Personal- und Sachkosten.
Es ist im Übrigen auch nicht zutreffend, dass das Land - wie die Fragestellerinnen ausführen - für ein geistig behindertes Kind an einer öffentlichen Schule die vollen Personal- und Sachkosten trägt. Auch hier gilt, dass das Land die Personalkosten und der Schulträger die Sachkosten zu tragen haben.
Die jetzige Regelung entspricht nach den Beratungen zum Gesetz vom 2. Juli 2003 sehr wohl der damaligen Intention des Gesetzgebers. Das Kultusministerium hatte seinerzeit zu der angeführten Petition zwar eine Stellungnahme abgegeben, in der im Ergebnis vorgeschlagen wurde, die gesetzlichen Regelungen so zu fassen, dass für ein Kind mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf dem Träger der Schule der Schülerbetrag
gewährt wird, der auch bei einer Beschulung an einer entsprechenden Förderschule in freier Trägerschaft zugrunde gelegt wird. Diesem Vorschlag ist der Gesetzgeber allerdings ganz bewusst nicht in vollem Umfang gefolgt. In intensiven Beratungen wurde im Kultusausschuss u. a. intensiv diskutiert, dass durch die angestrebte Regelung, die einen unmittelbaren Rechtsanspruch auf die Gewährung zusätzlicher Mittel auslöst, öffentliche Schulen nicht benachteiligt werden dürften. Denn diese bedürfen für das Führen einer Integrationsklasse der Genehmigung. Im Ergebnis wurde schließlich vom Kultusausschuss vorgeschlagen und vom Landtag auch beschlossen, dass eine anteilige Berechnung des Schülerbetrages in dem Verhältnis zu erfolgen hat, in dem tatsächlich sonderpädagogischer Unterricht erteilt wird.
In meinem Hause berät gegenwärtig eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Träger über eine Reform der Finanzhilfe und dabei auch über die Frage, wie die Regelungen zu Integrationsklassen an Schulen in freier Trägerschaft bedarfsgerechter gefasst werden können. Und ohne dem Ergebnis der Beratungen vorzugreifen, kann ich sagen, dass Einigkeit darüber besteht, eine Anpassung der Regelungen für diesen Bereich vorzuschlagen.
Zu 1: Die jetzige Landesregierung steht seit jeher auf dem Standpunkt, dass jedem Kind die bestmögliche Förderung zukommen muss. Das gilt im Besonderen auch für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf und zwar in gleicher Weise für die Beschulung in öffentlichen Schulen oder in solchen in freier Trägerschaft und auch für Kinder in Integrationsklassen nach den Vorgaben des Schulgesetzes. Das mag man nicht zuletzt daran erkennen, dass die diese Landesregierung tragenden Fraktionen erstmals überhaupt einen Rechtsanspruch auf Finanzhilfe für Integrationsklassen im Schulgesetz eingeräumt haben.
Zu 2: Die Landesregierung wird dem Landtag einen Gesetzentwurf zur Reform der Finanzhilfe und damit auch der Berücksichtigung von Integrationsklassen vorlegen, sobald die Arbeitsgruppe einen Vorschlag erarbeitet hat. Daran wird intensiv und vor allem gemeinsam mit den Trägern gearbeitet.
des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 40 der Abg. Christina Bührmann, Amei Wiegel, Manfred Nahrstedt, Alice Graschtat, Rolf Meyer, Jutta Rübke, Ulla Groskurt, Dr. Gabriele Andretta und Hans-Werner Pickel (SPD)
Kulturminister Stratmann plant, Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit Vorgaben für die Programmgestaltung zwischen den kommunalen Theatern und dem Land abzuschließen. Bislang hat das Land den Theatern in Celle, Göttingen, Hildesheim, Lüneburg und Osnabrück in einem unbefristeten Vertrag finanzielle Unterstützung zugesichert. Dieser Vertrag wurde seitens des Kulturministeriums zum 31. Dezember 2006 gekündigt. Derzeit wird über einen Anschlussvertrag verhandelt.
Der neue Vertrag soll den Landeszuschuss für fünf Jahre auf dem bisherigen Niveau einfrieren und Tariferhöhungen nicht mehr abdecken. Außerdem will das Kulturministerium den Theatern präzise Vorgaben zur Programmgestaltung machen. Alle Schüler der 5. und 8. Klassen sollen im Rahmen des Unterrichtsprogramms zweimal pro Schuljahr Veranstaltungen besuchen. Daneben sollen die Theater mit benachbarten Bühnen kooperieren, und zwar mindestens eine Produktion pro Kalenderjahr und mindestens acht Produktionen im vereinbarten Zeitraum von fünf Jahren, der Laufzeit der Zielvereinbarungen. Sollten diese Vorgaben nicht eingehalten werden, droht das Land mit Kürzung der Zuschüsse um 10 % pro Jahr.
1. Wie ist der Stand der Verhandlungen zwischen dem Kulturministerium und den jeweiligen kommunalen Theatern?
2. Wird das Kultusministerium den Besuch von Schülern und Schülerinnen in den 5. und 8. Klassen im Rahmen des Unterrichts durch einen Erlass regeln? Wenn ja, welche Regelungen sind geplant?
3. Wie stellt sich die Landesregierung eine Kooperation der kommunalen Theater mit benachbarten Bühnen vor, und weshalb bedarf es eines externen Beraters?
Das Land wird weiterhin verlässlicher Partner der kommunalen Theater und der Landesbühnen sein. Zur Sicherung der haushaltsmäßigen Voraussetzungen für die Theater wurde im Haushaltsplan 2006 eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung eingebracht. Dabei konnte der Ansatz für die
kommunalen Theater und die Landesbühnen ungekürzt für die gesamte mittelfristige Finanzplanung des Landeshaushaltes erhalten bleiben. Angesichts der finanziellen Situation des Landeshaushaltes ist dies für die Sicherung und Weiterentwicklung der niedersächsischen Theaterlandschaft ein beachtliches Signal und ein kulturpolitischer Erfolg. Dies sichert auf Dauer den künstlerischen Freiraum der Theater und die Vielfalt der niedersächsischen Theaterlandschaft.
Die kommunalen Theater leisten einen erheblichen Beitrag für die lebendige Kultur in unserem Flächenland. Um dieses vorhandene Potenzial noch vielfältiger zu nutzen und zu optimieren, werden derzeit Verhandlungen mit den Theatern und den Trägern zur Vereinbarung einer zukunftsfähigen Partnerschaft geführt.
Die Gespräche mit den Theatern und ihren Trägern sind geprägt von dem gemeinsamen Willen, die Weiterentwicklung der Theater in Niedersachsen zu begleiten und zu fördern. Im Rahmen der Verhandlungen über entsprechende Zielvereinbarungen werden zurzeit im Wesentlichen drei kulturpolitisch wertvolle Ziele diskutiert: Kooperation mit benachbarten Bühnen, Einbinden von Schülerinnen und Schülern und Förderung des Ehrenamtes.
Insgesamt wird ein besonderes Augenmerk auf die unmittelbare und aktive Einbindung der Bürger gerichtet, um die kulturelle Bildung einer noch breiten Bevölkerungsschicht zugänglich zu machen und somit die Bedeutung der kommunalen Theater am jeweiligen Standort nachhaltig zu stärken. Neben der Erschließung neuer Publikumsschichten insbesondere der jungen Generation wäre die aktive Einbindung des ehrenamtlichen Potenzials eine der möglichen Maßnahmen, das diesem Ziel dienen könnte. Mit der Möglichkeit der Nutzung von Synergien bei verstärkter Bereitschaft zu Kooperationen mit anderen Häusern können gegebenenfalls finanzielle Freiräume, die der Leistungsfähigkeit der Theater zugute kommen, geschaffen werden.
Auf dieser Grundlage ist vorgesehen, dass die einzelnen Bühnen Vorschläge unterbreiten, in welchem Umfang, auf welche Weise, mit welchen unter künstlerischen Aspekten infrage kommenden Partnerbühnen und in welchem Zeitrahmen die Umsetzung vor Ort realistisch erscheint. Gemeinsam werden die Theater, die Träger und das Land individuelle standortbezogene Vereinbarungen zur
nachhaltigen, zukunftsorientierten Weiterentwicklung der niedersächsischen Theaterlandschaft erarbeiten.
Zu 1: Im Anschluss an eine Gesprächsrunde im Dezember 2005 ist beabsichtigt, dass die Theater unter Berücksichtigung der kulturpolitischen Ziele des Landes realisierbare Vorschläge zur Umsetzung, bezogen auf die jeweiligen Bühnen, erarbeiten. Auf dieser Grundlage werden die Verhandlungen zur Umsetzung geführt, die Vereinbarungen sollen nach derzeitigem Planungsstand im Frühjahr 2006 unterschriftsreif sein.
Zu 2: Eine Regelung durch Erlass ist nicht geplant. Vielmehr ist vorgesehen, dass die Theater auf der Grundlage von Vereinbarungen mit den Schulen vor Ort die erforderlichen Regelungen auf freiwilliger Basis schaffen. Im Rahmen von theaterpädagogischen Konzepten können hier beispielsweise Angebote bezüglich des Schulfachs „Darstellendes Spiel“ erfolgen.
Zu 3: Die Theater beabsichtigen, potenzielle Partner, die sowohl künstlerisch als auch strukturell für einen Austausch von Produktionen oder Kooperationen infrage kommen, zu benennen. Im Interesse der Theater wird zur Weiterentwicklung der niedersächsischen Theaterlandschaft ein umfassendes Netzwerk von Sachkompetenz genutzt.
Welche CDU-geführten Kommunen geben ein gutes Beispiel bei der Integration von Zuwanderern und Aussiedlern?
In der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 22. Dezember 2005 antwortet Ministerpräsident Christian Wulff auf die Frage: „2006 sind Kommunalwahlen. Welches Profil will die CDU zeigen?“ wie folgt: „Die CDU wird den sozialen Fragen größeren Raum geben. CDU-geführte Kommunen geben ein gutes Beispiel bei der Integration von Zuwanderern und Aussiedlern, sie sind besser gefeit gegen Verhältnisse wie in Frankreich. Bildungspolitik und Integration sind die besonderen Aufgaben für die Zukunft. Die CDU hat auch ein Konzept dafür, wie die frühkindliche Bildung verbessert werden kann - etwa über ein kostenfreies drittes Kindergartenjahr. Die Arbeit in der Schule kann verbessert
werden, wenn man Vereine wie z. B. die Landfrauen beteiligt. Niemand hat so viele Kenntnisse wie die Landfrauen darüber, wie man Kinder und ihre Eltern zu einer gesunden Ernährung bringt.“
1. Welche CDU-geführten Kommunen geben ein besonders gutes Beispiel bei der Integration von Zuwanderern und Aussiedlern ab?
2. Welche Mittel und Maßnahmen setzen die CDU-geführten Beispiel-Kommunen ein, damit die Integration von Zuwanderern und Aussiedlern viel besser gelingt als z. B. in SPDgeführten Kommunen?
3. Welche Möglichkeiten der Übertragbarkeit auf andere Kommunen sieht die Landesregierung, und wie kann sie diese unterstützen und fördern, damit alle Kommunen in Niedersachsen besser gegen Verhältnisse wie in Frankreich gefeit sind?
Die Niedersächsische Landesregierung hat mit der im Oktober letzten Jahres beschlossenen Fortschreibung des „Handlungsprogramms Integration“ und den darin enthaltenen Einzelprogrammen den hohen Stellenwert einer erfolgreichen Integrationspolitik betont.
Niedersachsen verfügt über ein vielfältiges, wertvolles Repertoire gesellschaftlicher Integrationserfahrungen und entsprechender Kompetenzen.
Der Schlüssel für eine erfolgreiche Integration liegt in den Städten, Gemeinden und Landkreisen. Die kommunale Ebene trägt deshalb eine besondere Verantwortung für die Integrationsprozesse. In die Erstellung des „Handlungsprogramms Integration“ waren die kommunalen Spitzenverbände mit einbezogen.
Integration findet im Alltag statt und sie umfasst alle Bereiche des täglichen Lebens. Integration wird in Niedersachsen gelebt. Sie hat kulturelle, wirtschaftliche, soziale schulische und politische Aspekte. Aus diesem Grunde legt die Niedersächsische Landesregierung besonderen Wert auf die Vernetzung der einzelnen Integrationsaktivitäten und der an der Integration beteiligten Stellen. So können Integrationsangebote ergänzt, optimiert, besser aufeinander abgestimmt und Synergieeffekte genutzt werden.
Zu 1: Auf die Gemeinde Belm und auf den Landkreis Nienburg ist in diesem Zusammenhang besonders hinzuweisen. Ihre Integrationsleistungen sind vorbildlich. Dies gilt insbesondere auch für die ehrenamtlichen Integrationslotsen in Osnabrück.