Zu 1: Auf die Gemeinde Belm und auf den Landkreis Nienburg ist in diesem Zusammenhang besonders hinzuweisen. Ihre Integrationsleistungen sind vorbildlich. Dies gilt insbesondere auch für die ehrenamtlichen Integrationslotsen in Osnabrück.
Zu 2: Der Anteil der Zuwanderer an den rund 14 000 Einwohnern in Belm liegt bei etwas mehr als 20 %, wobei die Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen die größte Zuwanderungsgruppe darstellen. Die Gemeinde Belm war bereits Anfang der 90er-Jahre bemüht, die mit der hohen Zuwanderung einhergehenden Probleme zu lösen und die Zuwanderer zu integrieren. Ihr Integrationskonzept besteht aus verschiedenen Bausteinen. So wurden zum einen staatliche Fördergelder eingeworben. Die Gemeinde verließ sich aber nicht nur auf externe Unterstützung. Eines der wichtigsten Elemente ihres Integrationskonzeptes stellt das hohe soziale Engagement der Bürger Belms dar. Sozialarbeiter in den unterschiedlichsten Einrichtungen, wie z. B. der Belmer Integrationswerkstatt und dem Belmer Integrationsclub sind weitere Bausteine. Die Gemeinde Belm unterstützt Integrationsprojekte mit zwei Drittel ihres Haushaltsansatzes für freiwillige Leistungen und dokumentiert damit den hohen Stellenwert, den die Integrationsarbeit in der Gemeinde darstellt. Die Gemeinde Belm hat für ihre Integrationsarbeit im Jahre 2005 den Preis der Bertelsmann-Stiftung für herausragende Integrationsarbeit erhalten.
Der Landkreis Nienburg unterstützt seit Jahren vielfältige Integrationsaktivitäten. Dabei fördert und koordiniert er das Netzwerk Integration mit rund 35 Netzwerkpartnern, um die relevanten gesellschaftlichen Gruppen in den Integrationsprozess mit einzubeziehen. Die Förderung des Verständnisses der Integration als breite gesellschaftliche Aufgabe kommt auch in den verschiedenen Veranstaltungen und Ausstellungen zum Ausdruck. Beispielhaft seien hier die „Weserlympics“ unter Einbeziehung vieler Migranten oder die Ausstellung „hier geblieben - Zuwanderung und Integration in Niedersachsen von 1945 bis heute“ im letzten Jahr mit über zwölf Begleitveranstaltungen mit Themen wie „Unternehmensgründungen von Migranten“ bis hin zur „Geschichte der Deutschen aus Russland“ erwähnt. Auch die Förderung des Ehrenamtes insbesondere im Bereich der Integrationsarbeit wurde u. a. durch eine Fachtagung betont. Die Bemühungen, Schulentwicklungen von jugendlichen Migranten zu fördern, wird an einem Projekt deutlich, in dem der Landkreis in drei Schulen Elternsprechtage für ausländische Eltern in Zusam
menarbeit mit Schulleitungen, Lehrkräften und mit der Unterstützung von ehrenamtlichen Sprachmittlern durchführt. Ein wichtiger Faktor für eine erfolgreiche Integrationsarbeit wird derzeit mit der Entwicklung eines Integrationskonzeptes durch den Landkreis berücksichtigt, um in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Integration ein zielgerichtetes und abgestimmtes Vorgehen zu optimieren. Zur Unterstützung wurde ein Projektbeauftragter eingestellt, der im Rahmen des partizipativen Ansatzes auch in enger Kooperation u. a. mit der Polizei und den Trägern der Jugendhilfe das Projekt steuert.
Zu 3: Die Landesregierung fördert die Verbreitung von guten Beispielen gelungener Integrationsarbeit. Mit dem landesweiten Netzwerk der „Kooperativen Migrationsarbeit in Niedersachsen“, in das auch die neuen kommunalen Leitstellen eingebunden sind, ist im Rahmen der Regionalverbünde eine hervorragende lokale Möglichkeit des Erfahrungsaustausches gegeben. Mit gezielten Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen wird dieser Prozess unterstützt.
Die Landesregierung hat zusätzlich das Forum Integration eingerichtet. Ihm gehören die relevanten gesellschaftlichen Organisationen aus der Integrationsarbeit an, die zusammen mit der interministeriellen Arbeitsgruppe „Integration“, den kommunalen Spitzenverbänden und dem Landespräventionsrat durch die Verbreitung der Erfahrungen aus erfolgreichen Integrationsprozessen auf eine kontinuierliche Verbesserung der Integrationsbedingungen hinarbeiten.
In der ersten Januarwoche berichteten die Elbe-Jeetzel-Zeitung und die Hannoversche Allgemeine Zeitung, dass die Abholzungen von Weiden und Pappeln bei Gartow in der Elbtalaue drei Biberdämme an einem Gewässer dritter Ordnung von einem Unterhaltungsverband „abgeräumt“ wurden. Dies wurde als Maßnahme des Hochwasserschutzes dargestellt. „Wir konnten doch nicht zusehen, wie hier alles absäuft“, begründet der Geschäftsführer des Unterhaltungsverbandes sein Vorgehen (HAZ, 7. Januar 2006). Eine Genehmigung der Bio
spährenreservatsverwaltung wurde nicht eingeholt. Die so genannten Entbuschungsmaßnahmen zum Hochwasserschutz gehen zurück auf einen Erlass des Umweltministeriums vom 8. Juli 2005.
Biber stehen bekanntlich unter Naturschutz, und es gelingt allmählich, sie auch in Niedersachsen wieder heimisch werden zu lassen. Umweltminister Sander hat noch im letzten Sommer in Gartow einen Biberlehrpfad eröffnet, um das Augenmerk auf die Wiederansiedlung von Bibern in der Elbtalaue zu lenken.
1. Teilt sie die Auffassung, dass die Zerstörung der Biberdämme illegal war und den Bestimmungen des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes zuwider läuft?
2. Wie wird Minister Sander seine angekündigte Vermittlerrolle bei „Streitpunkten zwischen Naturschutz und Wasserwirtschaft“ in diesem Fall wahrnehmen?
3. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung im Benehmen mit der Biosphärenreservatsverwaltung einleiten, um die Ansiedlung von Bibern im Großschutzgebiet Elbtalaue zu sichern?
Der Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände in Lüchow-Dannenberg war von einem Landwirt darauf aufmerksam gemacht worden, dass ein gravierendes Vernässungsproblem auf einer noch im Dezember von Rindern beweideten Grünlandfläche in der Seege-Niederung im Gebietsteil C des Biosphärenreservates „Niedersächsische Elbtalaue“ bestehe. Der Kreisverband der Wasserund Bodenverbände hat daraufhin dringenden Handlungsbedarf gesehen und entschieden, an einem parallel zur Seege verlaufenden Graben eine Unterhaltungsmaßnahme durchzuführen. Bei dieser Maßnahme wurde ein etwa 2,5 m langer und circa 0,80 m hoher Biberdamm beseitigt. Außerdem wurden an zwei weiteren Stellen, an denen Biber Dämme bauen wollten, Aufhäufungen von Gehölzmaterial beseitigt.
Bei den durchgeführten Arbeiten handelt es sich nicht um eine Maßnahme im Rahmen des Erlasses des Niedersächsischen Umweltministeriums vom 8. Juli 2005 über die Reduzierung der Verbuschung zur Gewährleistung eines schadlosen Hochwasserabflusses der Elbe, sondern vielmehr um eine davon unabhängige Unterhaltungsmaßnahme an einem Gewässer 3. Ordnung.
Zu 1: Die Beseitigung des Biberdammes war kein Verstoß gegen das Naturschutzgesetz. Bestimmungen des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes sind nicht berührt. Der Biber ist eine besonders geschützte Art im Sinne von § 10 Abs. 2 Nr. 10 Buchstabe b/aa des Bundesnaturschutzgesetzes i. V. m. Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG. Nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es deshalb u. a. verboten, seine Wohn- oder Zufluchtsstätten der Natur zu entnehmen oder diese zu beschädigen oder zu zerstören.
Nach den vorliegenden Informationen ist weder eine Erdröhre mit Wohnkessel oder eine oberirdische Biberburg zerstört worden und somit keine Wohn- oder Zufluchtsstätte des Bibers im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes beseitigt worden.
Zu 2: Herr Minister Sander hat die Biosphärenreservatsverwaltung gebeten, auf die unteren Wasserbehörden, die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, die Unterhaltungsverbände und die Deichverbände zuzugehen und geeignete Verfahrensweisen abzusprechen, um sachgerechte Lösungen gemeinsam zu entwickeln und Maßnahmen so durchzuführen, dass Gefährdungen des Bibers ausgeschlossen werden.
Am 3. Februar 2006 wird die Biosphärenreservatsverwaltung unter Einbindung der unteren Wasserbehörden, des Wasserund Schifffahrtsamtes Lauenburg und der bestellten Biberbetreuer eine Veranstaltung durchführen, bei der die Zwischenergebnisse der von der Biosphärenreservatsverwaltung veranlassten Biberkartierung vorgestellt und Möglichkeiten zur verbesserten Zusammenarbeit erörtert werden sollen.
Zu 3: Das Land Niedersachsen hat sich bereits in der Vergangenheit um den Biber bemüht und wird dies auch weiter tun. So ist z. B. im Zeitraum 1997 bis 2001 ein zu 50 % von der EU und 50 % vom Land finanziertes LIFE-Projekt zur „Stabilisierung der Populationen von Elbe-Biber und Fischotter“ mit einem Projektvolumen von seinerzeit 1,2 Millionen DM durchgeführt worden. Durch Einsatz des Instrumentes Vertragsnaturschutz werden Gewässerrandstreifen gesichert. Wichtige Erkenntnisse und Folgerungen für die Erhaltung und Förderung der Biber werden auch von der bereits erwähnten Biberkartierung erwartet. Die Biosphärenreservatsverwaltung hat ein Netzwerk von Biberbetreuern aufgebaut. Die Biberbetreuer sind wichtige Ansprechpartner für die Bevölkerung und die Bio
sphärenreservatsverwaltung und sollen künftig auch Beiträge zur Konfliktlösung liefern. Über vorhandene Informationsangebote (z. B. Biberfaltblatt und Biberpfad Gartow) hinaus wird die Biosphärenreservatsverwaltung im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit verstärkt für den Biber werben und Verständnis für dessen Lebensgewohnheiten wecken.