Das Ministerium für Inneres und Sport hat- nachdem erste Gespräche mit beteiligten Behörden und Einrichtungen im Ministerium für Inneres und Sport im Herbst 2002 einen hohen Informationsund Koordinationsbedarf deutlich gemacht hatten - das Kompetenzzentrum Großschadenslagen als Anlaufstelle festgelegt und die ressort- und fachübergreifende Zusammenarbeit bei der Gesundheitsfolgenabschätzung moderiert. In drei öffentlichen Großveranstaltungen in Bad Münder am 16. Juni 2003, am 7. Juni 2004 und am 16. Februar 2006 wurde umfassend über den Sachstand und die erzielten Ergebnisse der verschiedenen Untersuchungsverfahren und Gutachten informiert. Ergänzend fanden regelmäßig Besprechungen mit Vertretern der örtlichen Behörden, der Bürgerinnen und Bürger sowie der Einsatzkräfte statt, in denen diese als Multiplikato
Zu 1: Die MHH hat das Ministerium für Inneres und Sport in dem Gespräch am 12. Januar 2005 über die Eignung des Triple-Quadrupol-Geräts für Messungen von Adduktkonzentrationen mit einer Nachweisgrenze von 10 pikomol/g Globin und dazu durchgeführte Testmessungen informiert. In dem Probelauf des Gerätes wurden 29 Proben aus den bisher mit einer Nachweisgrenze von 100 pikomol/g Globin untersuchten Proben verschiedener Auftraggeber (Polizei Niedersachsen, Bun- despolizei, öffentlicher Gesundheitsdienst) einbezogen. In den zwanzig anonym gemessenen Proben wurden in elf Proben Adduktwerte gemessen. In neun Proben aus der Serie des öffentlichen Gesundheitsdienstes wurden keine Werte festgestellt.
Zu 2: Da die im Zuge der Erprobung des TripleQuadrupol-Gerätes gewonnenen Messwerte Personen nicht zugeordnet werden können, war es auch nicht möglich, Betroffene zu informieren. Die Aussagekraft der Testmessungen beschränkte sich lediglich auf die Eignung des Gerätes für die empfindlichere Messtechnik, ohne dass damit bereits ein qualitätsgesichertes medizinisches Untersuchungsverfahren mit belastbaren und bewerteten Ergebnissen verbunden war. In einer schriftlichen Sachstandsinformation des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes vom 17. Januar 2005 wurden Betroffene im Raum Bad Münder auch über die nunmehr vorhandene Möglichkeit informiert, an der MHH Proben mit einer Nachweisgrenze von 10 pikomol CHPV/g Globin zu untersuchen. In den Medien wurde ebenfalls darüber berichtet (u. a. Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 12. Februar 2005).
Eine Rechtsanwältin, die eine Vielzahl von Privatklagen vertritt, hat erstmals Mitte Dezember 2005 vom Ministerium die Mitteilung der vorhandenen Messwerte verlangt. Nachdem sie im Januar 2006 mitgeteilt hat, welche Bediensteten des Landes Niedersachsen sie vertritt, hat sie mit Schreiben vom 1. Februar 2006 nach vorheriger Zustimmung der MHH die Werte der anonym vorgenommenen Probemessungen erhalten.
fährdungen muss Spezialisten (Toxikologen) vorbehalten bleiben. Gesicherte Erfahrungswerte zur kanzerogenen Wirkung des Epichlorhydrin und seiner Abbauprodukte im menschlichen Körper liegen nicht vor, sodass auch Aussagen spezialisierter Wissenschaftler nur den gegenwärtigen Stand der Wissenschaft wieder geben können. Danach sind nachhaltige gesundheitliche Störungen durch das Einatmen von Epichlorhydrin und seinen Zersetzungsprodukten weitgehend auszuschließen.
Innerhalb der laufenden Untersuchungsprogramme des öffentlichen Gesundheitsdienstes und des medizinischen Dienstes der Polizeien des Landes Niedersachsen und des Bundes sind die Medizinische Hochschule Hannover und die Universität Göttingen beauftragt, insgesamt 561 Proben auf Hämoglobinaddukte zu untersuchen. Die dafür entwickelten Untersuchungsverfahren zielen auf unterschiedliche Addukte, die bei der Aufnahme von Epichlorhydrin in den Körper entstehen können. Nunmehr ist beabsichtigt, alle Proben mit beiden Verfahren zu untersuchen, um damit eine doppelte Kontrolle zu gewährleisten.
Sollte sich im Zuge der Nachuntersuchungen herausstellen, dass Proben eine Adduktkonzentration von mehr als 10 pmol CHPV/g Globin aufweisen, wird hierdurch belegt, dass das zuvor angewandte Bestimmungsverfahren mit seiner Nachweisgrenze von 100 pikomol CHPV/g Globin zu unempfindlich war. Die in der Informationsveranstaltung am 16. Februar 2006 in Bad Münder vorgetragene gesundheitliche Bewertung der Adduktbestimmungen bezog sich noch auf die Bestimmungsgrenze von 100 pikomol/g Globin und damit gleichzeitig auf die ungefähre Obergrenze aller zukünftigen Messergebnisse. Bei Adduktkonzentrationen unterhalb von 100pmol/g Globin dürfte das persönliche Gesundheitsrisiko der Betroffenen entsprechend kleiner ausfallen. Ungeachtet dessen werden die zuständigen Stellen sowohl dem Krebsregister im Hinblick auf spezifische Auffälligkeiten als auch entsprechenden neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen besondere Aufmerksamkeit widmen.
Nach dem Hochwasser im August 2002 und im Januar 2003 hat es auf verschiedenen Ebenen länderübergreifende Konferenzen gegeben, um Hochwasserschutzmaßnahmen und Hochwasserbekämpfungsmaßnahmen besser miteinander abzustimmen und zu koordinieren. Bei einer der letzten Konferenzen haben Vertreter des Landes Brandenburg mitgeteilt, dass sie einseitig eine - bisher nicht abgestimmte - Erhöhung der Elbedeiche in ihrem Bereich in Angriff nehmen wollen. Dieses würde zweifellos Auswirkungen auf den Hochwasserschutz der Unterlieger Brandenburgs haben.
2. Wie beurteilt sie die Maßnahmen des Landes Brandenburg im Hinblick auf den Hochwasserschutz an der Elbe in Niedersachsen?
Hochwasserereignisse machen nicht an Ländergrenzen halt. Deshalb ist es erforderlich und auch üblich, dass die Länder sich bei der Planung von Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich grenzüberschreitender Gewässer abstimmen. Von besonderer Bedeutung ist dabei die einvernehmliche Festlegung auf einen Bemessungswasserstand, der für die Deichbemessung maßgeblich ist. In der Vergangenheit wurden Fragen des Bemessungswasserstandes für die Elbe in der Grenzgewässerkommission behandelt. Der seinerzeit zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland festgelegte Bemessungswasserstand betrug 7,45 m am Pegel Wittenberge mit einem Abfluss von 4 000 m³/s. Diese Werte werden noch heute bei der Planung von Deichbaumaßnahmen im Bereich der niedersächsischen Mittelelbe von den Anliegerländern zu Grunde gelegt.
Zu 1: Ja. Mit Schreiben des Ministeriums für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (MULV) des Landes Brandenburg vom 23. September 2005 wurde den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Niedersachsen die
einseitige Festlegung auf ein neues Bemessungshochwasser mitgeteilt. Im Rahmen eines Workshops des MULV zum Thema Hochwasservorsorge und Hochwasserbewältigung am 28./29. September 2005 in Lenzen wurde diese Festlegung öffentlich gemacht.
Zu 2: Die Flutung der Havelpolder während des Elbehochwassers im August 2002 hat auch für die Deiche im Bereich der niedersächsischen Mittelelbe zu einer Entlastung geführt. Aus diesem Grunde ist davon auszugehen, dass nach dem Abschluss der Ausbauarbeiten an den Elbedeichen in der Prignitz bei einem die bisherigen Bemessungsansätze überschreitenden Katastrophenhochwasser die niedersächsischen Deiche zusätzlich belastet werden würden. Allerdings sind die niedersächsischen Deiche mit einem ausreichenden Freibord versehen, sodass derzeit kein akuter Handlungsbedarf besteht.
Zu 3: Das Niedersächsische Umweltministerium hatte das MULV bereits am 4. Oktober 2005 mit dem Ziel angeschrieben, den Vollzug der Weisung auszusetzen und den Gremien der Arbeitsgemeinschaft zur Reinhaltung der Elbe (ARGE Elbe) Gelegenheit zu geben, sich mit der Problematik auseinanderzusetzen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hatte als seinerzeitiges Vorsitzland der Umweltministerkonferenz (UMK) dieses Vorgehen aufgegriffen und die Angelegenheit in der 36. Amtschefkonferenz (ACK) am 2./3. November 2005 angesprochen. Die ACK hat beschlossen, dass die Festlegung von Bemessungshochwasserlinien im Bereich von Ländergrenzen einvernehmlich zwischen den Anliegerländern zu erfolgen hat. Zwischenzeitlich hat die UMK die ARGE Elbe gebeten, sich der Angelegenheit anzunehmen. In der ARGE Elbe-AG Hochwasserstatistik wird die fachliche Debatte im Hinblick auf die Festlegung eines Bemessungshochwassers bereits geführt.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 14 des Abg. Ernst-August Hoppenbrock (CDU)
Eine Existenzgründung ist in der Bundesrepublik immer noch mit immensem Aufwand verbunden. Im Schnitt vergehen von der Antragstellung bis zum möglichen Start des Vorha
bens sieben Wochen. Gemäß einer Analyse der KfW-Mittelstandsbank sind jährlich 50 000 Existenzgründer von diesen bürokratischen und zugleich zeitraubenden Hindernissen betroffen. Darüber hinaus haben überflüssige bzw. zu komplexe und aufwendige Formalitäten zur Folge, dass potenzielle Existenzgründer zum Teil von einer solchen Gründung Abstand nehmen.
In Rheinland-Pfalz ist ein von der Handwerkskammer Trier initiiertes und mit dem Multimediapreis des Landes ausgezeichnetes Pilotprojekt mit dem Namen „One-Stop-Shop“ im Februar dieses Jahres angelaufen, welches die bürokratischen Anmeldemodalitäten enorm vereinfacht. Dabei wird durch den potenziellen Existenzgründer nur ein so genanntes MetaFormular ausgefüllt. Die übrigen benötigten Formulare werden anschließend automatisch mit den notwendigen Daten ergänzt.
Die Vorteile dieser Methode liegen in der Vermeidung von Mehrfacheingaben, der Reduzierung der Anzahl der zu beantwortenden Fragen, einer umfangreichen inhaltlichen Erklärung der einzelnen Fragen sowie in einer nicht unbeachtlichen Zeitersparnis. Ein Anmeldevorgang soll in der Regel zwei bis drei Stunden dauern. Im Anschluss wird das Formular ausgedruckt und kann direkt an die entsprechende Behörde gesendet werden.
2. Gibt es ähnliche Initiativen in Niedersachsen seitens der Handwerkskammern bzw. der Landesregierung?
Zu 1: Die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für Existenzgründungen ist grundsätzlich zu begrüßen, zumal auch die EU entsprechende Einrichtungen als wesentliche Bestandteile einer Gründungsinitiative vorschlägt. Zur effektiven Unterstützung von qualitativ hochwertigen und damit bestandsfähigen Gründungen sollten die Dienstleistungen eines One-Stop-Shop über die Hilfestellungen bei den notwendigen Anmeldungsformalitäten hinausgehen. Neben der mit einem One-StopShop verbundenen Beschleunigung des Anmeldeverfahrens durch eine zentralisierte Erfassung der notwendigen Daten oder der Möglichkeit einer Datenbankgestützten Optimierung des Anmeldevorganges ist insbesondere auch eine umfassende Beratung und Begleitung der potenziellen Gründer sowohl in der Vor- als auch Nachgründungsphase erforderlich. Dies umfasst nicht nur die notwendigen Behördengänge, sondern ebenso die Vorbereitung von Bankgesprächen und Präsentationen.
Nur eine qualitativ hochwertig angesetzte Begleitung des Gründers von der Idee bis zur Umsetzung mit einer jederzeit gewährleisteten Ansprechbarkeit bei auftretenden Fragen aus einer Hand trägt zur Schaffung einer erfolgreichen nachhaltigen Gründerlandschaft bei.
Zu 2: Das MW hat die Idee des so genannten OneStop-Shop für Existenzgründer bereits frühzeitig aufgegriffen und entsprechende Pilotprojekte mit unterschiedlichen Ansätzen, teilweise auch finanziell, unterstützt.
Die Handwerkskammer Lüneburg-Stade hat mit dem STARTER-SHOP ein vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr aus Landesmitteln (Wirtschaftsförderfonds) gefördertes Pilotprojekt für Existenzgründer im Handwerk eingerichtet. Das Projekt begann im Januar 2003 und endete am 31. Dezember 2005; die Einrichtungen bestehen weiterhin. Es bestehen zwei STARTERSHOP-Büros in Stade und in Lüneburg. Je nach Bedarf findet ein mobiler Einsatz in Kreishandwerkerschaften statt.
Mit dem STARTER-SHOP ist erstmals eine zentrale Anlaufstelle geschaffen worden, in der alle vorgeschriebenen Gründungsformalitäten in einem Schritt erledigt werden können. Kernstück des STARTER-SHOP ist das Formularcenter. Die Anmeldeformulare können digital ausgefüllt werden. Im STARTER-SHOP können alle notwendigen Anmeldungen (Eintragung bei der Handwerks- kammer, Gewerbeanmeldung, Finanzamt, Berufs- genossenschaft, Tarifliche Sozialkassen, Renten- versicherung, Handwerkerrentenversicherung) vorgenommen werden. Außerdem werden die Gründer über die möglicherweise notwendige Klärung gründungsrelevanter Sachverhalte bei anderen Behörden (Agenturen für Arbeit, Bauämter, Staatli- che Gewerbeaufsichtsämter) informiert und der Kontakt zu diesen Stellen hergestellt. Die Kammer fungiert hierbei als Mittler zwischen den Gründern und den Verwaltungen, ohne in deren - zum Teil hoheitliche - Befugnisse und Entscheidungskompetenzen einzugreifen. Die am Gründungsprozess beteiligten Institutionen profitieren durch die vollständigen und sachlich richtigen Angaben auf den Formularen, die Vollständigkeit der Anlagen und durch die schnelle Übersendung.
Die Existenzgründer können sich von Anfang an voll auf ihre unternehmerischen Tätigkeiten konzentrieren, da sie von Verwaltungsvorgängen entlastet werden und die Vollständigkeit der Anmeldungen gewährleistet ist. Die enge Zusammenarbeit des STARTER-SHOP mit der Unternehmensberatung der Kammer führt zu qualitativ hochwertigeren und folglich nachhaltigeren Gründungen. Gleichzeitig sollen ungeeignete Gründer von ihrem Vorhaben abgehalten werden. Beides trägt dazu bei, öffentliche Mittel einzusparen und die Insolvenzquote zu senken.
Die Projekte der Handwerkskammer LüneburgStade konzentrieren sich, bedingt durch die Art ihrer Mitglieder bzw. potenziellen Mitglieder auf Handwerksunternehmen. MW hat die Gesamtprojektkosten über 198 000 Euro mit 99 000 Euro bezuschusst.
Im Landkreis Hildesheim wird die Existenzgründungsberatung für alle Städte und Gemeinden vom „Gründerlotsen“ der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hildesheim Region (HI-REG) mbH durchgeführt. Der Gründerlotse ist die zentrale Anlaufstelle für alle Gründer und als One-StopAgency in das Netzwerk der Gemeinschaftsinitiative Existenzgründung Hildesheim eingebettet. Die Beratungsangebote für Existenzgründer und die Seminare werden laufend in der Gemeinschaftsinitiative abgestimmt. In diesem Netzwerk arbeiten alle für Existenzgründer relevanten regionalen Einrichtungen zusammen. Mitglieder sind die Sparkasse Hildesheim, alle Volksbanken im Kreise Hildesheim, die Universität Hildesheim, die Fachhochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen (HAWK) , die Handwerkskammer Hildesheim- Südniedersachsen, der Junioren des Handwerks e.V. Alfeld, der Junioren des Handwerks e.V. Hildesheim, die Industrie- und Handelskammer Hannover, die Wirtschaftsjunioren Hildesheim, die Agentur für Arbeit Hildesheim, das Job-Center Hildesheim, die Stadt Hildesheim, das Technologiezentrum Hildesheim, die Steuerberaterkammer Niedersachsen und die Volkshochschule Hildesheim gGmbH.
Aufzeigen von Wegen und Ansprechpartnern im Gründungsprozess sowie Weiterleitung zu kompetenten Fachberatern,