Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist einstimmig so beschlossen. Herzlichen Dank.
Tagesordnungspunkt 21: Überprüfung der Abgeordnetenentschädigungen - Unterrichtung des Präsidenten des Niedersächsischen Landtages - Drs. 15/2710
In dieser Drucksache schlägt der Herr Landtagspräsident Ihnen vor, den Empfehlungen der Diätenkommission, deren Bericht in der Drucksache 2488 Ihnen mit Schreiben vom 14. Dezember 2005 übersandt wurde, zu folgen. Damit würden die Grundentschädigung sowie die steuerfreie Aufwandsentschädigung auch im Jahr 2006 und damit das fünfte Jahr in Folge unverändert bleiben.
Die Vertreter der Fraktionen, mit denen der Präsident den Bericht der Diätenkommission erörtert hat, und er waren sich einig, dass bei der derzeitigen wirtschaftlichen Situation und angesichts der Einschnitte, die weiten Teilen der Bevölkerung zugemutet werden, eine Erhöhung der Entschädigung für Abgeordnete nicht vertretbar wäre.
Nach § 25 Abs. 3 unseres Abgeordnetengesetzes berät und beschließt der Landtag unter Berücksichtigung des Vorschlags des Präsidenten. Wir haben uns im Ältestenrat darauf verständigt, dass bei der geschilderten Sachlage eine Beratung entbehrlich ist.
Wir kommen also gleich zur Abstimmung. Wer dem Vorschlag des Präsidenten zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Beschluss einstimmig gefasst wurde.
Tagesordnungspunkt 23: Zweite Beratung: a) Palliativmedizinische Versorgung in Niedersachsen konsequent weiterentwickeln Antrag der Fraktion der SPD Drs. 15/1965 b) Palliativmedizin fördern, Hospizarbeit vernetzen - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/2320 Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/2769 neu Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - Drs. 15/2744
Ich eröffne die Beratung. Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Kollegin Krämer zu Wort gemeldet. Frau Kollegin Krämer!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Was lange währt, wird endlich gut. - So heißt ein allgemein bekanntes Sprichwort. Wenn es aber um die Aktivitäten der Landesregierung hinsichtlich der flächendeckenden palliativmedizinischen Versorgung in Niedersachsen geht, so muss es heißen: Was lange, viel zu lange gewährt hat, wird nun endlich in Angriff genommen und wirft zudem noch eine Menge von Fragen auf.
Ich weiß, dass Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP, das nicht gerne hören, weil Sie in der Öffentlichkeit immer gerne einen anderen Eindruck zu erwecken versuchen. Aber richtig ist nun einmal, dass niemand richtig versteht, warum es so lange gedauert hat, bis die Landesregierung endlich - -
Frau Krämer, weil Sie gerade sagten, „niemand versteht“. Ich verstehe Sie hier oben kaum noch. - Ich bitte um etwas mehr Ruhe. - Frau Krämer!
Es ist aber richtig, dass niemand versteht, warum es so lange gedauert hat, bis die Landesregierung endlich ein konkretes Konzept vorzuweisen hat.
Das verstehen weder die betroffenen schwerstkranken Menschen noch diejenigen, die sich um sie kümmern, ob Angehörige, ehrenamtlich Tätige oder qualifizierte Fachkräfte.
Erinnern Sie sich noch, meine Damen und Herren? Am 13. Oktober 2004 lag das noch von der SPDRegierung in Auftrag gegebene Gutachten vor. Ende Oktober 2004 hat der Landtag einstimmige Beschlüsse als Arbeitsauftrag an die Landesregierung verabschiedet. Am 24. Juni 2005 musste die SPD-Fraktion durch einen erneuten Antrag an die Landesregierung zum Handeln auffordern. Dann, am 6. Juli 2005, hat die damalige Sozialministerin Frau von der Leyen zum wiederholten Male ein Handlungskonzept angekündigt. Aber was geschah? - Nichts. Stattdessen brachte die CDU/FDP-Koalition am 11. November einen neuen, mehr als überflüssigen Antrag zu diesem Thema ein.
Außerhalb der parlamentarischen Gremien gab es ständig von der Landesregierung verursachte Terminverzögerungen, bevor die eingesetzte Arbeitsgruppe und der Expertenkreis ihre Arbeit konstruktiv aufnehmen konnten.
Heute, am 23. März 2006, also fast eineinhalb Jahre nach Vorlage des Gutachtens und der daraus hervorgehenden Handlungsnotwendigkeit, habe ich die Hoffnung, dass die flächendeckende palliativmedizinische Versorgung in Niedersachsen endlich auf den Weg gebracht werden kann, wenn auch mit offenen Fragen, auf die ich noch eingehen werde.
Ich begrüße es, dass die Landesregierung, sprich: das Sozialministerium, es laut Veröffentlichung im rundblick nun wohl geschafft hat, ein Rahmenkonzept zu erstellen, das inhaltlich dem folgt, was der Runde Tisch, bestehend aus dem Arbeits- und Expertenkreis, vorgeschlagen hat. Es ist richtig, die vorhandenen Strukturen zu unterstützen. Das hat die SPD von Anfang an gesagt. Wir freuen uns, dass die Landesregierung diesen Hinweis jetzt aufnimmt.
Auf Bundesebene gibt es leider noch keine gesetzlichen Regelungen, sodass auf Landesebene die Regelungslücke geschlossen werden muss. Ich halte es aber trotzdem für wichtig, dass im Koalitionsvertrag der Bundesregierung die Notwendigkeit einer guten palliativmedizinischen Versorgung der
Bevölkerung zum Ausdruck gebracht und eingeräumt wird, dass die heutigen Angebote den Bedürfnissen der Menschen bei schwersten Erkrankungen nur unzureichend Rechnung tragen.
Die Palliativversorgung muss als vierte Säule in das SGB V aufgenommen werden; daran gibt es für die SPD und für mich keinen Zweifel.
Aus der von mir genannten Veröffentlichung der Landesregierung geht hervor, dass als Voraussetzung für den Erhalt von Landesmitteln die ausgesuchten Palliativstützpunkte jeweils den Aufbau eines weiteren neuen Stützpunktes vorbereiten und unterstützen müssen. Das finde ich in Ordnung. Ich frage mich aber, woher das Geld für alles das, was Sie ankündigen, kommt. Im Haushalt stehen lediglich 250 000 Euro zur Verfügung, obwohl laut übereinstimmender Meinung der Fachleute allein ein ambulanter Care-Stützpunkt circa 200 000 Euro kostet.
Die Finanzierung aus dem momentanen Haushaltsansatz ist also nicht möglich. Ich frage Sie oder die Landesregierung: Wie soll die Finanzierung erfolgen? Doch nicht irgendwie am Parlament vorbei? Oder reicht der Landesregierung bei der Errichtung von Stützpunkten lediglich eine halbe Koordinatorenstelle, zunächst ohne flächendeckende und zeitnahe palliativmedizinische Versorgung? Dann wäre das Konzept lediglich ein ideeller Startschuss und nicht mehr.
Meine Damen und Herren, des Weiteren halte ich es für erstaunlich, dass die CDU/FDP-Koalition in der Öffentlichkeit immer wieder den Eindruck vermittelt, als hätte sie an der MHH den Modellstudiengang gestartet, obwohl jeder weiß, dass dies nicht in ihrer Zuständigkeit liegt, sondern eine solche Initiative in die Autonomie der Hochschulen gehört. Es macht aber unserer Meinung nach überhaupt keinen Sinn, einen Modellstudiengang nur in Hannover einzurichten, wenn in Göttingen seit Jahren die Palliativmedizin ein Schwerpunktthema ist und gerade jetzt das Palliativzentrum mit Mitteln des Bundes und der Deutschen Krebshilfe geschaffen wird. Die Hochschulen in Hannover und Göttingen hätten es übrigens sehr begrüßt, wenn solche Vorhaben seitens der Landesregierung zuvor mit ihnen besprochen würde. Das ist nämlich nicht geschehen.
Auch ich halte es für einen schlechten Stil, einen Modellstudiengang zu implementieren, ohne zuvor mit den Hochschulen gesprochen zu haben.
Vom Stil, den die Landesregierung gegenüber diesen beiden Hochschulen an den Tag gelegt hat, kann ich nahtlos zu dem Stil übergehen, den man gegenüber den Abgeordneten im Sozialausschuss pflegt. Am 8. Februar dieses Jahres wurde im Fachausschuss über die palliativmedizinische Versorgung beraten. Die SPD bat das Ministerium um einen Sachstandsbericht hinsichtlich eines Konzeptes und der Förderrichtlinien. Man erhielt keine Auskunft, sondern nur ausweichende Antworten. Aber nur drei Tage später veröffentlichte der rundblick Details aus dem Konzept. Diesen Umgang mit dem Parlament hat anscheinend und bedauerlicherweise die Ministerin Frau Ross-Luttmann von ihrer Vorgängerin Frau von der Leyen übernommen.
- Ich komme zum Schluss. - Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und der FDP, wir finden es außerordentlich schade, dass Sie auch bei dem Thema „flächendeckende palliativmedizinische Versorgung“ den bisherigen Konsens im Parlament aufgegeben haben. Uns ist an einem Konsens sehr gelegen. Deshalb legen wir heute einen Änderungsantrag vor, in dem sich die Entschließungsanträge der Fraktionen von SPD, CDU und FDP wiederfinden und den wir daher gemeinsam als konkretisierten Auftrag an die Landesregierung beschließen können. Das wäre ein gutes Zeichen für die Menschen, die darauf warten, dass die Politik endlich gemeinsam die Rahmenbedingungen für eine ausreichende qualifizierte palliativmedizinische Versorgung und Vernetzung der Hospizarbeit sorgt. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Es ist auch überhaupt nicht wahr. Zuerst haben wir, CDU und FDP, das Thema Palliativmedizin in dieser Legislaturperiode angestoßen. Dann haben wir das Gutachten in Auftrag gegeben. Nachdem das Gutachten vorgelegt wurde, haben wir überlegt, wie man es umsetzen kann.
(Christa Elsner-Solar [SPD]: Wir ha- ben das eher in Auftrag gegeben! - Uwe Schwarz [SPD]: Das ist falsch, Frau Meißner! Das ist schon von der alten Landesregierung in Auftrag ge- geben worden! Das ist doch unfass- bar! Da waren Sie noch überhaupt nicht im Geschäft!)
- Wenn man sich anschaut, wann in dieser Legislaturperiode was passiert ist, dann sieht man, dass wir die Initiatoren waren. Aber im Grunde ist es doch auch egal, wer damit angefangen hat. Entscheidend ist, dass etwas getan wird.
Das Gutachten liegt also vor. Wir wissen, was gebraucht wird, und wir haben die Umsetzung in Angriff genommen.
Heute liegen zwei Anträge zur Abstimmung vor, Ihr Antrag und unser Antrag. Außerdem haben Sie einen Änderungsantrag vorgelegt. Es gab ja noch die Bemühung, einen gemeinsam getragenen Antrag vorzulegen. Aber wenn ich daran denke, wie Sie gestern bei der Beratung des ÖGD mit uns umgegangen sind, fällt es mir ein bisschen schwer, mit Ihnen etwas gemeinsam zu machen, das muss ich hier deutlich sagen.