Gesine Meißner
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich muss zunächst einmal sagen: Herr Schwarz, ich finde es gut, dass Sie das heute relativ sachlich vorgetragen haben.
Ich hatte nach dem, was man vorher gehört hat, etwas anderes erwartet.
Ich kann Ihnen zu Anfang auch zustimmen. Sie haben gesagt, wir waren mit dem Sozialausschuss in Finnland und haben uns gerade da Gedanken gemacht, was man tun könnte, um den Kinderschutz bei uns zu verbessern. - Das ist richtig.
Sie haben auch gesagt, man müsse die Kompetenzen zum Wohle der Kinder bündeln. - Ja, das ist
richtig. Das steht auch in unserem Antrag. Von daher können Sie dem an dieser Stelle auf jeden Fall schon einmal zustimmen.
Bei dem nächsten Punkt kann ich Ihnen natürlich nicht zustimmen. Sie haben wörtlich gesagt, wir hätten Ihre Anträge zwei Jahre ausgesessen. Das ist eindeutig nicht der Fall. Wir waren nämlich - das wissen auch Sie - im Sozialausschuss absolut nicht untätig. Wir hatten ein Riesenpensum mit Sondersitzungen, mit ganztägigen Sitzungen zum Thema „Leukämie in der Elbmarsch“, zum NBGG usw. Sie haben selber vor einiger Zeit gesagt: Wir machen keine Sondersitzungen mehr mit. - Wir mussten das der Reihe nach abarbeiten. Deswegen war das Thema erst jetzt dran.
Außerdem wurde die ganze Zeit in sämtlichen Parteien auf sämtlichen Ebenen - Kommune, Land und Bund - darüber diskutiert, wie man den Schutz der Kinder bei uns verbessern kann, ob das nun besser mit einer Verfassungsänderung geht oder nicht. Es gab auch immer wieder unterschiedliche Parteitagsbeschlüsse bei allen Parteien. Dieses Thema konnte man also gar nicht übers Knie brechen.
Herr Schwarz, Sie sprachen von Vertrauensbruch. Sie haben es als Vertrauensbruch empfunden, dass wir den Antrag erst im Ausschuss angekündigt haben, obwohl es ein Änderungsantrag sein sollte.
- Nein, das war nicht ein halbes Jahr. Es waren die letzten zwei, drei Sitzungen, länger nicht. Und in dieser Zeit haben Sie auf Podiumsdiskussionen ständig versucht, der Bevölkerung klarzumachen: Der CDU und der FDP ist der Kinderschutz
wurscht,
die kümmern sich überhaupt nicht um die Kinder. Sie haben gesagt, das könne man beweisen.
Das ist natürlich so eine Sache. Wenn man versuchen soll, einen gemeinsamen Antrag hinzubekommen,
was bei manchen Punkten durchaus möglich gewesen wäre, dann kann man nicht so miteinander umgehen.
Das macht nämlich jede Verhandlung überflüssig.
Kinderrechte sind angesprochen worden. Da waren wir halt nicht einer Meinung. Wir haben gesagt: Ein Staatsziel ist richtig. Wir wollen nichts in die Verfassung schreiben, was eigentlich nichts weiter - -
- Das ist nicht zu dünn. Ich werde Ihnen nachher sagen: Das ist sogar ganz gut so. Eine Staatszielbestimmung verpflichtet politisch Handelnde, sich daran zu halten.
- Ich habe die alle gelesen. Ich war auch in sämtlichen Anhörungen. Frau Elsner-Solar, da brauchen Sie mir nichts zu sagen.
Sie wollten eigene, substanzielle Kinderrechte. Das ist nachweislich nicht besser als das, was wir wollen, sondern, im Gegenteil, sogar weniger wert.
Das kann man sogar beweisen.
Für den Kinder- und Jugendschutz haben wir eine ganze Menge getan. In den Haushalt haben wir 2007 über 600 000 Euro mehr eingestellt. Wir haben vieles in Gang gesetzt, was es vorher nicht gegeben hat.
In unseren Antrag haben wir explizit die Erweiterung der Landesverfassung aufgenommen und, nachdem es nicht möglich war, eine Zweidrittelmehrheit zu bekommen - wir hätten es ja mit Ihnen gemeinsam machen müssen; Sie, Herr Schwarz, haben signalisiert: auf keinen Fall -, die Absicht erklärt, dranzubleiben, das dann im nächsten Jahr zu machen und weiter zu versuchen, eine vernünftige Mehrheit zu bekommen. Die braucht man doch dafür.
Das verbindliche Einladungswesen war lange angekündigt. Das haben wir drin. Wir haben auch gesagt: Es muss einen entsprechenden Gesetzentwurf geben.
Wir wollten die Weiterentwicklung der Kinderuntersuchungsrichtlinie. Das sehen alle völlig gleich. Leider hat der Gemeinsame Bundesausschuss das bisher abgelehnt. Da bleiben wir auf jeden Fall weiter dran.
Neu ist bei uns - das ist besser als bei Ihnen -, dass wir den familiengerichtlichen Kinderschutz verbessern wollen. Schon 2005 ist der § 8 a
SGB VIII neu hinzugekommen, nach dem das Jugendamt eingreifen kann, wenn ein Verdacht auf Vernachlässigung von Kindern besteht. Der § 1666 BGB regelt, wann das Jugendamt das Familiengericht anrufen kann. Wir halten es für richtig, die Schwelle dafür, dass das Familiengericht angerufen werden kann, im Interesse der Kinder zu senken. Das wollen wir auf jeden Fall prüfen. In unserem Antrag steht, dass die Landesregierung das tun soll. Das ist besser für die Kinder - fragen Sie einmal Juristen! -, als wenn Kinder eigene Rechte haben, die aber keine praktische Konsequenz haben.
Bei den Kinderschutzmaßnahmen sind wir uns einig. Es ist richtig: Es gibt ohnehin einiges, was in den Anträgen ähnlich formuliert ist.
In dem ersten Antrag der Fraktion der SPD waren übrigens zunächst verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen erwähnt. In der Anhörung haben Sie gemerkt, dass das gar nicht umzusetzen ist, weil das weder die Ärzte noch die Kassen, noch die Eltern wollen und weil das auch verfassungsrechtlich gar nicht möglich ist. Daraufhin haben Sie das herausgenommen.
Dazu muss man sagen: Wir sind für ein verbindliches Einladungswesen. Wir sind auch für Nachhaken. Man muss aber feststellen: In Finnland z. B. gibt es freiwillig zwischen 96 und 97 % Teilnahme an Kinderuntersuchungen. In Belgien, wo sie verpflichtend sind, sind es nur 95 %. Das alleine hilft also auch nicht immer. Es müssen alle mitziehen. Es müssen alle vernetzt sein. Dafür wollen wir sorgen.
Herr Schwarz, im Bundestag ist gestern eine Debatte genau zu diesem Thema geführt worden, wie man den Kinderschutz verbessern kann. Dort hat Dieter Steinecke, einer Ihrer SPD-Kollegen, gesagt, dass das Saarland, Hessen, Schleswig
Holstein und Rheinland-Pfalz auf dem richtigen Weg sind, weil sie ein umfassendes verbindliches Einladungs- und Meldewesen haben. Genau das wollen auch wir. Also können Sie uns locker zustimmen.
Zu dem Antrag der SPD, mit dem das Gesetz geändert werden sollte, bevor es überhaupt in Kraft getreten ist: Wir wollten das ÖGDG zunächst einmal in Kraft treten lassen
und dann sehen, ob man nach einer bestimmten Zeit etwas evaluieren und verbessern könnte.
Jetzt zur Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Auch da kann ich gleich mit dem beginnen, was gestern im Bundestag gesagt wurde. Es ist ganz hilfreich, sich das anzusehen. Ekin Deligöz von Bündnis 90/Die Grünen hat gesagt:
„Und zu was führt denn eine zwangsweise Vorführung beim Kinder
arzt …?“
- Das schlagen auch Sie in Ihrem Antrag vor.
„Sie führt dazu, dass das Vertrauen zu den Ärzten verloren geht. Davor warnen die Kinderärzte selber. Wir brauchen ein verbindliches Einla
dungswesen.“
Meine lieben Grünen, folgen Sie doch einfach dem, was Ihre Leute im Bundestag sagen! Dann könnten Sie unserem Antrag sofort zustimmen.
Ihren Antrag dagegen müssen wir ablehnen. Den würden auch Ihre Kollegen im Bundestag ablehnen. Sie fordern nämlich hier ein verpflichtendes Einladungswesen und halten es für das Einzige, das hilft. Genau das - da sind die Kollegen in Berlin ein bisschen schlauer als Sie hier - wollen wir nicht.
Sie stellen außerdem Forderungen auf, die gar nicht bezahlbar sind.
Sie sagen, man sollte Familienhebammen aus Landesmitteln unterstützen. - Natürlich müssen wir überlegen, ob wir den Kommunen helfen können. Das ist eine kommunale Aufgabe. Wir müssen auch sehen, wie wir die Mittel zielgerichtet einsetzen.
Man kann nur feststellen: Der Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP enthält wirklich alles Notwendige, sogar mit Zustimmung der SPD und der Grünen aus dem Bundestag. Darum sollten wir dem heute zustimmen und das andere ablehnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich weiß, dass der öffentliche Gesundheitsdienst
durchaus eine Rolle spielt. Ich habe darauf hingewiesen, dass wir ein neues Gesetz haben, das wir noch erproben. Es gibt außerdem ein Modellprojekt der Landesregierung im Landkreis Hildesheim - PiAF genannt -, mit dem eine bessere Verzahnung des öffentlichen Gesundheitsdienstes, von Kindergärten, Eltern und Schule erprobt wird. Man weiß schon jetzt, dass das noch zielgerichteter und besser ist, um die Problemfamilien zu erreichen. Es ist im September 2006 gestartet und läuft noch bis 2010. Wir wissen schon, dass die Ergebnisse gut sind. Natürlich diskutieren wir darüber, wie man es weiter ausbauen kann - aber immer eines nach dem anderen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle zunächst ebenso wie Herr Schwarz den Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialministeriums aussprechen, die uns über die Jahre hinweg sehr gut begleitet haben.
Nun eine Vorbemerkung, die ähnlich wie bei Herrn Böhlke ausfällt: Sozialpolitik ist in diesem Land ein ganz wichtiger Bestandteil der Politik. Es ist aber auch für die Sozialpolitik wichtig, bei einem Haushalt darauf zu achten, dass es uns auch in Zukunft ermöglicht wird, für die nächste und übernächste Generation Geld für diesen Bereich auszugeben. Von daher gesehen ist es - so schmerzlich das für uns teilweise auch war - erforderlich gewesen, auch im Sozialhaushalt Einsparungen und Kürzungen vorzunehmen. Dies war im Interesse der nachfolgenden Generationen erforderlich. Das war nicht einfach. Für die Opposition ist es jetzt natürlich einfach, alles, was jemals gekürzt worden ist, wieder einzufordern. Das ist vollkommen klar. Als Opposition kann man das vielleicht tun. Wer Regierungsverantwortung hat, muss aber darauf achten, dass er mit dem Geld vernünftig haushaltet. Das tun wir. Wir haben trotzdem in allen Bereichen gute Politik gemacht. - Dies als Vorbemerkung.
Ich möchte jetzt auf die einzelnen Bereiche zu sprechen kommen. Ich fange mit dem Bereich Kinderbetreuung an. Bei der Kinderbetreuung sind wir, wie ich denke, viel besser aufgestellt als vorher. Wir haben in diesem Bereich in Deutschland und auch in Niedersachsen immer noch viel zu tun. Das wissen wir. Wir sind aber auf einem sehr gu
ten Wege, u. a. mit unserem Programm „Familien mit Zukunft - Kinder bilden und betreuen“, weil wir bei diesem Programm gerade auf das setzen, was die Menschen heutzutage brauchen, nämlich auf eine Flexibilität bei der Kinderbetreuung, auf
Wahlmöglichkeiten für die Mütter und die Väter, auf Einbeziehung von Vätern in stärkerem Maße, auf Betriebskindergärten, privatgewerbliche Initiativen und anderes mehr. Wir geben dafür pro Jahr 20 Millionen Euro aus, wie Sie wissen. Ich denke, das ist eine gute Variante.
Herr Schwarz, Sie sprachen hier von der Herdprämie. Wir haben hier schon darüber gesprochen, dass keiner von uns eine solche Prämie will. Meine Fraktion will sie mit Sicherheit nicht. Wir wollen im Gegenteil sogar, dass das Geld, das wir im gesamten Bereich für Kinderbildung und -betreuung ausgeben, per Betreuungsgutschein direkt den Kindern zugute kommen kann. Es darf nicht in falsche Kanäle kommen. Vielmehr muss dafür Sorge getragen werden, dass die entsprechenden Maßnahmen den Kindern nützen.
Über Kinderschutz und Kindergesundheit werden wir uns, wie ich denke, morgen noch ausführlich unterhalten. Ich will hier nur noch eine Richtigstellung vornehmen. Bei der Frühförderungsverordnung - das hat Herr Böhlke auch schon gesagt kann man nicht sagen, dass die Regierung in irgendeiner Weise etwas vorgegeben habe, was gegen die Leistungsanbieter sei. Es gibt hier den Versuch, einen Kompromiss zu erreichen, der noch im Gange ist.
Als einen Schwerpunkt möchte ich jetzt die Kinderarmut herausgreifen. Kinderarmut gibt es zusehends mehr. Das lässt keinen von uns kalt. Wenn Eltern den Kindern bei einer Ganztagsbetreuung kein Geld für das Mittagessen mitgeben können, ist das schlimm. Wenn Eltern den Kindern zum Schulbeginn keine Lernmittel kaufen können, ist das genauso schlimm. Es gibt - z. B. in Kommunen - viele Initiativen, die versuchen, den Kindern in diesem Bereich zu helfen. Diese haben teilweise auch schon gegriffen. Ich denke, wir müssen auf allen Ebenen - auf der Ebene des Bundes, des Landes und der Kommunen - darauf schauen, wie wir dieses Problem in den Griff bekommen können. Wir haben, was konkret den Haushalt angeht, jetzt einiges getan, was in diese Richtung geht. So haben wir zwar nicht im Sozialhaushalt, aber im Kultushaushalt 3 Millionen Euro eingesetzt, die als Unterstützung für das Mittagessen an Ganztagsschulen vorgesehen sind. Ich denke, es ist egal, in
welchem Haushalt diese Mittel veranschlagt werden. Entscheidend ist, dass wir im Sinne einer Querschnittaufgabe wirklich etwas tun, um die Kinderarmut zu beheben. Das tun wir.
Im Sozialhaushalt werden 300 000 Euro mehr für Familienbildungsstätten ausgewiesen, die dazu
verwendet werden sollen, die Familien zu erreichen, die normalerweise aufgrund von Teilnehmergebühren, welche sie nicht bezahlen können, diese Bildungsstätten nicht besuchen können. Die Angebote sind speziell auf - auch von den Inhalten her - niedrigschwellige Hilfen angelegt. Das ist eine gute Investition.
Bei dem Programm „Familien mit Zukunft“ haben wir übrigens die Möglichkeit, auf Antrag soziale Brennpunktarbeit zu unterstützen. Auch das ist etwas, womit man gerade Kinderarmut entgegenarbeiten kann.
Nun zum Thema Armut generell. Im Hinblick auf dieses Thema habe ich eine ganz andere Auffassung als Sie, Herr Schwarz. Wir müssen versuchen, die Armutsspirale zu durchbrechen. Ich denke, dass wir mit einer endlosen Diskussion über den Mindestlohn keinen Deut weiterkommen. Es ist im Gegenteil so, dass in Wirklichkeit derjenige, der durch einen Mindestlohn Menschen vom Arbeitsmarkt abkoppelt, weil mit dem Mindestlohn zu hoch gegriffen wird, unsolidarisch ist. Ich habe lange mit Langzeitarbeitslosen zu tun gehabt. Wer arbeitslos ist, hat nicht nur wenig Geld. Er verliert auch Kontakte, er verliert an Gesundheit, er hat kein Selbstwertgefühl mehr, und er verliert den Lebensmut. Es ist unsolidarisch, so etwas überhaupt zuzulassen.
Das Beste, was wir tun können, um die Armutsspirale zu durchbrechen, ist deshalb, mehr Menschen in Arbeit zu bringen. Unter diesem Aspekt ist die von Ihnen geführte Diskussion wirklich absolut kontraproduktiv.
Was Frauenpolitik angeht, so wurde hier so getan, als würden wir uns bei Frauenpolitik auf Familienpolitik beschränken. Das ist mit Sicherheit nicht der Fall. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein Thema für Frauen und für Männer, für junge Eltern von heute.
Dieses Thema gehen wir natürlich auch in diesem Bereich an. Ich sage bewusst: Dieses Thema ist auch für Männer wichtig. Man erwirbt eine ganze Menge an Vereinbarkeitskompetenz, wenn man zu Hause Familienarbeit macht. Das muss viel stärker berücksichtigt werden. Es gibt Managementseminare in der Wirtschaft, in denen entsprechende Kompetenz für viel Geld vermittelt wird. Im Grunde genommen haben diejenigen, die ihr Erwerbsleben für Familienarbeit unterbrechen, Vereinbarkeitskompetenz bereits erworben.
Wir haben auch im Bereich des Gewaltschutzes für Frauen schon eine ganze Menge getan, und zwar mehr als die vorige Regierung.
Wir haben die BISS-Stellen, die zunächst als Projekt eingerichtet wurden, flächendeckend ausgebaut. Das hat natürlich Geld gekostet. Betreffend Zwangsheirat gab es einen fraktionsübergreifenden Beschluss. Wir haben jetzt ein Aktionsprogramm gestartet. Im nächsten Haushalt sind
131 000 Euro an Mehrausgaben für diesen Zweck vorgesehen.
Bezüglich Senioren und Ehrenamt hat Herr Böhlke schon vieles gesagt, was richtig ist. Dazu muss ich also nicht mehr viel berichten. Es ist wichtig, die vorhandenen Potenziale zu heben und die alten Menschen entsprechend ihren Fähigkeiten einzubinden.
Es ist mir wichtig, jetzt auf besondere Zielgruppen zu sprechen zu kommen, für die wir uns sehr eingesetzt haben. Hier ist zunächst der gesamte Bereich Aids zu nennen. Es ist richtig, dass die Infektionsgefahr bei Weitem nicht gebannt ist. Es ist wichtig, weitere Beratungsangebote zu unterbreiten. Sie wissen, wir haben uns dafür eingesetzt, dass die Kürzungen im Haushalt geringer ausfielen, sodass keine Strukturen zerschlagen wurden. Wir haben später sogar eine Aufstockung der Mittel erreicht. Auch im nächsten Haushalt gibt es mehr Geld für diesen Bereich.
Bei dem Heroinprojekt haben wir uns ebenfalls dafür eingesetzt, dass es fortgesetzt wird. Wir wollen weiter daran arbeiten - das werden wir auch in der nächsten Legislaturperiode tun -, dass es in die Regelversorgung übernommen werden kann. Wir geben dabei nicht auf. Es ist wichtig, dass wir für diesen Bereich weiterhin Mittel im Haushalt haben - und das haben wir.
Homosexuelle müssen weiter Beratungsangebote bekommen. Dafür haben wir immer gesorgt. Das werden wir auch in Zukunft tun, ganz im Sinne von Diversity, die Herr McAllister vorhin ansprach. Die Menschen sind sehr unterschiedlich, und wir wollen alle Menschen bei uns in der Gesellschaft haben.
Die Obdachlosen wurden hier ebenfalls angesprochen. Für sie ist das Wirtschaftsministerium das zuständige Ressort; früher war es einmal das Sozialministerium. Entscheidend ist, dass für diese Menschen zielgerichtet etwas getan wird. Auch dieses haben wir weiterhin im Auge.
Ein Schwerpunkt im Haushalt ist für uns die Gesundheitsförderung von Migranten. Uns ist sehr daran gelegen, diese Menschen besser zu integrieren, die Menschen, die hier leben wollen, so zu versorgen, wie sie es brauchen. Wir haben bei uns das Ethnomedizinische Zentrum, das europaweit einmalig ist und schon viele Preise gewonnen hat. Wir werden für den Bereich der Gesundheitsförderung von Migranten auch in Abstimmung mit Frau Deihimi vom Innenministerium 200 000 Euro mehr einstellen. 60 000 Euro sind für institutionelle Förderung gedacht. 140 000 Euro sind speziell für Projekte vorgesehen. Diese Projekte werden darauf ausgerichtet sein, dass im Alter z. B. auf kultursensible Pflege geachtet wird, dass bei Kindern im Hinblick auf Adipositas und Zahngesundheit Prävention betrieben wird und bei Frauen die Brustkrebsfrüherkennung besser durchgeführt
werden kann.
Jetzt will ich einige weitere Bereiche noch kurz ansprechen. Was den Gesundheitsbereich angeht, so ist es mir wichtig zu sagen, dass die Privatisierung der Landeskrankenhäuser richtig war. Wir haben dabei verfassungsrechtlich alles richtig gemacht.
Das Maßregelvollzugsgesetz ist bei uns vorbildlich und viel besser als die entsprechenden Gesetze in anderen Ländern, auch in denen mit SPD-Regierung.
Das Krankenhausinvestitionsprogramm, das gut gegriffen hat, werden wir fortsetzen. Auch das war erfolgreiche Politik.
Im Blick auf die Pflege kann ich nur eines sagen: Wir wollen mit Sicherheit keine Pflegeumlage. Wir wollen junge Menschen weiter motivieren, eine
Pflegeausbildung zu absolvieren. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass wir das durch eine Umlage überhaupt nicht erreichen können.
Das NBGG und Menschen mit Behinderung wurden hier angesprochen. Das Behindertengleichstellungsgesetz ist von allen Verbänden gelobt worden. Wenn Sie jetzt sagen, es sei armselig, so kann ich nur sagen: Es ist armselig, so zu argumentieren. Fragen Sie einmal die Betroffenen!
Die Eingliederungshilfe ist ein großer Bereich, der uns in Zukunft beschäftigen wird. Von der FDP aus haben wir dazu vor kurzem eine große bundesweite Tagung durchgeführt und mit Betroffenen darüber diskutiert, wie man eine Weiterentwicklung gestalten kann.
Am Lebensende ist es wichtig, palliativmedizinisch und hospizlich gut begleitet zu werden. In diesem Bereich haben wir - auch im Haushalt - Zeichen gesetzt. Für uns als Fraktion ist es wichtig, dass man auch am Lebensende über Selbstbestimmung verfügt. Wir sind zwar keine Freunde von Dignitas, halten es aber für wichtig, bei Beratungsgesprächen, die erforderlich sind, keine Verbote auszusprechen.
Als Letztes möchte ich den Städtebau ansprechen, für den wir ja ebenfalls zuständig sind. Zu Beginn der Legislaturperiode haben wir die Zweckentfremdungsverordnung abgeschafft. Dann haben wir 1 Million Euro für die Belebung der Innenstädte bereitgestellt. Nun kommt noch die energetische Gebäudesanierung hinzu. Ebenso steigen wir jetzt in den Stadtumbau West ein. Wir hätten dies gern früher getan, hatten aber bislang nicht die Mittel dafür.
Ich möchte mich bei allen Menschen, die hier in Niedersachsen im Sozialbereich arbeiten, bedanken. Ich weiß, dass sie eine zum Teil sehr schwierige, auch psychisch belastende Arbeit leisten, die nicht immer gut bezahlt wird. Es ist aber ganz wichtig, dass diese Arbeit engagiert geleistet wird. Entscheidend ist, dass die Menschen wissen, dass sie hier gut betreut werden.
Abschließend möchte ich ein Resümee meiner Arbeit im Sozialausschuss ziehen. Ich habe dem Sozialausschuss in dieser Legislaturperiode ja
vorgesessen. Ich weiß, dass insbesondere die Ausschussmitglieder der Oppositionsfraktionen zu Beginn sehr skeptisch waren, als plötzlich eine
Liberale auftauchte und dem Ausschuss vorsaß. Wir haben uns aber zusammengerauft und an vielen Stellen gut zusammengearbeitet. Die Probleme in der Sozialpolitik sind nämlich allen gleichermaßen bewusst, und alle sehen sie auch an der gleichen Stelle. Dass wir unterschiedliche Wege zur Lösung dieser Probleme gehen, ist das Wesen der Demokratie. Auch in der nächsten Wahlperiode werden wir uns sicherlich demokratisch streiten. Noch einmal vielen Dank an alle für die Zusammenarbeit im Ausschuss!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Janssen-Kucz, Sie sprechen hier von Verlogenheit im Wahlkampf. Wenn man etwas nicht sagt, geht das vielleicht in die gleiche Richtung.
Was ich Sie fragen wollte: Haben Sie denn gar keine Ahnung, dass es die Pro-Aktiv-Zentren gibt, die im Bereich der Jugendarbeitslosigkeit erfolgreiche Arbeit geleistet haben?
Wissen Sie nicht, dass z. B. aufgrund der Programme zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit des Wirtschaftsministeriums sehr gute Vermittlungsquoten erreicht wurden?
Wenn Sie diese Punkte nicht ansprechen, dann ist das zumindest eine unterlassene Benennung von Tatsachen.
Zu den Tagesmüttern und Tagesvätern: Ich weiß im Moment nicht genau, wie viele Tagesväter es gibt, aber ich weiß definitiv, dass es Tagesväter gibt. Dabei geht es nicht darum, viel Geld zu verdienen, sondern darum, im häuslichen Umfeld andere Kinder mitzubetreuen. Das ist etwas ande
res, als wenn man irgendwo eingestellt wird. Sie haben ja selbst gesagt, der Richtsatz liegt bei 2,50 Euro pro Stunde pro Kind. Eine Tagesmutter kann bis zu fünf Kinder betreuen. Das hängt ja auch mit ihrer eigenen familiären Situation zusammen. Und der Verdienst ist unterschiedlich hoch, je nachdem, wie viele andere Kinder sie mitbetreut. Das kann man nicht genauso werten wie andere Tätigkeiten im Arbeitsmarkt. Wussten Sie das nicht?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn ein Kind an Leukämie erkrankt, dann ist das eine schwere Belastung für die Familien. Es ist absolut verständlich, dass man die Ursache wissen möchte, die die Krankheit ausgelöst oder die sogar zum Tod geführt hat.
Es ist Aufgabe der Politik, über die Gesundheit der Bevölkerung zu wachen und gesundheitliche Belastungen abzustellen.
Nun gibt es aber gerade zur Entstehung von Kinderleukämie bereits zahlreiche Studien, sie gab es auch schon vor dieser KiKK-Studie: Euroclus, die Norddeutsche Leukämieund Lymphomstudie oder die sogenannte Michaelis-Studie des Kinderkrebsregisters.
Es ist bis jetzt immer diskutiert worden, dass die Entstehung von Leukämie unterschiedliche Ursachen hat. Zum Beispiel kann es sein, dass chemische Noxen, ionisierende Strahlen in hoher Dosis oder auch virale Infektionen dafür verantwortlich sind. Eine eindeutige Klärung der Ursachen ist in den meisten Fällen, nämlich in 85 % der Fälle, bis jetzt nicht möglich gewesen.
Herr Althusmann hat schon die Untersuchung zu den Leukämieclustern angesprochen, die europaweit 17 Länder umfasst hat.
Darin hat man festgestellt, dass in Deutschland nur ein einziger Cluster in der direkten Nähe eines KKW lag. Allerdings der Cluster mit den weltweit höchsten Werten, der in der Elbmarsch; alle ande
ren Cluster lagen an anderen Standorten. - Auch das müssen wir bei unseren Überlegungen mit einbeziehen.
Die aktuelle KiKK-Studie hat nicht nach Clustern und räumlichen Differenzierungen gesucht, sondern betrachtet statistische Mittelwerte.
Ich will das nicht relativieren, aber wenn man die Elbmarsch herausrechnen würde, wäre der Mittelwert zwar immer noch etwas höher, aber wesentlich niedriger als vorher.
Es gibt auch eine geringe Fallzahl, was natürlich zu Unsicherheiten führen kann.
Ich trage das so genau vor, weil ich zu Beginn der Diskussion über Leukämie in der Elbmarsch auch gedacht habe, die Sache ist klar, da müssen wir etwas tun. Inzwischen wissen aber wir alle, die wir uns damit im Sozialausschuss befasst haben, dass es sehr viele mögliche Ursachen gibt, die man berücksichtigen muss, und dass man nicht leichtfertig einen Schluss ziehen darf, nur weil man meint, einen Ansatzpunkt gefunden zu haben.
Die KiKK-Studie stellt in ihrer Schlussfolgerung im Gegensatz zu dem, was Sie, Herr Jüttner, gesagt haben, fest, dass der Normalbetrieb eines Kernkraftwerks für Leukämieerkrankungen nachweislich nicht verantwortlich ist.
Dort heißt es:
„Obwohl frühere Ergebnisse mit der aktuellen Studie reproduziert werden konnten, kann aufgrund des aktuellen strahlenbiologischen und -epidemiologischen Wissens die von deutschen Kernkraftwerken im Normalbetrieb emittierte ionisierende Strahlung grundsätzlich nicht als Ursache interpretiert werden.“
- Da steht: „nicht als Ursache interpretiert werden“. Ich habe das Zitat hier vor mir liegen.
Herr Gabriel hat es meiner Meinung nach richtig gemacht. Er hat gesagt: Wir brauchen weitere Ursachenforschung. Wir brauchen keine Hysterie nach dem Motto: Wir müssen sofort alle Kernkraftwerke abschalten.
Die Gesundheit von Kindern ist von vielerlei Gefahren bedroht. Viele davon kennen wir. Aber deswegen schaffen wir doch noch lange nicht alle die Ursachen, die diesen Gefahren zugrunde liegen, ab. Das ginge doch auch gar nicht. Wir müssen selbstverständlich abwägen, wie wir die Gesundheit der Kinder besser schützen können. Wir müssen auch sehen, welche Fakten auf dem Tisch liegen und wie wir mehr für den Schutz der Bevölkerung tun können. Aber wir dürfen doch nicht sagen, dass, nur weil wir eine mögliche Ursache gefunden haben, diese jetzt sofort behoben werden soll. Hier gibt es ein ganzes Bündel von Dingen, das berücksichtigt werden muss.
Herr Wenzel, wenn Sie von tödlichen Risiken und entleerten Landkreisen sprechen, dann malen Sie wirklich ein Horrorszenario an die Wand. Da hat Herr Althusmann völlig recht: Das hilft den Menschen, die in Niedersachsen wohnen, überhaupt nicht weiter.
Wir brauchen eine vernünftige Abwägung sämtlicher Ursachen.
Wir dürfen das Problem auf keinen Fall kleinreden. Wir nehmen diese Studie sehr ernst und müssen jetzt mit faktenbasierten Diskussionen genauso sachlich vorgehen, wie wir es im Sozialausschuss bei den Leukämiefällen in der Elbmarsch bereits gemacht haben.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde
jetzt keine lange Rede halten. Es ist mir aber ein Bedürfnis, mich hier noch einmal zu äußern. Wir haben dieses Thema heute in der Aktuellen Stunde in ganz anderer Form behandelt. Ich habe heute Morgen darauf hingewiesen, dass die Diskussion im Sozialausschuss anders gelaufen ist. Das freut mich sehr.
Als dieser Fall aufkam, waren die Positionen äußerst diametral. Es gab einige Leute, die gesagt haben: Man sollte am besten überhaupt nichts tun. Es gab über viele Jahre Untersuchungen in Schleswig-Holstein und Niedersachsen, bei denen nichts gefunden wurde. Da ist auch nichts zu finden. - Das war die eine Position. Die andere Position war die, dass gesagt wurde: Es hat dort einen Unfall gegeben. Da ist etwas vertuscht worden. Wir müssen den Sachverhalt öffentlich aufdecken. - Ich finde es klasse, dass es trotz verschiedener Positionen gelungen ist, sich unter den Fraktionen zusammenzuraufen, ein Einvernehmen zu erreichen und auch die „feindlichen Lager“ an einen Tisch zu holen. Die zweitägige Anhörung war hochintensiv und für uns Nichtwissenschaftler sehr kompliziert und sehr komplex. Bei dieser Anhörung saßen die vorher sich beschimpfenden Wissenschaftler an einem Tisch und haben diszipliniert diskutiert.
Wir haben kein Ergebnis. Deswegen haben wir gesagt, dass wir jemanden brauchen, der uns im Hinblick auf ein Ergebnis Erläuterungen gibt. Damit das Vorhaben nicht der Diskontinuität zum Opfer fällt, haben wir jetzt eine gemeinsam getragene Beschlussempfehlung vorliegen.
Das Verfahren war wirklich prima. Ich würde mir bei vielen Themen wünschen, dass wir nicht so emotional wie heute Morgen diskutieren, sondern darauf schauen, was man wirklich tun kann, um den Menschen zu helfen. Das ist uns in dem hier dargestellten Fall gelungen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Schwarz, das war zwar ein netter Versuch. Aber in vielen Punkten kann man das, was Sie gesagt haben, locker widerlegen. Würde diese Landesregierung nämlich tatsächlich keine Politik für Menschen mit Behinderungen machen, warum haben wir dann z. B. bei der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf eine so breite Zustimmung bekommen?
Sie haben gesagt, es gebe keine partnerschaftliche Sozialpolitik. Aber allein schon die Anhörung zeigt ebenso wie die letzten Gespräche, die wir mit Behindertenverbänden beispielsweise über das
Persönliche Budget oder über die Eingliederungshilfe geführt haben, eine breite Zustimmung der Verbände. Sie wissen, dass wir auf sie achten, auf sie eingehen und sie berücksichtigen. Unter anderem weil wir intensiv beraten haben, auch im Austausch mit den Verbänden, hat es bis zur Einbringung des Gesetzentwurfes so lange gedauert.
Sie haben den vorherigen Entwurf kritisiert. Das ist richtig. Der vorherige Entwurf war nicht gut, und deshalb haben wir ihn zurückgezogen und durch diesen wirklich guten Entwurf ersetzt, der heute von uns verabschiedet werden soll.
Zu Ihren Kritikpunkten: Sie haben gesagt, wenn das Gesetz schon 2002 gekommen wäre, wären wir Vorreiter gewesen. Warum haben Sie es denn damals nicht gemacht?
Wenn man genau weiß, dass Anfang Februar Landtagswahlen sind, kann man doch nicht wirklich glauben, dass man einen Gesetzentwurf, den man im Dezember einbringt, noch verabschieden kann. Man kann man doch nicht wirklich glauben - das wissen Sie; Sie sind doch parlamentarisch erfahren –, dass es noch klappt, dieses Gesetz vor der Wahl zu verabschieden. Das war wirklich halbherzig.
Von daher gesehen haben Sie diese Vorreiterfunktion verspielt.
Wir haben von Anfang an gesagt, dass wir dieses Gesetz einbringen und verabschieden wollen. Das tun wir jetzt nicht wegen der Landtagswahl, sondern wir hatten es immer versprochen. Es ist auch Teil der Koalitionsvereinbarung.
Wir haben immer gesagt, dass wir das Versprechen halten werden, dass es nur etwas dauern wird. Wir haben die Konnexität in die Landesverfassung geschrieben und wollten deshalb genau berechnen, welche Auswirkungen ein solches Gesetz, mit dem wir bestimmte Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen erreichen wollen, für die Kommunen haben wird und ob wir den Bedürfnissen auch wirklich gerecht werden.
Sie fordern z. B., man müsse das Verbandsklagerecht verbessern. Was Sie wollen, ist auch nach dem vorliegenden Gesetzentwurf möglich. Dafür brauchen wir Ihre Formulierung nicht. Die bisherige Formulierung im Gesetzentwurf reicht völlig aus.
Man kann also feststellen: Wir haben mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf nicht nur Wort
gehalten, sondern wir schaffen damit auch wirklich das, was Niedersachsen braucht: ein eigenständiges niedersächsisches Gesetz neben dem Bundesgleichstellungsgesetz.
Die große Zustimmung in der Anhörung habe ich schon erwähnt.
Das Gesetz beinhaltet ein Diskriminierungsverbot, und gleichzeitig sichern oder verbessern wir die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an allen Lebensbereichen. Das erreichen wir durch verschiedene Punkte, von denen ich sieben benenne:
Erstens. Der öffentliche Bereich, also Bau und Verkehr, ist barrierefrei zu gestalten.
Zweitens. Wir haben die Gebärdensprache für Verwaltungsverfahren eingeführt.
Drittens. Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen wird rechtlich abgesichert.
Viertens. Wir haben einen Landesbeirat und entsprechende Beiräte auf kommunaler Ebene geschaffen.
Fünftens. Das Verbandsklagerecht wurde schon erwähnt.
Sechstens. Ferner nenne ich einen barrierefreien Internetauftritt für Landes- und Kommunalbehörden. Auch das ist für eine gleichberechtigte Teilhabe sehr wichtig.
Siebentens. Wir haben die Stimmzettelschablonen für die Wahl mit beschlossen.
Zusätzlich haben wir noch unser Versprechen gehalten und gemeinsam mit den Spitzenverbänden die Finanzen geprüft. Wir haben 1,5 Millionen Euro in den Haushalt eingestellt. Das sind valide Zahlen. Wir haben nämlich gerechnet, was es kosten könnte, und nicht nur einfach irgendetwas gefordert.
Natürlich ist das erst einmal eine Pauschale. In der Praxis wird sich zeigen, ob eventuell zusätzliche Mittel gebraucht werden.
Außerdem haben wir eine Evaluierung bereits nach zwei Jahren vorgesehen und nicht erst nach fünf Jahren, wie Sie es fordern. Das ist doch viel besser.
Der Gesetzentwurf, den das Ministerium erarbeitet hat, war schon gut. Das kann man ganz eindeutig feststellen. Wir haben ihn aber noch verbessert. Das hat die Ministerin bereits angesprochen. Für Verbesserungen durch Verschlankung oder durch Erweiterung benenne jeweils vier Punkte:
Wir haben an einer Stelle einen Halbsatz gestrichen, in dem es um die gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen ging, aber nur deswegen, weil der andere Halbsatz sie schon sichert und weil sie durch das Grundgesetz und die Niedersächsische Verfassung schon geregelt ist. Das ist eine klare Aussage.
An einer anderen Stelle haben wir Formulierungen über besondere Maßnahmen zum Abbau von Benachteiligungen herausgenommen, weil der GBD uns darauf hingewiesen hat, dass solche Maßnahmen verfassungsrechtlich problematisch sein könnten, da es eine allgemeine Ermächtigung wäre. Wir wollten auf jeden Fall verhindern, dass dieses Gesetz in irgendeiner Weise verfassungsrechtlich angreifbar wird, und haben es deshalb an dieser Stelle verschlankt.
Beim Recht auf Gebärdensprache haben wir durch Wegnahme einer Klammer klargestellt, dass die taubblinden Menschen auf jeden Fall von den Regelungen in diesem Gesetz erfasst werden. Das war vorher nicht so klar.
Im Hinblick auf das Jugendförderungsgesetz haben wir bisher ohne das NGG schon bestehende Regelungen aus dem Gesetzentwurf gestrichen.
Ganz entscheidend ist, dass wir an verschiedenen Stellen die Rechte für Menschen mit Behinderungen sogar erweitert haben. Wir haben das Recht auf Gebärdensprache erweitert. Den entsprechenden Änderungsantrag will auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mittragen; das finden wir gut. Betroffene haben ein Recht auf Gebärdensprache nicht nur in Verwaltungsverfahren, sondern dieses Recht sollen z. B. auch Eltern haben, die sich selbst sonst nicht mit Erzieherinnen oder Lehrern verständigen können. Auch sie sollen die Gebärdensprache in Kindertagesstätten und Schulen benutzen können.
Bei den Regelungen für Hochschulen haben wir das Wort „können“ durch „müssen“ ersetzt, sodass Menschen mit Hör- und Sprachbehinderung statt mündlicher Tests auch schriftliche Tests absolvieren können, was ja unbedingt erforderlich ist.
Wir haben die Beiräte für Menschen mit Behinderungen geschaffen und den Landesbeirat unmittelbar dem Landesbehindertenbeauftragten zugeordnet und unterstellt. Auch das ist eindeutig eine Stärkung im Vergleich zu dem, was vorher war; denn damit machen wir klar: Die Schlagkraft wird höher, und die Zusammenarbeit ist klar geregelt. Auch das ist eine Stärkung für die Menschen mit Behinderung.
Die Wahlschablone hat schon Frau Mundlos ausführlich angesprochen. Wir haben mit dem Landesblindenverband geredet und mit ihm eine Absprache dahin gehend getroffen, dass wir die Kosten für die Anfertigung der Wahlschablonen für die nächste Landtagswahl tragen werden.
Ich kann abschließend feststellen: Wir reden heute über ein wirklich gutes Gesetz, das auf breite Zustimmung stößt. Erfreulicherweise stimmen diesem Gesetz nicht nur zwei, sondern drei Fraktionen zu. Wenn die SPD-Fraktion diesem Gesetz nicht zustimmt, so hat sie selbst Schuld; denn dieses Ge
setz wird in Niedersachsen wirklich Geschichte machen.
Von daher kann ich Ihnen nur empfehlen, sich dem Gesetzentwurf der Landesregierung anzuschließen. Wir jedenfalls werden diesem Gesetzentwurf mit den beschlossenen Änderungen zustimmen, die Anträge für erledigt erklären und den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion ablehnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist jetzt genau zwei Tage her, dass Herr Kachelmann in einem kurzen Pressebeitrag zum Thema „Arbeit für Senioren“ zitiert wurde. Er hat in der Talksendung Beckmann gesagt: Das sind Menschen mit viel Erfahrung, die auch gewohnt sind, regelmäßig und zuverlässig zu arbeiten, und die Zeit haben. - Darum schlägt er vor, sie als Wetterbeobachter und als Hobbymeteorologen einzusetzen und auch Altenheime einzubeziehen, damit das Engagement von Senioren genutzt werden kann. Ich fand das einen guten Vorschlag, weil das ein Hinweis von jemandem, der sehr populär und bekannt ist, darauf ist, das Senioren viel zu bieten haben.
- Der kam nicht von der Landesregierung. Er hat auch gesagt, dass es ein Pilotprojekt in Lüneburg geben soll, bei dem er Stadtteilwetter von Seniorenheimen vorhersagen lassen will.
Was in dem Antrag „In Würde altern - Selbstständigkeit stärken - Altersdiskriminierung bekämpfen“ beschrieben ist, ist richtig. Aber das wussten wir vorher schon. Das hat schon Frau Mundlos gesagt: Das ist nichts Neues. - Das, was Sie fordern, ist vollkommen richtig, wobei ich mich schon frage, ob wir ein Landesprogramm gegen Altersdiskriminierung brauchen, da ganz vieles schon auf dem Weg ist.
Richtig ist: Wir haben viele gesunde Senioren. Wir sollten die Chancen der Älteren nutzen. Richtig ist auch: Wir müssen zusehen, dass die Arbeitgeber darauf hingewiesen werden, dass gerade Ältere unter Umständen andere Fähigkeiten haben als die Jüngeren, und dass man sie weiterqualifizieren und einstellen sollte. Vieles daran stimmt also. Das alles steht aber auch schon in den Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission, die Frau Mundlos ebenfalls angesprochen hat. Eigentlich wurde auf alles bereits eingegangen.
Über eine Stelle wundere ich mich etwas. Dort findet sich ein Widerspruch zu Ihrem Antrag, den wir gestern behandelt haben und in dem es um Ältere in der Arbeitswelt geht. Sie sprechen auf der einen Seite in dem Antrag „ In Würde altern...“ von einer Diskriminierung durch Schonarbeitsplätze, haben sich aber auf der anderen Seite gestern für den Fortbestand der geförderten Altersteilzeit ausgesprochen, die ja auch dazu führt, dass Ältere Verantwortung abgeben und quasi auf einen Schonplatz kommen. Die Frage ist, was wir jetzt machen sollen: Die Älteren entlasten, damit sie altersgerecht eingesetzt werden, oder sie weiterhin voll in Anspruch nehmen?
Vor Kurzem gab es den Fall eines Arztes in Butjadingen, der mit 67 Jahren seine Kassenpraxis abgeben musste. Es gab aber keinen Nachfolger. Solche Dinge bewegen uns alle in der Politik und müssen natürlich auch weiterhin diskutiert werden. Wir brauchen offenere Altersgrenzen. Das sehe ich und das sieht meine Partei schon lange so. Wir müssen jeden so einbeziehen, wie er einbezogen werden möchte und einbezogen werden kann.
Es gibt viele Programme - das hat Frau Mundlos auch schon angesprochen. Ergänzend zu dem, was sie sagte, will ich noch darauf hinweisen, dass es Schulklassen und Konfirmanden gibt, die bewusst Seniorenheime besuchen und Partnerschaften mit älteren Menschen begründen, was ich sehr gut finde, weil sie dabei sensibilisiert werden. Die Diakonie hatte vor zwei Jahren eine wirklich sehr gute Kampagne, um auf die Belange älterer Menschen hinzuweisen.
Auch davon brauchen wir mehr. Es gibt ebenfalls generationenübergreifende Wohnquartiere, bei denen über eine Förderung nachgedacht wird.
Ja. - Wir tun also viel und machen es auch weiter.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei der Kinderbetreuung hat sich eine ganze Menge geändert. Es gibt viele Möglichkeiten. Es ist gut, dass wir heute anlässlich dieser Anfrage Gelegenheit haben, darüber zu reden. Noch vor einiger Zeit bestanden für Frauen nämlich eigentlich nur drei Möglichkeiten, wobei sie immer nur verlieren konnten. Entschieden sie sich, mit Kindern zu Hause zu bleiben, waren sie „dumme Puten“. Wollten sie lieber gar keine Kinder, um besser Karriere machen zu können, wurden sie „Karrieristinnen“ genannt. Taten sie das, was die meisten Frauen heute wollen, nämlich Familie und Beruf vereinbaren, dann hießen sie „Rabenmütter“.
Rabenmütter - dazu hat Frau von der Leyen gerade dieses Jahr eine Postkartenaktion gemacht. Beim FDP-Bundesparteitag gab es eine Aktion mit Rabenmutter-T-Shirts; die „Rabenmütter“ unter uns haben ganz bewusst diese T-Shirts angezogen, um klarzumachen: Das sind wir nicht; wir können sehr wohl Kinder betreuen und gleichzeitig berufstätig sein. Das ist das, was wir brauchen und was die Leute heute wollen.
Übrigens ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass sich auch immer mehr Väter an der Kinderbetreuung beteiligen wollen. Die sollten dann auch nicht als „Weicheier“ diskriminiert werden, sondern genauso geschätzt werden. Sie erfahren dadurch sogar einen Kompetenzzuwachs. Das sollten wir unterstützen.
Nun zu der Großen Anfrage direkt. Die Zahl der Krippenplätze in Niedersachsen reicht immer noch nicht aus; aber die Lage hat sich erheblich verbessert. Ich finde es sehr gut, dass Minister Busemann darauf hingewiesen hat, dass eine Anfrage nur zu Krippenplätzen eigentlich zu kurz greift, weil es eben nicht nur um Krippenplätze, sondern auch um etwas anderes geht.
Liebe Meta Janssen-Kucz, es ist nicht so, dass die Eltern nur Krippenplätze wollen.
Die Eltern wollen ein passgenaues Angebot für die Kinderbetreuung,
egal ob es sich um Krippen, Kindergärten oder Tagesmütter handelt - wir brauchen das alles -
oder ob es sich um Betriebskindergärten oder privatgewerbliche Angebote handelt. Die Mischung macht es.
Um es gleich vorwegzunehmen: Wenn Sie von Fluktuation bei der Tagespflege sprechen, dann ist auch darauf hinzuweisen, dass Eltern teilweise nur für einen Übergangszeitraum Betreuung brauchen. Genau dieses Angebot müssen wir schaffen. Das ist passgenau und bedarfsgerecht und entspricht dem Elternwillen.
Jetzt weiter zu der Großen Anfrage. Der Stichtag der Zahlen liegt teilweise in den Jahren 2005 und 2006. Inzwischen hat sich schon eine Menge verbessert. Damals lag der Prozentsatz für die Kinderbetreuung noch in einem wesentlich schlechteren Bereich als jetzt. Es ist gut, dass sich vieles getan hat.
Bei den Krippenplätzen gab es zum Stichtag 10. Oktober 2005 noch weiße Flecken in neun Landkreisen. Ich weiß nicht, inwieweit sich das heute schon verändert hat. Ohne weiße Flecken war jedenfalls auch in diesen Landkreisen das Tagespflegeangebot. Das hat es also auch schon damals überall gegeben. Das heißt, generell weiße Flecken hatten wir nirgendwo.
Auch bei der Frage nach den Öffnungszeiten, die Sie gestellt haben, zeigt sich, dass Sie, wie es Herr Busemann gesagt hat, zu kurz greifen. Denn natürlich sind Kindertagesstätten gar nicht in der Lage, rund um die Uhr zu öffnen. Das werden wir nie erreichen, auch am Wochenende nicht. Deswegen brauchen wir flexible Angebote, die wir ja auch haben.
Herr Robbert, recht haben Sie, was die Gruppengröße angeht. Ich denke, kleine Gruppen brauchen wir nicht nur bei altersübergreifenden Kindergartengruppen, sondern generell. Wir müssen vielleicht dazu kommen, dass wir bei der Bildung der Kleinen kleine Gruppen und bei den Größeren, die schon eigenverantwortlich arbeiten, größere Grup
pen machen. Da müsste man vielleicht eine Umschichtung machen und die Pyramide auf den Kopf stellen.
Weiter zur Tagespflege: Es ist noch nichts dazu gesagt worden, dass wir auch einige Tagesväter in Niedersachsen haben. Zum Stichtag 2006 waren es schon 64. Das finde ich gut.
Übrigens gibt es eine Bundesinitiative zum Ausbau der Kindertagesbetreuung, die ganz bewusst auf ein Drittel Tagespflegeplätze setzt, weil diese gewollt sind und weil es gut ist, dieses flexible Angebot zu schaffen.
Wir haben unser Programm „Familien mit Zukunft“, um die TAG-Ziele noch eher zu erreichen und überzuerfüllen. Es gibt auch ein Bundesprogramm zum Ausbau der Tagesbetreuung. Es ist nur schade, dass auf Bundesebene das Finanzierungskonzept der FDP nicht angenommen wurde. Wir wollten ja den Finanzbedarf durch eine Erhöhung des Anteils der Gemeinden an der Umsatzsteuer nach Vorwegabzug des Bundesanteils decken. Das wäre noch schneller gegangen und wäre verfassungskonform. Wir sind da vorneweg, und die anderen kommen leider erst später. Das ist halt manchmal so; damit müssen wir leben.
- Ich weiß, dass das auch einige von Ihnen wollen.
Mit diesem Programm „Familien mit Zukunft“ werden keine Doppelstrukturen geschaffen. Das ginge auch gar nicht. Wir haben ganz bewusst die Kriterien so angelegt, dass das, was gefördert wird, etwas Neues sein muss, sodass sich keine Doppelstrukturen ergeben können.
- Zeigen Sie mir eine! Aber die gibt es garantiert nicht. - So viel zu den Tagesmüttern.
Die Uhr läuft weiter. Deshalb möchte ich keine Zwischenfrage zulassen.
Nun zum Bildungsauftrag. Der Kultusminister hat schon viel zu unserem Bildungskonzept gesagt. Wir arbeiten weiterhin an Frühpädagogik. Es gibt viel Nachfrage nach Fortbildungen für Lehrkräfte. Wir arbeiten am Erzieherinnenkonzept. Es gibt das Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung, das ab Anfang nächsten Jahres arbeitet. Wir sind also auf einem sehr guten Weg - das kann man generell feststellen -, auch mit dem Brückenjahr und ähnlichen Dingen mehr.
Zum Schluss möchte ich sagen: Wenn es nach uns ginge, gäbe es für Kinderbetreuung inklusive Bildung ein Gutscheinsystem. Die FDP hat das in Hamburg schon eingebracht. In Hamburg läuft das inzwischen erfolgreich. Ich denke, es ist genau der richtige Weg, dass die Eltern Gutscheine bekommen, mit denen sie Betreuung und Bildung aus einem flexiblen, passgenauen Angebot abfragen können. Die Eltern, die zu Hause bleiben wollen, haben die Möglichkeit, mit diesen Gutscheinen Bildung einzukaufen. Auf jeden Fall würde das eingesetzte Geld direkt den Kindern zugute kommen, und zwar allen Kindern. Das brauchen wir, um Chancenungerechtigkeiten bei Kindern auszugleichen. Deswegen hoffe ich sehr, dass wir - vielleicht nach der Wahl - dieses Konzept mit breiter Mehrheit einführen können.
Ich freue mich, dass hier verschiedentlich von Kinderlächeln gesprochen wurde oder gesagt wurde „Kinderlärm ist Zukunftsmusik“. Das ist nämlich einer meiner Lieblingsslogans, die wir in der FDP hatten. Das war eine Aktion der JuLis: „Kinderlärm ist Zukunftsmusik“. Wir stehen voll dahinter. Das brauchen wir mit passender Betreuung, und wir sind auf dem besten Wege, das auch zu erreichen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Janssen-Kucz, haben Sie einmal die Kriterien gelesen, nach denen man Anträge stellen kann? Ist Ihnen bekannt, dass es nicht nur um Kinderservicebüros geht, sondern gerade um Vernetzung und Qualifikation? Ist Ihnen bekannt, dass es auch möglich ist, Benachteiligtenprogramme aufzulegen und in sozialen Brennpunkten Anträge zu stellen, die den betroffenen Kindern und Familien weiterhelfen? Ist Ihnen bekannt, dass es ganz bewusst ausgeschlossen ist, etwas doppelt zu beantragen, weil das, was beantragt werden kann, etwas Neues sein muss? Wäre Ihnen dies alles bekannt, hätten Sie den letzten Beitrag eben nicht gebracht.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist jetzt schon eine ganze Menge zu diesem Entschließungsantrag gesagt worden, zu dem wir einen gemeinsam getragenen Beschluss gefasst haben.
- Ich werde trotzdem noch etwas dazu sagen, weil es noch einiges gibt, was man ergänzend hinzufügen kann. Dabei geht es mir um Zuständigkeiten und um den zeitlichen Ablauf.
Der Entschließungsantrag, über den wir heute gemeinsam beschließen wollen, stammt aus dem Juni 2006. Da die Änderung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung eine Bundesaufgabe ist, gehe ich kurz auf die Vorgeschichte auf Bundesebene ein. Die Große Koalition hat 2005 in ihrer Koalitionsvereinbarung beschlossen, einen großen Wurf zur Modernisierung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung vorzulegen. 2006 bat die Bundesregierung - das wurde schon vorhin erläutert - zunächst den Bundesrechnungshof, eine Bewertung der Organisationsform von 2001 vorzunehmen. Dies ist erfolgt, und die Bewertung ist auch an das hiesige Ministerium gegangen. Im April 2006 - also schon vor Einbringung des Entschließungsantrags - haben sich in Niedersachsen unser Landwirtschaftminister und unsere Sozialministerin mit Vertretern der landwirtschaftlichen Sozialversicherung in Verbindung gesetzt und begonnen, mit ihnen über dieses Thema zu verhandeln. Als im Juni der Entschließungsantrag dem Sozialausschuss überwiesen worden ist, war eine Erörterung dieses Themas in Niedersachsen also schon im Gange. Wir haben dies im Sozialausschuss aber nicht gewusst, weil manchmal Dinge halt parallel laufen.
Anschließend haben wir uns unterrichten lassen und dabei von dem Wunsch des Agrarausschusses erfahren - dies sage ich zur Erklärung, was die Verzögerung bewirkt hat, Frau Weddige-Degenhard -, als mitberatender Ausschuss das Thema
zuerst zu beraten. Dort kam der Antrag aber nicht auf die Tagesordnung, woraufhin wir ihn wieder in den Sozialausschuss zurückgeholt haben. Das war also der Grund für die Verzögerung.
Auf Bundesebene erfolgte im Sommer 2007 der Versuch, einen gemeinsamen Entwurf zu erarbeiten. Das ist daran gescheitert, dass es keinen Konsens zwischen Bund und Ländern gab. Der Bund hat einen eigenen Entwurf vorgelegt, und die Länder haben in den Ausschüssen des Bundesrats bereits 48 Änderungsanträge eingebracht. Dabei geht es u. a. darum, dass die Länder den in dem Gesetzentwurf genannten gemeinsamen Spitzenverband ablehnen, weil sie dadurch quasi entmachtet würden. Ein solcher Spitzenverband widerspricht auch den niedersächsischen Interessen.
Man muss auch sagen: Niedersachsen hat diese Reform intern eigentlich schon hinter sich. Daher wollen wir natürlich keine Schlechterstellung durch eine Bundesreform.
Am Donnerstag letzter Woche war der Gesetzentwurf im Plenum des Bundestages auf der Tagesordnung. Die Reden wurden in schriftlicher Fassung zu Protokoll gegeben. Die Fraktionen des Bundestages sind nicht einer Meinung. Die FDPBundestagsfraktion hat erklärt, die Reform greife zu kurz, es müsse eine echte Reform mit Umstellung auf Kapitaldeckung erreicht werden. Darum geht es bei uns heute aber nicht. Wir sagen, wir wollen für die niedersächsische Landwirtschaft Folgendes erreichen: keine Beitragserhöhung, die ansonsten für 2008 droht, keine Verteuerung von Arbeitsplätzen, die durch eine Beitragserhöhung entstünde, und die Wahrung niedersächsischer Interessen. Dies alles ist in dem gemeinsamen Beschluss enthalten. Ich freue mich auf die gemeinsame Zustimmung.
Herr Präsident! Ich bedanke mich bei Ihnen, Herr Minister, dass Sie gesagt haben, Sie wollten den Kriterien Gesundheit und Religion eine größere Gewichtung zukommen lassen. Ich halte das für sehr wichtig, weil gerade im gesundheitlichen und im Pflegebereich die Bedürfnisse, aber auch die Gefühle von Menschen eine große Rolle spielen und von daher andere Kulturen berücksichtigt werden sollten. Ich frage die Landesregierung: Wie kann besser auf Gefühle und kulturelle Sensibilitäten von Migrantinnen und Migranten bei uns eingegangen werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schon darüber gesprochen worden, dass die Sprache ein ganz entscheidendes Kriterium für Integration ist; das wissen wir alle. Nun ist ja auch bekannt, dass auch die Muttersprache durchaus einen Stellenwert hat, dass das gute Beherrschen der Muttersprache eine Voraussetzung dafür sein kann, um die Grammatik der deutschen Sprache besser zu verstehen und sich besser integrieren zu können. Es gab schon Versuche von muttersprachlichem Unterricht. In Baden-Württemberg, in Rastatt, ist das abgesetzt worden, weil die Inhalte sehr kontrovers diskutiert wurden und als nicht für Integration geeignet betrachtet wurden. Es gab auch schon Vorstöße, z. B. die Muttersprache bei Schulabschlüssen zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Welche Kriterien muss man Ihrer Ansicht nach anlegen, um die Muttersprache für eine erfolgreiche Integration in der Schule mit einzubeziehen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Eckel, es sieht der Opposition wieder einmal ähnlich, dass sie jetzt versucht, alles schlechtzureden, was wir in viereinhalb Jahren im Bereich der Betreuung und frühkindlichen Bildung auf den Weg gebracht haben.
Sie haben für die unter Dreijährigen eine Betreuungsquote von 2,9 % genannt. Diese Angabe ist auch im Krippenbericht enthalten. Dabei wird aber die Tatsache verschleiert, dass wir in einigen Regionen schon eine Betreuungsquote von über 10 % erreicht haben. Es ist tatsächlich so, dass die Quoten regional sehr unterschiedlich sind. Im ländlichen Raum sind sie geringer. Sie hatten regionale Unterschiede angesprochen. - Es wäre übrigens ganz schön, wenn Sie einmal zuhören würden. Dann wüssten Sie auch, was ich sage. - In Ballungszentren wie Wolfsburg, Göttingen, Emden
oder Oldenburg ist die Situation entschieden besser.
Frau Eckel, Sie sprachen an, dass in der Großen Anfrage Krippenplätze zum Teil nicht gesondert ausgewiesen seien. Es ist doch aber so, dass es nicht nur auf Krippenplätze ankommt, sondern auf eine Mischung von Krippenplätzen und anderen Angeboten.
Ich wundere mich insofern ein bisschen, als auch auf Bundesebene, wo sich Ihre Partei ja in der Regierungsverantwortung befindet, davon ausgegangen wird, dass bei der ausgebauten Betreuung später ein Drittel in der Tagespflege angeboten werden soll. Deswegen ist es doch klar, dass dies mit einbezogen werden muss. Das heißt, wir gehen nicht nur von Krippenplätzen aus.