Eine weitere Gefahr droht von der Föderalismusreform. Wenn, wie die Verbände dargelegt haben, den Ländern abweichende Verfahrensvorschriften zu den Sozialgesetzbüchern gestattet werden sollten, dann werden wir erst recht - wie übrigens auch in der Altenhilfe - eine grundlegende Debatte
darüber führen müssen, was uns behinderte und alte Menschen wert sind. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Entwicklung der Eingliederungshilfe zählt sicherlich zu den schwierigsten Fragen in der Sozialpolitik, aber auch zu den Problemen, die öffentlich nur wenig Aufmerksamkeit finden. Wir möchten, dass Menschen mit Behinderungen vielfältige Angebote offen stehen, von der Frühförderung für behinderte Kinder über Wohnmöglichkeiten und Behindertenwerkstätten bis hin zu Angeboten zur Tagesstrukturierung zunehmend auch für ältere Behinderte. Wir wollen sicherstellen, dass die Rahmenbedingungen für Menschen mit Behinderungen nach deren Bedürfnissen ausgestaltet werden.
Die Kosten der Eingliederungshilfe steigen allerdings kontinuierlich an. Zu dieser Problematik hat die FDP-Bundestagsfraktion Anfang des Jahres eine Anfrage gestellt. Aus der Antwort der Bundesregierung - Bundestagsdrucksache 16/808 ist ersichtlich, dass die Kosten für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen bundesweit innerhalb von zehn Jahren, von 1994 bis 2004, von 5,8 auf 9,9 Milliarden Euro gestiegen sind. Dadurch werden die Haushalte von Ländern und Kommunen massiv belastet. Knapp 45 % aller kommunalen Sozialhilfeleistungen werden für behinderte Menschen aufgewendet. Im Sozialhaushalt des Landes Niedersachsen entfallen nahezu 60 % auf die Eingliederungshilfe. Wir müssen uns fragen, wie das Hilfesystem für Menschen mit Behinderungen in der derzeitigen Form weiter gesichert werden kann.
Für den fortlaufenden Anstieg der Fallzahlen in der Eingliederungshilfe gibt es mehrere Gründe. Zu nennen sind vor allem der medizinische Fortschritt, der sich gerade auch zugunsten Schwerstbehinderter auswirkt, die demografische Entwicklung mit einer Zunahme der Zahl älterer Behinderter und ein gesellschaftlicher Wandel mit dem Wegfall sozialer Netze im familiären Umfeld.
In Niedersachsen gibt es bereits gute Ansätze zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe. Die Einführung des quotalen Systems hat den Verschiebebahnhof zwischen den Kostenträgern für den ambulanten und den stationären Bereich aufgelöst. Mit dem Ausführungsgesetz für das SGB XII haben wir das quotale System entsprechend angepasst und um eine gemeinsame fachliche Verantwortung erweitert. Ferner bietet das persönliche Budget, das wir bisher in drei Kommunen erprobt haben, für einen wenn auch sicherlich begrenzten Personenkreis die Chance zur Realisierung alternativer Versorgungsformen.
Dies reicht aber für die Zukunft nicht aus. Wir brauchen z. B. eine Form des qualitativen Benchmarkings für Maßnahmen der Eingliederungshilfe, um deren Effizienz überprüfen zu können. Von der Bundesregierung sind außer der kürzlich erfolgten Einsetzung einer Arbeitsgruppe mit den Landessozialbehörden derzeit keine neuen Ansätze zu erwarten. Deshalb muss Niedersachsen bei der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe vorangehen. Der vorliegende Antrag soll dazu ein Anstoß sein.
Eines kann ich Ihnen, Frau Helmhold, versichern: Für uns von CDU und FDP ist dieser Antrag keine Taktik. - Vielen Dank.
Federführend soll der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit tätig werden, mitberatend der Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist so beschlossen.
Ich wünsche Ihnen nunmehr einen schönen Parlamentarischen Abend beim Deutschen Beamtenbund, Landesverband Niedersachsen, und hoffe, Sie morgen früh um 9 Uhr hier frisch und munter wiederzusehen.