in einer Vielfalt ausgerichtet auf die vielfältigen Begabungen der Kinder und ausgerichtet auf ihr unterschiedliches Lernverhalten. Die These ist ganz einfach: Wir wollen die richtige Schule für jede Schülerin und für jeden Schüler in Nieder
Wenn man ein differenziertes Schulwesen macht, muss man durch die Durchlässigkeit Klarheit schaffen. Zum ersten Mal ist im Schulgesetz die Durchlässigkeit als Verpflichtung für die Schule festgeschrieben. Die Durchlässigkeit läuft zwischen allen Schulen des allgemein bildenden Schulwesens und den Schulen des berufsbildenden Schulwesens mit Rechtsanspruch. Es ist einmalig in Niedersachsen, dass das im Gesetz festgelegt wird.
(Beifall bei der CDU - Heinrich Aller [SPD]: Was ihr da hineinschreibt und was ihr verwirklicht, das wisst ihr doch! - Gegenruf von Ursula Körtner [CDU]: Wir halten uns daran, Herr Aller!)
Wir schreiben einen ganzheitlichen Bildungsansatz hinein. Das heißt, wir kümmern uns auch um die besondere Entwicklungsstufe der Drei- bis Fünfjährigen. Das ist jahrelang vernachlässigt worden. Wir lenken hierauf ein besonderes Augenmerk. Um die Zusammenarbeit mit den Kindergärten zu bestätigen, schreiben wir erstmalig und einmalig die Zusammenarbeit zwischen Kindergärten und Grundschulen fest. Wir entwickeln die Bildungsaufträge der Schulen weiter. Das heißt, die Grundschule ist die wichtigste Schulform. Diese wird deutlich gestärkt werden, weil wir es nicht hinnehmen wollen, dass ein Kind in Bayern faktisch ein halbes Schuljahr mehr Unterricht hatte, wenn es die Grundschule verlässt, als ein Kind in Niedersachsen.
Am Ende dieser gestärkten Grundschule steht eine verantwortbare Schullaufbahnempfehlung - so wie sie in allen anderen Bundesländern ebenso verantwortbar gegeben wird. Unsere Lehrerinnen und Lehrer in Niedersachsen können das. Sie machen eine verantwortbare Schullaufbahnempfehlung. Wer daran herummäkelt, der weiß nicht mehr, wie es in der Grundschule aussieht.
Meine Damen und Herren, es kommt ein wichtiger, ebenfalls neuer Zusatzpunkt in das Schulgesetz hinein, nämlich der Schwerpunkt der Einbeziehung von Eltern in Schularbeit. Das wird auf der Basis eines verpflichtenden Dialoges zwischen Schule und Elternhaus in der Grundschule oder in den Schulen von der ersten Klasse bis zum Ende der Schulzeit laufen. Wir meinen, dass das insbesondere in der Zeit, in der Schullaufbahnempfehlungen gemacht werden - so steht es auch im Gesetz -, ein besonderer Schwerpunkt sein muss, weil wir wollen, dass die Schullaufbahnempfehlungen eine hohe Akzeptanz erhalten. Wir glauben, dass, wenn wir die Eltern mit einbeziehen, die meisten diese Schullaufbahnempfehlung akzeptieren werden. Wir hoffen es auf jeden Fall.
Meine Damen und Herren, ein besonderes Profil bekommt auch die Hauptschule - ausgerichtet auf die Kinder, die in ihr unterrichtet werden. Auf der Hauptschule liegt ein besonderer Schwerpunkt. Sie wird inhaltlich und organisatorisch auf die Arbeitswelt ausgerichtet - mit mehr Praktika, besseren Kontakten zu berufsbildenden Schulen, einem Fachpraxistag in einem Betrieb und besserer Zusammenarbeit mit der ausbildenden Wirtschaft. Wenn die Schülerinnen und Schüler die Hauptschule durchlaufen haben, haben sie Kenntnisse und Fähigkeiten entwickelt und Fertigkeiten gelernt, die sie so an keiner anderen Schulform lernen und entwickeln können.
Dann sind sie für eine Ausbildung qualifiziert. Wir werden garantieren, dass, wenn sie diesen Hauptschulabschluss haben, auch eine bestimmte Qualität von Bildung gewährleistet ist, weil wir auch auf die Forderungen aus der ausbildenden Wirtschaft eingehen: Bringt uns Leute, die vernünftig ausgebildet sind, dann stellen wir sie ein. - Das ist eine wichtige Voraussetzung für die Annahme einer Empfehlung für die Hauptschule.
Meine Damen und Herren, die Realschule, die beliebteste Schulform, wird weiterentwickelt. Das Gymnasium vermittelt das Abitur nach zwölf Jahren. Wir machen hier einen Anfang, der schon lange überfällig war. Wir müssen unseren Kindern in Niedersachsen die gleichen Chancen geben, wie sie Kinder in anderen Ländern, aber auch in ande
ren Bundesländern, haben. In Niedersachsen wird es keine zusätzlichen integrierten oder kooperativen Gesamtschulen geben. Aber wir machen keinen Amoklauf gegen Gesamtschulen, wie Sie uns das gerne unterstellen,
sondern wir machen das deswegen, weil wir uns auf die bestehenden Schulen besinnen werden. Wir werden diese mit einer 100-prozentigen Unterrichtsversorgung ausstatten. Zusätzliche Gesamtschulen wird es nicht geben, weil wir sie nicht bezahlen können. Das ist der Grund.
Hier haben wir in besonderer Weise die Anregung des Landeselternrates und auch der Eltern aus den Gesamtschulen aufgenommen. Wir werden den bestehenden Gesamtschulen - davon gibt es 60 im Lande - nicht nur ein Bestandsrecht sichern, sondern wir werden ihnen auch die pädagogische und organisatorische Weiterentwicklung ermöglichen. Wir werden die Gesamtschulen sogar besser stellen; die integrierten Gesamtschulen können das Abitur nämlich nach 12 oder 13 Jahren abnehmen. Insofern kommen wir ihnen sehr entgegen.
Wir machen ein wohnortnahes Schulangebot. Das schreiben wir in Erlasse hinein, und damit wollen wir sicherstellen, dass Raumkapazitäten genutzt werden können. Wir schreiben ein zusätzliches Nachmittagsangebot in das Gesetz, das in der Regel auf freiwilliger Basis läuft, aber es werden auch andere Angebote genehmigt. Wir schreiben das erste Mal - das ist bundesweit einmalig - die Förderung hochbegabter Schülerinnen und Schüler ins Gesetz hinein. Sie werden in einem Rechtsanspruch mit den Kindern mit einem besonderen pädagogischen Förderbedarf gleichgestellt. Diese haben den Rechtsanspruch, auf eine Sonderschule zu gehen oder an Integrationsmaßnahmen teilzunehmen. Jetzt widmen wir uns gleichwertig den Kindern, die hochbegabt sind. Auch das ist im Sinne der Kinder schon lange überfällig.
Ein letzter Punkt, meine Damen und Herren, der mir noch sehr wichtig ist: Wir werden die Schulleitungen in Niedersachsen ausdrücklich stärken.
Man kann ihnen nicht nur Aufgaben übertragen, man muss ihnen auch Handlungsmöglichkeiten geben. Wenn wir selbständige Schulen einrichten - das werden wir in einem Zeitraum von fünf bis acht Jahren machen, nicht auf Antrag, das hat nicht funktioniert -, dann brauchen wir starke Schulleitungen. Das bedeutet auch, dass die Schulleiter die Lehrer im Unterricht besuchen müssen und nicht nur können. Das ist wichtig, damit man vernünftig über die Qualität von Unterricht reden kann.
Frau Harms, ich weiß nicht, ob Sie noch dazu sprechen werden. Aber ich habe Ihre Einlassungen zu diesem Gesetz in „Hallo Niedersachsen“ gehört.
(Ursula Körtner [CDU]: Erdulden müssen! - Gegenruf von Rebecca Harms [GRÜNE]: Dann sollten Sie das Mediengesetz ändern!)
Dieses Gesetz schafft für unsere Schülerinnen und Schüler verschiedene Schul- und Bildungswege. Es bringt viele Förderanteile in die Schule hinein, um Starke und Schwache entsprechend zu fördern. Ich sage ganz klar - jeder Praktiker wird Ihnen das bestätigen -: Je präziser man Schulwege und Förderung auf die jeweiligen Begabungen und Interessen der Kinder ausrichtet, umso größer ist die Chance, dass die Kinder das Optimum des ihnen Möglichen erreichen. Das steht eindeutig fest. Nehmen Sie einfach zur Kenntnis, meine Damen und Herren von der jetzigen Opposition, dass die Kinder in SPD-regierten Bundesländern jahrzehntelang benachteiligt waren.
Wären in Deutschland alle so weit wie in den CDU-regierten Bundesländern, dann müssten wir uns wegen der PISA-Ergebnisse nicht so schämen. Wir lassen eine weitere Benachteiligung unserer Kinder in Niedersachsen nicht zu.
Meine Damen und Herren, wir machen uns jetzt auf den Weg - orientiert an den Interessen der Kinder. Denn für sie muss Schule gelingen. In erster Linie muss Schule für Kinder gelingen. Das ist der Maßstab unseres Handelns, und daran können Sie
Meine sehr geehrten Damen und Herren, als nächster Redner hat sich der Kollege Jüttner von der SPD-Fraktion gemeldet. Bevor ich ihm das Wort erteile, möchte ich noch auf Folgendes hinweisen: Der Minister hat dem Präsidium mitgeteilt, dass er seine eingeteilte Redezeit von sechs Minuten nicht einhalten kann. Von daher habe ich Herrn Klare eben bereits zwei Minuten länger sprechen lassen. Ich werde bei den anderen Fraktion genauso großzügig verfahren, damit Sie sich darauf einrichten können. - Herr Jüttner, Sie haben das Wort.
Herr Klare hat von einer Welt, die aus Vielfalt besteht, geredet. Er setzt dem ein Konzept der Einfalt entgegen.
- Ich mache mir das schon nicht zu leicht, dafür stehe ich nicht. - Meine Damen und Herren, drei Monate intensiver schulpolitischer Debatte liegen hinter uns, in denen aus einem inhaltlich und handwerklich unzulänglichen Gesetzentwurf eine Beschlussempfehlung gewachsen ist, die besser geworden ist - auch weil sie viele Anregungen von außen und von uns aufgenommen hat. Das, was hier zur Verabschiedung steht, kann unsere Zustimmung gleichwohl nicht finden.
Ich sage Ihnen auch, warum: Es ist das bildungspolitische Credo, was hinter diesem Gesetzentwurf steht. Es sind nicht die Details, über die wir hier
ausführlich sprechen sollten, sondern dieses gedankliche Konstrukt, Herr Klare, das hinter der Mehrheit dieses Hauses steht und das Sie veranlasst, Bildungspolitik zu gestalten, gehört enttarnt. Was ist mit dem inzwischen mit immer größerer Selbstgefälligkeit vorgetragenen Postulat von einem begabungsgerechten Bildungsangebot gemeint? Der erziehungswissenschaftlichen Literatur ist es jedenfalls nicht entlehnt. Aber das interessiert Herrn Klare und die Seinen üblicherweise nicht.