verbessert. Hierbei wurden entsprechende Arbeiten bereits am 28./29. April auf einer Länge von ca. 1 000 m durchgeführt. Die verbleibenden noch ca. 100 m sollen im Laufe des Monats Mai folgen. Finanziert wird die Maßnahme durch die private Initiative, die dafür ca. 5 000 Euro gesammelt hat.
Zu 2: Die im Bereich des Kinderspielplatzes bei einer durch die Schlossgartenverwaltung und das Staatliche Baumanagement Ems-Weser durchgeführten Begehung festgestellten geringen Unebenheiten im Wegenetz werden noch im Mai 2006 beseitigt.
Zu 3: Der Eversten Holz ist von einer Vielzahl von Gräben durchzogen, die der Entwässerung dienen. Die Gräben sind funktionstüchtig, ihr Zustand ist nicht zu beanstanden. Sie werden Anfang Juni eines jeden Jahres, wenn der Grundwasserstand relativ gering ist, vom Laubbefall des vergangenen Jahres gereinigt.
Der im Eingangsund Ausgangsbereich des Eversten Holzes befindliche Marktplatz Eversten ist durch Baumaßnahmen der Stadt Oldenburg mit einer Pflasterfläche versehen worden, die ein Gefälle zum Eingang des Eversten Holzes aufweist. Um das Oberflächenwasser aufzufangen, hat die Stadt Oldenburg eine ca. 8 cm breite und eine ca. 4 m lange Rinne mit Einlaufgitter gesetzt. Das Oberflächenwasser kann allerdings in der anfallenden Menge von dieser Rinne nicht aufgenommen werden. Außerdem weist die Rinne keinen Anschluss an einen Ablauf auf. Es handelt sich demnach um einen Baumangel, auf den die Schlossgartenverwaltung die Stadt Oldenburg in einer Stellungnahme hingewiesen hat und der gegebenenfalls von der Stadt Oldenburg zu beheben wäre. Das über diese Rinne tretende Wasser verursacht Wegeschäden, die aber derzeit keine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellen und mit Wegematerial aufgefüllt werden können.
des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 15 der Abg. Christina Bührmann, Dr. Gabriele Andretta, Alice Graschtat, Manfred Nahrstedt, Isolde Saalmann, Wolfgang Wulf, Axel Plaue und Petra Emmerich-Kopatsch (SPD)
Einem Pressebericht in der Deister-WeserZeitung vom 23. März 2006 ist zu entnehmen, dass der kulturpolitische Sprecher der FDPLandtagsfraktion, Roland Riese, ankündigt: „Er wolle versuchen, Gelder für die Kultur in der Fläche freizumachen.“ Dieses verkündete Roland Riese während eines Besuches des Schlossmuseums im Bad Pyrmont. Der Leiter des Schlossmuseums, Herr Dr. Dieter Alfter, hat diesem Pressebericht zufolge zuvor berichtet: „Seit es die Bezirksregierungen nicht mehr gibt, sei nicht nur das Geld für kulturelle Einrichtungen politisch nicht mehr vorhanden, auch die Kommunikation sei schwieriger geworden.“
1. Welche von Roland Riese angekündigten „Gelder für die Kultur in der Fläche“ stehen Museen im ländlichen Raum zusätzlich zur Verfügung bzw. welche werden demnächst zusätzlich bewilligt (aufgelistet nach Haushaltstiteln)?
3. Welche weiteren Maßnahmen plant die Landesregierung zur Stärkung der Kultur in der Fläche (aufgelistet nach Wahlkreisen)?
Nach Auflösung der Bezirksregierungen hat die Neuordnung der Kulturförderung die Regionalisierung der Kulturförderung - insbesondere die Förderung des ländlichen Raumes - zum Ziel. Seit 1. Januar 2005 sind die Landschaften und Landschaftsverbände, die Region Hannover und die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz für die regionale Kulturförderung aus Landesmitteln zuständig.
Zu 1 und 2: Die regionalen Kulturträger entscheiden bis zu einer Fördersumme von 9 999 Euro eigenverantwortlich über die Ausgestaltung der regionalen Kulturförderung und die Verwendung der Landesmittel. Anträge, die über diesem Schwellenwert liegen oder von grundsätzlicher landesweiter Bedeutung sind, leiten sie an das MWK weiter, wo unter Beteiligung der Fachkommissionen des Landes entschieden und abgewickelt wird. Dieses Modell ist seit Beginn 2006 ohne Ausnahme auf alle Kulturbereiche ausgeweitet. Grundlage der regionalen Kulturförderung der Landschaften und Landschaftsverbände sind Zielvereinbarungen, die MWK mit den Partnern abgeschlossen hat.
Zu 3: Mit Eintritt in die neue Förderperiode der EUStruktur-Fonds (ESF, EFRE, ELER) in den Jahren 2007 bis 2013 fließen erhebliche Mittel nach Nie
dersachsen. Der ehemalige Regierungsbezirk Lüneburg ist dabei Ziel-1-Gebiet. Hier ist der Ausgleich interregionaler Disparitäten und der Ausbau spezifischer Entwicklungspotentiale auch im Tourismusbereich ausdrücklich Ziel. Ganz Niedersachsen ist mit Ausnahme des Ziel-1-Gebietes zum Ziel-2-Gebiet erklärt. Hier liegt der Schwerpunkt in dem Bereich der „städtischen Dimension“. Die Ressorts erarbeiten derzeit Maßnahmeninhalte, die Begründung der Maßnahme sowie das Ziel der Maßnahme. Es ist wahrscheinlich, dass mit der EU-Förderung auch für Museen in Niedersachsen, qualitativ hochwertige Förderanträge vorausgesetzt, EU-Gelder fließen werden.
Im August 1998 wurde durch das Niedersächsische Kultusministerium das Projekt „Niedersachsen macht Schule durch Bewegte Schule“ mit einer Laufzeit von drei Jahren gestartet. Zentrale Leitidee des Projekts ist es, die Bewegung und Wahrnehmung der Kinder mit allen Sinnen für eine gesundheitsfördernde Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen. In der Vorstellung des Projekts wurden als zentrale Handlungsziele u. a. die Förderung der körperlichen, psychischen und sozialen Wahrnehmung, die Schaffung von Bewegungsanlässen, die Freude an Spiel und Bewegung, gesunde Ernährung und die entsprechende Umgestaltung der Schule benannt. Außerdem sollten Arbeits- und Kommunikationsstrukturen entwickelt werden, die über das definierte Projektende hinauswirken.
Die Leitung des Projekts wurde vom Sportdezernat der Bezirksregierung Braunschweig übernommen. Zwei abgeordnete Lehrkräfte wurden als mobiles Team zur Koordinierung des Projekts eingesetzt, um die Erreichung der Projektziele vor Ort zu fördern.
Nach Abschluss des Projekts wurde im November 2001 die Internetplattform www.bewegteschule.de aufgebaut. Die Nutzung der Internetplattform wurde im Wintersemester 2002/2003 vom Fachbereich Erziehungswissenschaften der Universität Osnabrück evaluiert. Der auf der Internetplattform veröffentlichte Evaluationsbericht lässt jedoch systembedingt keine Rückschlüsse auf die tatsächliche Verankerung und Umsetzung des Projekts Bewegte
Schule an niedersächsischen Schulen zu. Die täglich zwei- bis dreistelligen Nutzerzahlen der Internetplattform und die Erkenntnisse über das Nutzerverhalten lassen jedoch auf ein erhebliches grundsätzliches Interesse an der Projektidee und den Projektzielen schließen.
1. Wie viele und welche (Angabe der Schul- form) Schulen in Niedersachsen haben sich im Projektzeitraum zwischen 1998 und 2001 mit welchen Schwerpunkten und mit welchen Ergebnissen am Projekt „Niedersachsen macht Schule durch Bewegte Schule“ beteiligt?
2. An wie vielen niedersächsischen Schulen werden nach Kenntnis der Landesregierung derzeit Konzepte und Maßnahmen aus dem Projekt Bewegte Schule umgesetzt?
3. Mit welchen Aktivitäten und Maßnahmen haben die vorherige und die jetzige Landesregierung seit Ende der Projektlaufzeit im Jahr 2001 die Umsetzung die Handlungsziele des Projekts Bewegte Schule gefördert, und was ist in dieser Hinsicht zukünftig geplant?
Die Landesregierung fühlt sich den zentralen Handlungszielen des Projekts „Niedersachsen macht Schule durch Bewegte Schule“ weiterhin verpflichtet. Die Förderung der körperlichen, psychischen und sozialen Wahrnehmung, die Schaffung von Bewegungsanlässen, die Freude an Spiel und Bewegung, gesunde Ernährung und die entsprechende Umgestaltung der Schule sind verstärkt in den Mittelpunkt neuer Projekte gerückt worden.
Das Verständnis von Bewegter Schule ist in Niedersachsen darüber hinaus aber weiter gefasst und berührt auch die Qualitätsbereiche der niedersächsischen Schulentwicklung. Schulen in Bewegung zu bringen, heißt, Schule zu verändern durch eine kind-, lehrer- und lerngerechte Rhythmisierung des Unterrichts, durch bewegtes Lernen, durch bewegte Pausen, durch bewegte, beteiligende und damit gesundheitsfördernde Organisationsstrukturen, durch Öffnung von Schule nach außen, durch vernetztes Denken und Handeln. Hierzu werden auch die künftig Eigenverantwortlichen Schulen vermehrt ihre Vorstellungen entwickeln und umsetzen.
Zu 1: Laut Abschlussbericht vom April 2002 haben sich 839 Schulen beteiligt. Eine Spezifizierung nach Schulformen erfolgte in den Regierungsbe
zirken Braunschweig, Hannover und Weser-Ems. Der höchste Beteiligungsgrad lag bei den Grundschulen mit 595 Schulen. Ferner beteiligten sich 115 Orientierungsstufen sowie 80 Förder- und Gesamtschulen. Schwerpunktmäßig wurde „Die Gestaltung der Außenräume“ bearbeitet. Es folgten in sinkender Reihenfolge die Schwerpunkte „Bewegungspausen während des Unterrichts", „Schulsport", „Gestaltung der Innenräume", „Integration von Bewegung in die Unterrichtsfächer". Wichtigstes Ziel des Projekts war es, den Schulen den Zusammenhang von Bewegung, Lernen und sozialem Verhalten deutlich zu machen und Schulentwicklungsprozesse sowie Netzwerkarbeit zu initiieren. Die schriftliche Befragung von Schulleiterinnen und Schulleitern ausgewählter Schulen nach den Ergebnissen des Projekts für das Verhalten der Schülerinnen und Schüler weist als häufigste Nennung das positiv veränderte Sozial- und Unterrichtsverhalten der Schülerinnen und Schüler aus. Ferner seien die Lehrkräfte offener, engagierter, ideenreicher und zufriedener.
Zu 3: Der Aufbau der Internetplattform „www.bewegteschule.de“ war die zentrale Fortführung des Projekts der vorherigen Landesregierung. Die jetzige Landesregierung
Es ist beabsichtigt, für die Kooperation „SchuleVerein“ zusätzlich 500 000 Euro in den Haushalt einzubringen.
Die Kriterien der Bewegten Schule finden im Orientierungsrahmen Schulqualität in Niedersachsen sowie im Rahmen der Schulinspektion Berücksichtigung.
Das Kultusministerium ist an der Ausrichtung eines bundesweiten Kongresses mit dem Titel „Was bewegt Bewegte Schule“ Ende Mai in Hannover beteiligt.
des Umweltministeriums auf die Frage 17 der Abg. Hans-Dieter Haase, Brigitte Somfleth, Sigrid Rakow, Volker Brockmann, Klaus-Peter Dehde, Manfred Nahrstedt und Rolf Meyer (SPD)
Die niedersächsische Nordseeküste mit dem Wattenmeer, den Ostfriesischen Inseln und den Flussästuaren Ems, Jade, Weser und Elbe gehört zu den ökologisch bedeutendsten und sensibelsten Naturräumen der Nordhemisphäre. Große Flächenanteile sind als Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung (gemäß Ramsar- Konvention) , als EU-Vogelschutzgebiete und als FFH-Gebiete international geschützt sowie als Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer ausgewiesen. Eine besondere Bedeutung hat die Küstenregion mit den vorgelagerten Inseln im avifaunistischen Bereich. So kann man dieses Gebiet durchaus als „Drehscheibe des internationalen Vogelzugs“ bezeichnen. Die Konzentration der meeres- und gewässerbezogenen Vogelarten im Bereich des niedersächsischen Küstenmeeres dürfte aufgrund der geobiologischen zentralen Lage eine der höchsten Dichten weltweit einnehmen. Bereits unter normalen Bedingungen besteht eine Bedrohung aufgrund illegalen Ölablassens, die schon in kleinem Umfang erhebliche Auswirkungen auf den Naturhaushalt zeigt.
Nördlich der Ostfriesischen Inseln befindet sich mit dem Verkehrstrennungsgebiet eine der am stärksten befahrenen Schifffahrtsstraßen der Weltmeere. Dies gilt sowohl für den Frachterund den Tankerverkehr als auch für den teilweise die Schifffahrtsstraße kreuzenden Freizeitboot- und Fährverkehr. Durch den geplanten JadeWeserPort würde eine weitere Erhöhung des Schiffsverkehrs durch Großschiffseinheiten von bis zu 400 000 BRT im Bereich der Jade erfolgen, zusätzlich zu den dort bereits anlandenden Öltankern. Die Errichtung von Offshore-Windparks sowie die ansteigenden Feaderverkehre zwischen den europäischen Häfen und Osteuropa erhöhen den Nutzungsdruck auf das Küstenmeer.
Vergangene Tankerhavarien von der „Torrey Canyon“, „Milford Haven“ über „Braer“ und „Erika“ bis zur „Prestige“ zeigen, welchem immanenten Risiko unsere Küste ausgesetzt ist. Selbst Havarien von anscheinend für die Natur unbedenklichen Frachtern, wie der „Pallas“, haben gezeigt, welche schweren ökologische Schäden verursacht werden können und wie zwingend notwendig ein umsetzungsfähiges, abgestimmtes Handlungskonzept bei Ölunfällen ist.
Das Land Niedersachsen ist gemäß Artikel 6 der FFH-Richtlinie verpflichtet, einen günstigen Erhaltungszustand für die wertbestimmenden Brut- und Gastvogelarten gemäß Artikel 4 Anhang I und Artikel 4 Abs. 2 der EU-Vogelschutzrichtlinie sowie für die Tierarten gem. Anhang II der FFH-Richtlinie sicherzustellen. Ein Verlust, auch von Teilen der Population oder des Habitates der Brut-, Rast- oder Gastvögel durch Verölung nach einer Havarie oder einem anderweitigen Ölunfall hätte nachhaltige negative Auswirkungen auf den Gesamtbestand der betroffenen Arten. Dies kann im schlimmsten Fall bis zum lokalen Aussterben einzelner Arten führen.