2. Wie hoch sind die von den Hochschulen jeweils aufzubringenden Kosten für die Akkreditierung der neuen Studiengänge (bisher schon erbrachte und zukünftig veranschlagte Kosten)?
3. Unterstützt die Niedersächsische Landesregierung den Vorstoß Bayerns, sich in der KMK für die Umwandlung der Studiengangsakkreditierung in eine Prozessakkreditierung einzusetzen?
Die Hochschulrektorenkonferenz, das Akkreditierungs-, Certifizierungs- und QualitätssicherungsInstitut ACQUIN e. V. sowie die Universitäten Bayreuth und Bremen und die Fachhochschulen Erfurt und Münster haben ein gemeinsames Pilotprojekt zur Optimierung von „Prozessqualität für Lehre und Studium (und) Konzeption und Implementierung eines Verfahrens der Prozessakkreditierung“ aufgenommen. Das Pilotprojekt, das auf einem von der ACQUIN entwickelten Konzept basiert, wird vom BMBF über die Dauer von zwei Jahren gefördert. Ein Zwischenbericht liegt nunmehr vor, die abschließenden Ergebnisse bleiben jedoch noch abzuwarten.
Im Rahmen der Zielvereinbarungen mit den niedersächsischen Hochschulen wurde vereinbart, dass die Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge bis zum Jahr 2007 bis zu zwei Dritteln und bis zum Jahr 2010 insgesamt abgeschlossen sein wird. Unter dem Gesichtspunkt der Kostenersparnis haben sowohl niedersächsische Hochschulen als auch u. a. die Universität Münster oder Leipzig bereits von dem zeitlich abgekürzten Verfahren der Clusterakkreditierung Gebrauch gemacht.
Die Höhe der Kosten für Akkreditierungsverfahren ist abhängig von der Anzahl der Fachgutachter und der Anzahl der Studiengänge, die für die Durchführung der Verfahren erforderlich sind. Durchschnittlich betragen die Kosten für Verfahren mit ca. drei bis sechs Gutachtern ca. 14 200 Euro. Für die niedersächsischen Hochschulen wurden für eine Übergangszeit Grundkosten im Rahmen des Innovationspaktes übernommen, für die in Abhängigkeit von der zu akkreditierenden Anzahl der Studiengänge und der benötigten Fachgutachter Kosten in Höhe von 5 000 bis 10 000 Euro anfielen. Die Übernahme aus hochschulübergreifenden Innovationen endet zum 31. Dezember 2006.
Zu 1: Hinsichtlich der Anteile an Akkreditierungen an Bachelor- und Masterstudiengängen sind nach einer Veröffentlichung des Wissenschaftsrats vom Stand März 2006 bundesweit von den Bachelorstudiengängen 26,8 % akkreditiert. Der Anteil der Akkreditierungen an Masterstudiengängen liegt bei 36,9 %. Der Prozess der Studiengangsumstellungen ist in Niedersachsen auf einem sehr guten Weg. Der Anteil der Studiengänge an niedersächsischen Hochschulen, die bereits auf die neue Studienstruktur umgestellt wurden oder in denen ein Akkreditierungsverfahren bis 2006/07 bereits eingeleitet wurde, liegt derzeit bei Bachelor- und Masterstudiengängen bei 54,2 % bzw. 54,0 %.
Zu 3: Überlegungen zur Weiterentwicklung des Akkreditierungssystems werden im Rahmen des genannten Pilotprojektes weiter verfolgt. Die Ergebnisse sollen in der Optimierung von Prozessen bestehen und zu einem effizienteren und effektiveren Mitteleinsatz führen. Niedersachsen wird auch weiterhin an der Optimierung der Akkreditierungsverfahren mitwirken.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 19 der Abg. Dörthe Weddige-Degenhard, Michael Albers, Christa Elsner-Solar, Ulla Groskurt, Uwe Harden, Marie-Luise Hemme, Gerda Krämer und Uwe Schwarz (SPD)
Der Landtag hat in seiner 61. Sitzung am 18. Mai 2005 eine Entschließung verabschiedet, in der die Landesregierung aufgefordert wurde, ein Handlungskonzept zum Thema „Zwangsheirat/Zwangsehen“ zu entwickeln.
Die breite gesellschaftliche Diskussion dieses Themas hat zwar zu einer Sensibilisierung der Öffentlichkeit geführt, jedoch die Wirklichkeit für die Betroffenen noch nicht verändern können. Auch in der Presse wird immer wieder deutlich, dass nach wie vor für Migrantinnen in Deutschland arrangierte Ehen und Zwangsverheiratungen Alltag sind.
Die im Niedersächsischen Landtag vertretenen Parteien waren sich darüber einig, die aufenthalts- und unterhaltsrechtlichen Folgen für die Opfer von Zwangsehen zu klären und eine Veränderung im Sinne der Opfer herbeizuführen. Laut Entschließung erwartete der Landtag bis spätestens Ende 2005 einen Zwischenbericht.
Mit Beschluss vom 18. Mai 2005 (LT-Drs. 15/1942) hat der Landtag die Niedersächsische Landesregierung gebeten, bis Ende 2006 ein Handlungskonzept zum Thema „Zwangsheirat/Zwangsehen“ zu entwickeln. Dem Beschluss entsprechend hat die Landesregierung bereits mit Schreiben vom 16. November 2005 einen umfangreichen Zwischenbericht vorgelegt.
Zu 1: Mit Kabinettsbeschluss vom 24. Mai 2005 wurde zur Erarbeitung eines Konzepts ein interministerieller Arbeitskreis eingerichtet. Die Federführung obliegt dem MS. Weitere ständige Mitglieder sind Vertreterinnen und Vertreter der Staatskanzlei sowie des MI, MK, MJ und die Ausländerbeauftragte. Der interministerielle Arbeitskreis trifft sich kontinuierlich und arbeitet - partiell auch in entsprechenden Unterarbeitsgruppen - die Themenbereiche eines Handlungskonzeptes zur Verhinderung von Zwangsehen auf. Der o. a. Zwischenbericht enthält die Darstellungen der Aktivitäten und Planungen zum Stand 1. November 2005 und wurde in der LT-Drs.15/2376 veröffentlicht.
Zu 2: Das Handlungskonzept wird dem Auftrag entsprechend Maßnahmen zur Klärung des Ausmaßes von Zwangsheirat in Niedersachsen aufzeigen.
Was tut die Niedersächsische Landesregierung im Vorfeld der Fußball-WM gegen Zwangsprostitution und Menschenhandel?
Der Landtag hat in seiner Sitzung am 26. Januar 2006 die Entschließung zur „Aufklärungsoffensive vor und während der Fußball-WM 2006 - Rote Karte für Zwangsprostitution und Menschenhandel“ angenommen. Inhalt der Entschließung war die Befürchtung, dass im Zuge der Fußball-WM 2006 in Deutschland wie im Umfeld anderer Großveranstaltungen eine Zunahme des Menschenhandels und der Zwangsprostitution an den Austragungsorten stattfinden könnte. Die Landesregierung wurde vom Landtag aufgefordert, die von Frauenverbänden und -organisationen in Niedersachsen geplante Kampagne zur Freiersensibilisierung und gegen Zwangsprostitution anlässlich der Fußball-WM 2006 zu unterstützen und dadurch entsprechende öffentlichkeitswirksame Aktionen zu begleiten. Darüber hinaus hat die Landesregierung schon aufgrund des Beschlusses des Landtages vom 22. Juni 2005 - Drs. 15/2062 Initiativen in diesem Bereich angekündigt.
1. Hat die Landesregierung die Erarbeitung der Arbeitshilfe zur Bearbeitung von Fällen des Menschenhandels abgeschlossen und allen Polizeidienststellen zur Schulung im Umgang mit Opfern auch im Vorfeld und während der WM zur Verfügung gestellt?
2. Welche Unterstützungsmaßnahmen hat die Landesregierung für die von Frauenverbänden und -organisationen in Niedersachsen geplante Kampagne zur Freiersensibilisierung und gegen Zwangsprostitution anlässlich der Fußball-WM 2006 geleistet, welche weiteren Maßnahmen sind geplant, und welche öffentlichkeitswirksamen Aktionen plant die Landesregierung vor, während und nach der Fußball-WM?
3. Die Vorsitzende der niedersächsischen Frauen-Union, Frau Dr. Eva Möllring, hat gefordert, dass bereits im Vorfeld der WM Dolmetscherinnen gesucht und eindeutige Anzeigen in den Medien ausgewertet werden müssten. Hat das Innenministerium derartige Maßnahmen eingeleitet und, wenn nein, warum nicht?
Die Landesregierung verurteilt mit aller Entschiedenheit Menschenhandel und Zwangsprostitution und misst der Bekämpfung dieser verabscheuungswürdigen Straftaten auch losgelöst von Groß
ereignissen wie z. B. der Fußball-WM 2006 eine besondere Bedeutung zu. Aus umfassender Sicht wurden und werden daher auch zahlreiche Maßnahmen mit dem Ziel der kontinuierlichen Verbesserung der repressiven und präventiven Bekämpfung sowie der Opferbetreuung initiiert und durchgeführt. Diesbezüglich wird auf die Beantwortung vorhergehender parlamentarischer Anfragen zu diesem Themenkomplex verwiesen (vom 10. März 2004, Drs 15/1037; vom 28. Juli 2005, Drs 15/2368; vom 2. August 2005, Drs 15/2155; vom 17. Oktober 2005, Drs 15/2504).
Auch die Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder hat in ihrem Beschluss vom 5. Mai 2006 den menschenverachtenden Charakter des Menschenhandels und der Zwangsprostitution betont und das im Vorfeld der WM 2006 von Bund und Ländern gemeinsam mit Vertretern von Nichtregierungsorganisationen, Kirchen WM-Städten, dem Deutschen Sportbund und dem Deutschen Fußballbund abgestimmte Vorgehen sowie die von Bund und Ländern hierzu erlassenen Bekämpfungsmaßnahmen begrüßt.
Von besonderer Bedeutung ist in diesem Kontext die Zusammenarbeit mit Frauenverbänden und -organisationen. So wurde auf Initiative der Zentralen Koordinierungs- und Beratungsstelle für Opfer von Menschenhandel (KOBRA) in Hannover ein Aufklärungsspot produziert und durch den Landespräventionsrat Niedersachsen finanziert. Dieser Spot, der der Sensibilisierung potenzieller Freier von Zwangsprostituierten dient und insbesondere das Unrechtsbewusstsein schärft, soll bundesweit in allen Austragungsorten der Fußball-WM 2006 auf den Großbildleinwänden der public-viewingPlätze gezeigt werden. Ein mehrsprachiges Faltblatt der Zentralen Koordinierungs- und Beratungsstelle für Opfer von Menschenhandel, das Informationen zur rechtlichen Situation der Opfer in der Bundesrepublik Deutschland vermittelt, wurde im Hinblick auf die Fußball-WM 2006 aktualisiert aufgelegt. Eine seitens der Organisation Solidarität mit Frauen in Not (SOLWODI) für den Zeitraum Mai bis Juli 2006 eingerichtete mehrsprachige Notrufnummer wurde zusammen mit von dort zur Verfügung gestellten Informationsmaterialien bei den niedersächsischen Polizeibehörden bekannt gemacht.
Die niedersächsische Polizei wertet im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung auch die Veröffentlichungen der Medien aus. Nicht nur im Vorfeld der Fußball-WM 2006 werden die Phänomenbereiche
Menschenhandel und Zwangsprostitution hierbei durch polizeiliche Fachdienststellen besonders berücksichtigt. Diese Auswertung erstreckt sich auch auf die Medien der Herkunftsländer potenzieller Opfer. Fremdsprachliche Anforderungen werden in diesem wie in anderen Aufgabenfeldern der niedersächsischen Polizei durch den Einsatz von fest angestellten und weiteren, durch das Landeskriminalamt Niedersachsen zentral erfassten Dolmetschern bewältigt.
Für Fälle des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung ist darüber hinaus eine konkrete Arbeitshilfe durch das Landeskriminalamt Niedersachsen in Abstimmung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport erstellt worden. Diese befindet sich aktuell im Druck und wird in Kürze an die niedersächsischen Polizeibehörden übersandt. Eine Version dieser Arbeitshilfe wird zusätzlich im Intranet der Polizei Niedersachsen elektronisch zur Verfügung gestellt. In Ergänzung zu diesen Maßnahmen wird den Polizeidienststellen ein bereits durch das Landeskriminalamt Niedersachsen erstelltes Faltblatt zur Verfügung gestellt werden. Der Schwerpunkt des Flyers liegt zuvorderst in der Sensibilisierung der vor Ort eingesetzten Polizeibeamtinnen und –beamten für mögliche Menschenhandelsund Zwangsprostitutionsopfer.
Zu 3: Die Polizei ist nicht nur im Zusammenhang mit der Medienauswertung im Hinblick auf Menschenhandel und Zwangsprostitution, sondern auch bei der Arbeit in anderen Aufgabenfeldern auf die Mitarbeit von Dolmetschern angewiesen. Die bestehenden Organisationsstrukturen der niedersächsischen Polizei werden dem gerecht. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
Warum ist der Jurist und Finanzminister Möllring nicht in der Lage gewesen, dem Hauptbeschuldigten in der SpielbankenAffäre „gerichtsfest“ zu kündigen?