Protokoll der Sitzung vom 18.05.2006

3. Wie bewertet die Landesregierung die ersten Erfahrungen mit der Privatisierung der Bewährungshilfe in Baden-Württemberg?

Die ambulanten sozialen Dienste in der niedersächsischen Strafrechtspflege leisten einen wichtigen Beitrag zur Resozialisierung Straffälliger und damit auch zur inneren Sicherheit. Die Bewährungshilfe betreut und überwacht gegenwärtig annähernd 18 000 verurteilte Personen mit dem Ziel, diese auf ein straffreies Leben in der Zukunft vorzubereiten. Die Niedersächsische Landesregierung hat deshalb die Bewährungshilfe durch fachliche Schwerpunktsetzungen und Qualifizierungsmaßnahmen gestärkt.

Das Programm zur Verbesserung der Betreuung von Sexualstraftätern ist inzwischen erfolgreich abgeschlossen worden. Die Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer sind nun besser im Stande, Gefährdungslagen und verstärkten Betreuungsbedarf zu erkennen und mit Risikoprobanden umzugehen.

Die Erprobung einer besonderen Jugendbewährungshilfe hat zu einem sehr positiven Ergebnis geführt. Die fachliche Konzentration ist grundsätzlich gut geeignet, den besonderen Anforderungen dieser Zielgruppe und den Erwartungen der Kooperationspartner der Bewährungshilfe (Gerichte, Staatsanwaltschaft, Jugendhilfeträger, Jugendvoll- zug, etc.) gerecht zu werden. Die Landesregierung hat daher mit der Jugendbewährungshilfe einen weiteren landesweiten fachlichen Schwerpunkt gesetzt und bereits wiederholt erfolgreiche Fortbildungsveranstaltungen angeboten.

Die Gerichtshilfe hat zentrale Bedeutung im Bereich der Beratung der Staatsanwaltschaften und der Gerichte sowie bei der Umsetzung alternativer

Sanktionen. Um die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen im Gnadenwege zu verhindern, leisten zahlungsunfähige Geldstrafenschuldner gemeinnützige Arbeit, die durch die Gerichtshilfe vermittelt und überwacht werden (Konzept „Schwitzen statt Sitzen“). Die Zahl der Arbeit Leistenden und der ersparten Haftplätze konnte auf diese Weise in den letzten 15 Jahren verfünffacht werden.

Bei Personen, die wegen schwer wiegender Straftaten zu Freiheitsstrafe verurteilt worden sind, und bei Strafgefangenen, bei denen eine vorzeitige Entlassung nicht verantwortet werden konnte, stellt die Führungsaufsicht nach der Haftentlassung eine fortwirkende Kontrolle sicher. Führungsaufsichtsstelle und Bewährungshilfe stehen dabei dem Verurteilten gemeinsam helfend und betreuend zur Seite, um erneuten Straftaten vorzubeugen. Gerade in diesem Bereich wirkt sich die vorgenannte Qualifizierungsmaßnahme zur Betreuung von Sexualstraftätern besonders positiv aus.

Die gestiegenen Fallzahlen in den letzten Jahrzehnten zwingen jedoch zu weiteren Überlegungen, wie Arbeitsabläufe und Organisationsstrukturen optimiert werden können, damit die sozialen Dienste auch in Zukunft zuverlässig und fachgerecht ihre Arbeitsaufträge erledigen können. Die Niedersächsische Landesregierung hat die bundesweite Diskussion um eine Reform der sozialen Dienste in der Fachwelt aufmerksam verfolgt. In diesem Zusammenhang hat sie sich auch über die Organisationsmodelle in anderen Bundesländern, u. a. auch über den einheitlichen staatlichen Sozialdienst in Sachsen-Anhalt und das Privatisierungsmodell in Baden-Württemberg, informiert.

Derzeit bereitet die Landesregierung ein dienstübergreifendes Projekt zur Optimierung der Arbeitsabläufe in einer neuen Organisationsstruktur vor, an dem die Praxis umfassend beteiligt werden soll. Synergieeffekte sollen dabei auf allen Ebenen genutzt werden. Die Zersplitterung der einzelnen Dienstzweige gehört hier ebenso auf den Prüfstand, wie die übernommene Verwaltungsstruktur. Gegenstand der konzeptionellen Überlegungen sind auch eine stärkere Spezialisierung der Verwaltungsspitze der sozialen Dienste und eine stärkere Konzentration auf Steuerungsaufgaben. Die Funktion der Koordinatorinnen und Koordinatoren der Bewährungshilfe soll dabei stärker als bisher mit Führungs- und Verwaltungsaufgaben ausgefüllt werden. Unwirtschaftliche Arbeitsmethoden sollen identifiziert und nachhaltig beseitigt werden. Der Qualitätsentwicklungsprozess soll nachhaltig vo

rangetrieben werden. Auch die Einführung einer elektronischen Datenverarbeitung wird in die Überlegungen mit einbezogen. Eine Entscheidung über die Durchführung und die konkrete Ausgestaltung dieses Projektes soll Anfang Juni getroffen werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2: Es gibt die vorgenannten Überlegungen, im Rahmen eines Projektes die Vorteile eines integrativen Organisationsmodells unter Einbeziehung des Geschäftsbereiches zu prüfen und Arbeitsabläufe zu optimieren.

Zu 3: Die Landesregierung wird die Entwicklungen in Baden-Württemberg auch weiterhin mit Interesse beobachten. Für eine Bewertung liegen derzeit aber noch keine ausreichenden Erfahrungswerte vor.

Anlage 21

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 24 der Abg. Alice Graschtat, Dr. Gabriele Andretta, Christina Bührmann, Manfred Nahrstedt, Isolde Saalmann, Wolfgang Wulf, Petra Emmerich-Kopatsch und Axel Plaue (SPD)

Weiß der Wissenschaftsminister, was in seinem Ministerium vorgeht?

Wissenschafts- und Kulturminister Lutz Stratmann hat per Pressemitteilung vom 26. April 2006 erklärt, sein Ministerium habe im Jahre 2005 keine Beratungsleistungen eingekauft. „In meinem Hause ist ausreichend Kompetenz vorhanden, sodass wir keine Beratungsleistungen hinzukaufen mussten", so der Minister.

Wie man verschiedenen Veröffentlichungen entnehmen konnte, ist Herr Ulrich Schwab seit September letzten Jahres damit beauftragt, die kommunalen Theater in Niedersachsen im Auftrage des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur zu begutachten. Seine Erkenntnisse sollen Grundlage der mit den Theatern neu abzuschließenden Zuschussverträge werden. Herr Schwab hat alle kommunalen Theater besucht. Das abschließende Gutachten sollte im April vorgelegt werden.

Das Wissenschaftsministerium hat darauf hingewiesen, man habe Herrn Schwab beauftragt, weil aus den Reihen der Theater immer wieder kritisiert wurde, im Ministerium würde man die

Theaterstrukturen und das besondere Innenleben nicht ausreichend kennen.

Wissenschaftsminister Stratmann erklärte laut Landeszeitung Lüneburg Onlineportal von Anfang April dazu, Herr Schwab sei einbezogen, „damit da mal kein Politiker kommt, sondern jemand vom Fach“. Erwartet werde noch im April ein Papier darüber, wie die Theaterlandschaft insgesamt zu größerer Wahrnehmung gelangen könne.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Ist es zutreffend, dass die im Ministerium für Wissenschaft und Kultur vorhandene Kompetenz offenkundig nicht ausreichte, um mit den Theatern neue Vereinbarungen abzuschließen?

2. Wie ist die Beauftragung von Herrn Schwab mit den Aussagen des Herrn Wissenschaftsministers vom 26. April 2005 zu vereinbaren, und warum ist dies verschwiegen worden?

3. Liegt das Gutachten zur Weiterentwicklung der Theaterlandschaft mittlerweile vor, und welche Kosten sind durch die Tätigkeit von Herrn Schwab entstanden?

Das Zusammenwirken der Landesregierung mit den Trägern der kommunalen Theater und der Landesbühnen und den niedersächsischen Bühnen selbst ist geprägt von dem gemeinsamen Willen, die Weiterentwicklung der Theaterlandschaft in Niedersachsen zu fördern und zu begleiten. Die Verhandlungen zu einer neuen Fördervereinbarung zwischen Land, Trägern und Theatern für die Jahre 2007 bis 2011 sind in diesem Zusammenhang ein Baustein des Gesamtkomplexes. Neben den sicher wesentlichen Fragen der Finanzierung des Theaterbetriebes sind existentiell ebenso notwendig die Betrachtung die Fragen zu künstlerischen Entwicklungen der Bühnen, der gesellschaftlichen Entwicklungen und deren Auswirkung auf das Theater- und Musiktheaterpublikum, Fragen von kultureller Bildung und deren Auswirkungen auf gesamtgesellschaftliche Prozesse, die komplexen Zusammenhänge zwischen der Schaffung von Rahmenbedingungen und der Entwicklung unserer Gesellschaft mit einem Fokus auf künftige Generationen etc. Die Theater als die kulturellen Kreativzentren des Landes spielen hier eine wesentliche Rolle, sie sind wie keine andere Kultureinrichtung gefordert, unmittelbar auf gesellschaftliche Entwicklungen zu reagieren. Ausgehend von dieser Erkenntnis werden mit den Vereinbarungen über die Förderung der Theater kulturpolitische Zielsetzungen verbunden, die zukunftsorientiert weit über einen konkreten Förderzeitraum hinausgehen müssen.

Die immer wieder von den Theatern eingeforderte Interessenwahrung in Bezug auf die Besonderheiten, die sich aus den theaterspezifischen Strukturen ergeben, sind subjektiv nicht mit Kompetenzen im Wissenschaftsministerium zu befrieden. Dieses objektive, sachkundige, sich durch langjährige Erfahrungen auszeichnende sowie von Partikularinteressen gelöste Mandat ist, dem Wunsch der Theater entsprechend, sichergestellt. Eine objektive Betrachtung der Theaterlandschaft „von außen“ kann nur mit externer Kompetenz geleistet werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Nein.

Zu 2: Der abgeschlossene Werkvertrag ist sowohl in der Öffentlichkeit als auch in zahllosen Presseveröffentlichungen seit September 2005 breit diskutiert worden. Auf die ausführliche Information bezüglich des Verfahrens und des Werkvertrages insbesondere in der 58. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur am 2. März 2006 wird ausdrücklich verwiesen.

Zu 3: Der vertraglich vereinbarte Zeitrahmen des Vertrages endet am 30. Juni 2006. Vertragstypisch ist die zwingende Verknüpfung zwischen Werk und Vergütung. Die Vergütung ist bei Abnahme des Werkes zu entrichten und an den geschuldeten Erfolg gekoppelt. Abschließende Angaben sind daher zur Zeit noch nicht möglich.

Anlage 22

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 25 der Abg. Meta Janssen-Kucz (GRÜNE)

Aus für das Förderprojekt von Präventionsund Integrationsprojekten an schulischen Standorten PRINT?

Im Jahr 2000 hat die damalige Landesregierung ein Förderprogramm für Präventions- und Integrationsprojekte an schulischen Standorten (PRINT) aufgelegt. Aus diesem Förderprogramm werden derzeit 77 Projekte gefördert, die eine erfolgreiche Arbeit leisten.

Das Förderprogramm PRINT ist jedoch im Erlass vom 28. November 2000 bis zum 31. Dezember 2006 befristet. Im Haushaltsplan für das Land Niedersachsen für 2006 ist vermerkt,

dass eine Verlängerung von PRINT vorgesehen sei. Bislang gibt es aber keine verbindliche Auskunft, ob die Landesregierung die PRINTProjekte weiterfördern wird. Viele der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der durch PRINT geförderten Projekte sehen sich deshalb bereits nach anderen Arbeitsplätzen um.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die bisherige Arbeit der PRINT-Projekte?

2. Beabsichtigt die Landesregierung, in ihrem Haushaltsplanentwurf eine Weiterführung von PRINT vorzusehen, und bis wann wird die Landesregierung den Trägern der durch PRINT geförderten Projekte und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Planungssicherheit über die Weiterförderung dieser Projekte verschaffen?

3. Wie will die Landesregierung verhindern, dass viele der durch PRINT geförderten Projekte ihre Arbeit einstellen müssen, weil sich ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter andere Arbeitsplätze suchen, um eine Arbeitslosigkeit zu vermeiden?

Für die Beantwortung der Kleinen Anfrage wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage „Wie geht es mit PRINT weiter“ der Abgeordneten Alice Graschtat (SPD), und der Kleinen Anfrage „Künftige Finanzierung des Präventions- und Integrationsprogramms PRINT“ der Abgeordneten Bernadette Schuster-Barkau (SPD) hingewiesen. Zusammenfassend wird nochmals darauf hingewiesen, dass zurzeit die Fortsetzung des PRINTProgramms geprüft wird.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Mit den insgesamt 77 Projekten des Präventions- und Integrationsprogramms PRINT ist es gelungen, ein landesweites Netz der institutionalisierten Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule aufzubauen und in sozialen Brennpunkten präventive Maßnahmen zu bündeln und anzubieten. Mit den Angeboten erhalten junge Menschen, die in ihrer Entwicklung durch abweichendes Verhalten, Schulversagen und Absentismus gefährdet sind, individuelle Förderung und Hilfen. Durch Verknüpfung von Schulunterricht vormittags und sinnvoller Freizeitgestaltung am Nachmittag werden die Lernund Lebensbedingungen Betroffener verbessert. Die maßgeschneiderten Integrationshilfen wirken präventiv, wo sich Ausgrenzung bereits verdichtet hat, und sie unterstützen die Integration Betroffener in Vereine sowie ihren Übergang von der Schule in den Beruf oder in die Ausbil

dung. Mit seinen flankierenden Qualifizierungsmaßnahmen und den Kooperationsprojekten ist es durch PRINT gelungen, die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule weiter zu verdichten.

Zu 2 und 3: Die Förderung der PRINT-Projekte ist bis zum 31. Dezember 2006 sichergestellt. Gegenwärtig prüft die Landesregierung, inwieweit die Förderung des PRINT-Programms fortgeführt werden kann. Die Landesregierung ist bestrebt, den Projektträgern so zügig wie möglich Planungssicherheit zu geben.

Anlage 23

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 26 des Abg. Dieter Möhrmann (SPD)