Kosteneinsparpotenziale durch eine Zentralisierung der Büromaterialbeschaffung in der Landesverwaltung und eine Reform für das Verfahren zur Genehmigung von Dienstreisen in der Landesverwaltung?
Die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtete am 15. April 2006 darüber, dass der Landesrechnungshof festgestellt habe, dass die Verwaltungskosten des Landes um jährlich 4,5 Millionen Euro vermindert werden könnten, wenn die Beschaffung von Büromaterial von einem zentralen Amt statt von 600 unterschiedlichen Ämtern erfolgen würde.
Die Rechnungsprüfer hätten ermittelt, dass die Beschaffung von Büromaterial durchschnittliche Personalkosten im Verhältnis 7 : 1 verursachten. Wenn Gegenstände im Wert von 700 Euro gekauft werden, würde dies rund 100 Euro Personalkosten verursachen. Dies liege auch daran, dass bislang jedes Ministerium für die Behördenzweige die Büroausstattung selbst regele. Das betreffe etwa die Oberfinanzdirektion für die Finanzämter, die Justizverwaltung für die Gefängnisse und Gerichte, das Logistikzentrum für die Polizei und das Landessozialamt für die Landeskrankenhäuser. In der Finanzverwaltung seien die Prüfer auf ein sehr aufwendiges Bestell- und Abrechnungsverfahren gestoßen.
Der Landesrechnungshof habe festgestellt, dass verschiedene Landesbehörden ähnliche Bürostühle oder Papiersorten zu unterschiedlichen Preisen bestellt hätten. Dadurch entstehe Doppelarbeit bei den Beschaffungsstellen. Der Vorteil von Rabatten bei großen Stückzahlen bleibe ungenutzt. Bei Bürodrehstühlen gebe es eine große Preisspanne. In manchen Behörden stünden Bürostühle mit einem Stückpreis von 162 Euro, in anderen hingegen solche für 790 Euro. Auch Briefpapier ähnlicher Qualität unterliege großen Preisunterschieden, sie schwankten zwischen 3,32 und 7,84 Euro für jeweils 1 000 Blatt. Der Rechnungshof halte daher eine zentrale Beschaffungsstelle für die gesamte Landesverwaltung für sinnvoll, außerdem solle auf Lagerhaltung weitgehend verzichtet werden, um Lagerkosten zu vermeiden.
Darüber hinaus empfiehlt der Rechnungshof eine Reform des Verfahrens, nach dem in der Landesverwaltung Dienstreisen genehmigt und abrechnet werden. Bisher geschehe dies weitgehend dezentral in jedem Ministerium. Die moderne Computertechnik werde dabei sehr unterschiedlich genutzt. Mit einer zentralen Dienststelle, die Fahrkarten bestellen würde, wären günstigere Konditionen möglich. Außerdem ließe sich hierdurch Personal in den Be
hörden sparen. Die Verwaltungskosten könnten nach Angaben des Rechnungshofes auf diese Weise jährlich um 7 Millionen Euro verringert werden.
1. Welche Vor- und Nachteile sieht die Landesregierung, wenn die Beschaffung von Büromaterial in der Landesverwaltung von einer zentralen Stelle wahrgenommen werden würde?
2. Welche Vor- und Nachteile sieht die Landesregierung, wenn künftig eine Dienststelle in der Landesverwaltung nach dem Modell des Landesrechnungshofes Dienstreisen zentral genehmigen und abrechnen würde?
3. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung zur Optimierung der Beschaffung von Büromaterial in der Landesverwaltung und der Genehmigung und Abrechnung von Dienstreisen in der Landesverwaltung zu ergreifen?
Die Landesregierung hat die Beratende Äußerung des Niedersächsischen Landesrechnungshofes vom 28. Februar 2006 zur „Organisation des Beschaffungswesens in der Landesverwaltung“ und die Prüfungsmitteilung vom 3. Januar 2006 zur „Querschnittsprüfung Dienstreisemanagement“ mit Interesse zur Kenntnis genommen. Sie sieht sich in ihrer Auffassung bestätigt, den Reformprozess der Verwaltungsmodernisierung fortzuführen.
Mit Kabinettsentscheidung vom 19. April 2005 hat die Landesregierung das Arbeitsprogramm der Phase 2 zur Verwaltungsmodernisierung in Niedersachsen beschlossen. Ein Schwerpunkt der zweiten Phase ist es, die Aktivitäten des Staates weiter auf seine Kernaufgaben zurückzuführen. Bei der Neuausrichtung sollen Querschnittsaufgaben in so genannten shared service Einrichtungen konzentriert und zentralisiert werden. Sie binden erhebliche Ressourcen der öffentlichen Haushalte und bestimmen durch ihren infrastrukturellen Charakter weitgehend die Erledigung der Fachaufgaben. Die Landesverwaltung vollzieht damit einen weiteren wichtigen Reformschritt und folgt Vorstellungen, die in der Wirtschaft längst Praxis geworden sind. Konkret bedeutet das, Querschnittsaufgaben zu standardisieren, zu konzentrieren und soweit wirtschaftlich, möglichst auszulagern. Im Rahmen des Projektes zur „Neuausrichtung der Liegenschafts-, Bau- und Gebäudeverwaltung“ wurde deshalb eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die Möglichkeiten zur Zentralisierung des Beschaffungswesens untersucht. Nach der erfolgten Bestandsaufnahme des Personaleinsatzes im Beschaffungswesen und der getätigten Umsatzvolumen, erfolgt derzeit eine genaue Prüfung aller
Handlungsvarianten. Der Projektbericht wird in Kürze der Lenkungsgruppe vorgelegt werden. Noch in diesem Jahr soll das Projekt, ein entsprechender Kabinettsbeschluss vorausgesetzt, in die Umsetzungsphase übergeleitet werden.
Bereits im Jahre 2002 hat das Niedersächsische Finanzministerium begonnen, in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) ein Konzept zur Einführung eines landesweiten elektronischen Reisemanagementsystems zu erarbeiten. Der Abschlussbericht wurde am 1. September 2003 vorgelegt. Aufgrund der prekären Finanzsituation des Landes konnten die für eine Umsetzung erforderlichen Mittel zum damaligen Zeitpunkt nicht bereitgestellt werden. Die Landesregierung hat gleichwohl die möglichen Optimierungschancen gesehen und das Vorhaben in den eGoverment-Masterplan 2005 aufgenommen. Die Realisierung der dort enthaltenen Projekte ist Bestandteil der „strategischen Neuausrichtung des Einsatzes der IT in der niedersächsischen Landesverwaltung“ und damit der Phase 2 der Verwaltungsmodernisierung.
Im Jahre 2005 war das Dienstreisewesen zudem Gegenstand einer Prüfung des Landesrechnungshofes. Im Ergebnis wird festgestellt, dass das bisherige Dienstreisewesen unwirtschaftlich ist und unter Nutzung eines IT-Verfahrens erhebliche Einsparungspotenziale realisiert werden können. Aufbauend auf den Ergebnissen und Strukturen des Ursprungsprojektes wurde das Projekt „eRNie“ deshalb neu gestartet. Am 10. Mai 2006 hat sich der Lenkungskreis konstituiert und die Projektgruppe aufgefordert, bis zum 15. November 2006 den Entwurf eines aktualisierten Projektberichtes vorzulegen. Die vorhandene Datenbasis wird derzeit auf der Basis der zwischenzeitlich erfolgten erheblichen Umstrukturierungen sowohl der Aufbauorganisation der Landesverwaltung als auch behördeninterner Geschäftsprozesse dem neuesten Stand angepasst und fortgeschrieben. Erst im Anschluss an diese Datenerhebung wird es möglich sein, zu beurteilen, welche zukünftige Organisation des Dienstreisewesens unter den veränderten Rahmenbedingungen die größten Einsparpotenziale birgt.
Minimierung der Prozesskosten durch Konzentration der administrativen Beschaffungstätigkeiten und Vereinheitlichung der Beschaffungsabläufe,
Verzicht auf Doppelarbeit durch Bündelung der Kompetenzen im Bereich des Vergabe- und Wettbewerbrechts,
Korruptionsprävention durch Verminderung des mit Beschaffungsvorgängen befassten Personals und durch förmliche, transparente Verfahren,
Verringerung der Korruptionsgefährdung durch Trennung der Beschaffungs- und Vergabeentscheidung von der Bestellentscheidung,
Optimierung und Konzentration der administrativen Verwaltungsabläufe durch Einsatz geeigneter IT-Verfahren,
Zu 3: Wie in den Vorbemerkungen geschildert, sind sowohl im Bereich der zentralen Beschaffung als auch im Bereich des Dienstreisewesens Projekte zur Optimierung der Verfahren in der niedersächsischen Landesverwaltung durch den Kabinettsbeschluss vom 19. April 2005 initiiert worden. Die Landesregierung wartet die Ergebnisse der laufenden Projekte ab.
Akzeptanz der elektronischen Steuererklärung in Niedersachsen - Ist die elektronische Steuererklärung eine Erfolgsgeschichte?
Die elektronische Steuererklärung ist ein wichtiger Baustein für eine effiziente und bürgerfreundliche Steuerverwaltung. Die elektronische Steuererklärung bietet Bürgern, Unternehmern und Arbeitgebern insbesondere die Möglichkeit, mittels eines elektronischen Zertifikates rechtsgültige Steuererklärungen elektronisch zu unterzeichnen. Das erspart Papierausdruck und lange Postlaufzeiten.
Anders als bei der papieren Steuererklärung werden die Steuerdaten bei der elektronischen Steuererklärung durch die Bürger selbst elektronisch erfasst und dem Finanzamt überspielt. Neben der Einreichung einer papieren Steuererklärung mit vielen Belegen entfällt auch die manuelle Erfassung der Daten beim Finanzamt.
Die erforderlichen Programme können die Bürger über das ELSTER Online-Portal der Steuerverwaltung kostenlos abrufen.
Es muss das Ziel sein, so viele Bürger wie möglich zur Abgabe von elektronischen Steueranmeldungen und Steuererklärungen zu motivieren. Hierzu sind Anreize für die Bürger zu schaffen. In Bayern hat z. B. nach einer Pressemitteilung aus dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen vom 16. Januar 2000 jeder Nutzer der elektronischen Steuererklärung (ELSTER-Nutzer) die Chance, einen Pocket-PC mit GPS und andere Sachpreise zu gewinnen.
1. Wie viele Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteuer-Anmeldungen und Einkommensteuererklärungen sind in Niedersachsen von 2000 bis 2005 elektronisch abgegeben worden? Wir bitten um eine separate Auflistung der Zahlen jeweils für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die Lohnsteuer-Anmeldungen und die Einkommensteuererklärungen, jeweils getrennt nach Jahren.
2. Wie hoch sind die durch die Einführung der elektronischen Steuererklärung entstandenen jährlichen Einsparungen im Bereich der niedersächsischen Finanzverwaltung in den Jahren 2000 bis 2005? Wir bitten um eine nach Jahren getrennte Aufstellung.
3. Welche Anreize schafft die Landesregierung bereits und welche Anreize beabsichtigt die Landesregierung darüber hinaus zukünftig zu
schaffen, um die Zahl der elektronischen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteuer-Anmeldungen und Einkommensteuererklärungen zu erhöhen?
Die vielfältigen Vorteile des Verfahrens ELSTER zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen scheinen die Steuerbürger überzeugt zu haben. Es kann bereits jetzt von der Erfolgsgeschichte ELSTER gesprochen werden.
Bei den Umsatzsteuer-Voranmeldungen und den Lohnsteuer-anmeldungen - kurz „Steueranmeldungen“ genannt - sind die gestellten Ziele im Prinzip erreicht. Seit 1. Januar 2005 sind die Arbeitgeber und Unternehmer generell verpflichtet, auf elektronischem Weg die Steueranmeldungen abzugeben. Der Anteil der elektronisch übermittelten Steueranmeldungen stieg deshalb sprunghaft im Jahr 2005 an. In Niedersachsen hat sich der Anteil bei den Umsatzsteuer-Voranmeldungen gegenüber dem Vorjahr vervierfacht und lag bei 76 % und bei den Lohnsteuer-Anmeldungen hat sich der Anteil mehr als verdoppelt und lag bei 86 %.
Auch für das Jahr 2006 wird mit einem weiteren Anstieg bei den Steueranmeldungen gerechnet. Anhand der bisher im Jahr 2006 eingegangen Steueranmeldungen wird eine Steigerung für 2006 bei den Umsatzsteuer-Voranmeldungen auf über 80 % und bei den Lohnsteuer-Anmeldungen auf über 90 % erwartet.
Die Zahl der elektronisch eingereichten Einkommensteuererklärungen hat sich in den vergangenen Jahren jährlich etwa verdoppelt. Auch in diesem Jahr ist wieder mit einer deutlichen Steigerung zu rechnen, sodass der Anteil der in 2006 elektronisch eingehenden Einkommensteuererklärungen bei ungefähr 12 % liegen wird. Das sind in absoluten Zahlen immerhin ca. 290 000 Steuererklärungen.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Röttger und Hans-Peter Thul (CDU) im Namen der Landesregierung wie folgt: