des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 38 des Abg. Enno Hagenah (GRÜNE)
Niedersachsen ist mit der Beteiligung an den Metropolregionen Hamburg und Bremen/Oldenburg sowie mit der eigenständigen Metropolregion Hannover, Braunschweig, Göttingen von der Anlage her scheinbar gut vorbereitet auf die neue europäische Regionenpolitik. Dabei wird es im weiteren Verlauf aber darauf ankommen, was sich an echter Kooperation aus den bisher nur sehr losen Zusammenschlüssen entwickelt. Angesichts der Ebbe in den kommunalen Kassen und der in vielen Teilsegmenten der Regionalpolitik weiterhin vorhande
nen Standortkonkurrenzen innerhalb der Metropolregionen wird es voraussichtlich nur sehr langsam zu einer intensiveren interkommunalen Kooperation kommen. Dies ist aus der bereits mehrjährigen Praxis der Metropolregion Hamburg ein bekanntes Problem. Dort steht aber bereits, wie in der Metropolregion Bremen/Oldenburg, ein Förderfonds für die inhaltliche Intensivierung der Zusammenarbeit zur Verfügung. Darüber hinaus leistet Niedersachsen angesichts des Bedarfes für die Metropolregion Hamburg auch einen Beitrag für die Organisation der Kooperation. Trotz entsprechender Anforderungen aus dem kommunalen Bereich hat die Landesregierung jedoch die finanzielle Gleichstellung aller Metropolregionen mit niedersächsischer Beteiligung bisher kategorisch abgelehnt.
1. Welche finanziellen Mittel stellt das Land Niedersachsen für die Metropolregionen im Einzelnen zur Verfügung, das heißt, a) wie sind
2. Was unterscheidet die Metropolregionen mit niedersächsischer Beteiligung aus Sicht der Landesregierung?
3. Wie rechtfertigt die Landesregierung die unterschiedliche finanzielle Unterstützung der Metropolregionen?
Im Jahre 1995 hat die deutsche Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) mit ihrem Beschluss zum Raumordnungspolitischen Orientierungs- und Handlungsrahmen die Bedeutung der Metropolregionen in Deutschland („europäische Metropolre- gionen") unterstrichen. Damit verbunden war eine erste Ausweisung von sieben europäischen Metropolregionen (Hamburg, Berlin/Brandenburg, Rhein-Ruhr, Halle/Leipzig-Sachsendreieck, Frank- furt/M, Stuttgart und München). Diese Metropolregionen haben 1999 Eingang in das Europäische Raumentwicklungskonzept (EUREK) der EU gefunden. In den letzten zehn Jahren haben diese Regionen das „Label“ Metropolregionen“ unterschiedlich ausgeprägt zur Außendarstellung und Regionsbildung genutzt.
Auf der Sitzung der MKRO am 28. April 2005 habe ich mich gemeinsam mit meinen norddeutschen Länderkollegen mit Erfolg dafür einsetzen können, dass sowohl die niedersächsische Region Hannover-Braunschweig-Göttingen als auch die länderübergreifende Region Bremen-Oldenburg in die Konzeption der Bundesraumordnung aufgenommen worden sind.
Bei den Metropolregionen geht es um Kooperationen in Teilräumen. Ziel ist es, die drei Regionen Bremen-Oldenburg, Hannover-Braunschweig-Göttingen und Hamburg mit seinem niedersächsischen Umland international als Wirtschaftsraum zu profilieren. Es gilt, eine bessere Wettbewerbsfähigkeit in einem größer werdenden Europa und eine bessere Positionierung in der EUFörderkulisse zu erreichen. Metropolregionen sollen für das gesamte Land Niedersachsen ein Motor für Innovation, Verkehrsentwicklung und Kommunikation (Gateway-Funktion) werden und zu anerkannten Zentren für Wissenschaft, Bildung und Kultur werden. Voraussetzungen für den Erfolg der Metropolregionen sind aus Sicht der Landesregierung ein hoher Grad der Selbstorganisation, ein geschlossenes Auftreten nach außen und die Be
Der Prozess der Ausrichtung und der Selbstorganisation auf die Ziele und Funktionen einer Metropolregion hat in den drei Räumen einen sehr unterschiedlichen Stand mit unterschiedlichem historischem Vorlauf.
Die Gemeinsamen Landesplanungen sind gleichsam als Vorläufer der Metropolregionen bereits 1957 (Gemeinsame Landesplanung Hamburg/Nie- dersachsen) bzw.1963 (Gemeinsame Landespla- nung Bremen/Niedersachsen) entstanden. Zu beiden Gemeinsamen Landesplanungen wurden neben den organisatorischen und verwaltungsmäßigen Gremien auch jeweils ein gemeinsamer Förderfonds eingerichtet - für die gemeinsame Landesplanung mit Hamburg seit 1962, für Bremen seit 1963. Die Mittel der Förderfonds werden zur Verbesserung der Struktur und zur Entwicklung des gemeinsamen Kooperationsraumes zur Verfügung gestellt.
Im Laufe der Jahre haben sich die organisatorischen und verwaltungsmäßigen Gegebenheiten in beiden Gemeinsamen Landesplanungen verändert.
Die Gemeinsame Landesplanung Hamburg/Niedersachsen/Schleswig-Holstein wurde als trilaterale Kooperation für die Metropolregion Hamburg/Niedersachen/Schleswig-Holstein fortgesetzt und aktuell durch Staatsvertrag vom 1. Dezember 2005 neu ausgerichtet.
Für den Bereich der Metropolregion Bremen/Oldenburg wird die Gründung eines Vereins „Metropolregion Bremen/Oldenburg im Nordwesten“ vorbereitet. Die Vereinbarung hierzu soll in Verbindung mit der gemeinsamen Kabinettssitzung am 4. Juli 2006 erfolgen. Es ist vorgesehen, die Regionale Arbeitsgemeinschaft als kommunale Nachfolgeorganisation der Gemeinsamen Landesplanung Bremen/Niedersachsen in die Organisationsstrukturen der Metropolregion einzubringen.
Für die Metropolregion Hannover-BraunschweigGöttingen stellt sich die Ausgangslage anders dar. Die rein niedersächsische Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen weist zwar gewachsene Kooperationen in ihren Teilräumen auf (Re- gion Braunschweig/ZGB, Region Hannover, Regi- onalverband Südniedersachsen, REK Weserberg- land), kann aber nicht auf ein Netzwerk für den Gesamtraum aufbauen. Sie befindet sich daher
Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Frage des Abgeordneten Hagenah namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1: Der Förderfonds Hamburg/Niedersachsen ist zurzeit mit einem niedersächsischen Anteil von jährlich 600 000 Euro (Grundlage Staatsvertrag) und der Förderfonds Bremen/Niedersachsen mit einem niedersächsischen Anteil von 510 000 Euro ausgestattet. An Organisationsbeiträgen leistet das Land Niedersachsen für Hamburg jährlich 51 000 Euro (Mittel zur gemeinsamen Finanzie- rung) und für Bremen 36 081 Euro (Finanzierung der gemeinsamen Geschäftsstelle der Regionalen Arbeitsgemeinschaft der Gemeinsamen Landes- planung Bremen/Niedersachsen). Ein personeller Beitrag für die Metropolregion Hamburg wird in Form einer Personalstelle für die gemeinsame Geschäftsstelle der Metropolregion bei der Regierungsvertretung Lüneburg geleistet.
Zu 2: Bei den Metropolregionen Hamburg und Bremen/Oldenburg handelt es sich um länderübergreifende Metropolregionen,
mit dem Hintergrund, dass die Metropolkerne zugleich mit der Gestaltungs- und Organisationskraft und der politischen Repräsentanz von Bundesländern verknüpft ist,
in denen durch die jahrelange Zusammenarbeit im Verflechtungsraum Kooperationsstrukturen gewachsen sind, die für die neuen Funktionen einer Metropolregion genutzt werden können,
denen ein wesentliches politisches Gewicht für die Zusammenarbeit der Bundesländer in Norddeutschland zukommt.
Für die rein niedersächsische Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen verweise ich auf meine vorhergehenden Aussagen.
Zu 3: Die unterschiedliche finanzielle Beteiligung des Landes ergibt sich im Wesentlichen aus der historisch bedingten unterschiedlichen Ausgangslage der einzelnen Metropolregionen. Inwieweit eine künftige Unterstützung der Metropolregionen durch die Landesregierung erfolgen kann, wird nicht zuletzt von überzeugenden, eigenverantwortlichen Handlungskonzepten zur Nutzung ihrer Entwicklungspotenziale abhängen.