Protokoll der Sitzung vom 18.05.2006

des Kultusministeriums auf die Frage 41 der Abg. Johanne Modder, Hans-Dieter Haase und Ingrid Eckel (SPD)

Gastrede von Roland Riese (FDP) im Studienseminar Leer zulässig?

In der Ostfriesen-Zeitung vom 5. Mai 2006 wird berichtet, dass der FDP-Landtagsabgeordnete Roland Riese auf der Begrüßungsveranstaltung des Studienseminars Leer als Gastredner den neuen Referendarinnen und Referendaren „Mut machte“ und nach seiner Ansicht die Aussichten auf eine Anstellung gut seien. Des Weiteren äußerte sich Roland Riese in seiner Rede zu grundsätzlichen bildungspolitischen Themen, wie zur Notwendigkeit, Schüler individuell zu fördern und dass dies angesichts großer Klassen schwierig sei. Zudem verteidigte er den Regierungsentwurf zur Eigenverantwortlichen Schule.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Ist es seit dem Regierungswechsel üblich, dass Abgeordnete der Regierungsfraktionen im Niedersächsischen Landtages bei Begrüßungsveranstaltungen der Studienseminare für Referendarinnen und Referendare als Gastredner auftreten? Wenn ja, seit wann und welche Abgeordnete haben seit 2003 auf solchen Begrüßungsveranstaltungen geredet?

2. Auf wessen Einladung ist Roland Riese als Begrüßungsredner aufgetreten, und haben auch Abgeordnete der anderen Fraktionen im Landtag eine Einladung erhalten?

3. Wie bewertet die Landesregierung die in der Ostfriesen-Zeitung vom 5. Mai 2006 dargestellte Situation?

Die Qualität der Lehrerbildung steht seit geraumer Zeit in einer verstärkten Wahrnehmung der Öffentlichkeit. Neue Inhalte und Formen einer verbesserten Ausbildung der zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer werden geplant und umgesetzt. In diesem Zusammenhang ist es sehr begrüßenswert, wenn auch die Studienseminare für die verschiedenen Lehrämter, in denen im Anschluss an das Studium die praxisorientierte 2. Phase der Ausbildung stattfindet, neue Wege gehen und ihr Ausbildungsprofil schärfen. Dazu gehört auch die Öffnung der Seminare analog zur gewünschten Öffnung der Schulen. Wenn also ein Studienseminar Gastredner zur Begrüßung der neu eingestellten Referendarinnen und Referendare einlädt, um die Wahrnehmung der Institution Seminar und ihres Auftrags einer qualitätsvollen Ausbildung in der regionalen Öffentlichkeit zu verankern, so gebührt diesem Vorgehen Unterstützung. Selbstverständlich ist dabei auf parteipolitische Ausgewogenheit zu achten.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Es ist nicht üblich und diesbezüglich auch kein Auftrag seitens des Niedersächsischen Kultusministeriums ergangen, dass Abgeordnete der Regierungsfraktionen des Niedersächsischen Landtags als Gastredner bei Begrüßungsveranstaltungen der Studienseminare auftreten. Es handelt sich bei dem vorliegenden Fall um eine zulässige und, wie ich in meinen Vorbemerkungen schon ausgeführt habe, durchaus wünschenswerte Unternehmung eines einzelnen Studienseminars. Schon vor dem Regierungswechsel sind im Studienseminar Leer für das Lehramt an Gymnasien anlässlich der Begrüßung neuer Referendarinnen und Referendare Gastredner aus Politik, Verwaltung und Institutionen unabhängig von Partei- und Verbandszugehörigkeit eingeladen worden. Dies ist aus der folgenden Liste der Gastredner zu ersehen:

November 2001

Herr Bramlage

Landrat des Landkreises Leer (SPD)

geladen erschienen

Mai 2003 Helmut Collmann

(SPD)

geladen erschienen

Mai 2004 Herr Fricke Bezirksregierung geladen erschienen

Mai 2005 Ulf Thiele, Remels MdL (CDU) geladen erschienen

November 2005

Dr. Puschmann

Niedersächsisches Kultusministerium

geladen verhindert

Mai 2006

Roland Riese, Emden MdL (FDP) geladen erschienen

Zu 2: In eigener Zuständigkeit und Verantwortung hat der Seminarleiter des Studienseminars Leer für das Lehramt an Gymnasien, Herr OStD Dr. Sjuts, zum Einstellungstermin 1. Mai 2006 die Einladung an Herrn MdL Roland Riese persönlich und in mündlicher Form ausgesprochen.

Zu 3: Ich verweise auf meine Vorbemerkungen und darauf, dass es keine Rechtsvorschriften gibt, die verbieten, dass Gastredner in die Studienseminare eingeladen werden und dabei auch ihre Position zu verschiedenen Aspekten der Bildungspolitik verdeutlichen. Die Initiative für eine solche Öffnung liegt in der Verantwortung der Leiterinnen und Leiter der Studienseminare für die verschiedenen Lehrämter.

Anlage 39

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 42 der Abg. Meta Janssen-Kucz (GRÜNE)

Zukunft der Integrationsfachdienste

Die Integrationsfachdienste zur Begleitung und Vermittlung behinderter Menschen auf den Arbeitsmarkt stehen vor einer Neuordnung. Mit der vom Integrationsamt geplanten Personalausstattung für die Integrationsfachdienste ab 2007 können nach Aussagen der vor Ort tätigen Expertinnen und Experten die im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) festgelegten Aufgaben für den im Gesetz definierten Personenkreis (vgl. § 109 SGB IX) nicht bewältigt werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Mit welchen Veränderungen in der Personalausstattung und mit welchen räumlichen Zuständigkeitseinteilungen sollen die Integrationsfachdienste in den Bereichen a) Begleitung und b) Vermittlung ab dem Jahr 2007 tätig werden?

2. Wie haben sich in den bisherigen räumlichen Bezugskreisen die Zahlen der Personen entwickelt, a) die am Arbeitsplatz einer (psychosozi- alen) Begleitung bedürfen und b) die einer Vermittlung auf den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt bedürfen?

3. In welcher Weise wird sich Niedersachsen an dem Projekt „Integrationsfachdienst und Übergang Schule-Beruf“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) beteiligen?

Die Landesregierung nutzt das Jahr 2006, um die Strukturen der Integrationsfachdienste - Vermittlung - und der Berufsbegleitenden Fachdienste der Gesetzeslage des SGB IX entsprechend neu zu ordnen und die bestehende Doppelgleisigkeit abzubauen. Berufsbegleitung und Vermittlung sollen ab 1. Januar 2007 aus einer Hand angeboten werden. Alle Träger kennen die Rahmenbedingungen für eine Beauftragung als Integrationsfachdienst nach §§ 109 ff. SGB IX und sind gebeten, ihr Interesse gegenüber dem Integrationsamt bis zum 31. Mai 2006 zu bekunden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Geplant ist eine Aufteilung Niedersachsens in 18 Regionen. Für jede Region soll ein einheitlicher Integrationsfachdienst für Begleitung und Vermittlung beauftragt werden. Daneben sind vier Integrationsfachdienste für den Personenkreis der Hörbehinderten mit regionaler Gebietsaufteilung vorgesehen. Insgesamt werden ab 1. Januar 2007

für alle Integrationsfachdienste 53,5 Fachkraftstellen eingeplant. Davon entfallen 34,5 Fachkraftstellen auf den Bereich der Begleitung und 19,0 auf den Bereich der Vermittlung. Nähere Angaben zur Gebietsaufteilung und Personalausstattung können der Anlage 1 entnommen werden. Das Integrationsamt finanziert dem Träger den Stellenanteil für den Aufgabenbereich der begleitenden Hilfe/psychosozialen Betreuung nach §§ 110/102 Abs. 2 Satz 5 SGB IX als dafür zuständiger Auftraggeber. Zusätzlich wird aus Gründen der Planungssicherheit für den Träger zunächst auch der Stellenanteil für den Bereich Vermittlung finanziert. Dieser soll sich aus der Beauftragung anderer Leistungsträger und deren Entgelt/Prämien möglichst refinanzieren.

Zu 2: Die Fallzahlen der IFD - Bereich Begleitung waren in den vergangenen Jahren mit insgesamt rund 1 390 betreuten Personen nahezu konstant.

Von den IFD - Vermittlungsdiensten - wurden für das gesamte Jahr 2005 gegenüber dem Integrationsamt insgesamt 2.401 Fälle gemeldet bei 415 erfolgten Vermittlungen.

Zu 3: Zum Projekt „Integrationsfachdienst und Übergang Schule - Beruf“ des BMAS finden zurzeit Abstimmungsgespräche zwischen den Ländern statt, insbesondere auch anlässlich einer RehaReferenten-Tagung noch in diesem Monat in Erfurt. Die Beratungen auf Länderebene sind erforderlich, weil es der Bund bisher versäumt hat, die für die Vermittlung zuständige Bundesagentur für Arbeit mit einzubeziehen. Das Projekt wird abschließend am 30. Mai 2006 im Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen in Bonn beraten werden.

Name Landkreis Einwohner Fläche GroßStellen-Soll Stellen-Soll Stellensoll

qkm betriebe insgesamt Begleitung Vermittlung

IFD 1 LK Cuxhaven 206000 2072

LK Osterholz-Scharmbeck 112734 651

318734 2723 1,50 1,00 0,50

IFD 2 Stadt Braunschweig 245392 192

Stadt Salzgitter 110817 224

LK Helmstedt 98470 674