2. Wann und mit welchen Informationen haben Landesbehörden und Polizei die Stadt bzw. örtliche Amtsträger über ihre Erkenntnisse zur Lage anlässlich des NPD-Parteitages ausgestattet und mögliche Maßnahmen erörtert?
3. Wie beurteilt die Landesregierung das rechtsextreme Potenzial im Umfeld und Einzugsbereich der NPD-Landesorganisation und des NPD-Kreisverbandes unter besonderer Berücksichtigung des Bürgerprotestes in Dedensen?
Am 21. Mai 2006 fand im Hotel „Zum Deutschen Haus“ in Seelze, Stadtteil Dedensen, ein Landesparteitag der NPD mit ca. 100 Teilnehmern statt. Ca. 30 bis 35 Gegendemonstranten führten währenddessen eine versammlungsrechtliche Aktion in Form eines Aufzuges vom Bahnhof DedensenGümmer zum Veranstaltungshotel und zurück durch. Beide Veranstaltungen wurden durch polizeiliche Einsatzmaßnahmen begleitet. Zu Störungen kam es nicht.
Nach den Erfahrungen der Polizei bereitet die NPD derartige Veranstaltungen grundsätzlich so vor, dass sie die genaue Veranstaltungsörtlichkeit erst sehr kurzfristig und nur dem eingeladenen Personenkreis mitteilt, um Gegenaktionen zur Verhinderung oder Störung der Veranstaltung möglichst auszuschließen. Auch in diesem Fall war vorab auf der Internet-Seite des NPD-Landesverbandes Niedersachsen zwar auf den Landesparteitag am 21. Mai 2006 hingewiesen worden, eine Ortsangabe fehlte jedoch.
Als die Polizei kurzfristig vor der Veranstaltung davon Kenntnis erhielt, dass der Landesvorsitzende der NPD für eine Veranstaltung in SeelzeDedensen Räumlichkeiten für ca. 120 Personen angemietet hatte, bereitete die Polizeiinspektion Garbsen polizeiliche Einsatzmaßnahmen vor und setzte insgesamt ca. 40 Beamtinnen und Beamte ein, darunter einen Einsatzzug der Landesbereitschaftspolizei Niedersachsen sowie zwei Diensthundführer mit Diensthunden. Dieser Kräfterahmen war der Lage angemessen.
Am Abend vor dem Landesparteitag lagen dem Niedersächsischen Landesamt für Verfassungsschutz Hinweise darauf vor, dass Aktionen von der linken Szene zu erwarten waren. Die Polizei wurde davon umgehend in Kenntnis gesetzt.
Zu 2: Nach dem Bericht der Polizeidirektion Hannover hat die Polizei von der sonst üblichen Verfahrensweise abgesehen, die betroffene Gemeindeverwaltung über die vorliegende Erkenntnislage zu informieren. Von den Teilnehmern des Parteitages waren keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu erwarten. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
Zu 3: Entsprechend ihrem Selbstverständnis als führende Kraft einer „Volksfront von rechts“ versucht die NPD, sich sowohl die rechtsextremistische Subkultur als auch die neonazistischen Kameradschaften politisch nutzbar zu machen. In Niedersachsen sind etwa 20 Kameradschaften aktiv, der Raum Hannover bildet dabei einen Schwerpunkt. Der Landesverband Niedersachsen profitierte wie alle Landesverbände vom Wahlerfolg der NPD in Sachsen im Jahre 2004 und konnte im Jahre 2005, vornehmlich aus den Reihen der unorganisierten rechtsextremistischen Szene, die Mitgliederzahlen von 460 auf rund 580 Mitglieder steigern. Die weitere Einbindung „Freier Kameradschaften“ scheiterte aber insbesondere daran, dass sich dieser Personenkreis nicht dem Führungsanspruch der Partei unterwerfen will.
Die Durchführung des diesjährigen Landesparteitages in Dedensen ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass der NPD-Unterbezirk Hannover das „Deutsche Haus“ in der Vergangenheit bereits öfter für Veranstaltungen in Anspruch genommen hatte. Erkenntnisse, wonach die Stadt Seelze und insbesondere Dedensen eine besondere Bedeutung für die NPD haben könnten, liegen nicht vor.
Wie das Unternehmen E.ON Kernkraft mitteilte, kam es während der diesjährigen Revisionsarbeiten im AKW Grohnde am 15. Mai zu einem Vorkommnis. Bei Arbeiten am Reaktordruckbehälter löste sich ein Steuerelement nicht von seinem Antrieb und wurde beim Anheben des Reaktordruckbehälterdeckels mit hochgezogen. Nach erfolgter Ursachenklärung sei das betrof
2. Ist es zu einer Strahlenbelastung für die anwesenden Personen gekommen? Falls ja, in welcher Höhe für die einzelnen Personen und für alle insgesamt?
3. Welche Folgerungen ergeben sich aus dem Vorfall für das AKW Grohnde und möglicherweise für andere Atomkraftwerke?
Bei dem in Ihrer Anfrage angesprochenen Vorkommnis handelt es sich um das Verklemmen einer Steuerstabantriebsstange beim Ziehen des Reaktordruckbehälterdeckels. Es trat im Ablauf der diesjährigen Revision mit Brennelementwechsel im Kernkraftwerk Grohnde im Rahmen eines Routinevorgangs zur Vorbereitung der BrennelementEntladung auf.
Das Niedersächsische Umweltministerium hat in seiner Pressemitteilung zum Kernkraftwerk Grohnde vom 1. Juni 2006 auch über diesen Vorgang berichtet. Wie darin mitgeteilt wurde, wurde das Vorkommnis der Behörde fristgerecht als meldepflichtiges Ereignis der untersten Kategorie, nämlich „N“, angezeigt. In diese Kategorie werden nach den bundeseinheitlichen Vorgaben Ereignisse eingeordnet, die von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung sind und nur wenig über routinemäßige betriebstechnische Ereignisse bei vorschriftsmäßigem Anlagenzustand und -betrieb hinausgehen. Nach der international gültigen INES-Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen ist das Ereignis ebenfalls in die unterste Stufe, nämlich „Null“, einzuordnen.
Das Niedersächsische Umweltministerium geht auch solchen sicherheitstechnisch weniger bedeutsamen Ereignissen mit aller Sorgfalt nach. Ziel ist es dabei, mögliche Schwachstellen, die die Sicherheit beeinträchtigen könnten, bereits im Vorfeld zu erkennen. Dabei geht es darum, nach der Fehlerbehebung und Ursachenklärung Vorkehrungen gegen Wiederholung vergleichbarer Vorkommnisse in der betroffenen, aber auch in allen anderen vergleichbaren Anlagen veranlassen zu können. Hierzu werden auch alle anderen Betreiber informiert. Das ebenfalls unterrichtete Bundesumweltministerium lässt zusätzlich auch die Zweckmäßigkeit einer Weiterleitungsnachricht zur
Das Niedersächsische Umweltministerium hat in dem konkreten Fall mit den hinzugezogenen Sachverständigen des TÜV NORD sowohl die Vorbereitungen als auch die Ausführung der Maßnahmen zur Behebung der Störung intensiv kontrolliert und überprüft. Außerdem hat es sich vor dem Wiederanfahren der Anlage nach Abschluss des Brennelementwechsels davon überzeugt, dass der Fehler behoben, die Ursache geklärt und wirksame Vorkehrungen gegen Wiederholungen getroffen sind.
Im Leistungsbetrieb des Grohnder Reaktors dienen insgesamt 61 Steuerelemente zur Regelung und zur Schnellabschaltung der nuklearen Kettenreaktion. Jedes Steuerelement besitzt 20 etwa fingerdicke Stäbe aus Neutronen absorbierendem Material, die von oben in die Brennelemente des Reaktorkerns eingefahren werden. Die Steuerelemente sind über lange Antriebsstangen mit den Stellantrieben, die auf der Oberseite des Reaktordruckbehälters angeordnet sind, verbunden.
Zum Abschalten der Anlage für die Revision sind die Steuerelemente vollständig in den Kern eingetaucht. Die Steuerelementantriebsstangen einschließlich der Steuerelemente sind dabei von den zugehörigen Stellantrieben auf dem Behälterdeckel vollständig entkuppelt. Sie verbleiben daher beim Öffnen und Abheben des Deckels in ihrer eingefahrenen Position im Reaktorkern. Die Antriebstangen sind so konstruiert, dass sie bei dem Anheben des Reaktordruckbehälterdeckels nicht in den Antrieben hängen bleiben.
Die Steuerelemente sind infolge ihres dauerhaften Einsatzes im Neutronenfeld des Reaktors aktiviert. Sie stellen daher selbst eine starke Strahlenquelle dar. Bei der Handhabung außerhalb des Reaktors werden deshalb besondere Strahlenschutzvorkehrungen getroffen. Insbesondere werden Steuerelemente möglichst ständig unter einer Wasserschicht bewegt und gelagert, die die Strahlung abschirmt.
terdeckels die Antriebsstange eines der 61 Steuerelemente unplanmäßig nicht aus dem Steuerantrieb an der Deckeloberseite, weil sie sich dort verklemmt hatte. In der Folge wurde die Antriebsstange mitsamt Steuerelement beim Anheben des Deckels unbeabsichtigt mit hochgezogen. Die Störung wurde sofort von dem Einsatzpersonal vor Ort sowie über den Anstieg der Strahlungsanzeigen erkannt. Der Hebevorgang wurde daraufhin umgehend abgebrochen. Sodann wurde der Reaktordruckbehälterdeckel mit dem Steuerelement zur Abschirmung wieder in die Reaktorgrube abgesenkt.
Erst nach sorgfältiger Planung der einzelnen weiteren Maßnahmen und in enger Abstimmung mit den Fachleuten des Umweltministeriums und den Sachverständigen des TÜV NORD begann der Betreiber mit der Bergung der Antriebsstange und des Steuerelements. Das Steuerelement wurde gegen einen Absturz gesichert, dann mit dem Behälterdeckel aus dem Bereich des Reaktordruckbehälters herausgefahren und schließlich vom Behälterdeckel gelöst. Zur Sicherung des Steuerelements und zum Lösen der Antriebsstange wurde dabei eine als Arbeitsplattform dienende Einrichtung genutzt, die an die verklemmte Antriebsstange herangefahren wurde. Die bei diesen Tätigkeiten ergriffenen Strahlenschutzmaßnahmen sind in der Beantwortung der Frage 2 dargestellt.
Bis zum Zeitpunkt der Störungsbehebung am Abend des 16. Mai ruhten in diesem Anlagenbereich aus Gründen der Strahlenschutzvorsorge alle übrigen in dieser Revisionsphase ansonsten möglichen Tätigkeiten.
Als Ursache für die Störung wurde ein aus dem Antriebsstangenkopf um etwa 5 mm seitlich herausragender Passstift festgestellt Der Stift hatte sich aus seiner planmäßigen Einbaulage entfernt, weil seine Sicherung gegen seitliches Verschieben offensichtlich unzureichend war.
Zu 2: Das Vorkommnis ereignete sich bei den geplanten Arbeiten zum Öffnen des Reaktordruckbehälters. Während dieser Tätigkeiten ist die Anwesenheit von Personen in diesem Anlagenbereich ohnehin grundsätzlich begrenzt. So haben sich auch bei dem Eintritt des Ereignisses dort nur Personen aufgehalten, die mit der Ausübung dieser Tätigkeiten befasst waren.
Wegen der Direktstrahlung, die von dem frei am Gebäudekran hängenden Druckbehälterdeckel mit Steuerelement ausging, war die Beseitigung dieser Störung ohne eine zusätzliche, in der Revisionsplanung nicht vorgesehene Strahlenexposition des Einsatzpersonals nicht möglich. Die Maßnahmen zur Störungsbehebung und Ursachenklärung wurden deshalb unter besonderer Berücksichtigung von Vorsorgemaßnahmen zur Strahlenminimierung geplant.
Eine wesentliche Strahlenschutzmaßnahme bestand darin, die Reaktorgrube mit Wasser zu fluten, um die vom Steuerelement ausgehende Direktstrahlung abzuschirmen.
Sowohl die Vorbereitung als auch die Durchführung dieser Maßnahmen wurden durch die Aufsichtsbehörde zugelassen und kontrolliert. Die Maßnahmen erfolgten insgesamt strahlenschutzoptimiert. Zu dieser Bewertung sind auch die zugezogenen Sachverständigen des TÜV NORD gelangt. Hierdurch konnte die Kollektivdosis für alle an den Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erkennung, Behebung und Nachuntersuchung des Ereignisses beteiligten Personen auf weniger als 20 Millisievert begrenzt werden. Die Körperdosen aller beteiligten Personen lagen deutlich unter den Grenzwerten der Strahlenschutzverordnung. Die höchste dabei ermittelte Dosis einer Einzelperson lag bei 3,2 Millisievert, also bei weniger als 20 % der für diesen Personenkreis zugelassenen Jahresdosis. Diese trat in der ersten Phase des Ereignisses bis zum Wiederabsenken des Steuerelements in die Reaktorgrube auf. Bei den weiteren planbaren Arbeiten konnte die maximale Einzeldosis auf weniger als 1 Millisievert begrenzt werden.
Zu 3: Das Vorkommnis hatte auf den sicheren Betrieb des Kernkraftwerks Grohnde keine Auswirkungen. Insbesondere waren weder die Funktion der Steuerelemente noch die Funktion und Integrität der Deckeldurchführungen beeinträchtigt. Weiterhin hätte auch ein eventueller Absturz der etwa 150 kg schweren Steuerelementeinheit keine für die Sicherheit bedeutsamen Schäden verursachen können.
Die betroffene Antriebsstange wurde ausgetauscht. Die Sicherung der Passstifte der übrigen Antriebsstangen wurde kontrolliert und in einigen wenigen Fällen vorsorglich verbessert. Damit ist
Als weitere Maßnahme gegen Wiederholungen ist vorgesehen, das Ziehen des Reaktordruckbehälterdeckels künftig mit einer Kamera zu überwachen.
Bei den weiteren Kernkraftwerken in Niedersachsen werden die Betriebserfahrungen aus Grohnde berücksichtigt. Es werden sowohl geeignete Kameraüberwachungen des Hebevorgangs als auch Kontrollen der für die Störung in Grohnde ursächlichen Sicherungsstifte vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass diese Maßnahmen auch in allen vergleichbaren Anlagen in Deutschland erfolgen.
des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 19 der Abg. Sigrid Rakow (SPD)