Protokoll der Sitzung vom 23.06.2006

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 31 des Abg. Hans-Joachim Janßen (GRÜNE)

Was tut die Landesregierung gegen überhöhte Strompreise?

Niedersachsen habe „die strengste Stromaufsicht bundesweit“, so wird Ministerpräsident Wulff in der Frankfurter Rundschau vom 21. Dezember 2005 zitiert. Im gleichen Artikel erhebt Herr Wulff die Forderung nach sinkenden Strompreisen: „Tatsächlich müssen die Strompreise runter, weil viele Verbraucher die Preise einfach nicht zahlen können“, zitiert ihn die Zeitung.

Auch Minister Sander rühmte sich kurz vor dem Jahreswechsel einer strengen Kontrolle der Stromversorger. In einem in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 21. Dezember 2005 veröffentlichten Interview erklärte der Minister, es seien 34 Anträge von Versorgungsunternehmen auf Strompreiserhöhungen in der Höhe reduziert worden. Außerdem kündigte Minister Sander gegenüber der Hannoverschen Allgemeinen eine nochmalige Überprüfung der Anträge der Stromversorgungsunternehmen an. Zum Jahreswechsel 2005/2006 sollen nach Angaben der Frankfurter Rundschau vom 20. Dezember 2005 62 der 67 niedersächsischen Stromversorger eine Preiserhöhung beantragt haben. In Hamburg und Bremen seien hingegen keine Erhöhungen beantragt worden.

Wie das ZDF am 4. Juni 2006 berichtete, sind die Strompreise an der Börse in den letzten Wochen u. a. aufgrund eines gegenüber dem letzten Jahr deutlich niedrigeren Preises für CO2-Emissionzertifikate gesunken. Hessens Wirtschaftsminister Rhiel, der den hessischen Energieversorgern bereits zum 1. Januar 2006 die beantragten Strompreiserhöhungen versagt hat, hat den Unternehmen nunmehr angedroht, sie zum kommenden Jahreswechsel nötigenfalls zu Preissenkungen zu zwingen. In eine ähnliche Richtung geht auch die nordrheinwestfälische Wirtschaftsministerin Christa Thoben.

Von der angeblich „strengsten Stromaufsicht bundesweit“ ist hingegen nichts Derartiges zu hören. Stattdessen bleibt es bei Appellen ohne Konsequenzen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Zu welchen Ergebnissen hat die von Minister Sander im Dezember angekündigte nochmalige Überprüfung der seinerzeit größtenteils bereits erteilten Genehmigungen von Strompreiserhöhungen geführt?

2. Welche eigenen Daten erhebt das Umweltministerium bei der Bearbeitung von Anträgen

auf Strompreiserhöhungen zur Überprüfung der seitens der Energieversorger vorgelegten Daten?

3. Sieht sich der niedersächsische Umweltminister veranlasst, analog zu Hessen in eine erneute Überprüfung der Strompreise mit dem Ziel ihrer Reduzierung einzutreten?

Niedersachsen hat bei den genehmigungspflichtigen allgemeinen Tarifen das im Ländervergleich deutlich niedrigste Preisniveau. So sind die durchschnittlichen Allgemeinen Tarife in Hessen rund vier Prozentpunkte, in Hamburg und Bremen rund neun Prozentpunkte sowie in Nordrhein-Westfalen rund zehn Prozentpunkte höher als in Niedersachsen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die nochmalige Überprüfung der seinerzeit bereits erteilten Genehmigungen hat deren Rechtmäßigkeit bestätigt.

Zu 2: Das Umweltministerium berücksichtigt bei der Bearbeitung von Anträgen auf Strompreiserhöhungen die für die umfassende Beurteilung der Gesamtkosten- und Erlöslage der Stromsparte des antragstellenden Energieversorgungsunternehmens erforderlichen Daten. Die Erhebung eigener Daten erfolgt individuell nach Maßgabe der Vollständigkeit und Aussagekraft der von dem antragstellenden Energieversorgungsunternehmen vorgelegten Daten.

Zu 3: Nein.

Anlage 29

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 32 der Abg. Günter Lenz, Heinrich Aller, Ulrich Biel, Werner Buß, Frauke Heiligenstadt, Hans-Werner Pickel, Hans-Christian Schack, Klaus Schneck, Gerd Will und Erhard Wolfkühler (SPD)

Haushaltsaufstellungsverfahren im Wirtschaftsministerium

In der Braunschweiger Zeitung vom 1. Juni 2006 war folgender Satz zu lesen: „Bei den Verhandlungen zum Haushalt 2007 und Folgejahre sorgen laut Koalitionskreisen Mehrausgabeforderungen vor allem des Wirtschaftsministeriums für Verärgerung.“

Angesichts der Einsparungen im Bereich des Wirtschaftsministeriums erscheint es dringend

notwendig, die Haushaltsansätze gerade im investiven Bereich zu erhöhen. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben jedoch ergeben, dass sich das Wirtschaftsministerium nicht gegen die Einsparauflagen des Finanzministeriums durchsetzen konnte. Die Folgen sind die niedrigste Investitionsquote in der Geschichte des Landes und ein Negativrekord innerhalb der Bundesrepublik. Die Ausgaben für Verkehrsinvestitionen, für die Wirtschaftsförderung und für innovative Projekte zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sind daher seit Jahren viel zu gering.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Ist es zutreffend, dass das MW überdurchschnittliche Mehrausgabeforderungen für den Haushaltsplanentwurf 2007 angemeldet hat?

2. Bei welchen Titeln bzw. Kapiteln im Einzelplan 08 zeichnet sich bereits heute ab, dass die Haushalts- bzw. Mipla-Ansätze nicht ausreichend sind?

3. Sind die Mipla-Ansätze für den Geschäftsbereich des MW ausreichend, um alle Gegen- und Anschlussfinanzierungen, insbesondere für die europäischen Strukturfonds und für Investitionsprojekte wie den JadeWeserPort, bedienen zu können?

Es ist grundsätzlich erfreulich, wenn sich Opposition und Regierung darin einig sind, dass auch der Staat mithilfe seiner eigenen Investitionen und durch die Wirtschaftsförderung zu einer Steigerung der Gesamtinvestitionen im Land beiträgt. Auch der demnächst von der Landesregierung dem Parlament vorgelegte Haushaltsplanentwurf wird dem unter Einbeziehung der finanziellen Möglichkeiten Rechnung tragen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 bis 3: Nach dem derzeitigen Terminplan der Landesregierung ist vorgesehen, den Haushaltsplanentwurf 2007 am 31. August 2006 dem Landtag zu übermitteln. Danach werden die Parlamentarier im Plenum und in den Ausschüssen Gelegenheit haben, die unterbreiteten Vorschläge zu überprüfen und gegebenenfalls für andere Vorstellungen die Mehrheit zu suchen. Bis zum Termin der Vorlage ist es Aufgabe der Landesregierung, in internen Beratungen zu diesem Haushaltsplanentwurf zu kommen, der ausführlich Antwort auf die drei gestellten Fragen geben wird. Das laufende Haushaltsaufstellungsverfahren gehört zum Kernbereich der Landesregierung.

Anlage 30

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 33 der Abg. Dr. Gabriele Heinen-Kljajić (GRÜNE)

Föderalismusreform und Hochschulen

Im Rahmen der Anhörung von Bundestag und Bundesrat zur Föderalismusreform hat es erneut deutliche Kritik insbesondere für die geplanten Änderungen im Hochschulbereich gegeben. So schreibt die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) in einer Pressemitteilung vom 30. Mai 2006: „Eine Zusammenarbeit von Ländern und Bund dürfe nicht verfassungsrechtlich und damit dauerhaft ausgeschlossen werden... Zur Sicherung der notwendigen Bauinvestitionen schlug das Plenum den Ländern eine Selbstverpflichtung vor, wenn die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau tatsächlich entfällt. Sie sollten die Zweckbindung der Bundesmittel, die ihnen dann zufließen würden, zugunsten des Hochschulbaus dauerhaft festschreiben und sich zur Investition von Landesmitteln in gleicher Höhe verpflichten, wie dies bislang bei den Mitteln im Rahmen des Hochschulbauförderungsgesetzes notwendig ist.“

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Höhe haben niedersächsische Hochschulen in den letzten fünf Jahren von Bundesmitteln über Hochschulbaumittel hinaus profitiert?

2. Wie wird die Landesregierung im Sinne der Forderung der HRK sicherstellen, dass nach einem möglichen Wegfall der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau weiterhin eine Gegenfinanzierung der Bundesmittel, die für den Hochschulbau an das Land fließen, gewährleistet ist?

3. Wie wird die Landesregierung mögliche wegfallende Förderprogramme des Bundes für die Hochschulen aus Landesmitteln kompensieren?

Die Ergebnisse der Anhörung zur Föderalismusreform werden derzeit in den zuständigen Gremien erörtert. Unter anderem geht es dabei auch um die Frage, ob es künftig über die Gemeinschaftsaufgabe Forschungsförderung hinaus im Hochschulbereich Kooperationsmöglichkeiten zwischen Bund und Ländern geben und dem Bund die Möglichkeit eingeräumt werden soll, Finanzhilfen an die Hochschulen zu leisten. Das Ergebnis dieser Verhandlungen bleibt abzuwarten.

Die Frage einer Selbstverpflichtung der Länder zur dauerhaften Gegenfinanzierung der Bundesmittel

für den Hochschulbau ist nicht Gegenstand dieser Verhandlungen. Denn diese Frage obliegt ausschließlich der Entscheidung des jeweiligen Landes.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Aufgrund der Vielzahl der einzelnen Modell-, Projekt- und sonstigen Förderungen im Wissenschaftsbereich ist die Frage in dieser Allgemeinheit und im gegebenen Zeitrahmen einer vollständigen Beantwortung nicht zugänglich. Im Bereich der BLK-Modellversuche sind dem Land Niedersachsen von 2001 bis 2005 rund 2,9 Millionen Euro zugeflossen.

Zu 2: Die Landesregierung hat bislang die jährlich zufließenden Bundesmittel für den Hochschulbau jeweils voll gegenfinanziert. Dies wird auch in Zukunft so sein. Einer Selbstverpflichtungserklärung bedarf es dafür nicht.

Zu 3: Auf die Einleitung wird verwiesen. Im Übrigen wird dies von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abhängen.

Anlage 31

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 34 der Abg. Heike Bockmann und Klaus Schneck (SPD)

„Ein Meilenstein in der niedersächsischen Justizpolitik“? Kennt die Justizministerin Niedersachsens Gerichte nicht?