Protokoll der Sitzung vom 13.07.2006

Die Landesregierung sieht für eine neue, landesweite Kreisneugliederung keine Notwendigkeit, auch nicht aufgrund der starken Verschuldung

einer größeren Zahl von Landkreisen. Zwar mag die Zusammenlegung von Kreisen zu Kostensenkungen hinsichtlich der Aufgabenerledigung und insbesondere zu einem effektiveren Personaleinsatz führen. Ein solches Ergebnis kann jedoch weitgehend auch durch eine stärkere kommunale Zusammenarbeit unter Beibehaltung der heutigen Gebietsstrukturen erreicht werden. Die Möglichkeiten einer solchen Intensivierung im Bereich kommunaler Zusammenarbeit werden zurzeit in meinem Auftrag von dem Verwaltungswissenschaftler Professor Dr. Hesse unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände untersucht.

Ohne dem Ergebnis des Gutachterauftrages vorgreifen zu wollen, lässt sich anhand des bisher bekannt gewordenen Standes der Untersuchung feststellen, dass die kommunale Zusammenarbeit zwar von einer großen Zahl niedersächsischer Kommunen intensiviert worden ist, die Möglichkeiten aber keineswegs ausgeschöpft sind. Die weitere Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit stabilisiert die gegenwärtige kommunale Struktur in Niedersachsen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung sieht für eine landesweite Kreisneugliederung keine Notwendigkeit. Schon gar nicht könnte eine solche Gebietsreform darin bestehen - wie offenbar vorgeschlagen -, pauschal die 20 oder 25 kleinsten Landkreise in Niedersachsen zusammenzulegen. Wer Letzteres ernsthaft erwägt, offenbart ein unzureichendes Verständnis von der gewachsenen Verbundenheit der Einwohner in Niedersachsen mit ihren Landkreisen.

Zu 2: Es trifft nicht zu, dass in den 25 kleinsten Landkreisen Niedersachsens - gemeint sein dürften die in der Bevölkerungszahl kleinsten - ein Bevölkerungsrückgang zu verzeichnen ist. In den letzten zehn Jahren ist nur in sechs dieser Landkreise die Bevölkerungszahl gesunken, am deutlichsten in den südöstlichen Landkreisen des früheren Regierungsbezirks Braunschweig und im Raum Hameln-Holzminden. Zwei Landkreise weisen eine gleich bleibende Bevölkerungszahl auf. In den anderen siebzehn kleineren Landkreisen ist die Bevölkerung in den vergangenen zehn Jahren gewachsen, im Einzugsbereich verschiedener Großstädte und im Westen Niedersachsens zum Teil sogar sehr deutlich. Eine Abhängigkeit der vergangenen oder prognostizierten Bevölkerungs

entwicklung von der Kreisgröße ist im Übrigen auch allgemein nicht belegt.

Zu 3: Die Höhe von Einsparungen oder Mehraufwendungen einer kommunalen Gebietsreform auf Kreisebene könnten erst dann - und auch dann nur annähernd - ermittelt werden, wenn sich absehen ließe, welche oder zumindest wie viele Kreise zusammengefasst würden. Die Berechnung wäre selbst in diesem Fall mit vielen Unsicherheiten behaftet, vor allem weil die notwendigen Organisationsentscheidungen im Anschluss an eine Reform, insbesondere die Entscheidungen über die Fortführung der Kreiseinrichtungen, von den Selbstverwaltungsorganen der neu gebildeten Kreise abhingen.

Bei den eigentlichen Verwaltungsgeschäften hat die Erhebung des Innenministeriums vor der Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs im Jahr 1998 ergeben, dass die Fallkosten bei vielen Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises von der Größe des Landkreises nicht abhängen und dass in vielen Aufgabenbereichen kleinere Landkreise die günstigeren Fallkosten hatten. Größe allein garantiert also keineswegs höchste Effizienz.

Anlage 4

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 6 der Abg. Christina Bührmann, Amei Wiegel, Manfred Nahrstedt, Alice Graschtat, Rolf Meyer, Jutta Rübke, Ulla Groskurt, Dr. Gabriele Andretta und Hans-Werner Pickel (SPD)

Wie ist der Stand der Verhandlungen über die Rahmenverträge „Ziele und Leistungen“ mit den kommunalen Theatern?

Mit dem Entschließungsantrag „Dirigistische Ziel- und Leistungsvereinbarungen werden den kommunalen Theatern nicht gerecht und führen zu Mehrkosten“, Drs.15/2614, wurde die Landesregierung aufgefordert, die zentralistischen Vorgaben im Zielkatalog und die Drohung bei Nichteinhaltung mit einer Kürzung der Zuschüsse um 10 % pro Jahr zurückzunehmen.

Des Weiteren wurde die Landesregierung aufgefordert, den kommunalen Theatern die Tarifsteigerungen nicht aufzubürden, weil damit erhebliche Qualitätsminderungen verbunden sein werden.

Diese Forderungen der SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wurden von den Regierungsfraktionen im März 2006 abgelehnt.

In der Landeszeitung vom 8. April 2006 sagte der Kulturminister Lutz Stratmann hingegen zur 10-%-Klausel: „Es wird niemand über den Tisch gezogen, es wird eine Vereinbarung geben, mit der alle leben können. Es sei nicht seine Absicht, 10 % wegzukürzen, wenn ein Theater irgendwelche Bedingungen nicht erfülle."

Am 22. Juni wurden die kommunalen Theater in Celle, Göttingen, Hildesheim, Lüneburg und Osnabrück, das Göttinger Sinfonie Orchester und die Landesbühne Nord ins Ministerium mit dem Ziel einbestellt, den inzwischen schriftlich vorliegenden Rahmenvertrag abzustimmen. Dieser Rahmenvertrag beinhaltet nach wie vor die 10-%-Klausel. Trotz der Weigerung der Theater und der kommunalen Träger, die Tarifsteigerungen zu übernehmen, bietet die Landesregierung offensichtlich keine Alternative an.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie ist der Stand der Verhandlungen zwischen dem Kulturministerium und den jeweiligen kommunalen Theatern, insbesondere bezogen auf die Ziel- und Leistungsvereinbarungen und die angedrohten Kürzungen um 10 %?

2. Wie steht die Landesregierung zur Weigerung der Übernahme der Tarifsteigerung durch die Träger und Einrichtungen, bzw. welche Lösungen sind vom Kulturministerium geplant?

3. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um den Vertrauensverlust bei den kommunalen Theatern zu beheben?

Am 22. Juni 2006 hat das Ministerium für Wissenschaft und Kultur alle Theater sowie das Göttinger Symphonie Orchester und deren Träger zu Gesprächen eingeladen, um die Verhandlungen über die Vereinbarungen gemeinsam fortzuführen. Dies ist in den sehr konstruktiven Gesprächen mit allen Theatern, dem Orchester sowie den Trägern und Zuschussgebern erfolgt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1. und 2: Grundlage der Vereinbarungen ist die Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers auf Vorschlag der Koalitionsfraktionen, den kommunalen Bühnen, den Landesbühnen und dem GSO Planungssicherheit für fünf Jahre auf der Basis der Zuwendung von 2006 zu ermöglichen und dies in der mittelfristigen Finanzplanung festzuschreiben. Ein Ausgleich der Tarifsteigerungen ist bei dieser Entscheidung des Landtags nicht vorgesehen. Bereits in der im März 2006 im Plenum aus Anlass des Entschließungsantrages der SPD geführten Diskussion ist deutlich geworden, dass diese zukunftsweisende und beispielhafte Planungssicherheit für die Einrichtungen bei Beachtung der zwin

genden Handlungsmaximen der Landesregierung zur Haushaltskonsolidierung im Vordergrund stand.

Die Landesregierung hat im Zusammenhang mit den Gesprächen am 22. Juni 2006 einen Vorschlag unterbreitet, die Landeszuwendung abweichend von bisherigen Regelungen in zwei halbjährlichen Zahlungen zu leisten, um durch Zinsgewinne eine zumindest teilweise Kompensation der Tarifsteigerungen zu erzielen.

Die 10-%-Regelung ist eine Privilegierung im Rahmen des geltenden Zuwendungsrechtes, um die Planungssicherheit zu gewährleisten. Die einzelnen Zielvereinbarungen sind mit den Theatern und dem Göttinger Symphonie Orchester auf Vorschlag der Einrichtungen einvernehmlich ausgehandelt worden, sodass von ihrer Realisierbarkeit auszugehen ist.

Zu 3: Die konstruktiven Gespräche mit den Bühnen und dem Orchester lassen einen Verlust an Vertrauen nicht erkennen.

Anlage 5

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 7 des Abg. Jörg Bode (FDP)

Führt die Übertragung des Ladenschlussgesetzes auf die Länder zu Einschränkungen bei der Sonntagsöffnung?

Nach dem Bundesarbeitszeitgesetz ist eine Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht erlaubt. Nur für einige, im Gesetz aufgeführte Bereiche sind Ausnahmen vorgesehen.

Geschäfte und Verkaufsstellen gehören nicht dazu. Für diese sind im § 17 des Gesetzes über den Ladenschluss eigene Regelungen enthalten, die es ermöglichen, während der erlaubten Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen Personal zu beschäftigen.

Mit der Verabschiedung der Föderalismusreform durch den Bundestag sind nun die Regelungen zum Ladenschluss und die darin enthaltenen Regelungen zur Sonntagsarbeit in die Gesetzgebungshoheit der Bundesländer übergegangen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Besitzen die Regelungen des § 17 des Ladenschlussgesetzes zur Sonntagsarbeit nach

der Übertragung in Landeshoheit noch Bedeutung gegenüber den Regelungen des Arbeitszeitgesetzes des Bundes?

2. Sind Bestrebungen des Bundes bekannt, das Arbeitszeitgesetz um Regelungen zu erweitern, die dem bisherigen Ladenschlussgesetz entsprechen?

3. Gibt es Handlungsbedarf für den Bund oder das Land, um die vor der Föderalismusreform geltenden Möglichkeiten des Sonntagsverkauf uneingeschränkt fortbestehen zu lassen, und welche konkreten Maßnahmen könnten dies sicherzustellen?

Nach Beschluss der Föderalismusreform geht das Ladenschlussrecht nun in die Gesetzgebungskompetenz der Länder über. Damit ist es den Ländern grundsätzlich möglich, auch den „Sonntags- und Feiertags“-Arbeitszeitschutz für Verkaufspersonal in ihren künftigen Ländergesetzen zu regeln.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Regelungen des Bundes-Ladenschlussgesetzes gelten so lange und so weit fort, wie das jeweilige Bundesland keine eigenen Regelungen trifft.

Zu 2: Nein.

Zu 3: Ich begrüße ausdrücklich die mit dem Übergang der Gesetzgebungskompetenz verbundenen Regelungs- und Gestaltungsmöglichkeiten. Damit kann den vielfältigen Interessen und Belangen unserer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, unserer Verbraucherinnen und Verbraucher, unserer Wirtschaft, unserer Kommunen als Wirtschaftstandorte, aber auch unserer Verwaltung Rechnung getragen werden kann.

Wir werden die politische Diskussion zu geänderten Ladenöffnungszeiten mit den Verbänden, den Parteien, den Kirchen und im Parlament führen. Dabei werden auch Überlegungen zum Bürokratieabbau und zur Deregulierung eine wichtige Rolle spielen.

Anlage 6

Antwort

der Staatskanzlei auf die Frage 8 des Abg. Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz (GRÜNE)

Neue Rechtsvorschriften kontra Deregulierung