Protokoll der Sitzung vom 13.07.2006

Die Wall AG hätte, ihrem Angebot zur Folge, einen mindestens gleichen, wenn nicht besseren Toilettenbau und Service gegen die Vergabe der Werberechte geleistet und noch dazu der Stadt über 20 Jahre eine Pacht von 5 Millionen Euro eingebracht. Dr. h. c. Schmalstieg und die Rathausspitze entschieden sich damals für die kommunal beherrschte DSM, mit der Folge eines nunmehr eingetretenen Verlustes von mindestens 7,1 Millionen Euro.

Dies vorausgeschickt, frage ich die Landesregierung:

1. Hält sie es für vertretbar, dass sich die in einer katastrophalen Haushalts- und Finanzlage befindliche Landeshauptstadt ökonomisch nicht nachvollziehbare Vergaben leistet?

2. Sieht sie Möglichkeiten, auf die Vergabe Einfluss zu nehmen, und, wenn ja, welche wären das?

Zu dem in den Vorbemerkungen zu der Frage geschilderten Vergabevorgang liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Der erwähnte, fast gleich gelagerte Vorgang, der schon einige Jahre zurück liegt, ist seinerzeit von der zuständigen Vergabekammer geprüft worden und hat dort nicht zu Beanstandungen geführt. Die Vergabe von Werberechten ist grundsätzlich nicht vergaberechtspflichtig. 1999 stellte die Gewährung der Werberechte ein Entgelt für eine Dienstleistungskonzession (Errichtung und Betrieb von Toiletten- häuschen in Zusammenhang mit der Expo) dar. Nur deshalb waren die vereinbarten Werberechte Gegenstand eines Vergabeverfahrens. Zu dem aktuellen Fall kann in dieser Hinsicht insoweit nicht Stellung genommen werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Generell gilt gemäß § 82 NGO der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Im Rahmen eines genehmigten Haushalts und im Rah

men der gesetzlichen Vorschriften sind Vergaben eine Frage der kommunalen Selbstverwaltung.

Zu 2: Wegen der verfassungsrechtlichen Stellung der Gemeinden kann das Land auf einzelne Vergabeentscheidungen der Stadt Hannover keinen unmittelbaren Einfluss nehmen. Im Fall der Feststellung eines Rechtsverstoßes gegen vergaberechtliche Bestimmungen besteht die Möglichkeit eines kommunalaufsichtlichen Vorgehens.

Anlage 8

Antwort

des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 10 des Abg. Rolf Meyer (SPD)

Erneute Schließungen von Revierförstereien - mehr Fläche, weniger Umweltbildung?

In der Mitarbeiterzeitung der Niedersächsischen Landesforsten (Waldinformation vom Juni 2006) wird mitgeteilt, dass auf der Ebene der Revierförstereien noch erhebliche Unterschiede bei der Arbeitsbelastung bestünden, weil u. a. in erheblichem Umfang Betreuungsforsten die Verträge gekündigt haben.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchem Umfang - gegliedert nach Forstämtern - wurden für Betreuungsforsten Verträge gekündigt?

2. Wie viele Revierförstereien (und in welchen Forstämtern) sollen insgesamt aufgelöst werden?

3. Ist gewährleistet, dass nach der derzeit stattfindenden Evaluation die Funktionsbereiche Waldinformation und Umweltbildung in den Forstämtern mindestens im bisherigen Umfang erhalten bleiben und dass kein weiteres Personal abgebaut wird?

Die Anfrage des Abgeordneten Meyer befasst sich mit der geplanten Weiterentwicklung der Aufbauorganisation der Niedersächsischen Landesforsten im Rahmen des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses und deren mögliche Auswirkung auf den Leistungsumfang bei Waldinformation und Umweltbildung.

Die Ziele für die Niedersächsischen Landesforsten sind mit deren Gründung am 1. Januar 2005 als Anstalt öffentlichen Rechts klar formuliert worden. Für die Bewirtschaftung des Landeswaldes wird das Land ab dem Jahr 2008 keine Finanzhilfen mehr zur Verfügung stellen. Für die von den Niedersächsischen Landesforsten für das Land Nie

dersachsen erbrachten Dienstleistungen, z. B. auch im Bereich Waldinformation und Umweltbildung, zahlt das Land jährlich eine auf dem Niveau von 2004 festgesetzte Finanzhilfe. Die Niedersächsischen Landesforsten sind somit aufgefordert, sich so aufzustellen, dass im Forstwirtschaftsbetrieb mittelfristig Überschüsse erwirtschaftet werden und im Dienstleistungsbereich mit einem festgeschriebenen Finanzbudget Leistungen für die Allgemeinheit möglichst wirtschaftlich erbracht werden.

Die einzelnen Fragen beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Im Rahmen des von den Niedersächsischen Landesforsten eingeräumten Sonderkündigungsrechts nach Neufestsetzung der Betreuungsentgelte haben derzeit 66 Betreuungsforsten in 16 Forstämtern mit zusammen rund 5 500 ha Fläche, von bisher betreuten rund 90 000 ha, ihre Verträge gekündigt. Schwerpunkte waren die Forstämter Münden, Oldendorf und Saupark mit Flächenabgängen zwischen 650 ha und 1 000 ha.

Zu 2: Derzeit ist die Auflösung von zehn bis elf Revierförstereien in den vorgenannten Forstämtern und fünf weiteren geplant. Die Flächenabgänge nach Kündigung von Betreuungsforsten sind dabei nur ein Auslöser für die notwendigen Organisationsmaßnahmen. Hinzukommen als weitere Gründe - wie auch in der Mitarbeiterzeitschrift kommuniziert - insbesondere Flächenverluste durch die beschlossenen Waldverkäufe und der Ausgleich von teilweise noch bestehenden Unterschieden im Arbeitsvolumen der Reviere.

Zu 3: Die Leistungen der Niedersächsischen Landesforsten im Bereich Waldinformation und Umweltbildung werden im Schwerpunkt auf Funktionsdienstposten erbracht. Die Funktionsstellen für Waldinformation sind flächendeckend Ansprechpartner für Dritte und Akteur vor Ort. Sie werden ergänzt von den Sondereinrichtungen, wie z. B. den Jugendwaldheimen oder den Wildgehegen. Die Leiterinnen und Leiter der bisher 274 Reviere im Lande werden - wie schon in der Vergangenheit - erst nachrangig und in erheblich geringerem Umfang tätig. Der Leistungsumfang insgesamt bemisst sich - inhaltlich orientiert am Stand von 2004 - nach den für diesen Bereich vom Land zur Verfügung gestellten Finanzmitteln. Da absehbar keine Kürzung dieses Budgets geplant ist, stehen weder Leistungsumfang noch Personaleinsatz bei

Waldinformation und Umweltbildung zur Disposition.

Anlage 9

Antwort

des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 11 des Abg. Hans-Jürgen Klein (GRÜ- NE)

Wie unterstützt Minister Ehlen die GenmaisInitiative?

Der Hannoverschen Neuen Presse vom 17. Juni 2006 ist unter dem Titel „20 Bauern wollen Genmais“ zu entnehmen, dass sich 20 Landwirte zu einer „Arbeitsgemeinschaft Innovativer Landwirte“ zusammengeschlossen haben. Es handele sich dabei um Landwirte aus verschiedenen Bundesländern, darunter Niedersachsen, die „mehr Freiheiten beim Anbau von gentechnisch verändertem Mais“ forderten. Dabei handle es sich um den einzig in Deutschland zugelassenen gentechnisch veränderten Mais, der eine Resistenz gegen den Schädling Maiszünsler aufweise (so genannter Bt-Mais). Landwirtschaftsminister Ehlen stehe den Forderungen des Zusammenschlusses offen gegenüber und wolle die Thematik „falls erforderlich auch … fördern“ - und dies, obwohl Niedersachsen nicht zum Verbreitungsgebiet des Schädlings Maiszünsler zählt. International hat sich zudem erwiesen, dass die gentechnisch erwirkte Maiszünsler-Resistenz nur von sehr begrenzter Dauer ist und die Pflanzen nach wenigen Jahren ihren Schutz wieder verloren haben.

Wie AGRA-EUROPE 25/06 vom 19. Juni 2006 mitteilt, ist die Bildung dieses Zusammenschlusses von Innoplanta unterstützt worden, deren Geschäftsführer, Herr Dr. Uwe Schrader, gleichzeitig Sprecher der Genmais-Initiative ist. Innoplanta ist ein „Netzwerk aus Forschung, Wirtschaft und Wissenschaft“, das sich mit gentechnisch ausgerichteter Pflanzenzucht befasst.

Namen und Wohnorte der Mitglieder dieses Zusammenschlusses wollte sein Sprecher, Herr Dr. Uwe Schrader, gegenüber der Presse nicht nennen aus Furcht vor negativen Reaktionen der Öffentlichkeit. Umso befremdlicher erscheint Beobachtern das positive Verhältnis eines niedersächsischen Ministers zu diesem Zusammenschluss, dessen Anliegen nach Aussagen des Ministers gefördert werden sollen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie will Minister Ehlen die von der „Arbeitsgemeinschaft Innovativer Landwirte“ vorgetragene Forderung nach mehr Freiheiten beim Anbau von Genmais staatlich fördern, und denkt er auch an eine finanzielle Förderung aus dem Landeshaushalt?

2. Wie viele niedersächsische Betriebe, welcher Größenordnung und aus welchen Regionen sind an diesem Zusammenschluss beteiligt?

3. Welchen landeskulturellen Wert hat Bt-Mais in Niedersachsen angesichts der Tatsache, dass Niedersachsen nicht zum Verbreitungsgebiet des Maiszünslers gehört, wirksame alternative Bekämpfungsmöglichkeiten vorhanden sind und erfahrungsgemäß die gentechnisch erwirkte Resistenz nicht sehr dauerhaft wirkt?

Die Fragen von Herrn Klein zur Initiative „Arbeitsgemeinschaft Innovativer Landwirte“ beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Niedersächsische Landesregierung steht der Grünen Gentechnik positiv gegenüber, weil sie hierin eine zukunftsweisende Technologie sieht. Daher werden Forschungsprojekte in diesem Bereich unterstützt. Weiterhin setzt sie sich dafür ein, dass gesetzliche Regelungen etabliert werden, die den EU-Anforderungen gerecht werden und die Koexistenz aller Anbauformen in der Pflanzenproduktion ermöglichen. Eine finanzielle Unterstützung des kommerziellen Anbaus transgener Pflanzen seitens der Niedersächsischen Landesregierung erfolgt nicht. Es wird auch nicht daran gedacht, dies zukünftig zu tun.

Zu 2: Nach unserem Kenntnisstand befindet sich in der Arbeitsgemeinschaft ein Mitglied aus Niedersachsen. Dieses betreibt keinen kommerziellen Anbau transgener Pflanzen. Nach Rückfrage bei der Innoplanta Agil werden derzeit keine Auskünfte über die Mitglieder erteilt, um vorkommende Anfeindungen zu vermeiden.

Zu 3: Niedersachsen ist bisher glücklicherweise noch kein Befallsgebiet des Maiszünslers. Für die Zukunft ist eine Einwanderung des Maiszünslers jedoch nicht auszuschließen. Deshalb ist es erforderlich, für diesen Fall Möglichkeiten einer Kontrolle des Schädlings bereitzuhalten. Hierzu zählen chemische, biologische Verfahren und Verfahren mit resistenten Pflanzen. Im Übrigen trifft die Aussage nicht zu, dass die gentechnisch erwirkte Resistenz gegen diesen Schädling „nicht sehr dauerhaft“ sei. Bisher liegen weltweit keine Untersuchungen vor, die eine Resistenz des Schädlings gegenüber transgenem Bt-Mais im Freiland belegen.

Anlage 10

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 12 des Abg. Andreas Meihsies (GRÜNE)

Ist eine A-39-Tunnelvariante durch Lüneburg realistisch?

Seitdem kürzlich die Vorzugsvariante der A 39 vorgestellt wurde, wird u. a. von SPD-Abgeordneten aus der Region Lüneburg eine Tunnelvariante durch Lüneburg diskutiert. Demnach soll durch einen langen Tunnel ein Großteil des Trassenverlaufs über das Lüneburger Stadtgebiet unterirdisch erfolgen. Dadurch sollen Konflikte entschärft und Raumwiderstände aufgelöst werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hält die Landesregierung eine Untertunnelung großer Teile des Lüneburger Stadtgebiets für realistisch?

2. Welche Mehrkosten wären mit einer Tunnelvariante für Lüneburg verbunden?

3. Erwartet die Landesregierung, dass noch vor der Kommunalwahl am 10. September ein neuer Trassenverlauf der A 39 im Bereich Lüneburg vorgelegt wird?

Die von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr entwickelte Vorzugsvariante der A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg und der B 190n auf niedersächsischem Gebiet ist das Ergebnis eines gesamtplanerischen Variantenvergleiches unter Berücksichtung aller Gutachten. Dabei wurden neben den Auswirkungen der Autobahn auf die Umwelt (Mensch, Tier, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter) auch die Auswirkungen auf räumlich betroffene Nutzungen wie Wohngebiete, Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft, Rohstoffgewinnung und Verkehr betrachtet.