Protokoll der Sitzung vom 13.07.2006

Die von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr entwickelte Vorzugsvariante der A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg und der B 190n auf niedersächsischem Gebiet ist das Ergebnis eines gesamtplanerischen Variantenvergleiches unter Berücksichtung aller Gutachten. Dabei wurden neben den Auswirkungen der Autobahn auf die Umwelt (Mensch, Tier, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter) auch die Auswirkungen auf räumlich betroffene Nutzungen wie Wohngebiete, Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft, Rohstoffgewinnung und Verkehr betrachtet.

Am 27. März 2006 wurde das Raumordnungsverfahren von der Regierungsvertretung Lüneburg eingeleitet. Am 28. März 2006 wurde die Vorzugsvariante zusammen mit der Regierungsvertretung Lüneburg in Uelzen den politisch Verantwortlichen der Region (MdEP, MdB, MdL, Landräte und Bür- germeister/OB sowie Träger öffentlicher Belange) vorgestellt. Innerhalb des Raumordnungsverfahrens ist diese Vorzugsvariante zu überprüfen. Dabei geht es darum, den Interessen aller Beteiligten unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf

Mensch, Natur und Umwelt gerecht zu werden. Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens, die Landesplanerische Feststellung, ersetzt keine Genehmigungen, Planfeststellungen oder sonstige behördliche Entscheidungen nach anderen Rechtsvorschriften. Im Anschluss an das Raumordnungsverfahren erfolgt die Linienbestimmung durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Daran schließt die technische Entwurfsbearbeitung an. Es folgt das Planfeststellungsverfahren. Das Planfeststellungsverfahren, in dem neben den Trägern öffentlicher Belange auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfindet, schließt mit dem Planfeststellungsbeschluss ab. Der Planfeststellungsbeschluss kann von den Betroffenen beklagt werden, sofern sie im Verfahren Einwendungen vorgebracht haben.

Dieses vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Diese Fragestellung ist im Rahmen des Raumordnungsverfahrens abzuarbeiten und in der Landesplanerischen Feststellung zu entscheiden und wird im Linienbestimmungsverfahren durch den Bund abschließend geprüft.

Zu 2: Die Baukosten für eine offene Tunnelbauweise oder eine Tunnelbauweise im bergmännischen Vortrieb schwanken erheblich. Als Durchschnittswerte werden genannt:

a) Kosten Tunnel offene Bauweise pro lfd. 100 m: ca. 5,7 Millionen Euro

b) Kosten Tunnel bergmännische Bauweise pro lfd. 100 m: ca. 11,0 Millionen Euro

c) Kosten Strasse pro lfd. 100 m: ca. 0,6 Millionen Euro

Mehrkosten pro lfd. 100 m Tunnel/100 m Strasse:

a) 5,1 Millionen Euro

b) 10,4 Millionen Euro

Die detaillierte Ermittlung der Baukosten für ein Tunnelbauwerk ist erst dann möglich, wenn die Baugrundverhältnisse und die sich daraus ergebenden Bauverfahren exakt bekannt sind.

Zu 3: Der Abschluss des Raumordnungsverfahrens und die landesplanerische Feststellung werden Ende 2006/Anfang 2007 erwartet.

Anlage 11

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 13 des Abg. Andreas Meihsies (GRÜNE)

Beschäftigungsmöglichkeiten im offenen Vollzug akut gefährdet?

In dem Bericht zu den Vollzugszahlen von Januar bis April 2006 berichtet das Justizministerium, dass die Belegung im offenen Männervollzug rückläufig sei: von 1 179 im zweiten Quartal 2004 auf 966 im ersten Drittel des Jahres 2006. Der Anteil der Strafgefangenen im offenen Vollzug fiel im gleichen Zeitraum von 25 % auf 21 %. Weiter schreibt das Ministerium: „Die Beschäftigungsmöglichkeiten im offenen Vollzug sind durch diese Entwicklung akut gefährdet.“

So haben sich beispielsweise in Lingen-Damaschke die Arbeitsangebote für ehemals 400 Gefangene auf jetzt nur noch 250 Gefangene reduziert. Arbeitsplatzangebote der lokalen Firmen konnten bereits mehrfach nicht mehr durch Gefangene besetzt werden. Diese Entwicklung führt dazu, dass sich Firmen nach anderen Arbeitskräften umsehen müssen und diese Plätze damit dem offenen Vollzug dauerhaft verloren gehen. Für die Anstalten ist es ohnehin schwer, Arbeitsangebote für den offenen Vollzug bei der Privatwirtschaft einzuwerben. Es drohen nun über viele Jahre aufgebaute Strukturen wegzubrechen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Sofortmaßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um den dauerhaften Verlust von Arbeitsmöglichkeiten im offenen Vollzug zu verhindern?

2. Welche Kosten entstehen im Vollzug durch den Verlust dieser Beschäftigungsmöglichkeiten?

3. Welche Strategien verfolgt die Landesregierung, um die Beschäftigungsmöglichkeiten lang- und mittelfristig zu sichern und auszubauen?

Die Durchschnittsbelegung im offenen Männervollzug in Niedersachsen ist seit 2004 rückläufig. In Niedersachsen liegt der Anteil der im offenen Strafvollzug untergebrachten Gefangenen seit Jahren aber deutlich über dem Durchschnitt der anderen Bundesländer: Dieser lag am 31. März 2006 bei 17,3 %, in Niedersachsen lag er an diesem Stichtag bei 20,3 %. Dass der Anteil der männlichen Strafgefangenen im offenen Vollzug gegenüber den im geschlossenen Vollzug untergebrachten Gefangenen sinkt (und zwar schon seit 1995), liegt u. a. an der sich wandelnden Zusam

mensetzung der Gefangenenpopulation. Gefährliche und suchtgefährdete Gefangenen sowie ausländische Gefangene ohne soziale Bindungen mit Ausweisungs-/Abschiebungshintergrund sind für die Unterbringung im offenen Vollzug regelmäßig nicht geeignet. Diese Entwicklung hat natürlich auch Auswirkungen auf die größte Anstalt des offenen Vollzugs in Niedersachsen.

Bei einer Belegungsfähigkeit von 319 Plätzen war die JVA Lingen-Damaschke im Jahresdurchschnitt 2005 mit 390 Gefangenen fortlaufend überbelegt. Diese Überbelegung konnte im Jahr 2006 (Januar bis April) auf eine durchschnittliche Belegung von 313 Gefangenen zurückgeführt werden. Damit ist das landesweit gültige Ziel des Abbaus der Überbelegung im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Inhaftierten auch in der JVA Lingen-Damaschke erreicht worden. Zur Verbesserung der Unterbringungsqualität in LingenDamaschke sind darüber hinaus ab diesem Herbst umfangreiche Sanierungsarbeiten in den Unterkunftshäusern der Anstalt geplant. Dadurch werden von den 319 Plätzen etwa 25 vorübergehend wegfallen.

Die Belegungsschwankungen haben Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation. Der Hinweis in dem internen Bericht, den das Niedersächsische Justizministerium auch dem Unterausschuss „Justizvollzug und Straffälligenhilfe“ zugeleitet hat, sollte frühzeitig auf eine mögliche und seinerzeit befürchtete Entwicklung aufmerksam machen und Überlegungen anregen. Aufgrund dieser vorausschauenden Überprüfungen konnte das Niedersächsische Justizministerium feststellen, dass für die Gefangenen ausreichend Arbeitsplätze vorhanden sind. Entscheidend ist insoweit, dass der Vollzug Arbeit für Gefangene haben muss. Das heißt für nicht vorhandene Gefangene werden keine Beschäftigungsmöglichkeiten benötigt. Für die JVA Lingen-Damaschke waren Maßnahmen daher nicht erforderlich. Entgegen den Ausführungen des Abgeordneten Meihsies waren in der JVA Lingen-Damaschke auch nie 400 Gefangene beschäftigt. Die Anzahl der Beschäftigungsplätze in der Anstalt konnte im Rahmen der Beschäftigungsoffensive des niedersächsischen Justizvollzugs um 8 % von durchschnittlich 244 im ersten Quartal 2005 auf durchschnittlich 265 im ersten Quartal 2006 gesteigert werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Frage unterstellt, dass es im offenen Vollzug einen erheblichen Verlust von Arbeitsplätzen gegeben hat. Dies ist falsch und im Übrigen auch unerheblich, wenn nicht ausreichend Gefangene zur Besetzung dieser Arbeitsplätze vorhanden sind. Der Leiter der JVA Lingen-Damaschke hat am 29. Juni 2006 bestätigt, dass es dort „mehr als ausreichend“ Arbeit für Gefangene gibt. Selbst wenn die Belegungssituation im offenen Vollzug weiterhin rückläufig bleibt, ist dies kein Beschäftigungsproblem. Nur die im offenen Vollzug einsitzenden Gefangenen sind zu beschäftigen.

Zu 2: Es kann nur von einem Verlust der Beschäftigungsmöglichkeiten im offenen Vollzug gesprochen werden, wenn die Beschäftigungslosigkeit der Gefangenen zunimmt. In diesem Sinne sind bisher keine Beschäftigungsmöglichkeiten verloren gegangen. In der JVA Lingen-Damaschke wurden die Beschäftigungsmöglichkeiten sogar um 8 % erhöht. Die Beschäftigungsquote hat sich dort von 60,6 % im ersten Quartal 2005 um 21 % auf durchschnittlich 73,5 % im ersten Quartal 2006 deutlich erhöht. Die Beschäftigungsoffensive im Rahmen der Umsetzung des „Einheitliche Niedersächsischen Vollzugskonzepts“ wird zu höheren Einnahmen des Justizvollzugs und damit zu einer Entlastung des Haushalts führen.

Zu 3: Die Niedersächsische Landesregierung hat im Juni 2004 das „Einheitliche Niedersächsische Vollzugskonzept“ vorgestellt. Darin wird die Steigerung der Beschäftigung bis zur „vollzuglichen Vollbeschäftigung“, d. h. die Beschäftigung von 75 % der Gefangenen als Ziel formuliert. Dieses ehrgeizige Ziel wird von allen Justizvollzugseinrichtungen, der Justizvollzugsarbeitsverwaltung und dem Justizministerium mit hoher Priorität verfolgt. So wurde eine Projektgruppe unter der Leitung des Geschäftsführers der Justizarbeitsverwaltung und unter Beteiligung von Fachleuten aus den Justizvollzugsanstalten eingerichtet. Diese Projektgruppe unterstützt die Zielereichung durch Bestandsaufnahmen, Potentialanalysen und Planung einer Vielzahl von Maßnahmen wie Fortbildungen der Bediensteten und Beratungen der Anstalten. Darüber hinaus werden Lager- und Werkhallen neu gebaut. Im Ergebnis konnte die Anzahl der Beschäftigungsplätze im niedersächsischen Justizvollzug von Januar bis Dezember 2005 um 10 % von 4 258 auf 4 682 Plätze gesteigert werden. Im Mai 2006 hatten wir bereits 4 854 Beschäftigungsplätze. Die Beschäftigungsoffensive greift. Dabei muss modernes Management Belegungsschwankungen und sich ändernde Rahmenbedingungen

berücksichtigen und das Beschäftigungsangebot entsprechend umstrukturieren. Dies gelingt immer besser. Dazu dient auch der zitierte Bericht, der frühzeitig auf Herausforderungen hinweist und die Bediensteten sensibilisiert.

Anlage 12

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 14 der Abg. Dr. Gabriele Heinen-Kljajić (GRÜNE)

Stratmanns Theaterberater: Qualität und Kosten der über einen Werkvertrag erfolgten „Betrachtung der Theaterlandschaft von außen“

Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat einen Werkvertrag abgeschlossen, dessen Zeitrahmen am 30. Juni 2006 endet. Als Begründung für diese Beraterleistung wurde von der Landesregierung in der Antwort auf eine Anfrage angeführt: „Eine objektive Betrachtung der Theaterlandschaft ‚von außen‘ kann nur mit externer Kompetenz geleistet werden“ (Steno- graphischer Bericht über die 90. Plenarsitzung, 18. Mai 2006). Die Beratertätigkeit steht im Zusammenhang mit den Zielvereinbarungen, die mit den kommunalen Theatern verhandelt werden und die die Aufgaben der Theater und die Finanzzuführungen des Landes bis zum Jahr 2011 regeln sollen.

Der Berater der Landesregierung, Herr Ulrich Schwab, wurde nach einem Bericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (HAZ) vom 23. Juni 2006 jetzt nach nur zehn Wochen Amtszeit als Geschäftsführer des „LudwigMusicals“ in Füssen entlassen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Zu welchen Erkenntnissen hat der am 30. Juni 2006 endende Werkvertrag mit Herrn Schwab geführt?

2. Welche Kosten sind dem Land durch den Werkvertrag entstanden?

3. In welcher Weise sind die mit dem Werkvertrag verbundenen „Betrachtungen der Theaterlandschaft von außen“ mit in die Verhandlungen über die Zielvereinbarungen mit den kommunalen Theatern eingeflossen?

Zu 1: Neben der geforderten Stärkenanalyse der vom Land mitfinanzierten Kommunaltheater, der Landesbühnen und des Göttinger Symphonie Orchesters zeigt die Ausarbeitung auf, welche konkreten Maßnahmen zur Realisierbarkeit der kulturpolitischen Ziele des Landes, die mit der Zielvereinbarung verknüpft werden, mit Blick auf die Res

sourcen vor Ort möglich sind. Darüber hinaus bieten die Vorschläge zur Erschließung neuer Publikumsschichten, insbesondere aus der jungen Generation und zur Zusammenarbeit von Bühnen, perspektivische Strategien, die den Theatern und dem Orchester konkrete Anregung sein können.

Zu 2: Auf der Basis üblicher Gutachtersätze sind unter Berücksichtigung des Aufwandes bei Recherchetätigkeit einschließlich Vor-Ort-Terminen bei den acht Einrichtungen und der Laufzeit der Vertrages von ca. zehn Monaten unter Einschluss von Reise- und Aufenthaltskosten insgesamt Kosten von 30 000 Euro entstanden.

Zu 3: Im Interesse der Theater erfolgte die inhaltliche Ausgestaltung der konkreten Maßnahmen zur Unterstützung der kulturpolitischen Ziele des Landes (Abbau von Schwellenängsten bei der jungen Generation, Kooperationen) auf der Grundlage der Empfehlungen des Gutachters.

Anlage 13

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 15 des Abg. Hans-Jürgen Klein (GRÜNE)

Natura 2000, Elbvertiefung und Hafenschlick - Entwicklungen im Ästuar der Elbe?