(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Ursula Helmhold [GRÜNE]: Das ist ja die Antwort auf meine Kleine Anfra- ge!)
- Dann brauche ich ja nicht mehr zu antworten. Ich habe mehrfach betont, dass es mir besonders wichtig ist, die Beschäftigten auf den in manchen Bereichen notwendigen Veränderungsprozess mitzunehmen und ihre Rechte zu wahren. Der kürzlich abgeschlossene Personalüberleitungstarifvertrag ist ein deutlicher Beleg dafür, wie sehr dem Land an einer ausgewogenen Berücksichtigung aller an dem Verfahren beteiligten Interessen gelegen ist. Auch ver.di als Verhandlungsführer hat sich am 24. August über das erzielte Verhandlungsergebnis gefreut und teilt die Einschätzung der Landesregierung: Der Überleitungstarifvertrag sichert die Rechte der Beschäftigten.
Ich nutze heute gerne die Gelegenheit, Ihnen das gewählte Verfahren nochmals darzustellen, um alle Irritationen auszuräumen. Es handelt sich um ein vierstufiges Verfahren nach VOL.
Der erste Schritt - die Interessenbekundung - wurde im Mai begonnen und im Juni abgeschlossen. Die Struktur der Interessentenschaft war sowohl bezüglich der Rechtsform als auch bezüglich des Interesses an den einzelnen Standorten durchaus ausgewogen. Es gab eine Bietervielfalt: Öffentlichrechtliche, freigemeinnützige und private Interessenten standen in einem ausgewogenen Verhältnis. Es gab sowohl Interessenten für nur ein Haus als auch Interessenten für bis zu alle acht Häuser.
Im Anschluss daran haben die Interessenten für den zweiten Verfahrensschritt umfangreiches Informationsmaterial und ein Begleitschreiben, mit dem sie umfassend über den weiteren Verlauf des Verfahrens informiert wurden, erhalten. So wurde den jeweiligen Bietern u. a ein fast 200-seitiges Memorandum über die jeweiligen Landeskrankenhäuser zugesandt, sodass sie über eine Fülle von Informationen und Daten verfügten, um ein qualifiziertes vorläufiges Angebot abgeben zu können.
Auf dieser Grundlage konnten die Interessenten bis zum 17. Juli 2006 ein vorläufiges Angebot abgeben. Die Angebote der Bieter wurden sodann im Einzelnen nach den Kriterien medizinisches Konzept, Personalkonzept, Kaufpreis und Absicherung des Landes gegen finanzielle Risiken geprüft und gewertet. Dabei kam dem medizinischen Konzept der höchste Stellenwert zu.
Die Darlegungen der Bieter wurden zunächst vom Begleitenden Ausschuss bewertet - das halte ich für besonders wichtig -: die jeweiligen medizinischen Konzepte zuvorderst von den Mitgliedern der Krankenhausleitungen der niedersächsischen Landeskrankenhäuser sowie einem Kinder- und Jugendpsychologen als Chefarzt einer verselbstständigten Abteilung und die Personalkonzepte von Vertretern des Hauptpersonalrates.
Diesen Bewertungen des Begleitenden Ausschusses ist im weiteren Verfahren gefolgt worden. So hat der Lenkungsausschuss auf dieser Basis die Abschichtung beschlossen. Daraus folgte, dass Bieter zum weiteren Verfahren zugelassen und andere Bieter zunächst zurückgestellt wurden. Vom weiteren Verfahren ist kein Bieter in diesem Verfahrensschritt ausgeschlossen worden. Die zurückgestellten Bieter bleiben somit während der gesamten Zeit im Verfahren. Bei den Bietern, die sofort in das weitere Verfahren aktiv mit einbezogen wurden, besteht - wie in der Phase der Interessenbekundung - eine ausgewogene Mischung aus öffentlich-rechtlichen, freigemeinnützigen und privaten Bietern. Die Bietervielfalt ist also auch nach diesem Verfahrensschritt erhalten geblieben.
Von vornherein war allen Beteiligten bekannt, dass auf der Basis des vorläufigen Angebots eine Abschichtung erfolgen wird. Darauf sind sie in den Teilnahmebedingungen hingewiesen worden.
Im dritten Verfahrensschritt, in dem wir uns aktuell befinden, haben die zugelassenen Bieter Zugang zum virtuellen Datenraum. Sie hatten vor Ort durch Besuche die Möglichkeit, sich die Informationen einzuholen, die sie für ein verbindliches Angebot noch benötigten. Ihre eingereichten Konzepte über die Fortführung der niedersächsischen Landeskrankenhäuser werden die Bieter im September in einer Managementpräsentation darlegen. Hierbei wird auch der Begleitende Ausschuss anwesend sein. Es ist sichergestellt, dass mindestens ein Vertreter des jeweiligen Landeskrankenhauses daran teilnehmen und auch Fragen stellen kann. Im Anschluss daran findet der vierte Verfahrens
Die Landesregierung strebt an, dass diese Einzelverhandlungen bis zum Ende des Jahres mit dem Zuschlag abschließen.
Meine Damen und Herren, ich meine, es ist deutlich geworden, dass es sich um ein transparentes, nachvollziehbares und vor allem durchaus übliches Verfahren handelt. Alle Beteiligten waren und sind zu jedem Zeitpunkt über den Stand des Verfahrens und ihren Stand im Verfahren informiert worden.
Ich möchte auch noch einmal betonen, dass es insgesamt umfangreiche Informationen gegeben hat. Der Sozialausschuss ist nach der Kabinettsentscheidung vom 25. April 2006 mehrfach, und zwar unverzüglich, über einzelne Verfahrensschritte informiert worden, nämlich am 3. Mai 2006, am 4. Juli 2006 und am 6. September 2006.
Der Landtag ist über die Dringlichen Anfragen am 17. Mai, 22. Juni und heute am 15. September unterrichtet worden.
Die Krankenhausleitungen und Personalräte sind am 16. März und am 3. Mai informiert worden und werden weiter am 25. September informiert. Darüber hinaus hat es am 2. Juni ein Gespräch mit Personalräten und eine Vielzahl von Gesprächen von PwC und Mitarbeitern aus meinem Haus gegeben. Im Übrigen haben wir auch angeboten, dass PwC und Mitarbeiter meines Hauses über Verfahrensabschnitte gerne in Personalversammlungen informieren. Davon hat beispielsweise Königslutter im April Gebrauch gemacht.
Sie sehen also: Informationen hat es immer und zu jeder Zeit gegeben und wird es auch weiterhin geben.
Die Verfahrensweise, meine Damen und Herren, eine Vorauswahl der Bieter anhand der vorläufigen Angebote vorzunehmen, ist durchaus üblich. Sie ist auch als Teil der sogenannten parallelen Strategie vom Bund ausdrücklich genannt. Das Verfahren wird dem Anspruch auf Objektivität, Transparenz und Fairness gerecht und wird daher auch fortgesetzt.
Befürchtung einer Interessenkollision unserer Berater unbegründet ist. Die PwC ist nicht bei einem Bieter beteiligt. Herr Kollege Althusmann ist detailliert und vor allem auch erschöpfend darauf eingegangen. Auch die Wirtschaftsprüfung durch PwC in einigen Landeskrankenhäusern - Hildesheim, Königslutter, Tiefenbrunn - führt nicht zu einer Interessenkollision. Ein Beratungsmandat nimmt PwC dort nicht wahr.
Für mich bleibt deshalb abschließend nochmals festzustellen: Die behaupteten Interessenkollisionen und Interessenkonflikte bestehen nicht. Entsprechende Vorwürfe entbehren jeder sachlichen Grundlage. Das Verfahren wird dem Anspruch auf Objektivität, Transparenz und Fairness gerecht und wird von daher auch fortgesetzt.
Der Abgeordnete Schwarz hat nach § 71 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung um zusätzliche Redezeit für die SPD-Fraktion gebeten. Ich erteile Ihnen zwei Minuten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn das für die FDP heute nicht überraschend ist und es keine neuen Erkenntnisse gegeben hat, dann hätten Sie uns ja vielleicht erklären können - aber zumindest die Ministerin -, warum aus dem Gesetzentwurf ein kompletter Abschnitt herausgeflogen ist. Ich habe das vorhin angesprochen. Das hat ja nicht irgendjemand beantragt und vorgeschlagen. Immerhin hat ja die erwähnte Rechtsberatungsgruppe wegen der Brisanz auch in der Staatskanzlei nachgefragt und mit Schreiben vom 23. Januar 2006 auch eine Antwort bekommen, in der exakt diese Position bestätigt wurde, nämlich dass Sie den Bereich aus dem Psychiatriegesetz nicht privatisieren können. Ich halte das für einen unglaublichen Vorgang. Sie haben hier jede Aussage dazu verweigert. Ich denke, das kann es nicht gewesen sein, meine Damen und Herren.
Ich finde es immer gut, Frau Ministerin, wenn Sie hier die Ausputzerin spielen dürfen; das ist ja auch Ihre Aufgabe. Aber in dem eigentlichen Verfahren haben Sie gar keine Rolle gespielt.
Die Privatisierung wurde im Kabinett unter „Verschiedenes“ und nicht aufgrund einer Vorlage des Sozialministeriums beschlossen. Die aktuellen Fragen, die während der Sommerpause im Zusammenhang mit der Ordnungsgemäßheit des Verfahrens diskutiert worden sind, wurden von Ihnen im Kabinett ebenfalls nicht behandelt.
„Ministerpräsident Wulff berichtet über den aktuellen Sachstand, insbesondere die Ordnungsgemäßheit des Verfahrens.“
Herr Wulff - nicht Frau Ross-Luttmann. Frau RossLuttmann war in diesem Verfahren draußen. Herren des Verfahrens sind der Finanzminister und der Ministerpräsident. Die bestimmen, wo es lang geht. Und das heißt: Geld um jeden Preis.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Schwarz, Sie haben ja einen sympathischen Namen, aber Sie machen ihm leider keine Ehre,
Die Privatisierung der Landeskrankenhäuser ist ordnungsgemäß auf der Haushaltsklausur des Kabinetts beschlossen worden,
und zwar nicht unter dem Punkt „Verschiedenes“, sondern unter „Aufstellung des Landeshaushaltes“. Da waren 30 verschiedene Punkte zu behandeln; das war völlig normal. Das ist nicht unter dem Punkt „Verschiedenes“ ohne Vorlage beschlossen worden.
(Beifall bei der CDU - Bernd Althus- mann [CDU] - zur SPD -: „Christo- pher 19“ sage ich nur! - Unruhe - Glo- cke des Präsidenten)
- Meine Damen und Herren, der Präsident redet hier. - Nach § 71 Abs. 3 erteile ich Ihnen eine Redezeit von zwei Minuten.