- Meine Damen und Herren, der Präsident redet hier. - Nach § 71 Abs. 3 erteile ich Ihnen eine Redezeit von zwei Minuten.
Denn wir werden uns an anderer Stelle über solche Vorhaltungen vielleicht auch noch unterhalten können.
Ich möchte noch einmal auf das Bieterverfahren zurückkommen. Ich habe die Bekanntmachung aus dem Amtsblatt dabei. Darin sind eindeutig verschiedene Dinge aufgezählt, u. a. die Kriterien, nach denen man überhaupt als Bieter zugelassen wird. Das waren u. a.: wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Erfahrungen im Krankenhaussektor, Erfahrungen in der Psychiatrie, die Bereitschaft, im
Maßregelvollzug mitzuarbeiten usw. Jeder, der anhand dieser Kriterien zugelassen worden ist, nahm am Bieterverfahren teil. An einer anderen Stelle dieser Veröffentlichung steht, dass im Laufe der Verhandlungen ein Verfahren zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer gefunden werden soll. Darauf beziehen Sie sich ja.
Die EU-Vergabekoordinierungsrichtlinie besagt ganz eindeutig, dass es sich nur um eine Verringerung der Zahl der Angebote handeln kann, über die verhandelt wird. Keinesfalls kann also ein Bieter ausgeschlossen werden, ehe er überhaupt in Verhandlungen eingetreten ist.
Sehr geehrter Herr Schwarz, ich möchte einen Punkt nicht im Raum stehen lassen; er betrifft die Änderung unseres Maßregelvollzugs- und Psychiatriegesetzes. Wir haben natürlich nichts geändert. Vielmehr setzen wir in dem Gesetz das um, was zwingend erforderlich ist, um unser Verfahren ordnungsgemäß durchzuführen. Wir haben die datenschutzrechtlichen Bestimmungen herausgenommen, die zunächst dort angekoppelt werden sollen, weil wir noch Abstimmungsbedarf haben. Das wird in einem weiteren Gesetzesverfahren geregelt werden.
(Beifall bei der CDU - Ursula Körtner [CDU] - zu den GRÜNEN -: Auch schon wieder: Alles nur unredlich, un- redlich!)
- Meine Damen und Herren, Sie alle kennen die Geschäftsordnung. Die müssen Sie nur durchlesen. Dann wissen Sie, warum der Präsident Herrn Schwarz die Minute gibt. Alles klar? - Gut.
Es geht auch ganz schnell. - Frau Ministerin, ich kann Ihre Aussagen nicht mehr nachvollziehen. Ich habe hier den Abschlussbericht der Projektgruppe. Dazu gehört auch ein Gesetzentwurf zu Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke, der einen § 12 mit etlichen Absätzen enthält. Daraus habe ich vorhin zitiert. Hier habe ich nun den gestern dem Parlament übersandten Gesetzentwurf; er fängt beim § 15 an, und der gesamte § 12 fehlt. Er beschäftigt sich genau mit dem, was ich gesagt habe, nämlich mit dem unfreiwilligen Freiheitsentzug von psychisch Kranken. Es ist ein Skandal, im Rahmen dieses Verfahrens eine solche Thematik einfach unter den Tisch fallen zu lassen.
Für den Tagesordnungspunkt 31 wurde von der SPD-Fraktion sofortige Abstimmung beantragt. Da Sie alle die Geschäftsordnung kennen, brauche ich den einschlägigen Paragrafen nicht vorzulesen.
- Meine Damen und Herren, wenn Sie zuhören, dann wissen Sie, was ich aufrufe. - Wenn 30 der sofortigen Abstimmung widersprechen, dann wird der Antrag in den Ausschuss überwiesen. Widersprechen Sie?
Dann wird jetzt sofort abgestimmt. Wer dem Antrag der SPD-Fraktion zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Das Letzte war die Mehrheit. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 32. Auch hier wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sofortige Abstimmung beantragt. - Auch dem widerspricht niemand.
Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Das Letzte war die Mehrheit. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Tagesordnungspunkt 33: Erste Beratung: Nichtraucher schützen - Jugendschutz verbessern - Antrag der Fraktion der SPD Drs. 15/3139
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will es gleich zu Beginn sagen: Ziel dieses Antrages ist es nicht, Raucherinnen und Raucher zu verteufeln. Ziel ist es auch nicht, den hier im Landtag gefundenen Kompromiss infrage zu stellen. Wer rauchen will oder muss, der oder die soll dafür auch entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt bekommen. Ziel dieses Antrages ist es ausschließlich, Nichtraucher davor zu schützen, unfreiwillig mitrauchen zu müssen und den Jugendschutz so deutlich zu verschärfen, dass Kin
Ein umfassender Nichtraucherschutz, der in Deutschland zurzeit schwerfällig diskutiert wird, ist in den meisten europäischen Ländern und auch darüber hinaus eine Selbstverständlichkeit, z. B. in Großbritannien, Irland, Finnland, Norwegen, Schweden, Italien, Malta, China, Neuseeland, USA usw. - um nur einige Länder zu nennen. In Europa leisten sich zurzeit nur noch Dänemark, Luxemburg und Deutschland den zweifelhaften Luxus, die schweren gesundheitlichen Schädigungen durch Nikotin herunterzuspielen oder zu ignorieren.
Meine Damen und Herren, das Deutsche Krebsforschungsinstitut in Heidelberg - also nicht irgendwelche Fanatiker oder Spinner - stellt in seiner neuesten Studie vom Januar dieses Jahres fest - ich zitiere -:
„Tabakrauch in Innenräumen stellt eine weithin unterschätzte erhebliche Gesundheitsgefährdung mit möglicher Todesfolge dar.“
Tabakrauch am Arbeitsplatz wurde in Deutschland aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse bereits im Jahr 1998 in die höchste Gefahrenklasse der Kategorie „Krebserzeugende Arbeitsstoffe“ eingestuft. „Weder ein größerer zeitlicher Abstand zwischen dem Rauchen und dem Aufenthalt in Räumen, in denen geraucht wurde, noch mit hohem Aufwand verbundene Lüftungsmaßnahmen reichen aus, um die gesundheitsgefährdenden Stoffe des Tabakrauches in der Umgebung vollständig zu beseitigen, stellte das Krebsforschungszentrum fest.
Meine Damen und Herren, ich weiß, dass viele Raucherinnen und Raucher die Gefahren des Rauchens nicht ernst nehmen oder herunterspielen. Das gilt im Übrigen auch für andere Drogen und Genussmittel. In meiner aktiven Zeit in der Krankenkasse habe ich viele Patientinnen und Patienten erlebt, die diese mangelnde Einsicht später bitter bereut haben, aber wirklich erst, als es zu spät war. 140 000 Nikotintote in Deutschland sprechen eine deutliche Sprache. Trotzdem: Natürlich ist jede und jeder für das eigene Tun selbst verantwortlich.
Nur am Rande: Wir diskutieren in Deutschland derzeit sehr lebhaft über eine neue Gesundheitsreform. Der volkswirtschaftliche Schaden durch Tabakkonsum wird auf jährlich rund 20 bis