Zu 1: Die in der Anfrage aufgestellte Behauptung, dass sich die Lebensgrundlagen und die Lebensqualität der Menschen in Niedersachsen verschlechtert hätten, trifft so nicht zu. Im Umweltbericht dokumentierte Beispiele belegen, dass sich der Umweltzustand in wichtigen Bereichen verbessert hat. Wie man der Seite 84 des Umweltberichts entnehmen kann, ist die Luft sauberer geworden: Es gibt deutlich weniger Massenschadstoffe wie Schwefeldioxid, Staub und Stickstoffoxide. Im Na
turschutz sind auf einigen Feldern des Artenschutzes beeindruckende Erfolge zu verzeichnen (siehe S. 119 ff.). Es gibt auch Bereiche, in denen die Landesregierung mit der Entwicklung nicht zufrieden ist und an denen weiter gearbeitet werden muss. Dies ist z. B. bei der Eutrophierung und beim Artenschutz der Fall. Das stellt der Umweltbericht auch dar. Die in der Anfrage aufgestellte Behauptung, der Umweltzustand habe sich verschlechtert, ist nicht zutreffend.
Entgegen der Aussage in der Anfrage sind auch Daten zu Treibhausgasen im Umweltbericht enthalten, so eine CO2-Zeitreihe (siehe S. 167) und der entsprechende Umweltindikator (siehe S. 168).
Zu den im Umweltbericht aufgeführten Themen gibt es politische Entscheidungen, Ansätze und Konzepte.
Auf eine seitenweise Kommentierung des Umweltberichts wurde verzichtet. Stattdessen stellt die erwähnte Broschüre zu wichtigen Themen wie Nachhaltige Entwicklung, Wasser, Natur, Abfall, Produktsicherheit und Immissionsschutz sowie Energie ihr Handeln und ihre umweltpolitischen Ziele dar. Die Broschüre stellt die Grundsätze der Umweltpolitik dar, erläutert das bisher Erreichte und zeigt die wichtigsten Vorhaben auf, so z. B. im Küsten- und Hochwasserschutz, im Artenschutz, der Modernisierung der Umweltverwaltung und der sicheren Endlagerung radioaktiver Abfälle.
Zu 2 und 3: Wie bereits in der Antwort auf Frage 1 dargestellt, gehört die Bearbeitung der im Umweltbericht dargestellten Themen zur täglichen Arbeit der Landesregierung. Dies gilt auch für die Themen, die im Kapitel Nutzungsfelder des Umweltberichts angesprochen sind. Hierzu gehört insbesondere auch die Umsetzung europäischer Richtlinien wie z. B. der Wasserrahmen-Richtlinie, die auch Qualitätsziele und Fristen vorgibt.
Weiter wird in diesem Zusammenhang auch auf die Anstrengungen der Landesregierung zur Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie hingewiesen, die viele der im Umweltbericht genannten Nutzungsfelder berührt. Die Landesregierung hat am 8. August 2006 ihren umfassenden Nachhaltigkeitsbericht „Umweltgerechter Wohlstand für Generationen“ vorgelegt, in dem sämtliche Ressorts - nicht nur das Umweltministerium - die mit Kabinettsbeschluss vom 27. September 2005 er
betene Überprüfung der Ressortpolitiken auf Nachhaltigkeit dokumentiert haben. Gleichzeitig hat die Landesregierung den Lenkungsausschuss gebeten, seine Arbeit fortzusetzen und auf der Grundlage dieses Berichtes in der ersten Hälfte des Jahres 2007 eine kohärente, koordinierte und zukunftsgerichtete Nachhaltigkeitsstrategie für Niedersachsen vorzulegen. Hierzu sollen insbesondere Leitziele und Leitprojekte entwickelt werden, deren Verwirklichung für eine nachhaltige Entwicklung Niedersachsens von besonderer Bedeutung sind. Die Entwicklung von ausgewählten Leitzielen und Leitprojekten soll dazu beitragen, den Handlungsbedarf weiter zu konkretisieren, die einzelnen Handlungsfelder der Ressorts besser zu koordinieren und aufeinander abzustimmen und so die Effizienz im Umgang mit den ökologischen, ökonomischen, gesellschaftlichen und finanziellen Ressourcen des Landes weiter zu steigern.
Am 6. September 2006 hat Bundeskanzlerin Merkel laut dpa-Bericht erklärt: „Deshalb müssen wir uns insgesamt fragen, ob die Strukturen unserer Streitkräfte zukunftstüchtig sind.“ Hiermit meinte sie eine neue Ausrichtung der Bundeswehr im Hinblick auf die Auslandseinsätze.
Niedersachsen und seine Kommunen sind kooperative Partner der Bundeswehr. In vielen Notsituationen leistet die Bundeswehr wertvolle Hilfeleistungen wie z. B. bei Waldbränden oder Hochwasserlagen. Daneben ist die Bundeswehr in Niedersachsen und den Kommunen ein starker Wirtschaftsfaktor.
Bei den vergangenen Strukturänderungen und den damit verbundenen Standortschließungen und Verlagerungen musste Niedersachsen mit einem spürbaren Abbau von Bundeswehrstandorten und einem Abbau der Anzahl an stationierten Soldaten fertig werden. Hinzukam auch ein Abbau der alliierten Streitkräfte in Niedersachsen.
1. Ist der Landesregierung bekannt, welche in Niedersachsen stationierten Einheiten von der neuen Strukturdebatte betroffen sein könnten? Wenn ja, welche sind dies?
2. Welche Möglichkeiten hat die Landesregierung, auf die Strukturdebatte der Bundeswehr und die daraus folgende Standortfrage Einfluss zu nehmen?
3. Ist aufgrund der Erfahrungen der früheren Standortschließungen zu erwarten, dass die Bundesregierung im Fall von Standortschließungen den betroffenen Kommunen finanzielle Ausgleichszahlungen anbietet, um diesen Strukturwandel vor Ort besser bewältigen zu können?
Niedersachsen ist seit 1990 bei den Standortentscheidungen, die durch die zahlreichen Bundeswehrreformen hervorgerufen wurden, verglichen mit anderen Ländern in überproportionaler Weise belastet worden. Die Anzahl der in Niedersachsen 1990 noch stationierten Bundeswehrsoldaten von 86 800 wird nach Abschluss bisheriger Reformmaßnahmen im Jahr 2006 auf ca. 32 400 Soldaten abgeschmolzen sein. Zuletzt im Jahre 2003 wurde Niedersachsen von der damaligen Bundesregierung von allen Ländern am stärksten belastet. Damals kam es zu Standortschließungen bzw. -reduzierungen bei der Flugabwehrraketengruppe 25 in Eydelstedt und Großenkneten sowie beim Jagdbombergeschwader 38 in Schortens, die zu einem Verlust von 2 050 Dienstposten führten.
Die am 2. November 2004 vom damaligen Verteidigungsminister Dr. Peter Struck bekannt gegebenen Transformationsentscheidungen betreffen Niedersachsen immerhin noch bis zur Umsetzung im Jahre 2010 mit einem Verlust von weiteren rund 1 200 Dienstposten.
Zum derzeitigen Zeitpunkt geht die Niedersächsische Landesregierung davon aus, dass es keine neuen Entwicklungsprozesse gibt, die zu zusätzlichen Standortschließungen, möglicherweise auch in Niedersachsen, führen würden. Diese Auffassung wird auch durch das Schreiben des Staatssekretärs Dr. Peter Wichert - Bundesministerium der Verteidigung - an Frau Staatssekretärin Dr. Gabriele Wurzel - Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport - vom 13. September 2006 bestätigt, wonach im Rahmen der Feinausplanung der Binnenstruktur der Streitkräfte und der Verringerung des Zivilpersonals der Bundeswehr auf 75 000 Haushaltsstellen bis 2010 mit Anpassungen der veröffentlichten Stationierungsstärken zu rechnen ist. Tief greifende Auswirkungen auf Standortgemeinden bzw. auf das Land Niedersachsen lassen sich nach Auskunft des Bundesministeriums der Verteidigung daraus nicht ableiten. Darüber hinausgehende Überlegungen zur
Veränderung der Stationierungsentscheidungen aus 2004 bestehen im Bundesministerium der Verteidigung nicht.
Zu 2: Zwischen den zuständigen Stellen des Bundes und der Landesregierung bestehen gute Kontakte. Von einer frühzeitigen Kenntnis über neue Entwicklungen hinsichtlich von Stationierungsentscheidungen ist auszugehen. Falls nachteilige Entwicklungen für das Land zu erkennen sind, wird die Landesregierung auf allen Ebenen versuchen, Entscheidungen zulasten Niedersachsens abzuwenden. Hierbei darf allerdings nicht verkannt werden, dass regional- oder wirtschaftspolitische Erwägungen bei den Standortentscheidungen bisher in der Regel keine Rolle gespielt haben.
Nach der Diskussion um die Zukunft des NDRStaatsvertrages haben sich die Ministerpräsidenten der norddeutschen Länder auf eine Verkleinerung des NDR-Rundfunkrates geeinigt angeblich um das Gremium effizienter zu machen. Irritiert zeigen sich verschiedene Beobachter von dieser Erklärung vor allem vor dem Hintergrund, dass doch Ministerpräsident Wulff gerade erst das andere wichtige Aufsichtsgremium des NDR, den Verwaltungsrat, durch die Präsenz der Staatskanzlei aufgestockt und damit nach der oben geschilderten Logik ineffizienter gemacht hat.
Hinsichtlich der Verkleinerung des NDR-Rundfunkrates vermuten Medien wie das Hamburger Abendblatt nunmehr eine analoge Entwicklung wie bei der Umwandlung der Gremien der Landesmedienanstalt. Danach sollen vermeintlich progressive und linksliberale Gruppen und Personen durch bürgerlich-konservative Akteure ersetzt werden. Bei der Landesmedienanstalt wurden entsprechende Verschiebungen vorgenommen, welche die grundsätzliche verfassungsrechtliche Forderung nach Staats- und Parteiferne laut verschiedenen Verfassungsrechtlern zumindest infrage stellen. Vielmehr
wurde bei der Landesmedienanstalt indirekt die Staatsnähe erhöht, weil nunmehr eine höhere Zahl von Parteienvertretern in das Aufsichtsund Kontrollgremium entsendet wird.
Laut der Tageszeitung Die Welt hat Regierungssprecher Olaf Glaeseker bestätigt, dass die Staatskanzleien von Hamburg und Schleswig-Holstein die niedersächsischen Vorstellungen hinsichtlich der zukünftigen Rundfunkratsbesetzung des NDR bereits gebilligt hätten.
1. Welche Vorstellungen und Pläne hat die Landesregierung hinsichtlich der zukünftigen Zusammensetzung des NDR-Rundfunkrates nach Größe und Zusammensetzung?
3. Steht es mit der verfassungsrechtlichen Forderung nach Staatsferne der öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Einklang, wenn versucht wird, wichtige Gremien des NDR durch Akteure zu majorisieren, die den CDU-geführten Landesregierungen in Norddeutschland nahe stehen?
Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Briese bezieht sich ersichtlich auf einen Artikel im Hamburger Abendblatt Ende Juni dieses Jahres mit diversen vermutenden und spekulierenden Aussagen über vermeintliche Motive, Hintergründe und Entwicklungen im Rahmen der Verhandlungen der vier NDR-Staatsvertragsländer über die beabsichtigte Verkleinerung des NDR-Rundfunkrats.
Richtig ist, dass sich die Regierungen aller vier den NDR tragenden Länder - Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern - in einer Protokollnotiz zum NDRStaatsvertrag darauf verständigt hatten, den Rundfunkrat des NDR zu verkleinern. Der Text dieser Protokollnotiz ist dem Landtag bekannt. Danach soll der Rundfunkrat statt 58 Mitglieder künftig 45 bis 48 Mitglieder haben, also um 10 bis 13 Mitglieder verkleinert werden.
Es sind erste Gespräche und Verhandlungen dazu geführt worden. Die Verabredung der Ministerpräsidenten ist, diese Gespräche und Verhandlungen alsbald nach Beginn der neuen Legislaturperiode in Mecklenburg-Vorpommern fortzusetzen. Sie sollen so rechtzeitig zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden, dass der neue Rundfunkrat zu Beginn seiner neuen Amtszeit im Mai 2007 bereits auf der Grundlage des neuen Staatsvertrags zusammengesetzt sein wird.
Es liegt in der Natur solcher Verhandlungen, dass Vorstellungen und Pläne der einzelnen Parteien, zwischenzeitliche Überlegungen oder auch Teilergebnisse, die sich abzeichnen mögen, nicht in die Öffentlichkeit getragen werden sollen, um den Erfolg nicht zu gefährden. Die Landesregierung geht davon aus, dass dies respektiert wird. Aus demselben Grund ist es auch nicht die Absicht der Landesregierung, sich an - in der Presse oder andernorts geäußerten - Vermutungen und Spekulationen zu beteiligen oder Stellungnahmen oder Einschätzungen zu solchen Äußerungen abzugeben.
Zu 1: Die Landesregierung steht weiterhin zu der in der Protokollnotiz zum NDR-Staatsvertrag verabredeten gemeinsamen Absicht, den Rundfunkrat des NDR auf 45 bis 48 Mitglieder zu verkleinern. Im Übrigen: siehe Vorbemerkung.