Protokoll der Sitzung vom 15.09.2006

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 8 des Abg. Bernd Althusmann (CDU)

Pilotprojekt zur Abgabe von Anzeigen und Fahndungshinweisen über das Internet

Nach einem Bericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 7. August 2006 plant das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport, im Internet die Möglichkeit einzurichten, künftig dort Anzeigen und Fahndungshinweise an die Polizei abgeben zu können (sogenannte Internetwache). Ein entsprechendes Projekt soll von der Polizeidirektion Lüneburg erarbeitet werden. Solche Internetwachen existieren bereits in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen.

Daher frage ich die Landesregierung:

1. Welche Vorteile ergeben sich durch die Nutzung des Internets zur Abgabe von Anzeigen im Vergleich zum bestehenden Verfahren?

2. Welche Erkenntnisse hat sie über Erfahrungen der genannten Bundesländer mit den dort vorhandenen Internetwachen bzw. den Internetportalen für Anzeigen und Fahndungshinweise?

3. Sind durch den Betrieb einer landesweiten Internetwache zusätzliche Kosten für den Polizeihaushalt zu erwarten?

Im Zuge der Verwaltungsmodernisierung kommt einem leistungsfähigen eGovernment eine entscheidende Bedeutung zu. Die Landesregierung hat sich daher das zentrale strategische Ziel gesetzt, alle online geeigneten Dienstleistungen und internen Verwaltungsleistungen der Landesverwaltung zu identifizieren und optimierte Onlineverfahren bereitzustellen.

Unter dem Aspekt der Optimierung weitet auch die Polizei Niedersachsen ihr bereits seit 1997 betriebenes Onlineangebot, das dem Bürger rund um die Uhr unter www.polizei.niedersachsen.de Informationen über aktuelle polizeirelevante Themen, Dienststellen, Stellenangebote und die eigene Nachwuchswerbung bietet, stetig aus. Soweit die Dienststellen ihre E-Mail-Erreichbarkeit veröffentlicht haben, hat der Bürger bereits heute die Möglichkeit, auf diesem Wege mit der Polizei in Kontakt zu treten und Hinweise allgemeiner Art bis hin zu strafbaren Sachverhalten zu übermitteln. Um diesen Kommunikationsweg zu optimieren, wird angestrebt, zukünftig einen Onlineservice im Sinne einer sogenannten Onlinewache zusätzlich zur Anzeigenaufnahme und Hinweiserstattung bei den Polizeidienststellen anzubieten. Zurzeit erstellt die Zentrale Polizeidirektion unter Beteiligung aller Polizeibehörden und -einrichtungen ein fachliches Konzept, das auch die Erfahrungen anderer Bundesländer einbezieht.

Die diesbezüglich zum Teil schon über Jahre gemachten Erfahrungen von neun Bundesländern und der Bundespolizei belegen, dass der Bedarf an einem derartigen Serviceangebot beim Bürger vorhanden ist und entsprechende Angebote vermehrt in Anspruch genommen werden. Ein solcher Service ist u. a. dazu geeignet, dem Bürger bzw. den Opfern von Straftaten den ersten Schritt zur Polizei zu erleichtern und gegebenenfalls vorhandene Berührungsängste oder Hemmschwellen abzuschwächen. Online- bzw. Internetwachen sind damit ein zeitgemäßes, zusätzliches Angebot, um mit den Bürgern in Kontakt zu kommen. Sofortige Hilfe wird aber weiterhin nur über die Notrufnummer 110 gewährleistet; entsprechende Hinweise werden bei der Nutzung des Onlineangebotes gegeben.

Ein von Kritikern befürchteter Missbrauch eines solchen Service über das Internet wurde von den Polizeien anderer Bundesländer und des Bundes

gar nicht oder, bezogen auf die jährlichen Vorgangszahlen, mit nur unter 1 % verzeichnet.

Die Onlinewache der Polizei Niedersachsen soll noch im Jahr 2006 realisiert werden. Eine Pilotierung in einer einzelnen Behörde, wie in der Presseberichterstattung in Aussicht gestellt, ist aufgrund des Mediums Internet nicht sinnvoll und daher auch nicht vorgesehen. Soweit in der Berichterstattung der Eindruck entsteht, es werde eine eigenständige Dienststelle zur Bearbeitung von Onlineanzeigen eingerichtet, so ist auch dies nicht geplant. Die Onlinewache ist lediglich ein Angebot im Internetauftritt der niedersächsischen Polizei mit einer direkten Anbindung an die Polizeibehörden. Eine systembedingte automatische Weiterleitung der Anzeige oder des Hinweises an die zuständigen Polizeibehörden/-dienststellen, die eine Rund-um-die-Uhr-Entgegennahme gewährleisten, stellt eine sofortige Bewertung der Inhalte sicher. Die Bearbeitung erfolgt dann - wie bisher grundsätzlich durch die örtlich und sachlich zuständige Polizeidienststelle.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Mit der Einrichtung einer Onlinewache bei der Polizei Niedersachsen wird die schon per E-Mail praktizierte Anzeigenerstattung im Internetauftritt institutionalisiert; das derzeitige Onlineangebot wird für den Bürger durch Bereitstellung von spezifischen Formularen erweitert, um ihm damit die Übermittlung von Informationen u. a. zu strafbaren Sachverhalten zu erleichtern. Die Polizei erhält durch diese formulargestützte Datenübermittlung ein Mehr an Informationen, was bei Hinweisen und Anzeigen zu strafbaren Handlungen konkretere Ansatzpunkte für die Ermittlungen erwarten lässt. Dieses Verfahren wird die bestehenden Möglichkeiten der Anzeigenerstattung im persönlichen Gespräch keinesfalls ersetzen oder den unmittelbaren Kontakt der Polizei mit dem Bürger verringern, sondern das bereits vorhandene Angebot sinnvoll ergänzen.

Zu 2: Zur Vorbereitung der konzeptionellen Arbeiten wurden die Erfahrungen anderer Bundesländer und des Bundes mit Internetwachen bzw. der Onlineanzeigenerstattung bundesweit abgefragt. Zu den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen liegen uns folgende Daten vor:

Die Polizei Brandenburg hat bereits im Jahr 2002 die bundesweit erste Internetwache eröffnet.

Zwischen Februar 2003 und Mai 2006 wurden in den Lagezentren der Polizeipräsidien Potsdam und Frankfurt/Oder insgesamt 15 087 Eingänge registriert, davon 9 946 Strafanzeigen, 1 719 Hinweise, 717 Lob oder Beschwerden sowie 2 705 sonstige und allgemeine Kontaktaufnahmen. Seit 2003 gingen lediglich 19 anonyme Strafanzeigen ein. Die Zahl der missbräuchlichen Eingänge liegt unter zehn.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern bietet seinen Bürgern seit März 2005 den Service einer Internetwache. Die dort ausgefüllten Onlineformulare zur Anzeigenerstattung sowie Lobes- und Beschwerdeschreiben werden automatisch an die jeweils zuständige Polizeibehörde weiter geleitet. In knapp elf Monaten gingen dort 1 500 Anzeigen ein. Dabei gaben 98 % der Anzeigenerstatter ihre Personalien an. Missbrauchsfälle wurden nicht verzeichnet.

In Nordrhein-Westfalen befindet sich die Internetwache seit 2004 flächendeckend im Wirkbetrieb. Sie bietet die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme und Anzeigenerstattung. Daneben kann sich der Bürger beschweren oder Lob äußern. In gut zwei Jahren gingen dort rund 46 000 Strafanzeigen und 1 400 Beschwerde- und Lobesschreiben ein. Der Anteil an Missbrauchsfällen liegt hierbei unter 1 %.

Zu 3: Durch den Betrieb einer Internetwache sind aufgrund der Nutzung vorhandener Technik und bestehender Organisationsstrukturen sowie dort vorhandener personeller Ressourcen keine zusätzlichen Kosten zu erwarten.

Anlage 7

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 9 der Abg. Günter Lenz, Heinrich Aller, Ulrich Biel, Werner Buß, Frauke Heiligenstadt, Hans-Werner Pickel, Hans-Christian Schack, Klaus Schneck, Gerd Will und Erhard Wolfkühler (SPD)

Landesregierung will ARGEn abschaffen

Die Landesregierung hat im Bundesrat einen Entschließungsantrag eingebracht, der Änderungen beim Sozialgesetzbuch II - Grundsicherung für Arbeitsuchende - fordert. Unter anderem heißt es im Antrag:

„Die im Regelfall vorgesehene geteilte Trägerschaft von Kommunen und örtlichen Agenturen für Arbeit und deren praktische Zusammenarbeit in den Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) für die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende hat sich nicht bewährt. Die ARGEn werden vielerorts durch unterschiedliche Zielund Steuerungsvorstellungen der Träger blockiert. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, die Trägerschaft neu zu regeln und vollständig den Kommunen zuzuordnen. Die Aufsicht über die Träger des SGB II ist dabei eindeutig den Ländern zuzuordnen.

Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf den kritischen Bericht des Bundesrechnungshofes über die Defizite in der praktischen Umsetzung des Gesetzes durch die Träger vor Ort und die dort kritisierten Defizite in der Steuerung, die aus der geteilten Trägerschaft resultieren. Er weist weiter darauf hin, dass ein wesentliches Hemmnis für die effiziente Umsetzung des SGB II in der nicht praxisgerechten zentralen Datenverarbeitung liegt, die den vorrangigen Einsatz des Personals für die Arbeitsmarktintegration blockiert.“

In § 6 c SGB II ist bereits eine Evaluation der optierenden Kommunen vorgesehen:

„Wirkungsforschung zur Experimentierklausel

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit untersucht die Wahrnehmung der Aufgaben durch die zugelassenen kommunalen Träger im Vergleich zur Aufgabenwahrnehmung durch die Agenturen für Arbeit und berichtet den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes bis zum 31. Dezember 2008 über die Erfahrungen mit den Regelungen nach den §§ 6 a bis 6 c. Die Länder sind bei der Entwicklung der Untersuchungsansätze und der Auswertung der Untersuchung zu beteiligen.“

Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen, liegt ihr gegenwärtig noch kein belastbares Zahlenmaterial vor, das Aussagen über den Erfolg oder Misserfolg der verschiedenen Organisationsformen zuließe. Vielmehr seien in einer Arbeitsgruppe Parameter zum Vergleich von optierenden Kommunen, ARGEn und getrennter Trägerschaft definiert worden, die bis Herbst 2006 mit Daten gefüllt werden müssten. Erst dann sei ein Vergleich möglich.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Über welches weitergehende Zahlenmaterial verfügt die Landesregierung, das die Aussage, die ARGEn hätte sich nicht bewährt, stützen könnte?

2. Wie haben sich die getrennten Trägerschaften, die im Entschließungsantrag des Landes nicht erwähnt werden, aus Sicht der Landesregierung bewährt?

3. Warum wartet die Landesregierung weder das Ergebnis der Erhebung durch die Regionaldirektion noch die gesetzlich vorgesehene Evaluation ab, bevor ein Vorstoß im Bundesrat unternommen wird?

Die Frage, nach welchen Kriterien sich die Organisationsform der Arbeitsgemeinschaften im SGB II beurteilen lässt, kann nicht allein mit dem Hinweis auf statistisches Material beantwortet werden. Das sieht offenbar der Ombudsrat ähnlich, der in seinem Schlussbericht vom 23. Juni 2006 ausführt:

„Das gravierende Problem der an sich richtigen Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe liegt in der verfehlten Organisationsentscheidung. Die vom Vermittlungsausschuss gefundene Lösung erweist sich als nicht praktikabel und der Größe der Aufgabe angemessen.“

Aus diesem Grund hat sich die Landesregierung immer für die dezentrale kommunale Aufgabenwahrnehmung bei der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen ausgesprochen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Aufgrund des hohen Interesses und weil erst mittelfristig mit Ergebnissen aus der gesetzlich vorgesehenen Evaluation gerechnet werden kann, haben sich das Land Niedersachsen, die Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit und die kommunalen Spitzenverbände darauf verständigt, in Niedersachsen einheitliche Kennzahlen für die Arbeitsgemeinschaften, Optionskommunen und getrennten Trägerschaften zu entwickeln. Dazu wurde eine Arbeitsgruppe unter der Federführung des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums eingerichtet. Ziel ist die Entwicklung von Vergleichszahlen auf Grundlage einer einheitlichen Erhebungsbasis. Die Arbeitsgruppe hat erste Kennzahlen festgelegt, die bereits jetzt ermittelt werden können. Derzeit wird ein Probelauf mit einigen Daten des ersten Halbjahres 2006 durchgeführt. Die Daten werden im Wirtschaftsministerium aufbereitet. Die Arbeitsgruppe wird im Anschluss die Ergebnisse bewerten und gegebenenfalls notwendige Korrekturen vornehmen. Da in der Anfangsphase die Tragfähigkeit der Daten noch nicht sichergestellt ist, kann mit der Veröffentlichung von ersten Teilergebnissen erst nach der Etablierung des Berichtssystems Ende 2006/Anfang 2007 gerechnet werden. Tiefer ge

hende Kennziffern, wie z. B. Integrations- und Aktivierungsquoten, werden allerdings erst im Laufe des Jahres 2007 vorliegen.

Zu 2: Die getrennte Trägerschaft widerspricht grundsätzlich der Forderung nach einer einheitlichen Leistung aus einer Hand. Sie verteilt die Leistung aus Gründen der Finanzarithmetik auf zwei Träger, die verschiedenen staatlichen Ebenen angehören.

Zu 3: Im Schlussbericht des Ombudsrates vom 23. Juni dieses Jahres ist weiterhin festgestellt:

„Die Aufgaben im SGB II-Bereich, vor allem Betreuung und Vermittlung, überfordern dagegen jede zentral angelegte Problemlösung und Organisationsform. Dieser Bereich ist der alten Sozialhilfe verwandter als der Vermittlung im ersten Arbeitsmarkt. Seine Organisationsstrukturen müssen sachverhaltsnah gestaltet werden. Sie erfordern klare Entscheidungskompetenzen vor Ort, eine enge Verbindung zwischen den Bemühungen um Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und den kommunalen Verantwortungsbereichen, die Zusammenarbeit mit anderen sozialpolitischen Betreuungsaufgaben auf kommunaler und regionaler Ebene und die Gewährung eines erheblichen lokalen und regionalen Ermessens.“

Die hier anstehenden Probleme bedürfen einer unverzüglichen Lösung. Die Landesregierung wird daher jede sich bietende Möglichkeit nutzen, um das Problem einer Lösung näher zu bringen. Eine solche könnte sich schon mit der anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Beschwerden mehrerer Landkreise gegen das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ergeben.

Anlage 8

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 10 des Abg. Jörg Bode (FDP)

Welche wirtschaftlichen Folgen hat das „Ladenfreiheitsgesetz“ in NRW für die Händler in Niedersachsen?