Entgegen früherer vollmundiger Ankündigungen ist nun auch der Landesregierung klar geworden, dass sie alle Investitionen entweder direkt oder indirekt aus dem Landeshaushalt finanzieren muss. Im Haushaltsplan 2007 sind allein für den Neubau des sogenannten Festen Hauses in Göttingen 18 Millionen Euro Landesmittel vorgesehen.
Der Maßregelvollzug sollte ursprünglich komplett privatisiert werden. Nur zögerlich setzte sich die Erkenntnis durch, dass diese Position vor dem Staatsgerichtshof keinen Bestand haben würde. Jetzt wird der Maßregelvollzug beliehen. Allerdings: Lediglich zehn Beschäftigte des Landes sollen in jedem Landeskrankenhaus den zukünftigen Betreiber rund um die Uhr überwachen. Der Hochsicherheitsbereich bleibt komplett in der Zuständigkeit des Landes. Dabei bekommt das Landeskrankenhaus Brauel die Funktion eines Maßregelvollzugszentrums Nord - ausgerechnet das einzige Landeskrankenhaus, bei dem sogar der Landesrechnungshof aufgrund der unwirtschaftlichen Betriebsgröße eine Veräußerung vorgeschlagen hatte.
Unsere Befürchtungen sind eindrucksvoll bestätigt worden. Es geht nur um blanke Privatisierungsideologie und um das Herausdrücken von über 6 400 Beschäftigten aus dem öffentlichen Dienst, um sich hinterher wieder mit großem Personalabbau rühmen zu können.
Ein transparentes und nachvollziehbares Bieterverfahren haben Sie versprochen, regionale Anbieter sollten eine faire Chance erhalten. Tatsache ist: Schon in der ersten Runde sind die Wahrendorffschen Anstalten rausgeflogen. Dass Sie Herrn Wilkening emotional nicht wollten, kann ich sogar gut nachvollziehen. Die ständigen Klageverfahren zwischen Wahrendorff und dem Land sind ein
Dass allerdings eine der größten psychiatrischen Kliniken Europas die Kriterien nicht erfüllt, werden Sie wirklich nicht ernsthaft behaupten können. Die Reaktionen des Koalitionspartners FDP waren an dieser Stelle ja dann auch eindeutig. Meine Damen und Herren, ich finde: Diese Nummer riecht nach Willkür und Begleichung von offenen Rechnungen.
- Herr Böhlke, als Beleg würde schon reichen, wenn ich die Aussagen Ihres Koalitionspartners zitiere. Man konnte sie in der Zeitung lesen.
Ein ähnliches Schicksal ereilte in der zweiten Runde u. a. den Psychiatrieverbund Oldenburger Land. Ich zitiere:
„Der Psychiatrieverbund Oldenburger Land ist aufgrund seiner regionalen und fachlichen Kompetenzen besonders geeignet, die Trägerschaft für das Landeskrankenhaus zu übernehmen“,
betonte der stellvertretende Vorsitzende der CDULandtagsfraktion Friedhelm Biestmann am 18 August 2006 in der Nordwest-Zeitung.
„‚Wir bedauern, dass die Landesregierung das Gebot des Psychiatrieverbundes zurückgestellt hat.‘ Er habe in mehreren Gesprächen in Hannover die Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass die Bietergemeinschaft wieder in das Bieterverfahren aufgenommen wird.“
Meine Damen und Herren, ich bin mir sicher, dass Sie und Herr Biestmann darauf lange warten können. Gerade in Oldenburg ist deutlich geworden, worum es bei dem millionenschweren Angebot der Klinikgruppe AMEOS in diesem Verfahren wirklich geht, nämlich um die alte Erkenntnis „Geld regiert die Welt“.
Darüber kann auch der Entlastungsversuch der Landesregierung mit der Erfindung von sogenannten zurückgestellten Bietern nicht hinwegtäuschen. Meine Damen und Herren, Kriterien werden entweder erfüllt oder nicht erfüllt.
Meine Damen und Herren, Tatsache ist, dass die sogenannten zurückgestellten Bieter keinen Zugang in die Datenräume erhalten haben und somit vom weiteren Verfahren völlig abgekoppelt sind. Dadurch haben die noch im Verfahren befindlichen Bieter einen erheblichen und nicht mehr auszugleichenden Informations- und Zeitvorsprung. Würde tatsächlich ein Interessent nachrücken, müsste er schon unter Wettbewerbsgesichtspunkten für die weiteren Planungen im Nachhinein den gleichen Zeithorizont eingeräumt bekommen. Passierte das, würde allerdings der ohnehin zu eng gefasste Zeitplan der Regierung vollends platzen. Die These von der Zurückstellung ist daher nichts weiter als ein Eimer Baldrian, um einzelne Regionen, allemal vor Kommunalwahlen, ruhig zu stellen.
Sie haben eindeutig die Vorgaben der Transparenz und des Gleichheitsgebotes verletzt, und ich bin mir sicher, dass dieses Thema die Gerichte in Niedersachsen noch beschäftigen wird.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Walter Meinhold [SPD]: Bei Gericht haben Sie immer verlo- ren!)
Der staunende Betrachter hat ohnehin zunehmend den Eindruck, dass sich die Sozialministerin nur noch mühevoll von Stufe zu Stufe rettet. Das für das Land tätige Beratungsunternehmen PwC ist
bekanntlich auch Wirtschaftsprüfer für die Landeskrankenhäuser Königslutter, Hildesheim und Tiefenbrunn. So stellte der Wirtschaftsprüfer PwC zum Geschäftsbericht 2005 des Landeskrankenhauses Tiefenbrunn fest:
„Durch den beabsichtigten Trägerwechsel ist die positive wirtschaftliche Entwicklung des Hauses gefährdet, da das jetzige anerkannte Therapiekonzept mit seinen personalintensiven Merkmalen in einer privaten Trägerschaft aufgrund anderer Unternehmensziele nicht weiterzuführen wäre.“
Treffender, meine Damen und Herren, hätten wir das auch nicht formulieren können. Nur, entweder Ihre eigene Beratungsfirma und der Wirtschaftsprüfer von PwC haben recht - dann muss die Landesregierung ihre Pläne zum Verkauf der Landeskrankenhäuser zu den Akten legen -, oder PwC hat nicht recht - dann haben Sie eine offensichtlich inkompetente Beratungsfirma und sollten sich schnellstens von ihr trennen.
Meine Damen und Herren, damit aber nicht genug. Wie den Zeitungen Ende August zu entnehmen war, ist der Psychiatrieexperte Jörg Hemmersbach vor einigen Monaten auf Bitten der damaligen Sozialministerin von der Leyen durch niedersächsische Landeskrankenhäuser getourt, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von den Segnungen einer möglichen Privatisierung zu überzeugen. Derselbe Herr Hemmersbach besucht nun wieder dieselben Landeskrankenhäuser, nur führt er diesmal als AMEOS-Mitarbeiter Verhandlungen über den möglichen Kauf niedersächsischer Landeskrankenhäuser durch AMEOS.
Und nicht nur Herr Hemmersbach von AMEOS, sondern auch Herr Michael Hiller von der DampGruppe und Herr Volker Thesing von der Asklepios-Gruppe sind auf Bitten des Sozialministeriums durch Mitarbeiterversammlungen gepilgert. Zufällig sind ausgerechnet diese drei Klinikgiganten alle in die nächste Runde des Bieterverfahrens aufgestiegen,
die Damp-Gruppe für drei Landeskrankenhäuser, AMEOS und Asklepios sogar für alle acht. So viele Zufälle sind nicht nur merkwürdig. Ich finde, das ist anrüchig. Man könnte auch sagen: Es stinkt zum Himmel.
(Lebhafter Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Walter Meinhold [SPD]: Sie werden ja immer schweig- samer da drüben!)
Um Ihre Privatisierung durchzusetzen, müssen u. a. das Niedersächsische Maßregelvollzugsgesetz und das Psychiatriegesetz zum 1. Januar 2007 geändert werden. Der Zeitraum für eine geordnete Gesetzgebung ist mit den verbleibenden drei Monaten nicht mehr so groß. Dabei hatte die zur Vorbereitung der gesetzlichen Änderungen eingesetzte Projektgruppe ihren Abschlussbericht bereits am 31. Januar dieses Jahres dem Sozialministerium vorgelegt. In der Anlage zu diesem Bericht befanden sich auch bereits die entsprechenden Gesetzentwürfe. Warum also hat es acht Monate gedauert, bis die Entwürfe jetzt in die Anhörung gegeben wurden?
Meine Damen und Herren, überraschenderweise ist die Ministeriumsgruppe zu der Feststellung gekommen, dass nicht nur der Maßregelvollzug des Landes nicht privatisiert werden kann, sondern dass auch zwangsweise eingewiesene Patientinnen und Patienten nach dem Psychiatriegesetz nur durch Landesbeschäftigte betreut werden dürfen. Ich zitiere aus dem Bericht:
„Dies legt den Schluss nahe, dass auch bei Zwangsmaßnahmen im Bereich der Unterbringung nach dem NPsychKG eine Übertragung der Befugnis zur Ausübung unmittelbaren Zwangs auf Beliehene verfassungsrechtlich unzulässig ist.“
Als Konsequenz daraus hätte das Land diese Patienten bei den Insassen im Hochsicherheitstrakt unterbringen müssen. Dort gehören psychisch Kranke wohl eindeutig nicht hin. Alternativ hätte das Land flächendeckend - wie bisher - eigene Psychiatriebetten vorhalten müssen. Damit würde die Restprivatisierung vollends zur Farce.
naten Bedenkzeit lösen. Hier geht es immerhin um Freiheitsentzug. Die Arbeitsgruppe des Ministeriums hatte konsequenterweise folgende Gesetzesänderung vorgeschlagen:
„Die Anwendung unmittelbaren Zwangs bleibt Angehörigen des öffentlichen Dienstes vorbehalten, die in der Regel in einem öffentlichrechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.“
In dem gestern verteilten Gesetzentwurf haben Sie diesen Änderungsvorschlag ersatz- und kommentarlos verschwinden lassen. Damit machen Sie den Weg frei, zwangsweise eingewiesene psychisch Kranke in privaten Einrichtungen unterbringen zu können. Meine Damen und Herren, dies ist nicht nur nach den Feststellungen Ihrer eigenen Juristen verfassungswidrig, dies ist ein wirklich unglaublicher Skandal!
Sie machen mit dieser Handlungsweise deutlich: Ihnen geht es eben nicht in erster Linie um Patientinnen und Patienten,