Protokoll der Sitzung vom 26.02.2008

Detlef Tanke

Ulf Thiele

Björn Thümler

Petra Tiemann

Sabine Tippelt

Dirk Toepffer

Grant Hendrik Tonne

Elke Twesten

Astrid Vockert

Ulrich Watermann

Dörthe Weddige-Degenhard

Christel Wegner

Ursula Weisser-Roelle

Stefan Wenzel

André Wiese

Gerd Ludwig Will

Wolfgang Wulf

Christian Wulff

Prof. Dr. Dr. Roland Zielke

Pia-Beate Zimmermann

Meine Damen und Herren! Es sind 152 Abgeordnete in den Niedersächsischen Landtag der 16. Wahlperiode gewählt worden. Durch Namensaufruf wurde festgestellt, dass 151 Mitglieder des Landtages anwesend sind. Der Landtag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder des Landtages anwesend sind. - Das ist der Fall.

Mitteilung über die Bildung der Fraktionen (§ 2 GO LT)

Nach § 2 der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages können sich Mitglieder des Landtages, die der gleichen Partei angehören, zu Fraktionen zusammenschließen. Ich teile Ihnen mit, dass sich im Landtag der 16. Wahlperiode fünf Fraktionen konstituiert haben: die Fraktion der CDU mit 68 Mitgliedern, die Fraktion der SPD mit 48 Mitgliedern, die Fraktion der FDP mit 13 Mitgliedern, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit 12 Mitgliedern und die Fraktion DIE LINKE mit 10 Mitgliedern. Außerdem gehört dem Landtag ein fraktionsloses Mitglied an.

Genehmigung der Tagesordnung

Meine Damen und Herren! Der Präsident des Landtages der 15. Wahlperiode, Herr Jürgen Gansäuer, hat im Einvernehmen mit den Fraktionen eine Tagesordnung für diesen 1. Tagungsabschnitt

der 16. Wahlperiode aufgestellt, die Ihnen schriftlich zugegangen ist.

Mir ist bedeutet worden, die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen wolle beantragen, die Tagesordnung um die Behandlung des Entwurfes eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes zu erweitern, der Ihnen allen in der Drs. 16/4 vorliegt. Für diesen Fall gebe ich folgenden Hinweis: Nach § 66 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung kann der Landtag u. a. auf Antrag einer Fraktion beschließen, dass Gegenstände, die nicht auf der Tagesordnung stehen, beraten werden, es sei denn, dass eine Fraktion oder zehn Mitglieder des Landtages widersprechen.

Ich frage zunächst: Wird ein Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung gestellt? - Frau Helmhold meldet sich zu Wort. Ich gebe Ihnen eine Redezeit von bis zu fünf Minuten. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte kurz erläutern, warum wir den Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung um die Drs. 16/4 stellen.

Mit dieser Drucksache schlagen wir vor, das Abgeordnetengesetz dahin gehend zu ändern, dass die Aufwandsentschädigung der Vizepräsidenten reduziert und gleichzeitig die zusätzliche Altersversorgung für den Präsidenten und die Vizepräsidenten abgesenkt wird. Dies ist der Finanzierungsvorschlag für unseren Vorschlag, das Präsidium gemäß der Anzahl der Fraktionen in diesem Landtag in der Vizepräsidentschaft auf fünf zu erweitern.

Uns erscheint es aus grundsätzlichen demokratischen Erwägungen heraus sehr wichtig, diesen Weg zu gehen. Da wir aber den Haushalt des Landes nicht über Gebühr beanspruchen wollen, würden wir gerne gleichzeitig diese Änderung des Abgeordnetengesetzes beraten. Ich bitte um Zustimmung.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zustim- mung von Kreszentia Flauger [LIN- KE])

Recht herzlichen Dank, Frau Helmhold. - Ich frage jetzt, ob eine Fraktion oder zehn Abgeordnete der beantragten Erweiterung der Tagesordnung widersprechen.

(Bernd Althusmann [CDU]: Heute Nachmittag!)

- Heute Nachmittag soll darüber gesprochen werden. Dann werden wir das jetzt nicht beraten.

Damit wäre die Tagesordnung bis auf diesen Punkt mehrheitlich gebilligt. Ich frage trotzdem noch einmal: Wer stimmt der Tagesordnung so zu, wie sie vorliegt? - Das war die Mehrheit.

(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Mit der Erweiterung!)

- Mit der Erweiterung, natürlich.

Wir kommen jetzt zur

Wahl der Landtagspräsidentin oder des Landtagspräsidenten (Artikel 18 der Niedersächsi- schen Verfassung - NV -, § 6 GO LT)

Nach Artikel 18 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung wählt der Landtag seine Präsidentin oder seinen Präsidenten. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 unserer Geschäftsordnung ist die stärkste Fraktion dieses Hauses vorschlagsberechtigt. Die stärkste Fraktion dieses Hauses ist die CDU-Fraktion. Sie hat den Abgeordneten Hermann Dinkla schriftlich vorgeschlagen.

Die Wahl kann gemäß § 5 Abs. 3 Satz 2 unserer Geschäftsordnung durch Handzeichen vorgenommen werden, wenn kein Mitglied des Landtages widerspricht. Erhebt sich gegen die Wahl durch Handzeichen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall.

Ich bitte damit diejenigen, die den Abgeordneten Hermann Dinkla zum Präsidenten wählen wollen, um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Vorschlag Hermann Dinkla ist - mit Enthaltungen - einstimmig angenommen worden.

(Starker, anhaltender Beifall)

Ich stelle fest, dass der Abgeordnete Hermann Dinkla einstimmig zum Präsidenten dieses Hauses gewählt worden ist. Herr Abgeordneter Dinkla, ich frage Sie, ob Sie die Wahl annehmen.

(Hermann Dinkla [CDU]: Ja, ich neh- me die Wahl an! Vielen Dank!)

Sehr geehrter Herr Präsident, ich spreche Ihnen zu Ihrer Wahl die Glückwünsche des ganzen Hauses aus. Wir wünschen und hoffen, dass Sie ein gerechter und fürsorglicher Präsident sein werden, der mit glücklicher Hand die Geschicke des Hau

ses leitet, sich der Belange aller Fraktionen und aller Abgeordneten annimmt und sein Amt zum Wohle des Landes wahrnimmt. Ich bitte Sie nunmehr, diesen Platz einzunehmen, und wünsche Ihnen eine glückliche Hand.

(Starker Beifall)

Amtsübernahme durch die gewählte Landtagspräsidentin oder den gewählten Landtagspräsidenten