Im Übrigen möchte ich zu Frau Kollegin König etwas sagen. Mit Verlaub, es ist vermessen, den VDH als Kronzeugen für Ihren Gesetzentwurf anzuführen. Die Kollegen vom VDH haben gerade bei der Beratung des Gesetzentwurfes der Landesregierung sehr sachkundig mitgewirkt und eben nicht für Ihren Gesetzentwurf gesprochen, sondern für das, was CDU und FDP mit der Unterstützung von SPD und Grünen nun auf den Weg bringen. Das muss an dieser Stelle einmal deutlich gesagt werden!
Wir bekommen mit dem neuen Hundegesetz einen Sachkundenachweis mit Augenmaß. Ich möchte deutlich sagen, dass ich es wichtig finde, dass wir sowohl einen theoretischen als auch einen praktischen Teil der Sachkundeprüfung bekommen. Viele von denen, die sich in Zukunft neu einen Hund anschaffen werden, werden durch die theoretische Sachkunde überhaupt erst in die Lage versetzt werden, sich den für ihre Lebensverhältnisse richtigen Hund bzw. die richtige Hunderasse auszusuchen. Das ist ein wesentliches Merkmal dieses Gesetzes. Denn ganz viele Probleme bei der Hundehaltung entstehen auch, weil man sich zu wenig mit dem Charakter des Tieres beschäftigt und sich deshalb einen Hund angeschafft hat, der zu der Lebenssituation vielleicht nicht passt. Eine Familie braucht eben einen anderen Hund als jemand, der alleinstehend ist. Deswegen ist es wichtig, dass wir diesen theoretischen Sachkundenachweis im Gesetz vorsehen. Das ist, wie der Kollege Meyer gesagt hat, in der Tat ein sehr innovativer Ansatz, der von der Niedersächsischen Landesregierung verfolgt wird. Er ist vorbildhaft für ganz Deutschland.
Ich möchte auch noch einmal sagen, dass wir in diesem Gesetz ganz bewusst keine Rasseliste und - das ergänze ich sehr deutlich - auch keine Größenklassen und keine 20/40-Regelung haben. Denn es liegt nicht an der einzelnen Rasse, ob ein Hund gefährlich ist. Vielmehr sind es bestimmte Rassen, die von Menschen eher dazu missbraucht werden, scharfgemacht - also scharfgezüchtet oder scharftrainiert - zu werden. Deswegen ist es
richtig, dass wir das nicht auf bestimmte Rassen begrenzen, sondern sagen, dass für jede Hundehaltung ein Sachkundenachweis erbracht werden muss. Herr Kollege Meyer hat zu Recht gesagt: Auch kleine Hunde können - gerade für Kinder - gefährlich sein. Aus diesem Grund brauchen wir den Sachkundenachweis für alle Bereiche und gehen somit den richtigen Weg mit der Regelung, die wir mit dem Gesetz einführen.
Die SPD hat - da hat der Kollege Große Macke völlig recht - zwei Jahre gebraucht, um das zu verstehen.
Ich kann mich noch daran erinnern, wie wir mit dem Kollegen Klein in der letzten Legislaturperiode, nach der Regierungsübernahme von CDU und FDP, die Rasseliste aus dem Gesetz herausgestrichen haben, die damals von der SPD noch massiv und vehement verteidigt wurde. Heute wissen alle, dass das Problem eben nicht am unteren Ende der Leine, also beim Hund, sondern am oberen Ende der Leine liegt. Frau Kollegen Schröder-Ehlers, die Verantwortung liegt nicht oft, sondern immer beim Hundehalter. Das muss an dieser Stelle einmal sehr deutlich gesagt werden.
Wir wissen dann: Ist der Hund gemeldet? Wird - das ist ein wesentlicher Punkt - Hundesteuer gezahlt? Liegt die Sachkunde eigentlich vor? Gibt es eine Haftpflichtversicherung? So können wir gerade diejenigen, die illegal Hunde halten und die sich nicht an die Spielregeln halten wollen, die wir mit diesem Gesetz für eine ordentliche Hundehaltung aufstellen, durch die Ordnungsbehörden der Landkreise und der kreisfreien Städte leichter ausfindig machen. Auch das ist ein wesentlicher Beitrag dazu, dass wir mehr Sicherheit in die Hundehaltung bekommen.
Aber ich sage noch einmal, was noch einmal gesagt werden muss: Beißvorfälle, die wirklich schlimm sind, wird man mit keinem Gesetz dieser Welt verhindern können. Wir können nur die höchstmögliche Sicherheit dadurch erreichen, dass wir die größtmögliche Anzahl von Menschen mit Sachkunde ausstatten. Das machen wir mit diesem Gesetz, und deswegen bitte ich um Ihre Zustimmung.
Zu dem Beitrag von Herrn Oetjen hat sich Frau König von der Fraktion DIE LINKE zu einer Kurzintervention gemeldet. Sie haben 1:30 Minuten. Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Oetjen, Sie haben auf die Stellungnahme des VDH hingewiesen. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass der VDH zu dem Sachkundenachweis gesagt hat, dass er die Berechtigung eines obligatorischen Nachweises sehr anzweifelt. Zwar seien Bildungsmaßnahmen und Sachkunde selbstverständlich gefordert, aber eine solche Zwangsmaßnahme sei infrage zu stellen. Selbstverständlich halten auch wir Bildung und Sachkunde für wichtig. Aber ich weise noch einmal darauf hin: Dies ist nicht der richtige Weg.
Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, Herr Kollege Adler, das mag durchaus ein Zitat gewesen sein; dann haben Sie die Meinung eines Mitgliedes des VDH aus der Anhörung zitiert. Ja, er ist Mitglied des VDH. Aber ich sage Ihnen sehr deutlich: Ich kann Ihnen Hunderte Mitglieder des VDH benennen, die die genau gegenteilige Position einnehmen. Ziehen Sie nichts an den Haaren herbei! Was Sie hier sagen, ist nicht richtig. Richtig ist vielmehr: Wir haben gerade mit der Wissenschaft, gerade mit den Hundehaltern und gerade mit den Hundeschulen sehr intensiv daran gearbeitet, ein sachgerechtes und praxisgerechtes Gesetz zu bekommen. Was Sie vorgelegt haben, ist alles andere als das.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zwei Jahre intensivster Beratungen zur Novellierung dieses Gesetzes liegen hinter uns. Wir haben es uns wahrlich nicht leicht gemacht. Die Beratungen waren von großer Sorgfalt und von großer Ernsthaftigkeit geprägt. Entscheidungen, die vorbereitet und getroffen wurden, kamen meist mit deutlichen Mehrheiten zustande. Ich finde es schade, lieber Herr Kollege Meyer, dass Sie heute wieder eine ordentliche Menge Wasser in diesen Wein hineingießen. Offensichtlich können Sie es einfach nicht ertragen - dabei haben Sie doch Ihren Gesetzentwurf zurückgezogen -, dass dieser Gesetzentwurf der Landesregierung so gut durchgegangen ist. Das erinnert mich durchaus an die berühmten pawlowschen Hunde, die immer anfingen zu sabbern, wenn das Glöckchen läutete, meine Damen und Herren.
Zur Ausgangslage: Die Bedeutung des Hundes in unserer Gesellschaft ist anerkannt und unumstritten. Manchmal, Gott sei Dank nur in seltenen Fällen, mutieren Hunde vom treuen Begleiter zum gefährlichen Gegner, ja Feind. Grauenhafte Beißvorfälle - wir haben es vorhin gehört - waren Anlass zu dieser Novellierung, über die wir heute beraten.
Vorweg will ich eines ganz deutlich sagen, meine Damen und Herren: Eine absolute Sicherheit gibt es nicht, auch in Zukunft wird es sie nicht geben. Darüber müssen wir alle uns im Klaren sein. Denn erstens haben wir es mit Lebewesen zu tun, die nicht programmierbar und auch nicht hundertprozentig einstellbar und kalkulierbar sind. Zweitens - das ist vorhin schon angeklungen - sind die Hunde nicht wirklich das Hauptproblem. Dieses befindet sich nämlich am oberen Ende der heute schon oft zitierten Leine - wenn es denn eine solche Leine überhaupt gibt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das alte Hundegesetz war durchaus anerkannt, auch hier in Niedersachsen. Es hatte einen eher sanktionierenden Charakter. Das neue Konstrukt hat auch einen eindeutig präventiven, also vorbeugenden, Wert und Effekt. Das ist gut, und das ist wichtig. Es soll greifen, bevor etwas passiert.
Ein zentrales Element des neuen Gesetzes ist der Sachkundenachweis, der Hundeführerschein. Er war überfällig, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Frau Dr. Zogbaum von der Tierärztekammer Niedersachsen hat gesagt - ich zitiere -: Der Mensch lässt den Hund gefährlich werden. - Weiter sagte sie, ebenfalls ein Zitat: „Es sind vielmehr die dummen Leute, die gefährliche Hunde haben.“ - Deswegen ist es wichtig, angebracht, ja notwendig, alle Hundehalter auf ihre Verantwortung aufmerksam zu machen, ihnen das notwendige Wissen über die Tiere, die sie in ihre Obhut bekommen, zu verschaffen: Wissen über ihre Tiere, über deren Bedürfnisse, über deren Verhaltensweisen, deren Haltung und letztendlich auch deren Erziehung. Es geht also darum, den Haltern auch Praxis zu vermitteln. Ich halte es für richtig, dass die entsprechenden Vereine und Hundeschulen unter Obhut und Aufsicht der Landkreise beispielsweise einbezogen werden.
Sehr wichtig sind in diesem Zusammenhang auch die Aspekte des Tierschutzes, die manchmal etwas in den Hintergrund rücken. Ich zitiere aus dem Beschluss des Tierschutzbeirates des Landes Niedersachsen von Mitte letzten Jahres: Der Tierschutzbeirat stellt fest, dass sich das geltende Hundegesetz bewährt hat. Dennoch begrüßt der Tierschutzbeirat die vom ML zur Weiterentwicklung vorgesehenen Eckpunkte: Mikrochipkennzeichnung in Verbindung mit einer Registrierung, Haftpflichtversicherung und Sachkunde. Er sieht darin einen geeigneten Weg, das Miteinander von Mensch und Hund grundsätzlich zu verbessern. - Meine Damen und Herren, genau das ist es meiner Meinung nach.
Frau Dr. Zogbaum - ein interessanter Hinweis - geht sogar noch etwas weiter. Sie sagt nämlich, dass eigentlich ein Sachkundenachweis für alle Tierhalter notwendig sei, also nicht nur für die immer etwas an den Pranger gestellten Landwirte; diese verfügen nämlich über die entsprechende Sachkunde. Sie wissen, was sie tun, aber viele im privaten Bereich, meine Damen und Herren, wissen eben genau das nicht.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Clemens Große Macke [CDU]: Da hat Herr Meyer wieder dummes Zeug ge- redet!)
Einen Punkt möchte ich besonders hervorheben, weil ich ihn für richtig halte: Auch ein Verbot der Hundehaltung ist ein wichtiges Instrument, das im Gesetz deutlich hervorgehoben wird.
Herr Oesterhelweg, ich möchte gerne unterbrechen. - Ein wenig mehr Aufmerksamkeit gegenüber dem Redner wäre angebracht. Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident, ich kann aber auch etwas lauter sprechen. Damit habe ich die geringsten Probleme.
Gewalttätern, aber auch nicht geschäftsfähigen alkohol- und betäubungsmittelabhängigen Personen können die Gemeinden die Hundehaltung versagen oder entsprechende Auflagen machen. Dazu will ich meine persönliche Meinung hier nicht verschweigen. Ich meine, Gewalttäter größeren Kalibers und Schwerstabhängige dürfen eigentlich überhaupt keine Tiere halten; wie gesagt, das ist meine Meinung. Denen darf man Tiere nicht anvertrauen - aus Sicherheitsaspekten und aus Tierschutzgründen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Für den Fall der Fälle, von dem wir hoffen, dass er nicht eintritt, gibt es die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Ich halte diese Regelung für sinnvoll und wichtig. Wenn schon Schäden, auch gesundheitlicher Art, entstanden sind, dann ist so gewährleistet, dass sie zumindest finanziell ausgeglichen werden.
Das Chippen, ein weiteres Instrument, trägt selbstverständlich auch dazu bei, die verantwortlichen Halter zu ermitteln. Es ist auch ein Instrument für einen besseren Tierschutz.
Hier wurde mit den Rasselisten auch ein Thema angesprochen, das ich zumindest kurz streifen möchte. Wir haben uns von Anfang an gegen Rasselisten ausgesprochen, weil wir sie nicht für sinnvoll und nicht für zweckmäßig halten. Professor Dr. Hackbarth hat in der Anhörung am 25. Februar ganz klar gesagt - Zitat -: „Die Gefährlichkeit eines Hundes hängt nicht von der Rasse ab. … Wer heutzutage eine Rasseliste fordert, handelt wider wissenschaftliche Erkenntnis.“ So ist es, und dabei bleibt es.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren, das neue Hundegesetz ist ein guter Kompromiss, der die Interessen von Hundehaltern, und nicht hundehaltenden Menschen, Sicherheitsaspekte und Tierschutzaspekte gut miteinander verbindet. Wohl wir alle hoffen, dass wir mit dieser Novellierung das Richtige, das Notwendige und das Machbare tun, um solche Vorfälle weitestgehend zu vermeiden, die Anlass für die Beratungen waren, die wir nun heute abschließen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst kurz auf den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE eingehen, den ich schon aus Rechtsgründen für nicht beschlussfähig halte. Wir haben - der Abgeordnete Oetjen hat bereits darauf hingewiesen - aus der Zeit von Landwirtschaftsminister Bartels schon einmal eine Hunderegelung gehabt, die an dem Aggressionsverhalten bestimmter Rassen anknüpfte. Diese Regelung war vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten worden, woraufhin es diese Regelung mit der Begründung aufgehoben hat, Aggressionsverhalten bei Hunden sei nicht vererblich. Wenn es aber nicht vererblich ist, gibt es auch keinen Grund dafür, Züchtungsregelungen oder Züchtungsverbote zu verhängen. Das macht die von der Linken vorgeschlagene Regelung meines Erachtens rechtswidrig, sodass sie gar nicht beschlussfähig wäre.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Hans-Henning Adler [LINKE]: Das ist geltendes Recht in Berlin!)
Ich freue mich im Übrigen, dass heute ein Gesetzentwurf der Landesregierung zur Abstimmung kommt, der unzweifelhaft eine wegweisende Weiterentwicklung einer bewährten Hunderegelung in Niedersachsen ist. Das enge Zusammenleben von Menschen und Hunden ist durch die sozialpartnerschaftliche Beziehung des Hundes zum Menschen geprägt, aber auch durch seine vielfältige Verwendung. Der Hund ist ein treuer Freund und Begleiter des Menschen. Er kann Jagd-, Hirten- oder Hüte