es zu einer Privatisierung der Gewinne, nämlich für die privaten Entsorger, und einer Sozialisierung der Verluste, nämlich über die Gebührenrechnungen der Bürgerinnen und Bürger, kommt.
Der gemeinsame Antrag von CDU und FDP ist geeignet, der Bundesebene dies zukommen zu lassen. Wir werden alles daransetzen, dass die Abfallentsorgung in Niedersachsen bürgerfreundlich, bürgernah, flächendeckend zuverlässig und bezahlbar bleibt. Wir sind gegen jegliche Rosinenpickerei und sprechen uns - CDU und SPD gemeinsam - entschieden für die kommunale Daseinsvorsorge aus.
(Starker Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zuruf: Gemeinsam mit der SPD! - Heiterkeit bei der FDP - La- chen bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN)
Meine Damen und Herren, wenn sich Ihre Freude wieder gelegt hat, können wir zu der von Frau Stief-Kreihe von der SPD-Fraktion beantragten Kurzintervention kommen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Körtner, auf die Widersprüchlichkeit ist eben schon hingewiesen worden. Ihre Antragschreiber hätten sich erst Ihre Rede geben lassen und dann den Antrag schreiben sollen und nicht umgekehrt.
Das wäre sicherlich sinnvoller und vielleicht auch im Sinne Ihrer freudschen Fehlleistung gewesen; denn dann hätten wir tatsächlich einen gemeinsamen Antrag schreiben und hätten in der Abstimmung einen gemeinsamen Beschluss erreichen können. Nur, der Antrag, den Sie vorgelegt haben, entspricht überhaupt nicht dem, was Sie hier gesagt haben.
ner, Sie haben vergessen zu erwähnen, dass die CDU- und die FDP-Fraktion im Umweltausschuss überhaupt nicht fähig waren zu beraten und darum gesagt haben: Wir geben den Antrag zunächst einmal in den Innenausschuss. Der soll einmal eine Stellungnahme abgeben.
Nun beschweren Sie sich, dass die es genauso gemacht, nämlich wieder zurücküberwiesen haben, weil keiner etwas sagen wollte. Das bestätigt eigentlich nur das Armutszeugnis, das Sie während der gesamten Beratung abgegeben haben.
Meine Damen und Herren, Frau Kollegin Körtner hat um die Möglichkeit zur Erwiderung gebeten. Ich erteile ihr sofort das Wort, wenn es wieder ruhig geworden ist. - Bitte sehr, Frau Körtner!
Danke schön, Herr Präsident! Frau Stief-Kreihe, ich glaube, Sie haben wieder einmal parallel zur Wahrheit vorgetragen.
Mir wurde gerade von meinem Kollegen aus dem Innenausschuss gesagt, dass das zu Protokoll gegeben worden ist. Das ist ein absolut übliches Verfahren. Sie haben es unterlassen, das dem Hohen Hause klar zu sagen.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Na, na! Das ist falsch! Unser Antrag wurde abgelehnt!)
Warum haben wir Ihrem Antrag nicht zugestimmt? Weil Ihr Antrag nicht mit unseren Vorstellungen übereingestimmt hat. Ich sage Ihnen nur ein einziges Beispiel: Wenn Sie in Ihren Antrag schreiben, dass die Stellungnahme des Niedersächsischen Umweltministeriums vom 14. September 2010 zurückgezogen werden sollte, dann verkennen Sie, dass wir das im Umweltausschuss breit diskutiert haben. Für diese Stellungnahme gibt es nämlich überhaupt keine Grundlage mehr. Diese Stellungnahme ist gegenstandslos, weil sie zu einem Referentenentwurf abgegeben worden ist, der in allen
Punkten verändert wurde. Also gibt es keine Grundlage mehr, also ist diese Stellungnahme des Niedersächsischen Umweltministeriums vom 14. September 2010 ohne jede Relevanz. - Ich könnte noch andere Beispiele nennen.
Deswegen haben wir uns als Regierungsfraktionen erlaubt, einen gemeinsamen, sehr guten Antrag zu fertigen. Diesen könnten Sie im Übrigen, wenn - - -
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf eine persönliche Bemerkung vorwegschicken. Ich freue mich, Frau Stief-Kreihe, dass Sie nach Ihrer agrarpolitischen Abstinenz nun in Ihrer Fraktion eine neue Aufgabe in der Abfallpolitik übertragen bekommen haben.
(Johanne Modder [SPD]: Was ist das denn? Als Minister! Das ist unmöglich! - Zuruf von Kreszentia Flauger [LIN- KE])
- Herr Kollege Lies, nachdem mich die Frau Abgeordnete Stief-Kreihe so oft angesprochen und gesagt hat, was im letzten Jahr alles nicht mehr passiert ist, wollte ich ihr diese Freundlichkeit gern zuteil werden lassen.
Die Bundesregierung hatte die Abfallrahmenrichtlinie schon im letzten Jahr, nämlich zum 10. Dezember 2010, umzusetzen. Diese europäische Abfallrahmenrichtlinie muss in deutsches Recht umgewandelt werden. Die Bundesregierung hat sich ganz klar an europarechtlichen Vorgaben orientiert. Täte sie das nicht, bekäme sie bei dem Verfahren Probleme, welches sich unter Umständen anschließen würde. Eines ist die Maxime: Hier geht es nicht um Private, hier geht es nicht um Kommunen, hier geht es einzig und allein um den Bürger und die Kosten, die er für die Abfallentsorgung zu tragen hat.
Das ist das Entscheidende dabei. Deswegen geht es auch nicht um steuerrechtliche Fragen, um 7 % oder 19 % Mehrwertsteuer. Das anhängige Verfahren, das die Entsorger gegen die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts in der EU angestrebt haben, ist noch nicht entschieden.
Die vorgeschlagene Beschlussempfehlung ist eine Unterstützung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung. Klar und deutlich werden dort die widerstreitenden Interessen berücksichtigt. Es geht im Prinzip um drei Dinge: Es geht um die Kommunen; denn bei künftigen Lösungen müssen und sollen die Kommunen angemessen berücksichtigt werden. So steht es im Gesetzentwurf der Bundesregierung. Aber dort, wo die Kommunen dafür verantwortlich sind, haben sie auch die Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass die wirtschaftlichste Organisationsform eingeführt wird.
Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kennen das Land Niedersachsen. Viele Abgeordnete kommen aus Kommunen und Landkreisen, die Abfallwirtschaft betreiben. Aber die wirtschaftlichsten Abfallgesellschaften sind die, die sich wie in Diepholz, Rothenburg oder Osterholz-Scharmbeck auch derjenigen bedienen, die es besser können als die Kommune, und zwar immer zum Nutzen der Bürger.
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Zuruf von der SPD: Das ist unglaub- lich! - Weitere Zurufe von der SPD)
- Herr Kollege Bachmann, dass Sie sich noch gemeldet haben, ist besonders schön. Sie haben die kommunale Abfallentsorgung sogar privatisiert. Das steht nicht im Gesetzentwurf. Es geht nicht um die Privatisierung. Es geht um die wirtschaftlichsten Lösungen.
Sie müssen ja wohl zugeben, dass das seit zehn Jahren in Braunschweig sehr erfolgreich geschieht. Der Abfallbetrieb hatte damals ungefähr 120 Personen. Nach der Privatisierung wurde er mit mehr Angestellten versehen.
Man hat dementsprechende Betätigungsfelder gewählt, die die Beschäftigung sichern. Das war bei der kommunalen Abfallentsorgung nicht der Fall.
Dass die Daseinsvorsorge in diesem Gesetzentwurf der Bundesregierung einen hohen Stellenwert hat, ist doch selbstverständlich. Es geht auch nicht darum, dass die Abfallentsorgung des kommunalen Mülls in der Verantwortung bleiben soll. Es geht immer wieder um die wirtschaftlichsten Lösungen. Das müssen Sie einfach akzeptieren. Ich könnte Ihnen negative Beispiele nennen.