Wir werden den Antrag der Linken ablehnen. Das habe ich kurz begründet. Aber das Thema Jagd bleibt strittig zwischen den Grünen und einer schwarz-gelben Landesregierung.
Zu dem Beitrag von Frau Janssen-Kucz gibt es einen Antrag auf Kurzintervention von Herrn Dammann-Tamke. Herr Dammann-Tamke, bitte schön, Sie haben das Wort!
Liebe Kollegin Janssen-Kucz, was die EU-Vogelschutzrichtlinie angeht, gibt es keinerlei rechtliche Begründungen dafür, die Jagd in EU-Vogelschutzgebieten einzuschränken. Das ist eine rein politische Forderung, zu der man so oder so stehen kann.
Aber hier im Niedersächsischen Landtag gab es bisher eine klare Positionierung zu einer flächendeckenden Jagd. Das gilt ausdrücklich auch in EU-Vogelschutzgebieten, weil wir Prädatoren und z. B. Wildschweine im Sinne der Vögel in Vogelschutzgebieten bejagen müssen. Ansonsten würden Ihre Vogelschutzgebiete in einigen Jahren nicht wiederzuerkennen sein.
Frau Janssen-Kucz möchte antworten. Ihnen stehen ebenfalls anderthalb Minuten zur Verfügung. Bitte sehr!
Danke schön. - Mit der Jagdfreigabe auf ziehende Gänse seitens der schwarz-gelben Landesregierung im Jahr 2008 handeln Sie - das wissen Sie - gegen alle wissenschaftlichen Erkenntnisse. Die SPD hat dies ausgeführt. Sie nehmen die weitere Gefährdung bedrohter Arten bewusst in Kauf, und Sie erweisen dem internationalen Vogelschutz einen Bärendienst.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Niedersachsen kann für sich in Anspruch nehmen, dass es für den internationalen Vogelflug sehr viel tut.
Sie können alleine an den Zahlen, die uns Herr Deneke-Jöhrens eben noch einmal dargestellt hat, erkennen, wie wichtig der Landesregierung der Schutz der Zugvögel ist, der sich seit dem Jahr 1492 allerdings verändert hat; denn seit dieser Zeit gibt es bei uns neozoene Tiere. Dazu gehören
Gänse, dazu gehören aber auch Waschbären und andere Tiere. Wir haben also seitdem eine Veränderung unserer Tierwelt zu verzeichnen.
Im Jahr 2008 begann sowohl in der Landwirtschaft als auch bei den Jägern, bei allen Beteiligten die Diskussion darüber, was wir in den einzelnen Vogelschutzgebieten tun müssen.
Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern. Gerade du, Helmut, bist sehr dafür eingestanden, zwar die flächendeckende Jagd beizubehalten, aber in einzelnen Vogelschutzgebieten z. B. im Rheiderland sehr vorsichtig damit umzugehen. Es gehört zur Wahrheit dazu, dass man genau dieses sagt und entsprechend dieser Devise die Gänse schützt.
Warum haben wir das Problem bekommen, dass die Schäden größer geworden sind? - Sie alle erinnern sich daran - ich muss es Ihnen immer wieder ins Gedächtnis rufen -, dass Sie in den 90er-Jahren insbesondere im Deichvorland die damals beweideten Wiesen brachfallen ließen und es zu einer Verqueckung gekommen ist.
- Ich sehe schon Ihr Nicken. Frau König, die Gänse sind nicht dusselig. Das müssen Sie wissen. Das sind hoch intelligente Tiere.
Und das ist dort, wo eine intensive Weidewirtschaft, eine intensive Grünlandwirtschaft und insbesondere eine intensive Landwirtschaft betrieben werden. Das ist also ein Problem, das wir auch selber mit erzeugt haben, indem wir die natürlichen Äsungsflächen unserer Zugvögel, der Zuggänse, haben verschwinden lassen.
Zu der Bleimunition: Ob andere Länder weiter sind, weiß ich nicht, Frau Schröder-Ehlers. Vielleicht können ja wir Nichtjäger neue Vorschläge dahin gehend machen, dass man vielleicht wieder zu biologischen Maßnahmen
oder zu Munition wie z. B. Pfeil und Bogen oder vielleicht auch in Zukunft zu Holzgeschossen mit einer vernünftigen Sägespänefüllung kommt, damit wir alle diese negativen Folgen insbesondere für Seeadler und deren Aufzucht nicht mehr haben. Aber darüber lassen Sie uns beim nächsten Antrag sprechen.
Ich danke Ihnen, Frau König, dass Sie Ihren Antrag noch einmal überarbeitet haben. Aber aus Mist wird eben nichts Vernünftiges.
Eine Wortmeldung liegt noch vor, und zwar die des Herrn Landwirtschaftsministers. Sie haben das Wort, Herr Minister!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich geahnt hätte, dass das hier doch emotionaler zugeht, hätte ich meine geplante Rede auch etwas emotionaler aufgebaut. Aber so etwas ist nicht unbedingt meine Art.
Lassen Sie mich zur Jagd in Schutzgebieten Folgendes sagen: Es gibt überhaupt keinen Grund, die Jagd in Schutzgebieten zu verbieten. Jagd in Schutzgebieten hat sich am Schutzzweck des Schutzgebietes zu orientieren.
Was die Bejagung von Prädatoren anbetrifft, ist es, denke ich, inzwischen auch herrschende Meinung der nicht ideologisierten Wissenschaft, dass sie nicht nur sinnvoll, sondern auch erforderlich ist.
Meine Damen und Herren, nun hat die Fraktion DIE LINKE in diesem Hause beantragt, die Zeiten der Jagd auf Gänse in Niedersachsen erheblich zu verkürzen und die Jagd auf Gänse außer Grau- und Kanadagans völlig einzustellen. Weiterhin hat sie gefordert, Bleischrot auch auf Land zu verbieten - an Gewässern ist er bereits verboten - und nur noch mit Kleinkalibergewehren zu schießen.
Fraßschäden durch Gänse sollen im Übrigen nach gutachtlicher Feststellung durch Ausgleichszahlungen ersetzt werden.
Die letzten Änderungen unserer Jagdzeiten, die mit der Veröffentlichung der Durchführungsverordnung zum Niedersächsischen Jagdgesetz 2008 abgeschlossen wurden, basieren bereits auf den neuesten Erkenntnissen über die Gänsepopulationen, über die ökologischen Stoßrichtungen und auch über die Entwicklungen in diesem Bereich. Sorgfältig haben wir in diesem Hause die Argumente für und gegen eine Gänsebejagung abgewogen, wobei am Ende die Argumente für eine Gänsebejagung gewichtiger waren. Sensible Gebiete wurden im Übrigen räumlich von der Jagdzeit ausgenommen.
Auch in den Diskussionen hier ist das Thema ausgiebig behandelt worden. Es gibt zu diesem Thema eine Fülle von Plenarprotokollen, die ich mir angeschaut habe. Ferner hat sich im Übrigen auch der zuständige Ausschuss diverse Male mit dem Thema befasst.
Lassen Sie mich zu den von der Fraktion DIE LINKE vorgebrachten Argumenten Folgendes anmerken: Die Jagd ist in Deutschland ein Eigentumsrecht, welches nur bei Erforderlichkeit eingeschränkt werden darf, und dies nur im öffentlichen Interesse. Auch in den benachbarten Bundesländern dürfen im Übrigen die in Rede stehenden Gänsearten seit Langem bejagt werden. Eine Vollschonung muss als Ausnahme begründet sein. Sonst entstehen Schadenersatzansprüche gänsegeschädigter Bauern.
Angesichts der Bestandszahlen und zum Teil erheblicher landwirtschaftlicher Schäden ist im Übrigen eine jagdliche Nutzung geboten. Die von der Fraktion DIE LINKE genannten Jagdstrecken stellen definitiv keine Bestandsgefährdung dar. Im Gegenteil beklagt sich z. B. die Regierung des Landes Norwegen, in dem ausschließlich Brutareale liegen, inzwischen auf internationaler Ebene über eine zu geringe, nicht den Zuwachs abschöpfende Bejagung. Das hat mir der Präsident der Internationalen Vereinigung für Wildtierforschung in Brüssel noch vor 14 Tagen ausdrücklich so mitgeteilt.