Meine Damen und Herren, der Antrag strebt keine Entwicklung im niedersächsischen Recht an. Es fehlt im Grunde an einer Zielsetzung im eigentlich politischen Sinn. Eine Ausnahme könnte ich vielleicht darin erblicken, dass es darum gehen soll, Prostitution aus der gesellschaftlichen Stigmatisierung zu befreien.
Über die Schwierigkeiten dieses Anliegens kann man wirklich Wissenswertes erfahren, wenn man das im Auftrag des Bundesfamilienministeriums erstellten Gutachten aus dem Jahr 2007 durchliest, das den Titel „Reglementierung von Prostitution: Ziele und Probleme“ trägt. Das ist ein umfassender, wirklich sehr erhellender Text.
Dieses Gutachten beschäftigt sich naturgemäß überwiegend mit den Änderungen, die durch Rechtsetzung erreicht werden können. Zu diesen Änderungen gehört die Debatte, die wir führen, seit es das Prostitutionsgesetz gibt: Wie ist das Rechtsgeschäft des Austausches von Leistungen -
Sex gegen Geld - beschaffen? - Dieses Geschäft ist seither nicht mehr sittenwidrig. Beide Teile des Vertrages können eingeklagt werden. Ein Kernproblem bleibt allerdings die Beweislast bei der Frage, ob der Kunde einer sexuellen Dienstleistung wissen konnte oder musste, dass die Prostituierte ihre Leistung unter Zwang erbrachte und insoweit § 232 des Strafgesetzbuches einschlägig war.
Zu diesen Themen, die der Politik zugänglich wären, schweigt der Antrag. Deswegen ist er wegen Substanzlosigkeit abzulehnen.
(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der CDU - Petra Tiemann [SPD]: Donnernder Applaus bei den Herren!)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Prostitution wird angeboten und auch nachgefragt. Prostitution ist Realität. Das wissen wir. Aber der Umfang und die Erscheinungsformen der Prostitution sind statistisch kaum zu erfassen. Das Spektrum ist groß. Es reicht von der Straßenprostitution über Prostitution in Bordellbetrieben und Wohnungsprostitution bis hin zu neuerdings auftretenden Formen wie Flatrateangeboten, die keine Besonderheit mehr sind. So unterschiedlich die Erscheinungsformen sind, so unterschiedlich sind auch die Interessen und Positionen der einzelnen Akteure. Wir haben es eben gehört. Ob wir nun die Verbände, die Bordell- und Gaststättenbetreiber, die Polizei oder die Kommunen fragen - eine Landeskonferenz Prostitution, wie sie in dem vorliegenden Entschließungsantrag gefordert wird, dürfte aus meiner Sicht kaum einheitliche Ergebnisse bringen.
Es gibt aber vonseiten der Länder durchaus Forderungen an die Bundessregierung, die politisch richtungweisend sind und auf die Behebung rechtlicher Defizite bei der Umsetzung des Prostitutionsgesetzes abzielen.
Sie haben vorhin die Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz genannt. Diesbezüglich muss ich Sie aber korrigieren: Wir haben dort einen Antrag beschlossen. Wir haben nicht über Landeskonferenzen oder andere Gremien gesprochen, sondern wir haben ganz konkret gefordert, dass die Bundesregierung jetzt in der Pflicht ist, gesetz
liche Änderungen vorzunehmen - ob es nun eine Rechtsgrundlage dafür ist, dass Länder das definieren, oder ob die Bundesregierung selbst eine gesetzliche Regelung auf den Weg bringt. Dabei geht es um eine verbesserte Meldepflicht, um Aufsichtsbefugnisse für Prostitutionsstätten und/oder um die Einführung einer entsprechenden Erlaubnispflicht. Diese Forderungen haben die Fachministerkonferenzen - nicht nur die Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz, sondern durchaus auch die Innenministerkonferenz - schon der Bundesregierung vorgelegt. Aber auch der Bundesrat hat diesbezüglich konkrete Forderungen.
Die Bundesregierung hat dazu entsprechende Eckpunkte angekündigt. Diese werden wir abwarten und kritisch begleiten. Wir wissen um die Kritikpunkte und um die Regelungsbedarfe. Ich glaube nicht, dass wir in diesem Hause Erkenntnisdefizite haben. Jeder Fraktion ist es unbenommen, sich mit den Verbänden und den Beratungsstellen in Verbindung zu setzen und sich dabei noch weitere Punkte geben zu lassen.
Meine Damen und Herren, mir sind folgende Punkte wichtig: erstens die Bekämpfung von Menschenhandel, Zwangsprostitution und Minderjährigenprostitution und zweitens ein größtmöglicher Schutz von Prostituierten vor Ausbeutung und vor allen Dingen vor Gewalt.
Die in der Prostitution tätigen Frauen und Männer müssen ein selbstbestimmtes, menschenwürdiges und gewaltfreies Leben leben können. Wir müssen dies ermöglichen. Deswegen bedarf es richtiger Rahmenbedingungen und notwendiger Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen. Hier ist Niedersachsen, wie ich meine, sehr gut aufgestellt.
Wir haben die Beratungseinrichtungen. Die sollten wir auch weiterhin unterstützen, ob nun finanziell oder auch ideell. Ich denke, wir sollten ihre Arbeit in der Öffentlichkeit mit Transparenz unterstützen. Phoenix, La Strada, KOBRA und SOLWODI sind genannt worden. Sie sind gut aufgestellt. Wir sind immer im Gespräch mit ihnen. Insofern werden wir diese Gesetzesvorlage auch begleiten.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/4618 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Abschließende Beratung: Niedersachsens Wälder erhalten und nachhaltig nutzen - Privatisierung stoppen - Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/4446 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Drs. 16/4944
Wir treten in die Beratung ein. Mir liegt jetzt eine Wortmeldung des Kollegen Schminke vor. Ich erteile ihm das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben diesen Antrag bereits im Februar besprochen. An der Position der SPD-Fraktion hat sich im Grundsatz nichts geändert. Das geht auch schlecht; denn diese CDU/FDP-Landesregierung betrachtet den Wald als reines Wirtschaftsgut. Das sehen wir völlig anders. Deshalb haben wir eine andere Position.
Erst kürzlich hat die Landesregierung mit dem Abfeiern der Gewinnverdopplung öffentlich bestätigt, was ihr an der Forstpolitik tatsächlich wichtig ist, nämlich ausschließlich der Gewinn am Holzverkauf. Das war auch im NDR zu hören und in der BILD-Zeitung zu lesen. Da wird deutlich, was tatsächlich dahintersteckt. Der Sprecher der Anstalt öffentlichen Rechts spricht von einem Landesunternehmen, das seinen Gewinn mit beeindruckenden Zahlen verdoppelt habe, vergisst aber, die Kehrseite der Medaille zu erwähnen. 25,4 Millionen Euro Gewinn in 2011 - das sind 12 Millionen Euro mehr als 2010. 60 % davon kassiert der Finanzminister. Das erklärt der Sprecher dem Publikum. Das Landesunternehmen könne 40 % behalten
und Rücklagen bilden. Das wunderbare Ergebnis sei vor allem der absolut starken Nachfrage auf dem Holzmarkt durch eine florierende Baukonjunktur geschuldet. Ich ergänze: Natürlich auch durch einen guten Preis, Herr Hoppenbrock.
Meine Damen und Herren, 1,79 Millionen m³ Holz sind abgesetzt worden, aber die kommen ja auch irgendwoher, nämlich aus den öffentlichen Wäldern. Interessant wäre gewesen, zu erfahren, mit welchem Holz so viel Geld in die Kasse gespült wird. Diese Antwort wird leider nicht gegeben. Ich nehme einmal an, maßgeblich aus Eichen- und Buchenholz. Aber das werden wir noch konkret abfragen; denn wir wollen wissen, welche Bestände hier für den schnellen Euro abgehackt wurden.
Ohnehin sehr merkwürdig ist, wie die Landesregierung mit dem öffentlichen Gut Wald umgeht. Ich habe hier bereits einen schrägen Vorgang thematisiert: der Waldverkauf im Forstamt Oldendorf, Stichwort „Aerzen“. Dort wurden mehr als 300 ha öffentlicher Wald gegen hauseigene Gutachten verkauft. Die Menschen in Aerzen haben bis heute eine ganz andere Meinung dazu, meine Damen und Herren. Und Sie glauben, uns weismachen zu können, dass das alles in Ordnung war.
Ein weiterer schräger Fall, den wir uns genauer anschauen müssen, ist der Wald auf dem Rieseberg im Landkreis Helmstedt. Was sich die Landesregierung dort erlaubt, ist einmalig und absolut nicht zu tolerieren. Dort arbeitet der Landkreis vorbildlich die Schutzgebietsverordnung nach, alles ist abgestimmt, und in letzter Sekunde erdreistet sich ein ungezügelter Referatsleiter im Umweltministerium, eine fachaufsichtliche Weisung zu entsenden. Herr Minister Birkner ist zurzeit leider nicht da.
- Der ist im Wald unterwegs, ja, genau. - Da ist die Frage erlaubt: Hat er das alles in seinem Laden noch im Griff, oder sind es gezielte Provokationen in Richtung Landkreistag wie beim Abfallgesetz?
Es ist ohnehin kein Geheimnis, dass Niedersachsen etwa in der Umweltministerkonferenz durch ein gewöhnungsbedürftiges und einsames Abstimmungsverhalten aufgefallen ist.
Meine Damen und Herren, zurück zum Antrag. Ich habe es eingangs schon gesagt: Inhaltlich scheint der Antrag der Linken auf den ersten Blick gar
nicht so schlecht. Allerdings offenbart der zweite Blick doch Schwächen. So bleibt er beispielsweise unter der Nr. 1 um 5 Prozentpunkte hinter den Zielen der Nationalen Strategie für den Lebensraum Wald zurück. Ferner fordern Sie ein Kahlschlagsverbot und eine schonende Waldbewirtschaftung. Das alles sind Themen, die eigentlich längst geregelt sind.
Das Problem ist ein ganz anderes. Das Problem ist, dass diese Landesregierung, die beispielsweise mit LÖWE eigentlich schon Regelungen hat, die Waldbewirtschaftung so überhaupt nicht praktizieren will. Das ist das Kernproblem, meine Damen und Herren!
Egal, wie man es formuliert - die wollen das einfach nicht! Deswegen kommen wir da auch nur wenig weiter.
Der Grund dafür, dass die SPD-Fraktion den Antrag in der Tat ablehnt, ist die Nr. 4. Ihre politische Gesinnung geht hier leider wieder einmal mit Ihnen durch. Sie fordern ein grundsätzliches Privatisierungsverbot von Staatswald, Kommunalwald und Stiftungswald. Sie wollen grundlos in die Eigentumspositionen von Kommunen und Stiftungen eingreifen,
- bleiben Sie doch mal ein bisschen ruhig! -, wobei das Niedersächsische Waldgesetz bereits in § 8 einen erheblichen Schutz vor der Umwandlung von Waldflächen gewährt. Das geht in der Tat zu weit, liebe Kolleginnen und Kollegen auf der linken Seite.