Protocol of the Session on July 19, 2012

Login to download PDF

(Beifall bei der LINKEN)

Niemand hat das Recht, die Menschen in der Region ein zweites Mal zu verschaukeln.

Meine Damen und Herren, mit diesem AsseBeschluss weist der Landtag auch alle Versuche der letzten Zeit zurück, die Rückholung madig zu machen. Bezeichnend ist, dass ein ehemaliger Mitarbeiter des Strahlenschutzamtes, der immer gegen die Rückholung war, versucht hat, über

einen Fernsehbericht Stimmung zu machen. Ich zitiere eine seiner Aussagen:

„Das Problem ist nur, dass wir es vermutlich nicht können. Das ist so, als wenn jemand von mir verlangen würde, die 100 m unter zehn Sekunden zu laufen. Das kriege ich auch nicht hin!“

Meine Damen und Herren, dieser Ex-Mitarbeiter kann die 100 m nicht unter zehn Sekunden laufen. Aber dass der Mensch dazu in der Lage ist, haben in den vergangenen Jahrzehnten hunderte Sprinter bewiesen. Diese Aussagen sind der beste Beleg dafür, dass wir mit der weltweiten Suche nach den besten Experten jetzt beginnen müssen.

(Beifall bei der LINKEN)

Es gibt die eindeutige Zusage der Bundesregierung, dass die Bergung nicht am Geld scheitern wird. Also sucht endlich nach den besten Leuten und nach der besten Technik! Das ist die Verpflichtung gegenüber den Menschen in der Region.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, wir haben allen Grund, mit gesundem Misstrauen gegenüber den verantwortlichen Regierungen, Ministern und dem Betreiber gemeinsam weiter Druck für die Rückholung des Mülls zu machen, weil es um die Sicherheit einer ganzen Region und aller Menschen dort geht.

Herzlichen Dank.

(Lebhafter Beifall bei der LINKEN)

Für die Landesregierung erteile ich nun Herrn Minister Dr. Birkner das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf auch namens der Landesregierung ausdrücklich Dank und Anerkennung für diesen Beschlussvorschlag aussprechen. Denn er zeigt, dass es nach durchaus wechselhaften Diskussionen im Zusammenhang mit der Asse über die Jahre hinweg gelungen ist, diese gemeinsame Basis zu finden und aufzuzeigen, wie wir gemeinsam künftig mit dieser Problematik umgehen wollen.

Inhaltlich ist es aus meiner Sicht wichtig und bemerkenswert - das müssen wir auch weiterhin

gemeinsam transportieren -, dass es, erstens, unser politisches Ziel ist, die Rückholung tatsächlich zu realisieren und dass wir mit Skepsis und Abwehr gegenüber allen Versuchen, dies zu diskreditieren und als abwegig darzustellen, reagieren müssen.

Dazu gehört, zweitens, auch, dass wir nicht wissen, ob und inwieweit es tatsächlich gelingen kann. Die technischen Hürden sind - das wurde bereits angesprochen - hoch und durchaus bemerkenswert und müssen erst einmal überwunden werden.

Drittens müssen wir die rechtlichen Möglichkeiten schaffen, damit das so schnell geht wie nur möglich, ohne aber die Sicherheitsstandards zu senken und ohne irgendwelche unverantwortbaren Risiken einzugehen. Deshalb begrüße ich ausdrücklich, dass der Kollege Altmaier deutlich gesagt hat, dass er dieses Asse-Gesetz voranbringen will und dass daran im Bundestag ganz konkret gearbeitet wird. Ich hoffe, dass uns der Entwurf alsbald vorliegt.

Viertens möchte ich bemerken, dass, gerade die Bürgerinnen und Bürger vor Ort und die engagierte Arbeit in der Asse-II-Begleitgruppe Anerkennung verdienen; denn da ist ein großes Engagement vorhanden, aus der berechtigten Sorge heraus, dass dort eine Umweltbelastung in der Umgebung vorhanden ist, die nicht hinnehmbar ist und aufgehoben werden muss, indem man diese Abfälle möglichst herausholt. Das ist in hohem Maße ehrenamtliches Engagement. Aus meiner Sicht kann man nicht hoch genug einschätzen, mit welcher Qualität und Konstruktivität hier gearbeitet wird.

(Beifall bei der CDU)

Wir als Landesregierung werden unseren konstruktiven Part in dieser Zusammenarbeit bei den Versuchen, dieses gemeinsame Ziel zu erreichen, fortsetzen. Wir werden uns konstruktiv in die rechtlichen Verfahren einbringen, aber selbstverständlich auch weiterhin in die politischen Prozesse, auch im Hinblick auf die Lenkungsgruppe, die wir gemeinsam mit eingerichtet haben und die dafür sorgen soll, dass für den Fall, dass es doch einmal zu Verhakungen kommt oder Entscheidungen eben nicht auf Arbeitsebene getroffen werden können, die Verantwortung von den Hausleitungen und den politischen Führungen tatsächlich wahrgenommen wird.

In diesem Sinne gibt es, denke ich, hier eine hervorragende Grundlage, um dieses Problem kon

struktiv zu lösen und den Menschen vor Ort die Gewissheit zu geben, dass die Politik in Niedersachsen ihre Interessen wahrnimmt.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU sowie Zustimmung bei der SPD)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe deshalb die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich lasse zunächst abstimmen über die Nr. 1 der Beschlussempfehlung. Wer der Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit die beiden Anträge der Fraktion der SPD in den Drs. 16/426 und 16/4361 (neu), den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/427 und den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drs. 16/509 in der sich aus der Beschlussempfehlung ergebenden geänderten Fassung annehmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann ist das wirklich einstimmig beschlossen worden.

(Starker Beifall)

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung. Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses ebenfalls zustimmen und damit die in die Beratung einbezogenen Eingaben 421/09/16 und 528/09/16 für erledigt erklären möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Auch das war einstimmig.

Ich glaube, das war auch für das Parlament ein guter Tag.

(Lebhafter Beifall)

Meine Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 34 auf:

Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen - Unterrichtung durch die Landesregierung - Drs. 16/4704 - Stellungnahme des Niedersächsischen Landtages - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Drs. 16/4963 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/4982

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung empfiehlt Ihnen, zu dem von der Landesregierung nach § 7 Abs. 3 Satz 2 des Niedersächsischen Gesetzes über Raumordnung und Landesplanung vorgelegten Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm eine Stellungnahme zu beschließen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Ich eröffne die Beratung. Zunächst zu Wort gemeldet hat sich der Kollege Hausmann für die SPDFraktion.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Die SPD-Fraktion begrüßt, dass die Landesregierung den Versuch unternommen hat, aktuelle Entwicklungen im Land Niedersachsen auf der Ebene des Landes-Raumordnungsprogramms aufzugreifen. Sie hat jedoch, wie folgt, einige Ergänzungen, Anmerkungen und Hinweise.

Erstens. Aus Sicht der SPD-Fraktion werden die Herausforderungen des demografischen Wandels eine Schlüsselrolle für das Flächenland Niedersachsen einnehmen. Daher hat gerade das Landes-Raumordnungsprogramm eine grundsätzliche Bedeutung und muss dem Anspruch gerecht werden, das Zentrale-Orte-System in allen Regionen Niedersachsens sicherzustellen.

Zweitens. Ein schneller Internetzugang auch und gerade in den strukturschwachen Regionen Niedersachsens ist ebenfalls bereits auf Ebene des Landes-Raumordnungsprogramms planerisch darzustellen. Schneller Internetzugang ist nach unserer Meinung Daseinsvorsorge. Die technischen Möglichkeiten über Kabel, Funk und Satellit sind vorhanden. Leider aber fehlt das Geld. Die Leidtragenden sind wieder einmal die strukturschwachen ländlichen Räume.

Drittens. Einen weiteren Schwerpunkt stellt die Energiewende mit ihren weitreichenden Themenfeldern für das Landes-Raumordnungsprogramm dar. Hier hat es in Niedersachsen Fehlentwicklungen gegeben. Durch den Biogasboom ist es zu großflächigen intensiven Maiskulturen gekommen, deren Bewirtschaftung erhebliche Beeinträchtigungen des Grundwassers und infolge dessen der Trinkwasseraufbereitung nach sich gezogen hat.

Es wäre sinnvoll, die Fehlentwicklungen bereits auf Ebene des Landes-Raumordnungsprogramms für die Zukunft zu korrigieren, etwa mit planerischen

Steuerungsinstrumenten wie im Bereich der Onshore-Windenergie-Bauleitplanung. Ziel muss es sein, die Biogasproduktion in Niedersachsen so zu gestalten, dass derartige umweltschädliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen sind.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, das LandesRaumordnungsprogramm - der Entwurf - enthält, viertens, eine neue Ziffer 11. Diese soll inhaltlich Folgendes zum Ausdruck bringen: Über die Genehmigung für die Nutzung durch Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie soll im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung entschieden werden. Unabhängig davon wäre es aus Sicht der SPD-Fraktion durchaus denkbar, vorbelastete landwirtschaftliche Flächen für derartige Vorhaben einzuplanen.

(Jan-Christoph Oetjen [FDP]: Was sind vorbelastete Flächen?)

- Darüber können wir uns später unterhalten. Ich bin gerne bereit, noch eine kleine Unterrichtsstunde im Anschluss an meine Rede zu geben.

(Beifall bei der SPD - Lachen bei der CDU - Jens Nacke [CDU]: Das ist sin- nig für: Ich weiß es nicht!)

- Ich warte gerne, wenn Sie noch ein wenig sagen wollen. Das wird mir nicht angerechnet, daher kann ich noch ein bisschen warten. - Ich mache jetzt weiter:

Fünftens. Die bisherige Aussage, dass landwirtschaftlich genutzte Flächen grundsätzlich hierfür nicht in Anspruch genommen werden dürfen, ist im Sinne der Energiewende nicht zielführend.

Sechstens. Der erforderliche Leitungsausbau im Rahmen der Energiewende stellt ebenfalls eine bedeutende Aufgabe dar. Die im LandesRaumordnungsprogramm geplanten 400 m Mindestabstände zwischen Siedlungen und Höchstspannungsfreileitungen sind zu gering bemessen. Gesundheitliche Gefährdungen der in der Nähe lebenden Bevölkerung können auf Dauer nicht ausgeschlossen werden.