Karl Heinz Hausmann

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Gebührenpflicht nach dem Waffengesetz: Das Waffengesetz regelt den Umgang mit Waffen und Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. So steht es im Gesetz. Das Waffenrecht schafft einen angemessenen Ausgleich zwischen den Sicherheitsbelangen des Staates und den berechtigten Interessen legaler Waffenbesitzer, z. B. Jägern, Sportschützen und Sammlern.
Wir haben im Waffenrecht erhebliche Änderungen gehabt. Wir haben die erste Änderung 2002 gehabt, dann umfangreiche Änderungen 2008 und nach dem Amoklauf von Winnenden zusätzliche Verschärfungen, was die Lagerung von Waffen und Munition angeht.
Betroffen davon sind immer die Waffenbesitzer und besonders - das ist für uns sicherlich eine wichtige Sache - auch die Sportschützen. Die Sportschützen wurden über Jahre mit neuen Veränderungen konfrontiert. Wenn ich über die Jahre hinweg in die Sportvereine gekommen bin, gab es immer die Diskussionen über neue Änderungen im Waffenrecht und neue Auflagen für die Sportschützen.
Wenn es um Sicherheitsauflagen geht, ist es überhaupt keine Frage, dass wir hinter den neuen Sicherheitsvorschriften stehen und sie einfordern müssen. Hier aber geht es einen Schritt weiter. Es geht um die Gebühren.
Wie gesagt: Wir stehen hinter der Verschärfung des Waffengesetzes. Wir verantworten und vertre
ten sie mit. Aber hier geht es um Gebühren. Es geht hier um ein Sportgerät. Die Sportler sind sensibel und können mit den Waffen umgehen. Ich glaube, das machen sie vorbildlich. Sie sagen, das ist mein Sportgerät, und fragen: Ich soll für mein Sportgerät Gebühren bezahlen?
Es ist einmalig, Gebühren für ein Sportgerät zu bezahlen. Deshalb haben wir gesagt: Wir können diesen Wunsch nicht mittragen.
Wir reden über das Thema ganz besonders vor dem Hintergrund, dass das Ehrenamt gestärkt werden soll. Gerade der Sport bei den Sportschützen wird vom Ehrenamt getragen. Einerseits sprechen wir über eine Stärkung des Ehrenamtes. Wenn aber andererseits eine Gebühr erhoben wird, tun wir genau das Gegenteil. Das wollen wir sicherlich nicht.
Abgesehen davon spricht man in dem Antrag über eine Einnahme von 1 Million Euro. Ich frage mich bei der 1 Million Euro, die eingenommen werden soll: Wie viel Bürokratieaufwand steckt dahinter? Was bleibt von dem Betrag wirklich übrig? - Hinzu kommt, dass unsere Sportvereine vom Land über den Landessportbund gefördert werden. Dann sieht es so aus: Auf der einen Seite fördern wir finanziell, und auf der anderen Seite nehmen wir den Vereinen, zumindest den Sportschützen, dieses Geld in Form von Gebühren wieder weg.
Die SPD-Fraktion möchte weiterhin verlässlicher Partner der Sportvereine und der Sportschützen sein. Wir lehnen deshalb den Antrag der Grünen ab und werden der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen.
Danke schön.
Herr Kollege Ahlers, ich habe mich bemüht, sehr sachlich vorzutragen. Dass dann doch eine politische Veranstaltung daraus wurde, finde ich nicht ganz so gut. Wenn ich dann höre, dass Parallelen gezogen werden, muss ich Ihnen mit einem Sprichwort entgegnen: Was ich selber tue, das traue ich auch den anderen zu.
Ich glaube, bei Ihnen haben wir die besten Beispiele. Gerade wenn es darum geht, auf kleine Parteien zu hören, dann haben Sie das am besten vorgemacht: Mövenpick und Betreuungsgeld lassen grüßen! - Wir haben die klare Aussage gemacht, dass wir zu unseren Sportvereinen stehen. Bitte legen Sie uns nicht etwas in den Mund, was wir nicht gesagt haben!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Die SPD-Fraktion begrüßt, dass die Landesregierung den Versuch unternommen hat, aktuelle Entwicklungen im Land Niedersachsen auf der Ebene des Landes-Raumordnungsprogramms aufzugreifen. Sie hat jedoch, wie folgt, einige Ergänzungen, Anmerkungen und Hinweise.
Erstens. Aus Sicht der SPD-Fraktion werden die Herausforderungen des demografischen Wandels eine Schlüsselrolle für das Flächenland Niedersachsen einnehmen. Daher hat gerade das Landes-Raumordnungsprogramm eine grundsätzliche Bedeutung und muss dem Anspruch gerecht werden, das Zentrale-Orte-System in allen Regionen Niedersachsens sicherzustellen.
Zweitens. Ein schneller Internetzugang auch und gerade in den strukturschwachen Regionen Niedersachsens ist ebenfalls bereits auf Ebene des Landes-Raumordnungsprogramms planerisch darzustellen. Schneller Internetzugang ist nach unserer Meinung Daseinsvorsorge. Die technischen Möglichkeiten über Kabel, Funk und Satellit sind vorhanden. Leider aber fehlt das Geld. Die Leidtragenden sind wieder einmal die strukturschwachen ländlichen Räume.
Drittens. Einen weiteren Schwerpunkt stellt die Energiewende mit ihren weitreichenden Themenfeldern für das Landes-Raumordnungsprogramm dar. Hier hat es in Niedersachsen Fehlentwicklungen gegeben. Durch den Biogasboom ist es zu großflächigen intensiven Maiskulturen gekommen, deren Bewirtschaftung erhebliche Beeinträchtigungen des Grundwassers und infolge dessen der Trinkwasseraufbereitung nach sich gezogen hat.
Es wäre sinnvoll, die Fehlentwicklungen bereits auf Ebene des Landes-Raumordnungsprogramms für die Zukunft zu korrigieren, etwa mit planerischen
Steuerungsinstrumenten wie im Bereich der Onshore-Windenergie-Bauleitplanung. Ziel muss es sein, die Biogasproduktion in Niedersachsen so zu gestalten, dass derartige umweltschädliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen sind.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, das LandesRaumordnungsprogramm - der Entwurf - enthält, viertens, eine neue Ziffer 11. Diese soll inhaltlich Folgendes zum Ausdruck bringen: Über die Genehmigung für die Nutzung durch Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie soll im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung entschieden werden. Unabhängig davon wäre es aus Sicht der SPD-Fraktion durchaus denkbar, vorbelastete landwirtschaftliche Flächen für derartige Vorhaben einzuplanen.
- Darüber können wir uns später unterhalten. Ich bin gerne bereit, noch eine kleine Unterrichtsstunde im Anschluss an meine Rede zu geben.
- Ich warte gerne, wenn Sie noch ein wenig sagen wollen. Das wird mir nicht angerechnet, daher kann ich noch ein bisschen warten. - Ich mache jetzt weiter:
Fünftens. Die bisherige Aussage, dass landwirtschaftlich genutzte Flächen grundsätzlich hierfür nicht in Anspruch genommen werden dürfen, ist im Sinne der Energiewende nicht zielführend.
Sechstens. Der erforderliche Leitungsausbau im Rahmen der Energiewende stellt ebenfalls eine bedeutende Aufgabe dar. Die im LandesRaumordnungsprogramm geplanten 400 m Mindestabstände zwischen Siedlungen und Höchstspannungsfreileitungen sind zu gering bemessen. Gesundheitliche Gefährdungen der in der Nähe lebenden Bevölkerung können auf Dauer nicht ausgeschlossen werden.
Der vorgesehene Ausnahmetatbestand zur Unterschreitung der Mindestabstände, falls keine geeigneten energiewirtschaftlich zulässigen Trassenvarianten die Einhaltung der Mindestabstände ermöglicht, ist eine generalisierende Öffnungsklausel, die letztlich eine unbegrenzte Unterschreitung der Mindestabstände erlaubt. Die Begrifflichkeit „energiewirtschaftlich geeignet“ ist an dieser Stelle nicht definiert bzw. leistet Fehlinterpretationen
Vorschub. So können z. B. Energieversorger eine Definition wählen, die das Allgemeinwohl benachteiligen würde.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, dieser Ausnahmetatbestand kann seitens der SPD-Fraktion keinesfalls so mitgetragen werden.
Siebtens. Das Landes-Raumordnungsprogramm ist das zentrale Steuerungsinstrument auch für die Belange von Natur und Landschaft. Im Entwurf des Landes-Raumordnungsprogramms sind keine Ziele für die Umsetzung der Biodiversitätstrategie vorgesehen. Auch fehlen jedwede Hinweise zum Biotopverbund. Eine nachrichtliche Übernahme von Natura-2000-Gebieten ist hierfür unzureichend. Im Entwurf des Landes-Raumordnungsprogramms muss dies nachgearbeitet werden.
Jetzt komme ich zu dem zumindest für uns entscheidenden Punkt. Das ist der Punkt 8. Zum vorgesehenen Torfabbau ist grundsätzlich anzumerken, dass der immer noch verbliebenen Neuausweisung von Vorrangflächen für Torfabbau in der Größenordnung von 585 ha sowie den 336 ha Gebietserweiterung - so ist es uns gesagt worden, so ist es hier auch vermerkt - nicht zugestimmt wird. Die Planung läuft der Empfehlung der Regierungskommission Klimaschutz entgegen.
Die Bedeutung der Moore und ihrer Klimaschutzfunktion - CO2-Bindung - wird hierin dargestellt. Der Schutz und die Bewahrung verbliebener Moore in Niedersachsen sind daher von landesweiter Bedeutung.
Moore als CO2-Speicher, vielleicht ein paar Zahlen: 3 % der Erdoberfläche speichern fast ein Drittel des erdgebundenen Kohlenstoffes. Moore wandeln CO2 auch aus der Atmosphäre in langfristigen Torf um, und Moore als natürliche Kohlenstoffspeicher binden viermal so viel CO2 pro Hektar wie die Tropenwälder. Das sollte man vielleicht auch wissen. Wir monieren den Rückgang der Tropenwälder, wenn diese abgebrannt werden, geben aber beim Torfabbau, meine ich, ein schlechtes Beispiel.
Rekultivierung und Neuvernässung von Mooren: Wir haben da schöne Bilder gesehen, aber ich glaube, dass es sich dabei um Ausnahmetatbestände handelt und dass man so etwas nur mal so macht. Die Bilder sollen uns zeigen, dass man so etwas zwar durchführen kann. Dies ist aber nicht
der Regelfall. Darum sollte auch hierauf ein größerer Schwerpunkt gelegt werden.
Ich komme aus einer Region, in der auch Gesteinsabbau in sehr großem Maße erfolgt.
- Ich möchte den Hinweis noch zu Ende führen. - Es stimmt mich unwahrscheinlich nachdenklich, wenn die Gesteinsabbauindustrie davon spricht und sagt: Warum sollten wir REA-Gips verwenden, wenn Naturgipse viel billiger sind. Auch das gibt zum Nachdenken Anlass. Da sollten wir gegenhalten. Die Zeit ist eigentlich zu Ende.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, seit 2010 liegt der Entwurf vor. Was lange währt, wird endlich gut, sollte man eigentlich meinen. Wir sind der Meinung, dass hier noch erheblicher Nachhol- und Verbesserungsbedarf besteht. Wir werden diesem Entwurf nicht zustimmen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Frau Weyberg, Sie haben moniert, dass ich von vorbelasteten landwirtschaftlichen Nutzflächen gesprochen habe. Ich habe mich eben noch einmal vergewissert. Ich habe es nicht gleich gefunden, aber das steht im Landes-Raumordnungsprogramm. Vielleicht sagt der Minister auch noch etwas dazu; er kann das vielleicht klarstellen. „Vorbelastete landwirtschaftliche Nutzflächen“ steht also im Landes-Raumordnungsprogramm. Ich habe da nicht irgendetwas erfunden. Vielleicht wäre es ganz angebracht, das noch einmal durchzulesen. Ich weiß, dass das sehr viel Papier ist. Aber ich habe es gelesen, und ich habe auch diesen Begriff gelesen. Das wollte ich zu Ihrem Vorwurf sagen, wir hätten etwas in unsere Stellungnahme geschrieben, was nicht in dem Entwurf steht.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Nach der sehr emotionalen Debatte des letzten Tagesordnungspunkts haben wir es jetzt mit einem ziemlich trockenen Thema zu tun, nämlich mit einer Gesetzesberatung zum Raumordnungsrecht.
Hierzu liegen uns zwei Gesetzentwürfe vor, erstens ein Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE und zweitens ein Gesetzentwurf der Landesregierung. Herr Adler, Ihre Fraktion hat einen Juristen nach vorne geschickt; meine Fraktion hat einen Praktiker nach vorne geschickt.
Wir wissen ja: Wenn zwei Juristen zusammensitzen, gibt es drei Meinungen.
Herr Adler, Sie möchten kommunale Zweckverbände. Genau das möchten wir nicht.
Nun aber zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung: Wir haben ihn intensiv beraten und dabei den GBD dabei gehabt. Der GBD hat nicht die Befürchtungen gehabt, die Sie von den Linken gehabt haben, im Gegenteil: Der GBD hat gesagt, der Entwurf der Landesregierung sei in Ordnung. Von daher - das kann ich gleich vorwegschicken - werden wir ihm auch zustimmen.
Das wird ab dem nächsten Februar im Übrigen öfter passieren, dass wir den Gesetzentwürfen der Landesregierung zustimmen.
- Ich auch.
Zu diesem Beschluss, dem Gesetzentwurf der Landesregierung zuzustimmen, sind wir nach umfangreichen Beratungen und einer Anhörung gekommen. Wir teilen hierbei auch die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände, zumindest die des Städtetages und des Landkreistages. Insbesondere die Abweichungsregelung zur Aufstellung eines Regionalen Raumordnungsprogramms sichert die bisher bewährte Aufgabenverteilung. Wir haben 40 Planungsbereiche, die es ermöglichen, dass die regionalen Schwerpunkte in unserem Land Berücksichtigung finden.
Eine abweichende Stellungnahme kam - natürlich - vom Städte- und Gemeindebund. Seine Forderung, Ziele der Raumordnung nur noch im Einvernehmen mit den betroffenen Städten und Gemeinden festzulegen, würde unserer Meinung nach jedoch einer überörtlichen Planung widersprechen. Die Einbindung der Städte und Gemeinden ist unserer Meinung nach durch die Pflicht, Flächennutzungspläne und städtebauliche Planungen aufzustellen, aber auch über die Abgabe von Stellungnahmen durchaus gewährleistet, sodass der Forderung des Städte- und Gemeindebundes, die Pläne im Einvernehmen aufzustellen, nicht unbedingt nachgekommen werden muss.
Im Übrigen lassen die Ziele der Raumordnung der kommunalen Planung hinreichenden Spielraum für ihre eigene Planungshoheit. Auch das ist unserer Meinung nach in Ordnung.
Auch dass kreisfreie Städte keine Regionalen Raumordnungsprogramme aufstellen müssen, ist in Ordnung. Sie können das tun, aber ihnen stehen auch die Instrumente der Flächennutzungs- und Bebauungspläne zur Verfügung, sodass es auch dort keine unbeplanten Räume geben wird.
Ich habe schon gesagt, der GBD hat gegen den Gesetzentwurf der Landesregierung keine Einwände erhoben, und nachdem die erste Fassung des Gesetzentwurfs noch etwas verändert wurde - die Einsprüche, die wir hatten, wurden aufgenommen -, kann die SPD-Fraktion jetzt zustimmen.
In diesem Tagungsabschnitt werden wir unter Tagesordnungspunkt 34 den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm beraten. Dort werden wir es Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, natürlich nicht so einfach machen. Denn dem werden wir mit Sicherheit nicht zustimmen; das kann ich schon im Voraus sagen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Herr Schünemann, ich habe eine Frage zu dem Topf. Ich sehe es so, dass es ein Solidartopf ist. Alle zahlen ein, und die Armen oder die, die es nötig haben, weil sie nicht leistungsfähig sind, können davon profitieren. Wie stehen Sie zu der Aussage, dass dafür die nachhaltige Leistungsfähigkeit benötigt wird? - Alle, die nachhaltig nicht leistungsfähig sind und die nach der Entschuldung nicht nachhaltig leistungsfähig wären, können an diesem Topf nicht partizipieren. Ich finde das nicht ganz in Ordnung. Sie kehren dort einige raus. Sie kehren die Ärmsten der Armen raus. Dadurch haben sie keine Möglichkeit, an diesem Topf zu partizipieren.
Danke. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Kollegen! Herr Schünemann, vor dem Hintergrund, dass die freiwillige Antragsfrist am 31. März 2013 ausläuft und ich davon ausgehe, dass ein Flickenteppich entstehen könnte, weil dann noch Gemeinden da sind, die zwar nicht leistungsfähig sind, aber immer noch nicht entschuldet sind, stelle ich Ihnen jetzt die Frage: Was machen Sie mit diesem Gemeinden? Sie müssen dann ja trotzdem zu funktionsfähigen Gebietskörperschaften zusammengeführt werden.
- Ja, das ist klar; aber ich frage trotzdem mal.
Sie müssen dann zusammengeführt werden. Nach wie vor sind es arme Kommunen, die kein Geld haben. Werden Sie diese Kommunen, die zwangsläufig fusioniert werden, dann mit den entspre
chenden finanziellen Mitteln ausstatten, um die Leistungsfähigkeit sicherzustellen?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Auch ich spreche zum Kapitel 03 31, und zwar zur Sportförderung. Ich habe gerade geschaut, wo
Frau Jahns ist. Ich sehe, sie ist nicht da. Vielleicht ist sie gerade auf der Überholspur; denn davon hat sie vorhin gesprochen. Sie hat gesagt: Der Sport ist bei uns auf der Überholspur. - Ich sehe das, ehrlich gesagt, ein bisschen anders.
Wenn ich auf der Autobahn bin und jemand auf der Überholspur ist, dann sollte er nicht vergessen, dass unten im Fußraum zwei Hebel sind: ein Gaspedal und eine Bremse. Wenn man auf der Überholspur ist, sollte man auf das Gaspedal und nicht auf die Bremse treten. Wenn man bremsen will, sollte man vielleicht auf die rechte Spur wechseln, gemütlich weiterfahren und alle anderen, die ein bisschen zügiger fahren können, vorbeifahren lassen. - So viel zur Überholspur und zum Sport.
Ich möchte an ein paar Beispielen erklären, warum ich das so sehe. Herr Güntzler hat vorhin etwas Schönes gesagt: Der Haushalt für Inneres und Sport ist mit einem Plus von 2 % gut aufgestellt. - Ich möchte das einmal auf den Sporthaushalt umrechnen. Wenn Sie nachrechnen, werden Sie feststellen, dass im Sporthaushalt bei den Investitionen für den Sport kein Plus zu verzeichnen ist, sondern ein Minus von 8,2 %. Ich glaube, das hat der Sport bei uns nicht verdient.
Wir wollen uns nicht auf alten Lorbeeren ausruhen, sondern wir wollen, dass es beim Sport auch in Zukunft weitergeht. Darum bin ich der Meinung, dass man zumindest das, was man in den vergangenen Jahren investiert hat, weiter investieren sollte.
Erstens. Es geht um die Finanzhilfe an den Landesport. Der Landessportbund hat mehrfach gebeten, diese Mittel zu verstetigen, damit er besser planen kann. - Eine Verstetigung haben wir noch immer nicht.
- Ich habe nur ein paar Minuten Redezeit. Ich möchte die Rede gerne zu Ende führen.
Zweitens. Die Kosten beim Landessportbund steigen. Auch die Personalkosen steigen ähnlich an. Seit 2008 gibt es aber keine dynamische Anpassung. Der Betrag an den Landessportbund ist immer der gleiche geblieben. Das heißt, unter dem Strich ist das eine reale Kürzung der Sportförderung für den Landessportbund.
Der große Hammer kommt als Nächstes: die Einstellung des Sportstättensanierungsprogramms. Das trifft ganz besonders die kommunalen Sportstätten.
- Die Anträge haben wir schon alle gestellt. Sie haben sie in der Vergangenheit alle abgebügelt. Wir brauchen sie also nicht zweimal zu stellen. Wir machen das in einem Jahr besser. Dazu komme ich aber noch.
Am 6. Dezember 2011, also gestern, sprach Herr Minister Schünemann von der kommunalfreundlichen Förderung durch die Landesregierung von CDU und FDP. Ich meine, das sind Lippenbekenntnisse. Nach dem Spitzenjahr 2008 mit 5,2 Millionen Euro für die kommunalen Sportstätten ist dieser Betrag im Jahr 2011 auf 2,5 Millionen Euro heruntergegangen. Inzwischen sind für das Haushaltsjahr 2012 noch 100 000 Euro übrig geblieben. Ich meine, diese Streichungen sind nicht hinzunehmen. Das trifft insbesondere die Kommunen und die Kommunalen vor Ort, auch die Sportvereine vor Ort. Denn dort müssen die Menschen den Sport organisieren. Diese Arbeit wird von vielen Ehrenamtlichen geleistet. Das Problem ist: Wenn diese Entwicklung so weitergeht, dann laufen uns die Ehrenamtlichen weg. Wir brauchen für die Ehrenamtlichen wirklich Anreize, damit sie weiterhin Spaß haben, die Sportvereine zu führen und Sport zu treiben.
- Herr Möllring, ich habe es schon gesagt. Alles das, was ich hier gesagt habe, haben wir schon als Anträge gestellt. Das ist von Ihnen abgebügelt worden. Damit ist das in Ordnung.
Mein letzter Satz, weil auf der Anzeige nur noch vier Sekunden Redezeit angegeben werden: Ich rufe den Sportlerinnen und Sportlern in Niedersachsen zu: Haltet noch 15 Monate durch! Es kann nur besser werden!
Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Präsident. - Herr Minister Schünemann, Sie haben sich bei der Beantwortung der Frage ja schon zu den Fanprojekten geäußert. Der Innenausschuss hat das Fanprojekt in Wolfsburg
besichtigt und sich einmal schlau gemacht. Fanprojekte leben von Geld, das ist ganz klar. Sie haben es gesagt: Ein Drittel der Kosten übernimmt das Land, ein Drittel der Verein und ein Drittel die Stadt.
Ja, danke. - Die Fanprojekte haben den Wunsch geäußert, dass sie finanziell besser unterstützt werden, damit sie ihre Arbeit noch besser erfüllen können. Wie bewerten Sie diesen Wunsch der Fanprojekte nach besserer finanzieller Unterstützung?
Danke, Herr Präsident. - Herr Schünemann, vor dem Hintergrund, dass wir uns eigentlich einig sind, dass die Gewaltbereitschaft in den Stadien wieder steigt, dass Fanprojekte eine gute Arbeit leisten und Sie eben gesagt haben, dass die Finanzierung immer hin und her geschoben wird und im Moment niemand so richtig bereit ist, eine zusätzliche Finanzierung der Fanprojekte zu übernehmen, frage ich Sie: Wann erwarten Sie, dass die Deutsche Fußball Liga finanziell stärker einsteigt, als Sie es eben angekündigt haben?
Herr Minister Bode, sind nicht auch Sie der Meinung, dass zwischen Lohnfestsetzung und Mindestlohn ein gewaltiger Unterschied besteht?
Wir fordern einen Mindestlohn, haben aber nichts dagegen, dass auch Lohnfestsetzungen über dem Mindestlohn möglich sind.
Danke, Herr Präsident. - Herr Bode, Herr Schminke hat das vorhin an dem Beispiel des gesetzlich geregelten Mindesturlaubs erklärt. Genau das möchten wir mit dem Mindestlohn erreichen. Wir möchten einen Mindestlohn haben, der mindestens zu zahlen ist. Die Tarifautonomie ist dann nicht gefährdet. Man kann jederzeit auch über dem Mindestlohn tarifliche Löhne festsetzen. Das ist das, was wir wollen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich möchte mit einem Zitat aus dem LandesRaumordnungsprogramm beginnen, und zwar aus der Begründung zum Torfabbau:
„Torfverarbeitende Unternehmen und auch die Bundesvereinigung Torf- und Humuswirtschaft haben im Rahmen ihrer Stellungnahme zu der Bekannt
machung der allgemeinen Planungsabsichten für eine größere Anzahl von Torflagerstätten mit zum Teil erheblichen Flächenansprüchen Forderungen zur Neuaufnahme oder Erweiterung von Vorranggebieten Rohstoffgewinnung insbesondere im nordwestlichen Niedersachsen vorgebracht.“
Das spricht ziemlich eindeutig dafür, dass man schon bei der Aufstellung des Landes-Raumordnungsprogramms die Wünsche der Torfabbauindustrie genau berücksichtigt hat. Man hat also den Forderungen der Torfabbauindustrie Rechnung getragen getreu dem Motto: Profit der Unternehmen geht vor Umwelt- und Klimaschutz. - Aber ich glaube, das hat mein Vorredner schon gesagt.
Diese Ziele der Regierungsfraktionen erfahren auch in den eigenen Reihen nicht nur Zustimmung. Auch das haben wir schon gehört. Ich möchte daran erinnern, dass unser Umweltminister Sander bei einem Besuch des Günnemoors gesagt hat, dass weiterer Torfabbau auf den beiden vorgesehenen Flächen nicht vertretbar ist. Er hat versprochen, dem Taten folgen zu lassen und dem Landwirtschaftsminister zu schreiben. - Ich habe von den Taten noch nichts gehört. Mir ist nicht bekannt, dass da etwas verändert worden wäre. Aber vielleicht kann Herr Sander selber dazu noch etwas sagen.
Ich möchte an eine niedersächsische Tradition erinnern, die bereits ganz kurz angesprochen worden ist. Gerade das Land Niedersachsen sollte sich dem Moorschutz besonders verpflichtet fühlen. Denn es war Ernst Albrecht, der 1981 und 1986 mit den Moorschutzprogrammen neue Maßstäbe gesetzt hat. Er hat mit Weitblick die Zielkonflikte zwischen Moorschutz und Torfabbau in Richtung Naturschutz gesteuert. Ich meine, wir können heute stolz darauf sein. Es ist gut, dass das so gemacht wurde. Denn das schützt unsere Moore.
Wir haben im Rahmen der Beteiligung der Landkreise Eingaben und Widersprüche von Landkreisen bekommen. Darin kann man sehr gut nachlesen, dass Landkreisen Versprechungen gemacht wurden. Es wurde versprochen, bestimmte schützenswerte Gebiete aus den Vorrangflächen herauszuhalten. Wer nachliest, wird feststellen, dass diese Versprechen nicht eingehalten wurden. Die
se Flächen sind jetzt doch in die Vorrangflächen aufgenommen worden. Ich finde, man sollte halten, was man verspricht.
Zum Antrag der Grünen möchte ich jetzt nicht mehr allzu viel sagen. Bei der ersten Beratung im Ausschuss wurde uns eine überarbeitete Neuauflage des Landes-Raumordnungsprogramms versprochen. Diese Neuauflage steht noch aus. Ich bin schon ein bisschen erstaunt darüber, dass wir schon jetzt über den Antrag der Fraktion der Grünen beraten und abstimmen. Denn es wäre sicherlich in Ordnung gewesen, den Antrag der Grünen in die Beratung des Landes-Raumordnungsprogramms mit einzubeziehen. Wir müssen ihn heute abschließend beraten. Darum kann ich für unsere Fraktion nur sagen: Wir werden den Antrag der Grünen unterstützen und damit natürlich die Empfehlung des Ausschusses ablehnen.
Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Seit August liegt dem Landtag der Entwurf zur Änderung und Ergänzung des Landes-Raumordnungsprogramms vor und ist den Trägern öffentlicher Belange zur Abstimmung und zur Stellungnahme im Beteiligungsverfahren übersandt.
Die Tatsache, dass in diesem neuen Entwurf 13 000 ha neue Bodenabbauflächen und davon mehr als 9 000 ha für den Torfabbau vorgeschlagen werden, lässt den Verdacht naheliegen
- ich höre auch gleich auf mit dem gleichen Kram; ich habe aber noch etwas anderes -, dass bei der Erstellung dieses Entwurfs die Wunschliste der Bodenindustrie umgesetzt wurde. Und wenn ich das Gleiche erzähle: Wir haben es nicht abgesprochen. Aber Sie können ja einmal überlegen, dass vielleicht ziemlich viel Wahrheit in dem steckt, was wir beide gesagt haben.
Bereits vorhandene Abbauflächen wurden in diesem Entwurf zum Teil sogar verdoppelt. Der Widerspruch der betroffenen Landkreise und Gemeinden war daher keine Überraschung.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen der Fraktionen von CDU und FDP, was erwarten Sie eigentlich von den Oppositionsfraktionen, nachdem Ihr eigener Minister Sander genau das gesagt hat, was eben auch gesagt wurde? - Ich wiederhole es nicht
noch einmal. Auf alle Fälle kann ich bestätigen, dass er recht gehabt hat.
Nicht nur Herr Sander hat sich dort geäußert, sondern vor langer, langer Zeit auch mal die CDUFraktion. Hier kann ich nur noch ergänzen: Gerade das Land Niedersachsen müsste sich dem Moorschutz besonders verpflichtet fühlen; denn es war letztlich Ernst Albrecht - man höre: Ernst Albrecht -, der 1981 und 1986 mit dem Moorschutzprogramm neue Maßstäbe gesetzt hat. Er hat mit Weitblick den Zielkonflikt zwischen Moorschutz und Torfabbau in Richtung des Naturschutzes gesteuert. Heute können wir sagen, dass das sehr erfolgreich war und es keinen Grund gibt, mit dieser Tradition zu brechen.
Ich mache es auch kurz und komme nun zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die fordert, das Landes-Raumordnungsprogramm zurückzunehmen und den Torfabbau zu stoppen.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir von der SPD-Fraktion meinen, dass es eine der Aufgaben eines Landes-Raumordnungsprogramms ist, unsere Umwelt und die schützenswerte und zum Teil einzigartige Natur zu schützen. Diese uns vorliegende Änderung des Landes-Raumordnungsprogramms zeigt jedoch einen leichtfertigen Umgang mit unserer Umwelt und eine grobe Verschwendung unserer Ressourcen. Vorrangflächen für den Bodenabbau stellen einen strittigen Teil dieses Raumordnungsprogramms dar. Die Trassenführung für die 380-kV-Stromleitung und die damit verbundenen Fragen nach einer Erdverkabelung sind ein Beispiel einer weiteren Diskussionsnotwendigkeit.
Geplant ist im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung eine Anhörung der betroffenen Gruppen und Verbände. Auf der Grundlage der dann vorliegenden Aussagen werden wir im Ausschuss beraten und uns eine abschließende Meinung bilden. Gleichwohl kann ich schon jetzt eines sagen: Der vorliegende Entwurf zur Änderung und Ergänzung des Landes-Raumordnungsprogramms wird nicht die Zustimmung der SPD-Fraktion finden.
Sollte es in den Ausschussberatungen kein Einlenken der Regierungsfraktionen geben, werden
wir ihm nicht zustimmen, sondern dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgen.
Danke schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es geht um die Olympischen Winterspiele und die Paralympics in München. Dazu haben Sie einen Entschließungsantrag vorgelegt. Ich möchte nur die drei Punkte vorlesen, die Sie darin angesprochen haben.
Zunächst heißt es, dass der Landtag die Bewerbung von München, Garmisch-Partenkirchen und vom Landkreis Berchtesgadener Land begrüßt und unterstützt. Unterstützt, das Ganze ist ja noch nicht vergeben.
Der Landtag sieht in der angestrebten Ausrichtung eine nationale Aufgabe. - Das haben Sie ebenfalls in Ihren Antrag geschrieben.
Außerdem sprechen Sie in dem Antrag von wichtigen Impulsen für die Sportentwicklung in Deutschland.
Das alles sind für mich natürlich ganz entscheidende Sachen. Für mich ist es eigentlich eine Selbstverständlichkeit, was hier steht. Deswegen kann ich den Antrag irgendwie nicht verstehen.
Aber gut! Ihnen ist heute so viel vor die Füße gefallen. Dann tut es Ihnen sicherlich gut, wenn es auch mal einen Antrag gibt, dem auch wir - und das kann ich schon vorweg sagen - zustimmen.
Als Harzer hätte ich mir natürlich gewünscht, dass wir zu den Austragungsorten noch Braunlage da
zusetzen. Das hat bei Ihnen aber wohl nicht ganz geklappt.
Frau Jahns, auch wenn wir viele positive Auswirkungen haben, kann ich Ihnen dennoch nicht versprechen, dass es dem VfL Wolfsburg dadurch besser gehen wird.
Ich weiß, dass Deutschland davon wirtschaftlich profitiert, sowohl im Tourismusbereich als auch bei der Infrastruktur.
Gerade habe ich gelesen, dass es den deutschen Staat 1,6 Milliarden Euro kostet, die Infrastruktur aufzubauen. In anderen Ländern war es teurer. 1,6 Milliarden Euro sind zwar viel Geld. Als Sportler bin ich aber dankbar dafür, dass es ausgegeben wird.
Ich bin auch dankbar dafür, dass wir uns um diese Olympischen Spiele bewerben, und hoffe natürlich auch, dass München den Zuschlag bekommt.
Gleichwohl muss ich sagen: Wenn wir hier in Niedersachsen schon über Sport reden, dann sollten wir uns darüber im Klaren sein, dass Sport auch Geld kostet. Und wenn wir im Jahr 2018 die Olympischen Winterspiele nach Deutschland holen möchten, dann sollten wir vielleicht auch an unsere Sportler denken.
Wir haben ja Sportler. Wir haben Weltmeister - das ist ganz neu; vielleicht ist es noch gar nicht richtig bekannt - in Niedersachsen.
Sie kommen aus dem Harz und sind Wintersportler. Mit Arnd Peiffer haben wir einen Weltmeister im Sprint beim Biathlon. Er ist auch Vizeweltmeister in der Mixed-Staffel geworden. Wenn es der Bayer nicht zum Schluss noch verschossen hätte, dann wäre er sogar auch noch Weltmeister mit der Mannschaft geworden.
- Das alles lag leider an Greis, ja, nicht an den Niedersachsen; das muss man dazu sagen.
Trotzdem gibt es auch für uns natürlich große Erwartungen. Bei den Olympischen Winterspielen haben wir etwas zu verteidigen, nämlich den ersten Platz in der Medaillenwertung vom letzten Mal.
Wie ich gerade gesagt habe, kostet das Ganze auch Geld. Der Bund gibt 1,6 Milliarden Euro für die Infrastruktur. Ich würde dann einmal den Minister oder das Land Niedersachsen fragen: Was wollen Sie denn geben, damit wir unsere Sportler für diese Olympischen Spiele 2018, wenn sie kommen, fit machen?
Mit dem Sportgymnasium ist sicherlich schon etwas gemacht worden. Wenn wir über Olympische Spiele reden, sollte aber vielleicht noch ein bisschen mehr kommen. Wir würden uns das wünschen; denn die Sportler von morgen müssen wir natürlich auch auf diese Winterspiele vorbereiten, und das kostet Geld.
Ich mache es jetzt auch kurz; denn auch ich möchte nach Hause.
Ich habe vorhin schon einmal versucht, es kurz zu machen. Da habe ich es geschafft, aber die anderen nach mir nicht mehr. Ich höre jetzt auf.
In diesem Sinne: Ich hoffe natürlich für München, für Garmisch-Partenkirchen und für das Berchtesgadener Land, dass wir die Olympischen Winterspiele nach Deutschland bekommen. Ich wünsche auch unseren niedersächsischen Sportlern, wenn sie dahin gehen, alles Gute und viel Erfolg.
Danke schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass in der Unterrichtung des Agrarausschusses immer darauf hingewiesen wurde, dass es hier nicht um einen Systemfehler, sondern um kriminelle Energie ging: Sind Sie immer noch der Meinung, dass es hier lediglich kriminelle Energie war, die zu dem Skandal geführt hat? Oder sind Sie inzwischen auch derselben Meinung wie wir, dass hier ein Systemfehler vorliegt?
Vor diesem Hintergrund frage ich: Erstens. Ist es ein Systemfehler? Zweitens. Wenn es kein Systemfehler ist, wie wollen Sie dann garantieren, dass künftig keine Lebensmittelskandale in Niedersachsen mehr auftreten?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Frau Kollegin Jahns, meine Eltern haben mich zur Bescheidenheit erzogen, und darauf bin ich ganz stolz. Es gibt ein altes Sprichwort, das heißt: Eigenlob stinkt. - Als Sie in der letzten Plenarsitzung den Antrag „Sport in Niedersachsen“ gestellt haben, habe ich ja bestätigt, dass Ihr Antrag nicht schlecht gewesen ist. Er ist eigentlich gut gewesen, aber noch lange nicht sehr gut.
Es hätte noch viel gebraucht, bevor es ein sehr guter Antrag geworden wäre. Aber die Frage ist: Haben Sie sich einmal Gedanken darüber gemacht, dass Sie außer von sich selbst von keinem anderen gelobt werden? - Darüber sollten Sie sich einmal Gedanken machen.
Vielleicht kommen Sie dann dahinter, dass im Sport doch einiges fehlt und dass wir ihm noch zu dem verhelfen müssen, was er wirklich verdient hat.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Herr Schwarz, ich habe nicht gesagt, dass alles schlecht ist. Das möchte ich nicht so stehen lassen; das ist auch nicht so. Ich bin beim Landessportbund gewesen und habe auch das Lob für Sie gehört. Eines muss ich dazu aber sagen: Ich gehe nicht nur zum Landessportbund, sondern bin auch bei den Sportlern vor Ort. Dort merke ich, wo die Probleme liegen, und da zeigte sich, dass noch vieles im Argen liegt. Dass Sie sich dann hinstellen und loben, es sei alles gut, kann ich nicht nachvollziehen, und das kann ich Ihnen nicht durchgehen lassen.
Im Übrigen empfehle ich Ihnen den neuen Sportentwicklungsbericht für das Jahr 2009/2010 als Lektüre. Darin steht einiges. Wir sprechen immer über die Stärkung des Ehrenamtes. Wenn ich dann feststelle, dass heute über 20 % weniger im Sport ehrenamtliche Arbeit verrichten, dann muss man sich einmal Gedanken darüber machen und sich fragen, was das bedeutet. Denn das heißt eindeutig: Wenn sich 20 % weniger Leute zur Verfügung stellen, dann müssen die restlichen diese 20 % mit abdecken. Dort besteht Handlungsbedarf. Dann kann man sich nicht immer nur hinstellen und sich loben, was man Tolles tut, ohne die Probleme vor Ort aufzugreifen und sich dieser Probleme anzunehmen. Das möchten wir gerne tun.
Danke schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Herr Limburg hat eigentlich schon alles gesagt. Ich möchte aber noch einige aus unserer Sicht wichtige Dinge hinzufügen.
Auch wir hatten Bedenken gegen den ursprünglichen Entwurf des Gesetzes. Wir haben dann eine mündliche Anhörung dazu durchgeführt. Der Datenschutzbeauftragte hatte einige Einwände, die wir gemeinsam ausgeräumt haben. Genau das ist auch das Ziel gewesen. Das ist Politik; und so verstehen wir die Politik auch.
Der Rechtsausschuss hat in der entscheidenden Sitzung der Sache ebenso wie dann auch der Innenausschuss zugestimmt. Auch wir sehen keinen Grund mehr, der Sache nicht zuzustimmen. Wir stimmen also dem Gesetzentwurf jetzt so zu; denn die Begründung des Datenschutzbeauftragten ist
in der neuen Gesetzesvorlage berücksichtigt worden.
Dass die Linken dem nicht zustimmen, liegt vielleicht in Folgendem begründet - ich will einmal spekulieren -: Die CDU hat ja einmal gesagt, mit den Linken könne sie nicht gemeinsam abstimmen. Vielleicht machen sie es jetzt umgekehrt.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich bin sicher, dass wir uns in der Einschätzung
der Bedeutung des Sports in unserer Gesellschaft einig sind. Da gibt es sicherlich keine unterschiedlichen Meinungen.
Frau Jahns, Sie haben gesagt, ihr Antrag sei gut. Dem widerspreche ich auch nicht. Aber ich will es einmal so sagen: Ein Abiturient, der ein Fach studieren will, das einen Numerus clausus hat, bekommt auch zu hören: Du bist zwar gut, aber nicht gut genug, und deswegen kannst du das, was du studieren willst, nicht studieren. - Darum haben wir uns bemüht, Ihren guten Antrag zu einem sehr guten Antrag zu machen, und haben einen Änderungsantrag gestellt.
Aber Sie haben alle unsere Vorschläge natürlich abgebügelt. Ich möchte hier einmal nachvollziehbar darstellen, was genau Sie da abgelehnt haben, was, wie ich meine, den Antrag, den Sie gestellt haben, zu einem sehr guten Antrag hätte machen können.
Verstetigung der Sportförderung, um dem Landessportbund Planungs- und Rechtssicherheit zu geben. - Ich halte das für notwendig. Sie haben die Stellungnahme des Landessportbundes angesprochen. In dieser Stellungnahme ist Wunsch des Landessportbundes, die Förderung zu verstetigen, formuliert. Es nutzt wenig, wenn Ministerpräsident McAllister das dem Landessport in einem Grußwort verspricht, Sie hier aber ablehnen, das in einen Antrag hineinzuformulieren. Das kann nicht richtig sein.
- Ja, sich immer schön den Weg nach hinten offen halten.
Ich finde, 27 Millionen Euro sind für den Landeshaushalt nicht eine solch hohe Summe, als dass man sich so viele Gedanken darüber machen müsste, ob man sie dem Landessportbund, der das Geld wirklich nötig hat, tatsächlich geben sollte.
Ein weiterer Punkt in diesem Zusammenhang ist die umsatzsteuerliche Behandlung der Übernahme
von Sportstätten oder der FSJ-Programme. Den Sportvereinen wäre sehr geholfen, wenn diese Umsatzsteuerpflicht entfernt würde. Diese Umsatzsteuerpflicht macht vieles teurer. Sie macht gute Programme teuer, sodass sie zum Teil gar nicht aufgelegt werden können.
Sicherung des Sportangebots im ländlichen Raum. - Insbesondere in kleinen Gemeinden und in Ortsteilen gibt es häufig keine Schulen, und wenn wir Pech haben, damit auch keine Sportstätten mehr. Die Vereine in diesen kleinen Gemeinden müssen ausweichen und können ihr Sportangebot höchstwahrscheinlich nicht mehr aufrechterhalten. Damit ist letztlich auch der Bestand dieser Vereine gefährdet.
Aufnahme des Sports in die NGO. - Diese Forderung ist, das gebe ich zu, ein sehr gewagter Schritt. Aber warum soll man nicht auch einmal Wünsche äußern? Die Sportler haben diesen Wunsch. Wir haben ihn aufgegriffen und in unseren Änderungsantrag geschrieben. - Wie gesagt, sind wir bereit gewesen, auf Sie zuzugehen. Wir wären froh gewesen, wenn wir einige unserer Forderungen hätten umsetzen können. Aber Sie haben alle unsere Wünsche abgelehnt.
Einführung einer dritten Sportstunde. - Das ist nichts, was es nicht schon woanders gäbe. In Bayern gibt es die dritte Sportstunde, teilweise sogar die vierte Sportstunde. Gucken Sie sich einmal die Listen an! Niedersachsen ist das Schlusslicht unter den Ländern. Mit zwei Stunden tragen wir die rote Laterne. Und ein Teil dieser Sportstunden wird nicht einmal erteilt. Das ist sicherlich erheblich verbesserungswürdig.
Sie sagen immer: Wir warten erst einmal ab, was mit der Ganztagsschule und Ähnlichem passiert. - Ich glaube, das ist alles ein bisschen auf Zufall aufgebaut. Auch dem können wir absolut nicht zustimmen.
Bessere Qualifizierung und Ausbildung von Sportlehrern. - Das hatte ich angesprochen; dazu komme ich zum Schluss noch einmal.
Kostenfreier Zugang für Kinder und Jugendliche aus sozial schwachen Familien. - Ich warte darauf und hoffe, dass das Bildungsgutscheineprogramm, das jetzt vom Bund kommt - Sie haben es angesprochen -, so unbürokratisch umgesetzt wird, dass es auch genutzt werden kann. Sie haben in der Vergangenheit immer auf Ihre Stiftung „Familie
in Not“ hingewiesen. Ich muss feststellen: Viele Kinder konnten nicht teilnehmen. Ihre Stiftung „Familie in Not“ hat dem überhaupt nicht abgeholfen. Das war also keine sinnvolle Förderung.
Ich möchte es aber nicht zu lang machen. Unsere Forderungen und Wünsche habe ich im Wesentlichen genannt.
Einen Wunsch möchte ich aber doch noch nennen. Vielleicht ist Ihnen das gar nicht bewusst, aber vielleicht haben sie Ihren Antrag auch nicht gelesen. Ihr Antrag enthält zehn Punkte. Ich hatte gesagt, ich finde alle diese Punkte auch ganz gut. Der neunte dieser zehn Punkte ist:
„Der Niedersächsische Landtag bittet die Landesregierung … angesichts der geplanten Integrationsklassen die Ausbildung von Sportlehrern um den Umgang mit behinderten Schülerinnen und Schülern zu erweitern“.
Ich weiß nicht, ob Sie den Sportlehrerinnen das nicht zutrauen. Mein Wunsch wäre, das zu ergänzen und „Ausbildung von Sportlehrerinnen und Sportlehrern“ zu schreiben.
Ich hoffe, dass Sie zumindest unseren letzten Wunsch erfüllen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Mit der Drs. 16/2980 liegt uns ein Entwurf für eine Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Raumordnung und Landesplanung vor. Hierbei geht es um die Möglichkeit zur Abweichung von einem Ziel der Raumordnung, wenn die Abweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Hier wird also ein Ausnahmefall beschrieben. Entgegen der bisherigen Gesetzesfassung soll nach den Vorstellungen des Antragstellers in diesem Falle das Einvernehmen mit den Gemeinden herzustellen sein und mit den fachlich berührten Stellen nur das Benehmen. Die Ministerin hat gerade ihre Rechtsauffassung bzw.
die Rechtsauffassung des Ministeriums dargestellt. Ich bin sicher, dass wir zu dieser Sache auch noch andere Rechtsauffassungen hören werden. Deshalb möchte ich dazu nicht weiter ausführen.
Das Ziel dieses Gesetzentwurfes ist - das kann ich durchaus verstehen - eine Umkehr der Gewichtung bei den Entscheidungen über solche Maßnahmen. Hier soll in erster Linie die betroffene Gemeinde im Einvernehmen gehört werden, und dann erst die fachlich berührte Stelle im Benehmen. Wir können das nachvollziehen, weil wir der Meinung sind, dass eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung im Gesetz durchaus sinnvoll ist.
Wir sind aber auch der Meinung, dass wir heute noch keine letzte Entscheidung darüber fällen können. Sicherlich muss die öffentliche Beteiligung noch abgeschlossen werden. Ich bin sicher, dass wir in den Beratungen auch noch den GBD hören werden, der uns die Gesetzeslage aus seiner Sicht darlegen wird. Nach dieser Vorlage werden wir beraten und unsere Entscheidung formulieren.
Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! „Die Zukunft des ländlichen Raumes in Niedersachsen“ ist ein Thema, das uns schon oft beschäftigt hat. Ich erinnere an die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE mit dem Thema „Politik der Landesregierung für den ländlichen Raum“, an den Antrag der Regierungsfraktionen zum Thema „Landwirtschaft und ländlichen Raum in Niedersachsen stärken“ oder auch an Bekenntnisse aller Parteien zur Stärkung des ländlichen Raums und zur Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen in allen Regionen unseres Landes. Die Menschen im ländlichen Raum haben einen Anspruch auf gleichwertige Lebensbedingungen und auch auf Chancengleichheit.
Der Antrag zur Landeskonferenz „Zukunft des ländlichen Raumes in Niedersachsen“ mag zwar gut gemeint sein. Wir von der SPD sagen jedoch: Zurzeit besteht keine Notwendigkeit. Wir sind längst weiter. Über all die Förderungen des ländlichen Raums zu reden, ist nicht mehr so wichtig. Viel wichtiger ist geworden, jetzt endlich zu handeln.
Ich erinnere dabei an die Enquetekommission „Demografischer Wandel“ - Frau König hat sie eben schon erwähnt -, die sich in den Jahren von 2005 bis 2007 sehr aktiv mit diesem Thema beschäftigt hat und ihr Ergebnis in einem 606 Seiten umfassenden Bericht niedergeschrieben hat. Wenn sich eine Kommission drei Jahre lang Gedanken gemacht hat, dann ist ihr Bericht, glaube ich, viel wichtiger als das Ergebnis, das eine Landeskonferenz an einem oder zwei Tagen oder an einem Wochenende erarbeiten kann.
Ich glaube, wir sollten erst einmal darangehen, das Ergebnis aufzuarbeiten und das umzusetzen, was in diesem Bericht steht.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, auch drei Jahre nach Vorlage dieses Berichts ist noch sehr wenig getan worden, um das in die Praxis umzusetzen. Lippenbekenntnisse helfen den Menschen in den strukturschwachen Regionen unseres Landes nicht weiter. Den großen Versprechungen müssen endlich Taten folgen. Gute Lebensqualität ist auch im ländlichen Raum zu realisieren. Aber viele Entscheidungen und Vorgaben dieser Landesregierung bewirken genau das Gegenteil.
Das Problem besteht ressortübergreifend, und ich möchte einige Beispiele nennen, die deutlich machen, dass der ländliche Raum ressortübergreifend benachteiligt wird und dass es sich bei vielen Aussagen, sich für den ländlichen Raum einzusetzen, nur um Lippenbekenntnisse handelt.
Ich nenne einmal die Ausstattung der Städte und Gemeinden im ländlichen Raum mit finanziellen Mitteln - der Minister ist im Moment nicht hier; aber er muss ja auch nicht unbedingt anwesend sein -, die notwendig sind, um die Pflichtaufgaben zu finanzieren und noch einen kleinen Handlungsspielraum für gestalterische Maßnahmen zu haben.
Viele Gemeinden haben alle Konsolidierungsmöglichkeiten ausgeschöpft, können aber immer noch keinen ausgeglichenen Haushalt darstellen. Herr Schünemann hat einmal vorgeschlagen, die Finanzlage durch Strukturmaßnahmen zu verbessern. Nur frage ich Herrn Schünemann: Wie sollen Gemeinden, die kein Geld haben, die Gegenfinanzierung sicherstellen? Strukturmaßnahmen kosten Geld, und jede Gemeinde muss gegenfinanzieren. An der Aufbringung dieses Anteils scheitert es,
Strukturmaßnahmen in den Gemeinden durchzuführen.
Der zweite Punkt - da bin ich beim Wirtschaftsministerium; ich arbeite jetzt alle ab - betrifft die Neuansiedlung und den Erhalt von Betrieben und damit verbunden die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen. Das ist gerade für den ländlichen Raum eine wichtige Sache. Eine neue Hürde wird durch die Streichung der einzelbetrieblichen Förderung durch das Wirtschaftsministerium aufgebaut. Damit ist eine größere Wettbewerbsverzerrung und ein noch größerer Wettbewerbsnachteil der Kommunen besonders im Grenzgebiet verbunden. Ich weiß, dass in Thüringen bzw. in Sachsen-Anhalt bis zu 50 % gefördert wird. Die Förderung bei uns erfolgte bisher bis maximal 15 %. Da auch diese jetzt noch wegfällt, ist ein Fördergefälle von sage und schreibe 50 % vorhanden. Ich möchte einmal sehen, welche Gemeinden oder Landkreise es dann noch fertig bringen, Betriebe bei sich anzusiedeln; denn viele Betriebe packen ein und gehen in die neuen Bundesländer, weil sie dort eine gute Förderung erhalten.
Auch in den strukturschwachen ländlichen Räumen unseres Landes leben glücklicherweise noch Kinder und Jugendliche. Das ist schon einmal festzustellen; das ist etwas Positives. Diese Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf die gleichen Bildungschancen wie die Kinder und Jugendlichen in den Ballungszentren unseres Landes. Leider verhindern Ihre Zulassungsbedingungen für die Gründung z. B. von Gesamtschulen die Schaffung eines gleichwertigen Bildungsangebots. Ich nenne einmal das Beispiel Osterode. Das ist für mich eine Herzensangelegenheit gewesen. Dort ist eine Elternbefragung durchgeführt worden, und man wollte eine Gesamtschule einrichten. Das ist aber leider an den extrem hohen Hürden, die Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, aufgebaut haben, gescheitert. Hürde Nummer eins: die Fünfzügigkeit bei der Gründung einer IGS. Alle Bildungswissenschaftler sagen, es ist durchaus möglich, eine vierzügige IGS zu gründen, in Ausnahmefällen auch eine dreizügige.
Sie aber beharren nach wie vor auf Fünfzügigkeit. Wir hatten ja leichte Hoffnungen, als unser Minister etwas einlenkte und es auf einmal hieß, dass vielleicht eine Vierzügigkeit kommt. Dann hätten wir
sogar eine Möglichkeit gehabt. Aber er ist ja leider wieder zurückgepfiffen worden.
Zweite Hürde: Berücksichtigung der demografischen Entwicklung. Das heißt, die Fünfzügigkeit muss für 14 Jahre nachgewiesen werden.
Das bedeutet für Osterode Folgendes: Wir müssen für eine Fünfzügigkeit nicht 130 Schüler nachweisen, die wir jetzt hätten, sondern wir müssen 170 Schüler nachweisen. 170 Schüler in solchen strukturschwachen ländlichen Räumen nachzuweisen, ist natürlich fast unmöglich. Wir haben es nicht erreicht. Darum können wir auch keine entsprechende Schule einrichten.
Eine weitere Hürde besteht in der Auswertung der Befragungsergebnisse. Bei der Befragung werden nur diejenigen gezählt, die eine Antwort abgegeben haben. Wenn nur 65 % eine Antwort abgegeben haben, dann zählen nur diese. Dass die Schülerzahl trotzdem bei 100 % liegt, wird dabei nicht berücksichtigt. Ich habe das für uns einmal hochgerechnet. Wenn das berücksichtigt worden wäre, wären wir auf über 200 Schüler pro Jahrgang gekommen. Die Einrichtung einer solchen Schule wäre überhaupt kein Problem gewesen. Aber, wie gesagt, die von Ihnen errichteten Hürden haben dies verhindert.
Ich komme ein bisschen schneller zum Schluss; sonst dreht mir der Präsident das Mikrofon ab.
Ja, ein Satz noch. Ich möchte auf den hohen Migrationsanteil im ländlichen Raum und darauf hinweisen, dass es in den ländlichen Räumen, gerade auch in Osterode, sehr viele bildungsferne Schichten gibt. Der Anteil der Abiturienten bei uns beträgt 28 %.
In Göttingen liegt der Anteil bei 50 %. Ich hoffe, dass Sie sich noch einmal Gedanken machen, wenn Sie den ländlichen Raum wirklich unterstüt
zen wollen, und endlich handeln, um den ländlichen Raum nach vorne zu bringen.
Danke schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, ich habe eine Frage. Sie haben ja bei Herrn Professor Hesse ein Fusionsgutachten in Auftrag gegeben. Ich meine, es wäre sicherlich sinnvoll gewesen, auch ein Funktionsgutachten mit einzubeziehen. Ist das nicht geplant gewesen, oder wird so etwas noch nachgeholt? Das ist meine erste Frage.
Damit Sie nicht so viel zu laufen brauchen, möchte ich meine zweite Frage gleich anschließen: Ich habe hier an diesem Ort schon einmal in diese Richtung gefragt: Es geht mir speziell, weil ich aus einer strukturschwachen Region komme, um Gemeinden, die durchaus fusionswillig sind, die fusionieren wollen und die alle Anstrengungen gemacht haben, auch jetzt nach dem Gutachten. Was passiert mit diesen Gemeinden, wenn sie nicht in der Lage sein sollten, auch mit 75 % Entschuldung ihres Haushaltes einen ausgeglichenen Haushalt zu realisieren? Lassen Sie sie wirklich nach wie vor im Regen stehen, oder werden wir einen Weg finden, damit diesen Gemeinden geholfen wird?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche einmal, wieder etwas Sachlichkeit in die Debatte zu bringen.
Die Landeskonferenz „Zukunft des ländlichen Raumes in Niedersachsen“ - beim Lesen dieser Überschrift fällt mir spontan die Enquetekommission „Demografischer Wandel - Herausforderung an ein zukunftsfähiges Niedersachsen“ ein. Das ist eine Kommission gewesen - Sie haben es auch kurz angesprochen -, die sich in der 15. Wahlperiode, in den drei Jahren von 2005 bis 2007, sehr intensiv mit dem Thema beschäftigt hat. Sie hat ihre Ergebnisse in einem 606 Seiten starken Bericht niedergeschrieben. Ich habe ihn mitgebracht, um ihn noch einmal in Erinnerung zu rufen.
- Richtig, ich habe ihn auch gelesen.
Alle Bereiche der Gesellschaft haben an diesem Bericht mitgewirkt, das sollte man noch einmal dazusagen.
Vor diesem Hintergrund habe ich mir die Frage gestellt: Kennt der Antragsteller diesen Bericht und seinen Inhalt wirklich? - Sicherlich kann es nicht schaden, wenn das Thema erneut aufgegriffen wird, das ist durchaus verständlich. Nach dem Schlussbericht der Enquetekommission besteht allerdings meiner Meinung nach nicht vor allem großer Diskussionsbedarf, sondern es besteht vor allem Handlungsbedarf. Die Vorschläge der Kommission, die in dem Bericht stehen, sollten endlich umgesetzt werden. Das Versprechen, die strukturschwachen Gebiete so zu fördern, dass sie mit den Ballungszentren gleichziehen können, sollte eingelöst werden. Menschen im ländlichen Raum haben einen Anspruch auf gleichwertige Lebensbedingungen und vor allem auch auf Chancengleichheit. Damit rede ich - das möchte ich besonders betonen - den ländlichen Raum nicht schlecht. Ich komme selbst aus dem ländlichen Raum. Genau deswegen ist es für mich ein ganz besonderes Anliegen, über den ländlichen Raum zu sprechen.
Ich habe ein paar Beispiele mitgebracht. Eigentlich wollte ich es heute kurzmachen, weil heute erst die erste Beratung des Antrags stattfindet. Aber meine Vorredner haben ihre Zeit genutzt, also tue ich das
auch und nenne zwei gute Beispiele, an denen deutlich wird, dass der ländliche Raum gerade gegenüber Ballungszentren benachteiligt ist.
Die einzelbetriebliche Förderung ist vor Kurzem von unserem Wirtschaftsminister - er ist gerade nicht hier - gestrichen worden. Genau an dieser Stelle treffen wir gerade den ländlichen Raum, insbesondere den Grenzbereich zwischen den neuen und den alten Bundesländern.
Auch vor der Streichung der Förderung bestand schon ein erheblicher Wettbewerbsnachteil. Es gab ein Fördergefälle von 35 % - man höre: 35 %. In den neuen Bundesländern werden Betriebe bis zu 50 % gefördert. Mit der einzelbetrieblichen Förderung können Betriebe wenigstens noch 15 % Förderung erhalten. Jetzt bekommen sie gar nichts mehr. Das ist der erste große Nachteil, der ganz besonders den ländlichen Raum betrifft.
Ein weiteres wichtiges Thema - jedenfalls für mich - ist die Bildung. Wir reden von Bildung und davon, dass wir unseren Kindern die bestmöglichen Bildungschancen einräumen wollen. Das ist, meine ich, im ländlichen Raum nicht der Fall.
Ein Beispiel sind die Zulassungsbedingungen für Gesamtschulen. Ich habe das gerade am eigenen Leibe erfahren und kann aus eigener Erfahrung sprechen. Für die Einrichtung einer Gesamtschule muss mindestens eine Fünfzügigkeit nachgewiesen werden. Im ländlichen Raum, wo wenig Menschen wohnen und es wenig Kinder gibt, ist es grundsätzlich schwierig, eine Fünfzügigkeit nachzuweisen. Wenn man dann in einem ersten Schritt doch die Fünfzügigkeit nachweisen kann - in meinem Heimatlandkreis Osterode ist das gerade passiert -, dann heißt es: Ihr könnt die Fünfzügigkeit zwar jetzt nachweisen, aber sie muss auch für die nächsten 14 Jahren nachgewiesen werden. - Denn aufgrund der demografischen Entwicklung wird es in Osterode in 14 Jahren 30 % weniger Kinder geben. Während in den Ballungsgebieten der Nachweis der Fünfzügigkeit und die Schülerzahl von 130 Kindern für die Einrichtung einer Gesamtschule ausreicht, müssen wir im ländlichen Raum eine Schülerzahl von 170 bis 180 Kindern pro Jahrgang nachweisen, damit wir eine Gesamtschule einrichten können. Genau das sind die Nachteile, die immer noch im ländlichen Raum bestehen