Und wenn diese Sachen dann auch noch auf unterschiedlichen Ebenen - wie der Bundes- und der Landesebene - angesiedelt sind, verschwimmt darüber hinaus auch noch die Verantwortung. Das aber ist für unsere Demokratie nicht förderlich. Davon bin ich zutiefst überzeugt, und deshalb meine ich: Nur klar abgegrenzte, geregelte Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern führen zu klar geregelter Verantwortlichkeit.
Meine Damen und Herren, genau diesem Anspruch wollte der Gesetzgeber in Bundestag und Bundesrat im Jahr 2006 mit der Föderalismusreform gerecht werden. Auf der Bundesebene waren es bei der SPD herausgehobene Entscheidungsträger, die sich nicht nur für die entsprechende Verfassungsänderung eingesetzt, sondern sie auch mit beschlossen haben. Ich nenne an dieser Stelle Herrn Müntefering als einen der Vorsitzenden der Föderalismuskommission, Herrn Steinmeier, den damaligen Chef des Bundeskanzleramtes, und Herrn Steinbrück, den damaligen Bundesfinanzminister.
Wenn Sie jetzt eine neue, umfassende Gemeinschaftsaufgabe fordern, dann darf ich Sie darauf hinweisen, dass Sie sich in krassen Widerspruch zu Ihren eigenen Führungskräften stellen.
Aber so kennen wir Sie! Wenn Sie meinen, dass irgendetwas nicht so gut ankommt - egal ob es Hartz IV ist oder, wie in diesem Fall, die Verfassungsänderung im Rahmen der Föderalismusreform -, dann schallt laut der Ruf quer durch die Lande: Ich war’s nicht.
Heute beantragen Sie die Einrichtung einer neuen, umfassenden Gemeinschaftsaufgabe - einer Gemeinschaftsaufgabe, die Sie, wie gesagt, erst 2006 mit beseitigt haben.
Ist das Planungssicherheit und Verlässlichkeit von Politik? - Wer sich auf Sie verlässt, der ist verlassen! Das werden wir den Menschen ganz deutlich sagen und dabei auch gerne auf BadenWürttemberg als jüngstes Beispiel dafür verweisen,
dass Rot-Grün vor der Wahl Versprechungen macht, die nach der Wahl das Papier nicht wert sind, auf das sie geschrieben werden.
Meine Damen und Herren, man muss sich das einmal vor Augen führen: Nach Jahrzehnten CDURegierung wurde Baden-Württemberg zu einem der Spitzenländer im Bildungsranking.
und das entgegen dem Koalitionsvertrag, meine Damen und Herren, und das in einem fünfstelligen Bereich!
Meine Damen und Herren von der Opposition, Sie sollten im Übrigen wissen - Frau Andretta hat aber eben auch darauf hingewiesen -, dass nach der geltenden Rechtslage des Grundgesetzes Bund und Länder bereits jetzt im Einzelfall aufgrund von Vereinbarungen im Wissenschafts- und Hochschulbereich zusammenarbeiten können.
Diese Zusammenarbeit hat im bekannten Hochschulpakt ihren Niederschlag gefunden. Um z. B. diese Form der Zusammenarbeit dauerhaft rechtssicher zu gestalten, unterstützen wir die Absicht der Bundesregierung, Artikel 91 b Abs. 1 Nr. 2 des Grundgesetzes wie in der Beschlussempfehlung formuliert zu präzisieren.
Unser Vorschlag betrifft ausschließlich den Hochschul- und Wissenschaftsbereich; denn hier hat der Bologna-Prozess die Notwendigkeit der überregionalen Zusammenarbeit in besonderer Weise aufgezeigt.
Deshalb ist vorgesehen, Aufgaben von überregionaler Bedeutung nach einem zwischen Bund und Ländern im Rahmen der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz zu vereinbarenden Verfahren mitzufinanzieren. Alle weitergehenden inhaltlichen Regelungen zu einer gemeinsamen Aufgabenerledigung lehnen wir ab.
Liebe Frau Andretta, ich kann sehr wohl nachvollziehen, dass bei der herausragenden Bedeutung des Bildungsbereichs eine Mitfinanzierung des Bundes durchaus angestrebt werden sollte. Nur bin ich der Meinung, dass man sich dann ernsthaft Gedanken darüber machen muss, beispielsweise bei der Verteilung des Steueraufkommens neue Wege zu beschreiten. Eine inhaltliche Verknüpfung der Aufgaben jedenfalls beschneidet die Kulturhoheit der Länder, und das lehnen wir ab.
Ich halte fest: Die Kulturhoheit liegt bei den Ländern. Wir in Niedersachsen bekennen uns zu dieser Verantwortung, und zwar nicht nur in öffentlichen Reden, sondern auch in der Tat. Deshalb hat diese Landesregierung und haben die sie tragenden Fraktionen von CDU und FDP den Bildungsetat von rund 6 Milliarden Euro bis heute auf rund
und das trotz notwendiger und auch schon durchgeführter Haushaltskonsolidierung sowie angesichts zurückgehender Schülerzahlen.
Wir konsolidieren den Haushalt, damit den jungen Menschen, die uns nachfolgen, politische Gestaltungsspielräume bleiben.
Wir investieren fast jeden dritten Euro des Landeshaushalts in die Bildung und damit in eine gute Zukunft genau dieser Menschen, damit sie ihrer Aufgabe gerecht werden können. Meine Damen und Herren, das ist verantwortungsvolle und verlässliche Politik.
Herzlichen Dank. - Zu einer Kurzintervention hat Frau Dr. Andretta von der SPD-Fraktion das Wort. Anderthalb Minuten! Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Heister-Neumann, was Sie hier gehalten haben, war eine Geisterrede, das war abenteuerlich.
Ich habe deutlich gemacht: Als im Jahr 2006 die Debatte um die Föderalismusreform höchst kontrovers geführt worden ist - und zwar gerade wegen der Frage, ob man es zulassen darf, in der Bildung auf eine gesamtstaatliche Verantwortung zu verzichten -, war es die hiesige SPDLandtagsfraktion, die genau davor dringend gewarnt hat. Daher sind wir in dieser Frage nur konsequent.
Aber wir haben fünf wertvolle Jahre verschenkt und nicht im Interesse unserer Kinder und Jugendlichen gehandelt.