Das heißt: Wenn es hier zu einer Änderung kommt, muss das vor allem in diesem Bereich der Fall sein.
Meine Damen und Herren, das würde auch nicht das Ende der Kulturhoheit der Länder bedeuten. Die Aufhebung des Kooperationsverbotes ist lediglich ein Schritt, damit der Bund seine Finanzkraft einbringen kann. Gerade wir als Land brauchen das doch, weil die Schuldenbremse bei uns sonst zu einer Bildungsbremse wird. Das mitzumachen, sind wir nicht bereit.
Liebe Frau Andretta, Sie mögen das so sehen, aber Sie wissen auch, dass man für eine Verfassungsänderung eine Zweidrittelmehrheit braucht. Dazu braucht man den Bundestag, und dazu braucht man den Bundesrat. Ich sage es noch einmal: Es waren die Führungsspitzen Ihrer Partei, die das mit beschlossen haben. Diese Führungsspitzen gibt es heute ja wohl auch noch, und die treten ja wohl auch bundesweit an. Deshalb sehe ich Ihre Erfolgsaussichten als relativ gering an.
Ich habe zweitens sehr deutlich gesagt, dass dies aufgrund des Bologna-Prozesses im Hochschul- und Wissenschaftsbereich eine besondere Bedeutung hat, weil nämlich hier die Überregionalität eine
Drittens - und das ist mir ganz wichtig - haben Sie auch in den Ausschüssen schwerpunktmäßig mit der Mitfinanzierungsmöglichkeit des Bundes argumentiert. Ich habe Ihnen eben gesagt, dass auch ich es für bedenklich halte, dass es sie nicht gibt. Daran muss man in der Tat arbeiten.
Aber das kann man auch auf einem anderen Weg erreichen, nämlich z. B. dadurch, dass man das Steueraufkommen der Länder dadurch verändert, dass man ihnen einen zusätzlichen Anteil am Umsatzsteueraufkommen zukommen lässt. Damit ließe sich eine Mitfinanzierung realisieren, ohne dass die inhaltliche Aufgabe der Steuerungsmöglichkeit hier im Lande verloren geht. - Darum geht es mir.
Herzlichen Dank. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Dr. Heinen-Kljajić das Wort. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Selten ist eine politische Initiative im Bildungsbereich so grandios gescheitert wie die Föderalismusreform.
Was einmal als vermeintlicher Befreiungsschlag der CDU-geführten Bundesländer gestartet war, ist jetzt als halbherzige Rückrufaktion der Bundesregierung geendet. Das unter der Großen Koalition vor sechs Jahren ausgehandelte Kooperationsverbot hat weder die Bildungshoheit der Länder gestärkt noch für bessere Ergebnisse gesorgt - und die jetzt von der Bundesregierung vorgeschlagene Lockerung wird daran nichts ändern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, indem Sie nun zumindest die Linie der Bundesregierung übernehmen, nachdem Sie bei der Einbringung des Antrags der SPD überhaupt noch keinen Reformbedarf gesehen haben, machen Sie jetzt zwar einen Schritt in die richtige Richtung. Aber - und da bin ich voll und ganz bei der Kollegin von der SPD - Sie bleiben auf halber Strecke stecken. Von Ihrem Vorschlag würden lediglich einige
handverlesene Hochschulen mit der sogenannten überregionalen Strahlkraft profitieren, also die Hochschulen, die, wenn es um Wettbewerb geht, ohnehin schon zu den Bessergestellten gehören.
Sicher muss man überlegen, wie man die im Rahmen der Exzellenzinitiative angestoßenen Projekte weiterführen kann. Aber das ist doch nicht die eigentliche Herausforderung an den Hochschulen, meine Damen und Herren. Die entscheidenden Probleme der Hochschulen sind eine unzureichende Grundfinanzierung des laufenden Lehr- und Forschungsbetriebs und die schlechten Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs.
Außerdem geht es völlig am Bedarf vorbei, wenn ausgerechnet Schulen von Kooperationen zwischen Bund und Ländern ausgenommen werden sollen. Ob echte Ganztagsschulen oder Inklusion - es gibt hier eine Vielzahl von Herausforderungen, die die Länder nicht allein werden stemmen können.
Das Groteske, meine Damen und Herren, ist, dass die, die diesem Kooperationsverbot seinerzeit zugestimmt haben, immer gewusst haben, dass dieser Beschluss eigentlich Irrsinn ist. Mit dem Kooperationsverbot ist ihnen der Geniestreich gelungen, eine Regelung in das Grundgesetz zu schreiben, bei deren Umsetzung es immer nur darum ging, sie irgendwie zu umgehen.
Ich will Ihnen einige wichtige Beispiele nennen: Nachdem das Ganztagsschulprogramm nicht mehr gefördert werden durfte, von dem vor allen Dingen Kinder aus bildungsfernen Schichten profitiert hätten, wurde der Umweg über das Bürokratiemonster des sogenannten Bildungs- und Teilhabepakets genommen. Die weggefallenen Investitionsmittel für die Schulen wurden durch das Konjunkturprogramm II kompensiert. Ohne den Hochschulpakt 2020, den Qualitätspakt Lehre oder den Wettbewerb „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“ hätten die Hochschulen längst kapituliert, und Frau Ministerin Wanka wäre um ihre wenigen Erfolgsmeldungen gebracht worden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eigentlich - zumindest an dem Punkt bin ich wieder sehr nah bei Frau Heister-Neumann - müsste nicht das Kooperationsverbot aufgehoben werden, sondern müsste der Artikel 106 des Grundgesetzes, der die Verteilung der Einnahmen zwischen Bund und Ländern regelt, reformiert werden. Wenn der Bildungsföderalismus oder die Kulturhoheit überhaupt einen Sinn machen sollen - was ich persönlich, diesen Einschub erlaube ich mir, für den Hochschulbe
reich schon lange bezweifle -, dann müssen die Länder auch in die Lage versetzt werden, ihre hoheitlichen Aufgaben selbst zu finanzieren.
Trotzdem unterstützen wir den SPD-Antrag; denn es geht jetzt darum, kurzfristig mehr Mittel für den Bildungsbereich auch in die Länder zu holen, wohl wissend, dass dies nur ein Zwischenschritt sein kann hin zu einer großen Föderalismusreform, die die Einnahmesituation der Länder grundsätzlich und jenseits der Kooperation von Bund und Ländern verbessert.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Linke lehnt sowohl die Beschlussempfehlung des Ausschusses als auch in Teilen den ursprünglichen Antrag der SPD ab.
Die Beschlussempfehlung ist ein Änderungsvorschlag der Fraktionen von CDU und FDP, die einige Schritte hinter das zurückfällt, was die SPD ursprünglich beantragt hatte. CDU und FDP geht es nur um die Wissenschaft. Es geht darum, dass der Bund Einrichtungen an Hochschulen fördern kann und nicht nur Vorhaben. Mit anderen Worten: Spezielle Profile und Institute dürfen vom Bund unterstützt werden, ganze Hochschulen nicht. Die Spaltung im Wissenschaftsbetrieb wollen Sie somit vertiefen. Das machen wir aber nicht mit.
Es gibt nicht jedes Jahr die Möglichkeit, den Föderalismus zu reformieren und die Beziehungen zwischen Bund und Ländern neu zu sortieren. Also muss gelten: Wenn man etwas anfasst, dann bitte richtig und auch mit Substanz. Dieser Antrag in der vorliegenden Form und auch Teile des Ursprungsantrags, wie gesagt, sind zu dünn.
Richtig wäre Folgendes: Wir müssen wegkommen von einem Kooperationsverbot hin zu einem Kooperationsgebot. Wir brauchen eine Gemeinschaftsaufgabe „Bildung“, die sämtliche Phasen der Bildung umfasst. Um die Gleichwertigkeit der
Lebensverhältnisse in Deutschland, wie vom Grundgesetz vorgegeben, zu ermöglichen, muss der Bund das Recht bekommen, mehr finanzielle Unterstützung zu leisten als nur bei Einrichtungen und Vorhaben an Hochschulen. Er muss auch Hochschule in der Breite unterstützen dürfen oder den Ausbau von Ganztagsschulen finanzieren oder sich stärker an der Inklusion beteiligen.
Ein Bundesprogramm, das die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet zum Ziel hat, wäre für den Bildungsbereich nach dem Antrag von CDU und FDP, wie er jetzt in der Beschlussfassung vorliegt, nicht verfassungskonform. Daher lehnen wir den Antrag ab.
Ziel einer neuen Föderalismusreform muss es auch sein, die Mobilität zwischen Bundesländern zu sichern und Zugänge zu Bildungseinrichtungen sowie die Anerkennung von Bildungsabschlüssen bundeseinheitlich zu regeln. Momentan erfüllt das Grundgesetz dieses Ansinnen nicht. Derzeit hat der Bund zwar die Regelungskompetenz für den Hochschulzugang und die Hochschulabschlüsse, aber gemäß Artikel 72 Abs. 3 Nr. 6 können die Länder dieses Gesetz ignorieren und ihre eigenen Regelungen festlegen. Dann ist es wieder nichts mit problemloser Mobilität und der Anerkennung von Bildungsabschlüssen! Das ist wieder die alte Kleinstaaterei im Bildungsbereich, die nicht weiterhilft.
Erstens brauchen wir bundeseinheitliche Regelungen in Bezug auf den Zugang zu Bildungseinrichtungen und auf die Anerkennung von Bildungsabschlüssen.
Zweitens brauchen wir umfassende Finanzierungsmöglichkeiten für den Bund in allen Bereichen, um die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu ermöglichen.
Drittens ist die logische Konsequenz daraus, dass wir ein Kooperationsgebot an die Stelle eines Kooperationsverbots setzen.