Selbstverständlich gilt dieses Angebot fort. Wenn neue Sachverhalte bekannt werden, wenn neue Sachverhalte hier im Parlament bekannt gegeben werden, dann ist natürlich auch darüber weiterhin die Aussprache mit Nachfragen und Ähnlichem möglich. Deswegen mache ich Ihnen im Namen der CDU und, so wie wir das abgestimmt haben, auch im Namen der FDP-Fraktion das Angebot, gemäß § 99 der Geschäftsordnung die Aussprache dahin gehend zu eröffnen, dass die Fragestunde fortgesetzt wird und Sie alle Fragen stellen können.
Stellen Sie die Fragen, und die Landesregierung wird antworten. Eines sage ich Ihnen allerdings schon: Wir werden jetzt ganz sicher nicht in eine Aussprache über den Umgang mit dem Parlament eintreten.
(Johanne Modder [SPD]: Doch! Ge- nau auch darüber! - Kreszentia Flau- ger [LINKE]: Das ist beantragt!)
Denn vom Umgang mit dem Parlament - das hat Frau Staudte eben wieder einmal deutlich gemacht - verstehen Sie einfach nichts.
Meine Damen und Herren, wenn Sie mir dazu die Gelegenheit geben, möchte ich einige Hinweise zu unserer Geschäftsordnung geben. Danach können Sie sich gerne erneut zu Wort melden.
Es geht hier nicht um § 66 - Abweichung von der Tagesordnung -, sondern es geht um § 78 unserer Geschäftsordnung. Dort ist in Absatz 3 geregelt:
gen außerhalb der Tagesordnung das Wort erteilt, so hat die Präsidentin oder der Präsident die Besprechung über ihre Ausführungen zu eröffnen, wenn es zehn Mitglieder des Landtages verlangen. Beschlüsse zur Sache werden nicht gefasst.“
Ich habe hier drei Fraktionen gehört und gehe davon aus, dass die Stimmen von zehn Mitgliedern zustande kommen. Das heißt, es wird darüber geredet. Der Vorschlag geht dahin, dies am Ende der Tagesordnung zu tun.
Nun haben Sie, Herr Nacke, noch zusätzlich vorgeschlagen, nach § 99 zusätzlich die Möglichkeit zum Fragen zu eröffnen. Es ist die Frage, ob es bei beidem bleiben soll oder ob wir uns mit dem einen zufrieden geben.
(Heiterkeit bei der SPD - Detlef Tanke [SPD]: Sie sagen doch immer: Lesen hilft! - Unruhe - Glocke des Präsidenten)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe hier heute den Vorschlag unterbreitet, dass die Fragen der Opposition zu diesem Sachverhalt, die im Wesentlichen an die Landesregierung gerichtet sind, gestellt werden können, weil ich Herrn Minister Möllring so verstanden habe, dass er sich nicht zur Sache geäußert hat - ich glaube, nach § 76 der Geschäftsordnung, den Sie gerade zitiert haben - - -
- ich habe die Geschäftsordnung nicht dabei -, sondern hier in Ergänzung einer Beantwortung der Dringlichen Anfrage das Wort ergriffen hat.
(Widerspruch bei der LINKEN - Björn Thümler [CDU]: Doch! Genau so ist es! Das hat er gesagt! Ihr müsst mal eure Büschel aus den Ohren neh- men!)
Dann müssten wir uns hier in den Regeln der Dringlichen Anfrage weiter bewegen. Danach stellt das Parlament fragen und antwortet die Landesregierung.
Meine Damen und Herren, ich habe ja den Vorteil, dass der Präsident entscheidet. Ich glaube, § 78 ist in der Tat einschlägig, Herr Nacke.
Selbstverständlich. Deswegen - - - Wenn die Kollegen der SPD mir Gelegenheit gegeben hätten, weiter auszuführen, hätte ich gesagt: Sollten Sie zu einer anderen Auslegung kommen, dann werden wir einer Aussprache über diesen Tagesordnungspunkt nicht entgegenstehen.
(Kreszentia Flauger [LINKE]: Das sind Oppositionsrechte, Herr Nacke! - Un- ruhe - Glocke des Präsidenten)
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht doch gar nicht um die Frage, dass wir die Rechte des Parlaments beschneiden wollen, sondern es geht doch um die Frage: Was hilft uns weiter, wenn wir wirklich ehrlichen Aufklärungswillen haben?
Dann hilft uns eben keine Aussprache weiter, in der wir uns gegenseitig irgendwelche Dinge um die Ohren hauen, sondern dann hilft uns die Fragestunde weiter. Deswegen ist der Vorschlag des Kollegen Nacke hier völlig richtig. Wenn wir ehrlichen Aufklärungswillen haben, dann hilft nur die Fragestunde. Und die sollte wieder eröffnet werden.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Grascha, lieber Herr Nacke, das ist doch nun wirklich ein allzu durchsichtiges Spiel, das Sie hier jetzt veranstalten wollen.
(Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der LINKEN - Björn Thümler [CDU]: Das ist Ihr Problem! Sie wissen nicht, was Sie fragen sol- len! Das ist doch das Problem!)
hier allen Ernstes eine Fragestunde anzubieten, obwohl wir noch nicht einmal die Akten und die Schreiben kennen, um die es hier eigentlich gehen soll.
Meine Damen und Herren, wir kommen hier ein bisschen weiter, wenn wir uns gegenseitig ausreden lassen. Reden darf immer der- oder diejenige, der am Mikrofon steht. Alle anderen dürfen einen Zwischenruf machen, aber nicht permanent. - Frau Heinen-Kljajić!
Zweitens, lieber Herr Kollege Grascha und lieber Herr Nacke, Sie haben gesagt, hier sei immer umfassend unterrichtet worden.
Deshalb geht es jetzt nicht um eine weitere Fragerunde, sondern es geht um eine Aussprache zum Umgang zwischen Parlament und Regierung in der Aufarbeitung der Affäre Wulff. Ich bin froh, dass die
Meine Damen und Herren, der Antrag nach § 78 Abs. 3 ist geklärt. Jetzt müssen wir noch den Antrag nach § 99 klären. Wird er aufrechterhalten oder nicht? Wenn Sie, Herr Nacke, ihn aufrechterhalten, will ich Sie darauf hinweisen, dass das nur dann möglich ist, wenn nicht zehn Mitglieder des Landtages widersprechen. Ich habe die Wortmeldungen der Opposition jetzt so verstanden, dass widersprochen wird. - Herr Nacke, bitte!