Christian Grascha

Sitzungen

16/5 16/10 16/11 16/15 16/20 16/22 16/25 16/27 16/30 16/32 16/34 16/36 16/37 16/38 16/39 16/40 16/41 16/42 16/43 16/44 16/45 16/48 16/49 16/51 16/52 16/56 16/59 16/61 16/62 16/63 16/64 16/65 16/66 16/69 16/71 16/73 16/74 16/77 16/79 16/80 16/82 16/83 16/84 16/86 16/87 16/89 16/90 16/92 16/94 16/95 16/97 16/100 16/103 16/104 16/105 16/106 16/107 16/108 16/109 16/111 16/112 16/116 16/117 16/118 16/121 16/124 16/126 16/127 16/129 16/130 16/132 16/133 16/134 16/135 16/137 16/138 16/139 16/140 16/142 16/143 16/144 16/145 16/146 16/148 16/149 16/150

Letzte Beiträge

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich zur Sache rede, möchte ich mich zunächst einmal bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Finanzministeriums für die Fleißarbeit der Beantwortung dieser Großen Anfrage bedanken. Herzlichen Dank dafür!
Zur Sache, meine Damen und Herren. Die Staatsschuldenkrise in Europa hat gezeigt, dass eine wirksame Finanzverfassung die Voraussetzung dafür ist, dass wir eine stabile Finanz- und Wirtschaftsordnung haben, und gleichzeitig die Voraussetzung dafür ist, dass wir Geldwertstabilität haben. Geldwertstabilität heißt, eine möglichst geringe Inflationsrate ist wiederum klassische Sozialpolitik; denn Inflation trifft am Ende natürlich vor allem die Menschen mit kleinem Einkommen und die Menschen mit einem kleinen Vermögen.
Von daher ist die Finanzverfassung in Deutschland auch so weiterzuentwickeln - auch aus den Lehren der Staatsschuldenkrise -, dass möglichst eine Verschuldung der öffentlichen Hand nicht mehr möglich ist. Eine wichtige Voraussetzung ist die Schuldenbremse, die schon im Grundgesetz steht und spätestens ab 2020 für die Bundesländer Gültigkeit hat.
Wir als FDP-Fraktion freuen uns - das hat eine Umfrage ergeben -, dass 10 von 16 Bundesländern dem Beispiel von Niedersachsen folgen und schon vor 2020, teilweise deutlich vor 2020, einen Haushalt ohne neue Schulden vorlegen wollen.
Auch wir in Niedersachsen wollen, dass wir dieses Ziel 2017 spätestens erreichen.
Interessant ist vor dem Hintergrund - da bleiben ja dann noch sechs Länder übrig -, dass sechs Länder bis zum Jahr 2020, d. h. bis zum 31. Dezember 2019, alle Schuldenpotenziale nutzen wollen. Zu diesen sechs Ländern gehören z. B. das SPD-mitregierte Saarland; Baden-Württemberg gehört dazu - grün-rot-regiert -, Bremen gehört dazu - rotgrün-regiert -, Nordrhein-Westfalen gehört dazu - rot-grün-regiert -, Rheinland-Pfalz gehört dazu - rot-grün-regiert -, und Schleswig-Holstein gehört dazu - rot-grün-regiert.
Wenn diese Aufzählung kein Hinweis für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land ist, wo sie am 20. Januar ihr Kreuz machen sollten, dann weiß ich es auch nicht, meine Damen und Herren.
Die Einhaltung der Schuldenbremse ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass wir stabiles Geld haben und dass wir die öffentlichen Haushalte in Ordnung bringen. Der Stabilitätsrat ist ein wichtiges Gremium dafür, dass die Einhaltung der Schuldenbremse tatsächlich überwacht wird. Es stellt sich allerdings beim Stabilitätsrat die Frage, ob ein politischer Pranger dann noch Wirksamkeit hat, wenn am Ende alle oder die Mehrzahl der Länder am Pranger stehen.
Insofern ist die FDP-Fraktion der Auffassung, dass wir eine Idee des Sachverständigenrats aus dem Jahr 2007 aufgreifen sollten, nämlich im Zuge der Reform einer Finanzverfassung
Sanktions- und Rückführungsmechanismen einzuführen und diese dann bei entsprechenden Schuldenländern auch durchzuführen.
Meine Damen und Herren, in der Konsequenz führt das natürlich dazu, dass die Finanzautonomie der Länder eingeschränkt wird. Das ist aus unserer Sicht allerdings vertretbar. Wenn sich ein Bundesland im Verhältnis zu den anderen Ländern finanziell schlechter entwickelt und mehr Schulden aufnimmt und damit am Ende die Finanzordnung der gesamten Bundesrepublik Deutschland gefährdet, ist dies ein vertretbarer Schritt. Das heißt, unsere
Quintessenz ist: Die Schuldenbremse ist gut. Es ist wichtig, dass wir die ihm Grundgesetz haben,
aber wir müssen auch den nächsten Schritt gehen mit einer sogenannten Schuldenbremse „plus“, d. h. Schuldenbremse mit Sanktionen, damit die Wirksamkeit und die Glaubwürdigkeit entsprechend durchgesetzt werden.
Zum Schluss möchte ich noch etwas zum Länderfinanzausgleich sagen. Der Länderfinanzausgleich - die Zahlen haben es bewiesen - - -
Gut. Dann komme ich zum Schluss. - Die Beantwortung der Großen Anfrage zeigt: Die Vergemeinschaftung, neue Zahlungsströme sind keine Lösung für unsere finanziellen Probleme, sondern die Lösung sind mehr Eigenverantwortung, wirksame Sanktionen, und am Ende wird kein Weg daran vorbeigehen, dass der Staat mit dem Geld, das er von den Bürgerinnen und Bürgern bekommt, auskommt.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich mich auch im Namen der FDP-Fraktion herzlich bei der Landesregierung, insbesondere bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Finanzministeriums, bedanken, die eine hervorragende Arbeit geleistet haben, um dieses Werk zusammenzustellen.
Die Antwort auf die Große Anfrage zeichnet sich zusammengefasst im Wesentlichen durch zwei Merkmale der Haushaltspolitik von CDU und FDP der vergangenen neun Jahre aus. Auf der einen Seite gibt es erhebliche Konsolidierungserfolge, sowohl durch Einsparungen als auch durch Privatisierungen, und damit einen schlanken und leistungsfähigen Staat. Auf der anderen Seite konnten durch diese Konsolidierungserfolge neue Handlungsräume geschaffen werden, die vor allem im Bereich der Bildung, der Wissenschaft und der Forschung genutzt werden konnten.
Die Konsolidierungserfolge - ich möchte nur einige Beispiele nennen - sind aufgeführt: Im Vergleich
der mittelfristigen Finanzplanung 2002 mit der mittelfristigen Finanzplanung 2005 konnten insgesamt Kürzungen im Sach- und Personalkostenbudget in Höhe von 2,2 Milliarden Euro vorgenommen werden. Insgesamt wurden 10 000 Stellen eingespart.
Zum Zweiten konnten, um die Konsolidierung nach vorne zu bringen, auch Privatisierungserlöse aus Beteiligungsverkäufen realisiert werden. Das ist einerseits - das sage ich bewusst als Liberaler - ein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung, andererseits ist das auch ordnungspolitisch geboten. Denn grundsätzlich gilt: Der Staat ist nicht der bessere Unternehmer.
Diese Konsolidierungserfolge lassen sich auch an der Kreditfinanzierungsquote festmachen. So lag die Kreditfinanzierungsquote im Jahr 2002 bei 13,3 %; im Jahr 2012 konnte sie auf 4,5 % reduziert werden. Die geplante Senkung der Nettokreditaufnahme, die noch zusätzlich kommt, wird dazu führen, dass wir zu einem historischen Tief in der Kreditfinanzierungsquote von 2,6 % kommen. Das ist ein historischer Erfolg von CDU und FDP.
Dadurch konnten auch Handlungsspielräume für Investitionen in Bildung, Wissenschaft und Forschung geschaffen werden. Auch hier nenne ich nur einige Zahlen: Im Land konnte der historische Stand von 87 000 Lehrerinnen und Lehrern erreicht werden - trotz zurückgehender Schülerzahlen. 38 000 zusätzliche Studienplätze konnten geschaffen werden. Damit fließt fast jeder dritte Euro aus diesem Landeshaushalt in die Bildung: 8 Milliarden Euro. Das ist eine Steigerung gegenüber dem Etat von 2002 von 35 % - eine große Leistung dieser Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen.
Außerdem konnten die Handlungsspielräume auch genutzt werden, um die Entschuldungshilfe bei unseren Kommunen voranzubringen. Seit 2009 existiert der Entschuldungsfonds mit einem Volumen von 1,26 Milliarden Euro. Wir wollen die Veränderungen von unten; wir wollen unseren Kommunen nicht vorgeben, in welcher Form sie sich entschulden, ob sie fusionieren oder nicht. Diesen Zentralismus, der insbesondere vonseiten der SPD immer wieder nach vorne gebracht wird, lehnen wir ab.
Ich komme zu einem weiteren Punkt in der Antwort auf die Große Anfrage, nämlich zur Einnahmeseite. Ich bin dem Finanzministerium ausdrücklich dankbar dafür, dass es das Steuerabkommen mit der Schweiz erwähnt hat. Dass uns diese Einnahmen durch die Blockade von Rot-Grün verloren gehen,
wird uns in den nächsten Jahren noch belasten. Deswegen appelliere ich an dieser Stelle noch einmal an die SPD und an Bündnis 90/Die Grünen: Geben Sie Ihre Blockade im Bundesrat auf! Wir brauchen das Geld, wir wollen Steuergerechtigkeit. Deshalb ist es sinnvoll, dass es endlich zu einer Lösung kommt.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, alle Mitglieder des Unterausschusses können sich glücklich darüber schätzen, dass diese Wahlkampfreden nicht dort gehalten werden, sondern nur hier im Plenum. Ich kann Ihnen nämlich berichten, dass der Unterausschuss eine sehr, sehr sachliche Berichterstattung sowohl der Häuser als auch des Landesrechnungshofs hatte und eine sehr sachliche Debatte zu den einzelnen Punkten geführt hat.
Ich möchte aber trotzdem noch einmal auf zwei Themen eingehen.
Zur Frage „Elsfleth und Kooperation von privaten und öffentlichen Partnern“: Wir haben einen eigenen Beschlussvorschlag vorgelegt, weil wir befürchten, dass es dann, wenn eine Formulierung gewählt wird, die eine private und öffentliche Partnerschaft im Grundsatz für falsch hält und kriminalisiert, in eine falsche Richtung geht. Im Gegenteil ist grundsätzlich zu befürworten, dass es zu diesen Partnerschaften kommt. Wir haben aber auch festgestellt, dass es in Elsfleth zu entsprechenden Schwierigkeiten gekommen ist.
Der zweite Punkt betrifft Cemag. Unser Wirtschaftsministerium hat die entsprechenden Schlüsse gezogen. Das ist ebenfalls im Unterausschuss vorgetragen worden. Der Sachverhalt ist sehr intensiv diskutiert und dargestellt worden.
Vor dem Hintergrund wird meine Fraktion heute die Landesregierung entlasten.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Arzt verdient in Deutschland im Durchschnitt 6 400 Euro brutto im Monat. Eine Arzthelferin verdient im Durchschnitt 1 700 Euro brutto im Monat.
Wenn man das Einkommen ein ganzes Leben lang entsprechend vergleicht, dann hat ein Akademiker, der beispielsweise Jura, Medizin oder Ingenieurwissenschaften studiert, 1 Million Euro netto mehr Einkommen als ein Nichtakademiker.
Meine Damen und Herren, vor dem Hintergrund dieser Zahlen bezeichnen Sie es als ungerecht, dass sich ein Akademiker in begrenztem Maße an den Kosten seines Studiums beteiligt. Ich sage Ihnen: Das ist gerecht, meine Damen und Herren.
Gerne.
Diese komplexe Frage, die die Kollegin Flauger hier anspricht, hat aber überhaupt nichts mit den Studienbeiträgen zu tun.
Diese Weichen werden viel früher gestellt, meine Damen und Herren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Linken, Sie haben völlig recht: Bei den Studienbeiträgen geht es um die Frage der sozialen Gerechtigkeit. Wir finden es eben nicht fair, wenn eine Krankenschwester dem Chefarzt das Studium bezahlt. Wir finden es nicht fair, dass ein Meister für seinen Meistertitel Tausende von Euro investieren muss und dass ein Student mit einem akademischen Abschluss anschließend nichts bezahlt, meine Damen und Herren.
Nein, ich möchte jetzt gerne am Stück vortragen.
Wir fragen uns, warum Rot-Grün und die Linke beispielsweise nichts zu der Ausbildung von Piloten sagt. Die Ausbildung von Piloten kostet 10 000 Euro. Diese Beiträge müssen anschließend im Berufsleben abgestottert werden. Da habe ich bisher noch nie gehört, dass Sie Ihre Stimme angehoben haben.
Meine Damen und Herren, für CDU und FDP ist glasklar: Ein Studium kostet, und ein Studium hat seinen Wert.
Es ist ein Wert, den die Akademiker das gesamte Berufsleben über nutzen können und von dem sie im gesamten Berufsleben profitieren. Studienbeiträge sind ein Beitrag zur Fairness.
Weil Bayern hier schon das eine oder andere Mal angesprochen wurde, möchte ich dazu auch etwas sagen. Ich bin mir sehr sicher, dass Bayern bei den Studienbeiträgen an unserer Seite bleibt - nicht nur, weil für die Studienbeiträge die besseren Argumente gelten, sondern wir können die Aussagen von Horst Seehofer auch entsprechend einordnen. Horst Seehofer hat beispielsweise beim CDU-Sommerempfang am 4. September gesagt: „Sie wissen, dass ich meinen Standpunkt je nach Standort ändere.“ Von daher können wir diese Aussagen entsprechend einordnen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Hochschulen in Niedersachsen befürchten selbst, dass es zu massiven Qualitätsverlusten kommt, wenn die Studienbeiträge abgeschafft werden. Das geht aus einer Anfrage der FDP-Fraktion hier im Landtag hervor. Wenn ich die SPD-geführten Bundesländer in der Bundesrepublik sehe, wie die Universitäten dort kaputt gespart werden, dann kann ich die Angst der Hochschulen vor rot-grüner Hochschulpolitik verstehen. Denn das, was Sie machen, führt nicht zu einer besseren Bildung, sondern das führt zu einer schlechteren Bildung.
Die Beispiele dafür liegen doch auf der Hand. Sie haben in Nordrhein-Westfalen und in Hamburg die Beiträge gestrichen und haben vorher hoch und heilig versprochen: Wir kompensieren die Mittel 1 : 1. - Hier kann man nur sagen: Versprochen, gebrochen! Fragen Sie die Hochschulen in Hamburg und in Nordrhein-Westfalen!
In Hamburg haben Sie den doppelten Abiturjahrgang bei der Kompensation nicht berücksichtigt. In Nordrhein-Westfalen klagen die Universitäten, dass ihnen schon jetzt Millionenbeträge fehlen. Das, was Sie hier machen - Sie streichen bei der Bildung, Sie streichen die Beiträge, die Hochschulen müssen an allen Ecken und Enden sparen -, führt am Ende nicht dazu, dass Ihre Politik sozial
gerecht ist, sondern das führt in den Bildungsabbruch.
Sehr geehrte Damen und Herren, mehr Lehr- und Lernmittel, längere Öffnungszeiten der Bibliotheken, mehr Betreuungsangebote für die Kinder von Studenten, die beste Betreuungsrelation zwischen Lehrpersonal und Studenten in allen Bundesländern - CDU und FDP haben mit ihren Studienbeiträge eines gemacht: Wir haben die Hochschulen besser gemacht.
Von den Beiträgen profitieren nicht nur die Hochschulen, sondern davon profitieren vor allem die Studenten.
Ich möchte Ihnen zum Schluss ein Zitat vortragen:
„Wenn … auch ‚höhere’ Unterrichtsanstalten unentgeltlich sind, so heißt das faktisch nur, den höheren Klassen ihre Erziehungskosten aus dem allgemeinen Steuersäckel zu bestreiten.“
So hat man das vor etwa 200 Jahren ausgedrückt, wenn wir heute sagen, dass die Krankenschwester nicht dem Chefarzt das Studium bezahlen soll. Sie stellen mit Ihrer Diskussion die soziale Gerechtigkeit auf den Kopf. Wir aber stellen diese Diskussion wieder auf die Füße.
In diesem Fall bin ich mit demjenigen, der dies gesagt hat, nämlich mit Karl Marx, ausnahmsweise einmal einer Meinung.
Das zeigt, dass Sie hier völlig auf dem falschen Weg sind.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist doch immer wieder spannend, wie Herr Dr. Sohn den Nachtragshaushalt begründet. Noch in der Aktuellen Stunde hat er sich hier als Hüter der Verfassung geriert. Heute aber wagen Sie es, uns diesen Änderungsantrag
zum Haushalt vorzulegen? - Das passt doch einfach nicht zusammen!
Selbst wenn wir - Herr Dr. Sohn, das ist schon ein wichtiger Punkt - inhaltlich einer Meinung wären - was wir aber ausdrücklich nicht sind -, könnten wir diesem Nachtragshaushalt gar nicht zustimmen, weil er verfassungswidrig ist. Deswegen frage ich mich, warum wir unsere kostbare Zeit mit diesem Antrag verschwenden.
Es ist doch schon spannend, hier noch einmal das Thema Studienbeiträge aufzugreifen und das Gezänk innerhalb der Opposition darüber, wann welche Studienbeiträge abgeschafft werden und ob auch Verwaltungsgebühren abgeschafft werden sollen usw. usf., zu hören. Damit lassen wir Sie jetzt aber allein. Das diskutieren Sie einmal unter sich aus. Wir beziehen hier eine sehr, sehr klare Position. Die Studienbeiträge in Niedersachsen sind gut. Daran werden CDU und FDP auf jeden Fall festhalten. Das haben wir heute Morgen deutlich gemacht.
Nun noch einmal zum Thema Haushaltskonzept bzw. Steuerkonzept der Linken. Herr Dr. Sohn, Sie haben hier davon gesprochen, dass Ihr Steuerkonzept auf Bundesebene sauber durchgerechnet sei. Wie sauber allein Ihr Entwurf eines Nachtragshaushalts ist, haben wir schon bei der ersten Beratung erlebt. Dankenswerterweise haben Sie dann auch noch einmal im Ausschuss bestätigt, dass ich mit meiner Fehleranalyse richtig liege. Sie haben sich bei mir bedankt. Wenn das alles aber so sauber durchgerechnet ist, dann sollte man sich das in der Tat noch einmal genau ansehen.
Sie reden hier - der Kollege Dammann-Tamke hat die Zahlen ja auch noch einmal genannt - von 65 Milliarden Euro Mehreinnahmen und suggerieren, dass nur die Reichen in diesem Land diese 65 Milliarden Euro zu zahlen hätten. Das ist doch so etwas von realitätsfremd. Am Ende werden dies der Mittelstand und die Mittelschicht, die Handwerksbetriebe, die kleinen und mittelständischen Betriebe, tragen. Sie werden am Ende die Suppe für Ihr Konzept auslöffeln müssen. Auf dieser Seite des Hauses findet doch ein gnadenloser Überbietungswettbewerb statt:
Sie sprechen von 65 Milliarden Euro. Die SPD spricht von 20 Milliarden Euro.
Ich sage es noch einmal: Wer glaubt, dies trifft am Ende nur die sogenannten Reichen in diesem Land, der glaubt auch an den Weihnachtsmann. Auch aus diesem inhaltlichen Grund werden wir den Gesetzentwurf ablehnen.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Fachlich sind Herr Dr. Sohn und ich selten einer Meinung. Aber wo er recht hat, hat er recht: Eigentlich ist es die Aufgabe der SPD-Fraktion, Alternativen aufzulegen und ihre Politikentwürfe darzustellen. Aber das haben wir ja schon bei den letzten Haushaltsberatungen vermisst. Insofern möchte ich meinen Redebeitrag damit beginnen, dass ich die Fraktion der Linken ausdrücklich lobend erwähne.
- Das müssen Sie auch mal ertragen.
Ich halte das, was vorgelegt wurde, inhaltlich zwar für unsinnig, aber immerhin wurde einmal eine Alternative vorgelegt. Das erwartet man von der SPD ja schon seit Ende des vergangenen Jahres vergeblich, meine Damen und Herren.
Es ist spannend, dass Frau Geuter die Haushaltsaufstellung noch einmal Revue passieren lässt und dabei insbesondere auf „kreative Buchführung“ - so hat sie es genannt - abhebt.
- Ja, genau. Ich möchte auf diesen Punkt gern eingehen. Sie hätten dieser Kreativität des alten Artikels 71 in der Niedersächsischen Verfassung gestern ein Ende setzen können, indem sie unserer Schuldenbremse zugestimmt hätten.
Dann wäre das in dieser Form in Zukunft nicht mehr möglich gewesen. Wir weisen ja die ganze Zeit darauf hin, dass der alte Artikel 71 genau diese Mängel aufweist. Aber Sie haben sich dieser Entscheidung gestern, wie gesagt, verweigert.
Nun komme ich zu den Vorschlägen der Fraktion DIE LINKE. Ich glaube, es ist unseriös, eine Gegenfinanzierung zu präsentieren, die sowohl im Bundesrat als auch im Deutschen Bundestag zumindest bis zur nächsten Bundestagswahl keine Mehrheit finden wird. Insofern verfließt sich dieser Antrag in ein „Wünsch dir was!“, was wir auch schon aus den letzten Haushaltsberatungen von Ihnen kennen. Er ist daher unseriös und auch auf Ausgabenseite nur ein „Wünsch dir was!“.
Was die Gegenfinanzierung angeht, möchte ich auf drei Punkte eingehen.
Der erste Punkt betrifft die Unternehmenssteuer. Der damalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück von der SPD hat 2006 die Körperschaftsteuer von 25 % auf 15 % gesenkt. Ich finde, das war damals eine sehr kluge Entscheidung, und zwar aus Wettbewerbsgründen. Denn wer sich die Unternehmenssteuern in Europa ansieht, wird sehr schnell feststellen, dass wir, wenn man Ihrem Vorschlag folgte, bei der Unternehmensbesteuerung sehr schnell wieder bei fast 40 % wären und damit einsame Spitze in Europa.
Damit hätten wir erhebliche Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Ländern. Diese Wettbewerbsnachteile würden natürlich dazu führen, dass Un
ternehmen verlagert würden und Arbeitsplätze verloren gingen. Dann würde Ihre Einnahmeprognose nicht mehr stimmen.
Das ist auch meine Befürchtung dabei. Es möge verhindert werden, aber einmal angenommen, das, was Sie hier vorschlagen, würde Gesetz: In einem solchen Falle - davon gehe ich fest aus - könnten diese Einnahmen nicht generiert werden, weil wir nicht mehr die wirtschaftliche Dynamik aufweisen würden, bei der diese Besteuerung vorgenommen werden könnte. Von daher würde das, was Sie hier vorschlagen, unter dem Strich dazu führen, dass der Staat weniger einnähme.
Zweite Position. Nur eine Randbemerkung, vielleicht können Sie mir das auch im Ausschuss erklären: Ich habe einen Rechenfehler gefunden. Sie schreiben bei der Gegenfinanzierung, dass Sie im aktuellen Haushalt Ausgabenstreichungen von 15 Millionen Euro verbuchen. Bei Ihrer Aufstellung habe ich nur 10 Millionen Euro gefunden. Aber das ist, wie gesagt, nur eine Randbemerkung.
Drittens. Sie schreiben, dass Sie in den Finanzämtern 100 zusätzliche Stellen und 100 zusätzliche Stellen bei Finanzanwärterinnen und bei Finanzanwärtern schaffen wollen. Da wird es dann spannend; denn das fällt in die Kategorie „Die wundersame Geldvermehrung bei der Linken“.
In Ihrem Antrag aus dem November 2011 in der Drs. 16/4213 und auch in dem Antrag zu Ihrem Änderungsantrag zum Doppelhaushalt ist die Rede von 300 Millionen Euro, die Sie durch zusätzliche Mitarbeiter in unseren Finanzämtern erreichen wollen. Jetzt schreiben Sie von 400 Millionen Euro. Wie Sie allerdings innerhalb eines Dreivierteljahres diese Summe von 300 Millionen auf 400 Millionen Euro steigern wollen, ist mir nicht ganz klar. Es zeigt aber, dass diese Zahl offensichtlich eher gewürfelt als seriös kalkuliert ist.
Von daher ist Ihr Vorschlag zum Nachtragshaushalt 2012/2013 schlicht ungeeignet und unrealistisch.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist wie bei jeder Debatte über den Armuts- und Reichtumsbericht: Es wird viel über Arme gesprochen. Es wird viel über Reiche gesprochen. Was bei dieser Debatte aber wieder einmal völlig zu kurz kommt, ist die Mittelschicht.
Ich sage hier ganz deutlich, um das von vornherein klarzustellen: Wir unterstützen durch unsere Politik eine gesunde Mittelschicht. Unser Land ist keine Zweiklassengesellschaft, sondern hat zum Glück eine gesunde Mittelschicht.
Wir wollen eben keine Neiddebatte führen, wie es heute von Herrn Dr. Sohn und von Frau Helmhold hier vorgetragen wurde.
Wir wollen auch keine Klassenkampf-Rhetorik. Durch Ihre Rhetorik wird nicht ein Armer reicher und nicht ein Reicher ärmer.
Das ist reine Rhetorik, meine Damen und Herren.
Die Zeitung Die Welt schreibt in ihrem Beitrag und Kommentar zum Armuts- und Reichtumsbericht Folgendes:
„Wäre Deutschland kein überreifer und auch übereifriger Sozialstaat, dessen jährlicher Haushalt zur Hälfte in Arbeit und Soziales flösse, dann könnte man über die Zahlen erschrocken sein. Aber dass sich das private Nettovermögen in den vergangenen
zwei Jahrzehnten mehr als verdoppelt hat, ist doch eine gute Nachricht! Denn Wachstum ist zentral, Wohlstand auch,“
„sonst stünde die Bundesrepublik doch weit weniger gut in Europa da, als sie dies tut.“
Es geht also in der Tat um Wohlstand, meine Damen und Herren.
Es geht nicht um Armut und um Reichtum, sondern um Wohlstand, von dem alle profitieren.
Ich nenne dazu ein paar Fakten - Sie können ja dazwischenbrüllen, wie Sie wollen; an den Fakten kommen Sie nicht vorbei -: Es gibt weniger Jugendarbeitslosigkeit. Es gibt weniger Kinder, die von Hartz IV leben müssen.
Es gibt weniger Schüler ohne Abschluss. Es gibt die geringste Jugendarbeitslosigkeit in Europa. Auch in Niedersachsen sinkt das Risiko, arm zu werden, insbesondere für Jugendliche.
Wir von FDP und CDU führen hier keine Geisterdebatte, wie Sie das tun, sondern wir machen eine Politik, von der alle profitieren. Von diesem Wachstum können alle profitieren.
Meine Damen und Herren, Sie nutzen diese Debatte nicht nur, um auf Fakten aufmerksam zu machen und Ihre Interpretation abzugeben, sondern auch nicht ganz uneigennützig dafür, Ihre Steuererhöhungspolitik vorzubereiten. Sie wollen mit Ihrer Neidrhetorik Ihre Steuererhöhungen ankündigen und vorbereiten, indem Sie suggerieren, es gehe angeblich nur um die Reichen.
Wen Sie mit den Reichen tatsächlich meinen, wird dann relativ schnell deutlich. In Wirklichkeit geht es nämlich um den Mittelstand in unserem Land. Rot
Grün will den Spitzensteuersatz erhöhen. Das trifft den Mittelstand. Rot-Grün will die Vermögensteuer wieder einführen. Das trifft den Mittelstand. RotGrün will die Abgeltungssteuer erhöhen. Das trifft den Mittelstand. Und Rot-Grün will die Erbschaftsteuer erhöhen. Auch das trifft den Mittelstand.
Das muss allen klar sein.
Es muss allen Menschen und allen politischen Verantwortungsträgern in diesem Land klar sein: Wer den Mittelstand schwächt, schwächt das Wachstum und vernichtet damit Arbeitsplätze. Damit steigt wiederum das Armutsrisiko in unserem Land. Das ist mit CDU und FDP in diesem Land nicht zu machen.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist eben der grundsätzliche Unterschied zwischen dieser Seite des Hauses und jener Seite. Wir wollen Chancen ermöglichen und sie nicht wegbesteuern. Das ist der entscheidende Unterschied! Wir wollen nicht mit Neid und Missgunst Politik machen und damit Steuererhöhungen vorbereiten, sondern wir wollen Wachstum möglich machen, wir wollen Leistungsbereitschaft fördern und die entsprechenden Freiräume für die Menschen herstellen. So haben CDU und FDP in den vergangenen Jahren hier in Niedersachsen Politik gemacht. Dafür stehen wir auch in der Zukunft.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht bei dieser Debatte nicht, wie wir es gerade wieder erleben, um einen Überbietungswettbewerb - wer fordert wie viel Steuern; wie viel Vermögensabgabe soll wann und wo erhoben werden? -, sondern darum, eine vernünftige Politik zu machen. Und dafür stehen CDU und FDP.
Ich möchte einige Dinge, die hier genannt wurden, klarstellen. Es wurde - beispielsweise von Herrn Watermann - der Eindruck erweckt, als wenn Menschen, die ein gutes Einkommen oder ein Vermögen haben, überhaupt keine Steuern zahlen. Das aber ist falsch. Unser progressives Einkommensteuersystem sorgt dafür, dass diejenigen, die mehr haben, auch entsprechend mehr an den Staat
zahlen müssen. Die oberen 10 % tragen 50 % der Einkommensteuerschuld, meine Damen und Herren.
Ich komme zum zweiten Argument, das hier auch immer wieder genannt wird. Der Mindestlohn ist ja mittlerweile Allheilmittel für alles: für die Rente, für die Lebenssituation des Einzelnen usw. Das erinnert mich schon fast an den Jäger 90, der in der Vergangenheit auch ein solches Allheilmittel war. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass ein flächendeckender Mindestlohn zu einem Zweiklassenarbeitsmarkt führt, in dem es die gibt, die keinen Arbeitsplatz haben, und die, die einen Arbeitsplatz haben. In einem solchen Zweiklassenarbeitsmarkt haben diejenigen, die geringer qualifiziert sind, keine Chance mehr. Das gilt es zu verhindern, meine Damen und Herren.
Es gibt in unserem Land nun einmal Menschen, die auf dem Arbeitsmarkt nur dann eine Beschäftigung finden, wenn der Staat sie entsprechend unterstützt, wenn ein Zuschuss gezahlt wird. Ich finde es unerhört, dass der Kollege Watermann diese Menschen als Subventionsempfänger beschimpft.
Es ist auch immer sehr einfach, davon zu fabulieren, dass die großen Vermögen herangezogen werden sollen. Ich habe in meinem ersten Redebeitrag darauf hingewiesen, dass es uns darum geht, dass der Mittelstand nicht herangezogen wird. Wo ziehen Sie denn die Grenze? Was sind denn für Sie große Vermögen? Was passiert denn mit den Personengesellschaften, die wir in unserem Lande überwiegend haben? - Dahinter stehen Eigentümer, die mit ihrem privaten Vermögen haften. Wie definieren Sie denn dann große Vermögen? - Das würde mich schon interessieren.
Ich komme zum Schluss, meine Damen und Herren. - Die SPD hat ihr Steuerkonzept präsentiert. Sie kalkuliert mit 20 Milliarden Euro Mehreinnahmen. Wer glaubt, es würde hier nur um die angeblich Reichen und Vermögenden gehen, der glaubt
auch an den Weihnachtsmann, meine Damen und Herren. Am Ende wird die Mittelschicht bzw. der Mittelstand für diese Politik die Zeche zahlen. Aber das werden wir verhindern.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte anhand dessen, was wir in der HAZ am 25. September vom SPD-Spitzenkandidaten gelesen haben, einen Realitätscheck machen. Dort heißt es, er werde sich für einen „konkreten Abbauplan“ einsetzen.
Für diesen konkreten Abbauplan gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder fühlt sich die SPDFraktion doch noch bemüßigt, gleich unserem Gesetzentwurf für eine Verfassungsänderung zuzustimmen. Das kann ja passieren. Wir sind gespannt!
Oder - das wäre das Interessante - der SPDSpitzenkandidat weiß gar nicht, was seine Landtagsfraktion hier macht; denn in Ihrem Änderungsvorschlag steht weder etwas von einem Abbaupfad noch von einem „konkreten Abbaupfad“.
Draußen erzählen Sie den Bürgerinnen und Bürgern, dass Sie für den Schuldenabbau sind. Hier drin machen Sie aber das Gegenteil. Das ist einfach Wählertäuschung, meine Damen und Herren!
Ich bin am Ende meiner Ausführungen und gebe dem Kollegen Klein gern die Gelegenheit für seine Kurzintervention.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erstens. Herr Kollege Klein, meine Hoffnung auf Zustimmung bezog sich auf die SPDFraktion, weil deren Spitzenkandidat diese Aussage getroffen hat.
Zweitens zum Thema Kommunen: Wir haben in unserer Begründung nachgeliefert, dass es uns nicht darum geht, die Schuldenbremse auf dem Rücken der Kommunen umzusetzen, sondern dass es darum geht, den Landeshaushalt zu konsolidieren. Natürlich ist das Land im Grunde genommen dazu verpflichtet - das steht bereits in der Verfassung -, die Kommunen wie bisher auch auskömmlich auszustatten.
Ich möchte aber noch einmal auf den HAZ-Artikel vom 25. September zu sprechen kommen; denn darin hat der SPD-Spitzenkandidat auch von einem „großen Kassensturz“ gesprochen. Lieber Kollege Stefan Schostok, am Ende eines Jahres bekommen wir immer zwei große Pakete mit den Haushaltsplänen. Wenn Sie Ihrem Spitzenkandidaten den Inhalt dieser beiden großen Pakete nicht erklären können, so laden wir Sie herzlich ein - da spreche ich sicherlich auch im Namen des Kollegen Jens Nacke -: Kommen Sie einfach mal bei uns ins Büro, trinken Sie einen Kaffee mit uns, dann sind wir gerne bereit, Ihnen die Haushaltspläne zu erklären.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht doch gar nicht um die Frage, dass wir die Rechte des Parlaments beschneiden wollen, sondern es geht doch um die Frage: Was hilft uns weiter, wenn wir wirklich ehrlichen Aufklärungswillen haben?
Dann hilft uns eben keine Aussprache weiter, in der wir uns gegenseitig irgendwelche Dinge um die Ohren hauen, sondern dann hilft uns die Fragestunde weiter. Deswegen ist der Vorschlag des Kollegen Nacke hier völlig richtig. Wenn wir ehrlichen Aufklärungswillen haben, dann hilft nur die Fragestunde. Und die sollte wieder eröffnet werden.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu den Unterstellungen, die Herr Dr. Sohn hier gerade gemacht hat, und den schmierigen Schlussfolgerungen, die er gezogen hat, muss man sagen: Für alles das zum Thema Vorteilsnahme und die entsprechenden Rechtsfolgen gibt es in Deutschland die unabhängige Justiz. Dass Sie von Gewaltenteilung keine Ahnung haben, wissen wir ja. Mit Ihrem Wortbeitrag haben Sie das hier aber noch einmal dokumentiert.
Ich bin dem Finanzminister Hartmut Möllring ausdrücklich dankbar, dass er von sich aus die Initiative ergriffen hat
und hier heute eine ergänzende Antwort zu der damaligen Dringlichen Anfrage gegeben hat.
Sie müssen sich einmal entscheiden, was Sie eigentlich wollen.
Einerseits kritisieren Sie hier scheibchenweise Information. Andererseits kritisieren Sie aber auch, wenn es zu lange dauert. Es ist am Ende die Frage, wo Sie sich positionieren.
Man muss sich einmal angucken, wie das im Januar dieses Jahres gelaufen ist: In wenigen Tagen mussten einige Mitarbeiter Hunderte von Akten, Tausende von Akten durcharbeiten und entsprechende Vorgänge suchen, und zwar bei einem Sachverhalt, der unheimlich komplex ist.
Deswegen ist es doch ganz natürlich, dass so ein Sachverhalt dann anschließend hier noch auftaucht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, beim Thema „scheibchenweise Informationspolitik“ haben Sie ja Erfahrung. Ich erinnere nur daran, dass eine Rede für eine Parteiveranstaltung im Rathaus in Hannover geschrieben wurde.
Einen Tag später stand es in der Zeitung.
Dann wird dementiert. Erst dann gestehen Sie ein, dass eine Rechnung geschrieben wird. Das ist scheibchenweise Information!
Wir bleiben dabei: Die heutige Aussprache dient ausschließlich dem politischen Zweck, weiter etwas zu unterstellen. Sinnvoller wäre an dieser Stelle eine Fragestellung gewesen. Das hätte die Sache tatsächlich vorangebracht.
Das hätte Ihren Aufklärungswillen unterstrichen. Aber Sie sind offensichtlich nur an Klamauk und Polemik interessiert.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Helmhold, in der Verfassung habe ich das Wort „Unterstellung“ oder „Vorwürfe“, die im Prinzip nicht belegbar sind, gar nicht gefunden.
Meine Aufgabe als Abgeordneter definiere ich so, dass ich an einer ehrlichen Aufklärung Interesse habe und hier nicht permanent Unterstellungen mache und Vorwürfe erhebe.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund des zweitägigen Workshops, der hier in Hannover mit Vertretern unterschiedlicher Interessengruppen und auch mit Vertretern der Landtagsfraktionen stattgefunden hat, frage ich die Landesregierung: Welche konkreten Ergebnisse sind dabei herausgekommen?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE haben wir hier bei der ersten Beratung schon ausführlich gesprochen. Auch im Ausschuss wurde noch einmal das eine oder andere Argument ausgetauscht. Insofern
möchte ich mich heute in meiner Rede darauf beschränken, auf den Änderungsantrag der SPDFraktion einzugehen.
Das Thema hat heute eine besondere Aktualität bekommen, nachdem die Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung und des Instituts für Finanzdienstleistungen veröffentlicht worden ist. Die Ergebnisse dieser Studie müssen wir uns einmal genau ansehen.
Vor diesem Hintergrund halte ich es für falsch, dass die SPD-Fraktion die Ergebnisse dieser Studie bereits am Tag der Veröffentlichung in Form eines Änderungsantrages auf den Tisch legt. Man sollte sich die Ergebnisse der Studie genau ansehen, auswerten und dann kluge und richtige Schlüsse ziehen. Da kann ich durchaus den einen oder anderen Punkt, den der Kollege Klein hier gesagt hat, unterstreichen.
Ich möchte zu vier Punkten etwas sagen.
Zum einen werden - auch das muss man in der Studie genau nachlesen -, Zinsobergrenzen abgelehnt. Es steht dort - ich zitiere einmal aus der Süddeutschen Zeitung - sehr klar: Eine gesetzlich festgelegte Zinsobergrenze sehen die Experten aber kritisch. - Ich möchte das Argument vorwegschicken - das gehört sich so für einen Liberalen -, dass eine Preisobergrenze einer sozialen Marktwirtschaft gänzlich fern ist. Deswegen gehört die freie Preisgestaltung in unserer Marktwirtschaft dazu und ist ein hohes Gut.
Die Experten gehen aber noch auf zwei weitere Argumente ein. Bei einer staatlich festgelegten Preisobergrenze besteht die Gefahr, dass sich alle Anbieter an dieser Obergrenze orientieren. Das heißt, der Wettbewerb fällt aus. In der Studie steht, der Durchschnittszinssatz beträgt heute bei Dispositionskrediten 12,4 %. Ein Durchschnittszinssatz von 12,4 % heißt, dass wir uns in einer Spanne zwischen 6,95 % und 18 % bewegen. Es gibt Anbieter, die 6,95 %, 7,9 % fordern. Dann gibt es eine große Anzahl von Anbietern, die bei den Dispokrediten einen Zinssatz von 9 % anbieten.
- Ja, aber dieser Vorschlag geht in die falsche Richtung. Dann werden sich alle an der Obergrenze orientieren. Dieses Argument wird durch den
SPD-Antrag aufgegriffen. Dort heißt es unter dem ersten Spiegelstrich:
„… eine Zinsobergrenze …, die auch sicherstellt, dass Anbieter diese Obergrenze nicht zu ihren Gunsten ausschöpfen können.“
Da frage ich mich ganz ehrlich: Wie will man das in der Praxis machen? - Das wird nicht funktionieren. Das ist zwar ein hehres Ziel, aber das wird in der Praxis nicht funktionieren, meine Damen und Herren.
Das zweite Argument, das dagegenspricht, ist die Quersubventionierung. In dem SPD-Antrag wird kritisiert, dass über die Zinsen für Dispokredite andere Produkte quersubventioniert werden. Genau dieses Risiko besteht natürlich, wenn man die Dispositionszinsen begrenzt. Dann verlagert man dieses Problem in andere Bereiche, beispielsweise zu den Kontoführungsgebühren oder den Überweisungsgebühren. Da besteht dann auch die Gefahr einer Quersubventionierung.
Das Stichwort „Girokonto für jedermann“ ist ebenfalls angesprochen worden. Ich kann mich insofern den Worten des Kollegen Klein anschließen. Wenn es hier ein Problem gibt - und die privaten Kreditinstitute haben seit 1995 die Selbstverpflichtung -, muss man sicherlich noch einmal darüber reden.
Insgesamt bleibt es dabei: Wir sollten den Antrag der Fraktion DIE LINKE ablehnen - und damit natürlich auch den Änderungsantrag der SPDFraktion.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dr. Sohn, die Balken, die Sie eben gezeigt haben, dokumentieren nur, dass Sie von Marktwirtschaft offensichtlich gar keine Ahnung haben.
Das, was Sie da gezeigt haben, ist ein statisches System. Die Marktwirtschaft ist aber ein lebendiges, ein dynamisches System.
Unsere Aufgabe ist es, Dynamik und Wirtschaftswachstum möglich zu machen, meine Damen und Herren.
Nach den Diskussionen über die Schuldenkrise in Europa ist der Fiskalpakt eine einmalige Chance, aus der Schuldenfalle der letzten Jahrzehnte herauszukommen. Der Fiskalpakt korrigiert die Fehler, die in der Geburtsstunde des Euro gemacht wurden, aber auch bei der Durchführung. Wir erinnern nur daran, dass Deutschland eines der ersten Länder war, das die Stabilitätskriterien verletzt hat. Das hat seinerzeit die rot-grüne Bundesregierung getan. Kanzler Schröder hat sich hier in Deutschland dann sogar noch dafür feiern lassen, dass ihm das gelungen ist. Das war eindeutig ein Fehler, und diese Fehler werden jetzt vom Fiskalpakt korrigiert.
Der Fiskalpakt führt Schuldenbremsen in ganz Europa ein - das ist gut. Wir bekommen verbindliche Regeln - das ist gut. Und wir bekommen auch automatische Sanktionen - das ist ebenfalls gut. Jetzt sind wir in Europa auf dem richtigen Weg, meine Damen und Herren.
Nun kommen wir zu den Auswirkungen auf die Kommunen, die Herr Dr. Sohn zumindest im Titel der Aktuellen Stunde genannt hat; in seinem Redebeitrag ist er darauf aber gar nicht richtig eingegangen.
Ich möchte dazu auf die Drs. 17/10074 des Deutschen Bundestages hinweisen. Dabei handelt es sich um die Antwort der Bundesregierung auf eine
Anfrage einiger Abgeordneter der Fraktion DIE LINKE. In der Anfrage heißt es:
„Welche Besonderheiten gelten bei der Einbeziehung der Kommunen in das gesamtstaatliche Defizit vor dem Hintergrund der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie?“
In der Antwort heißt es dann:
„Die kommunale Selbstverwaltungsgarantie wird durch den Fiskalvertrag bzw. den in der Diskussion befindlichen gesetzgeberischen Maßnahmen zur innerstaatlichen Umsetzung nicht berührt.“
Diese Aussage ist erstens interessant und zweitens auch zutreffend.
Nach Artikel 58 unserer Landesverfassung trägt das Land die Verantwortung für die Finanzausstattung der Kommunen. Diese Verantwortung nehmen zumindest CDU und FDP auch wahr.
Wir haben uns in der Vergangenheit für das Konnexitätsprinzip stark gemacht. Wir haben uns für einen verfassungsgemäßen kommunalen Finanzausgleich stark gemacht; auch das ist nicht allen Seiten in diesem Haus in der Vergangenheit stets gelungen. Und wir haben mit unserem Vorschlag zur Schuldenbremse ab 2017 eine Finanzgarantie für unsere Kommunen vorgeschlagen. Diesem Vorschlag muss die Opposition nur zustimmen, dann sind unsere Kommunen geschützt, meine Damen und Herren.
Die Auswirkungen auf das Land gestalten sich wie folgt: Wir sehen uns durch den Fiskalpakt auf unserem Weg bestätigt. Wir wollen die Nullverschuldung ab 2017 mit einem klaren Abbaupfad. Dieses klare Bekenntnis erwarten wir vor allem auch von den Kollegen der SPD. Bisher fehlt dieses Bekenntnis aber. Ich sage dazu: Für die Verfassungsänderung brauchen wir die Opposition. Für einen ausgeglichenen Haushalt ab 2017 brauchen wir die Opposition aber nicht. Auf diesem Weg werden wir klar weiterarbeiten.
Die FDP-Fraktion begrüßt das Entgegenkommen des Bundes beispielsweise bei den Ausgaben der Grundsicherung. Dieses Entgegenkommen bedeutet 171 Millionen Euro für die nächsten drei Jahre
für den Landeshaushalt. Außerdem 3 000 zusätzliche Krippenplätze und einige andere Dinge, Stichworte Eingliederungshilfe und Entflechtungsgesetz.
Ich möchte hier noch einmal ganz klar betonen: Niedersachsen hätte dem Fiskalpakt auch ohne diese Vereinbarung zugestimmt; denn ein gesamtstaatliches Defizit verringert man nicht dadurch, dass man eine bestehende Aufgabe von einer Ebene zur anderen führt, sondern dadurch, dass man spart und konsolidiert.
Deshalb bedauern wir auch, dass sich die SPDregierten Länder bei der Außenhaftung und bei den Sanktionen durchgesetzt haben. Leider ist es so, dass die Länder aus der Verantwortung für den Fiskalpakt raus sind. Länder wie NordrheinWestfalen, die im Tiefschlaf versuchen, die Schuldenbremse zu erreichen, können bis 2020 leider so weitermachen, und der Bund muss ihnen auf Druck der SPD auch noch die Bettdecke reichen. Wir sind dafür, dass auf allen Ebenen Verantwortung übernommen wird. Niedersachsen muss und wird weiter Vorbild sein, zumindest solange CDU und FDP in diesem Land regieren.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch vonseiten der FDP-Fraktion möchten wir uns sehr, sehr herzlich beim Finanzminister für die umgehende Information bedanken.
Das Verhalten des Finanzministers hier im Haus zeigt und dokumentiert übrigens auch, wie stark der Aufklärungswille innerhalb der Landesregierung und auch für CDU und FDP in dieser Frage ist.
In der Tat sind die Unterlagen noch im Einzelnen zu prüfen.
- Im Einzelnen ist das sicherlich noch einmal zu prüfen, insbesondere gilt das für das Verhalten der Verantwortungsträger bei der MHH und beim Flughafen Hannover.
„Hinterfragen“ ist allerdings schon das diplomatischste Wort, das man hier wählen kann.
Ich möchte ausdrücklich den Vorschlag des Kollege Schostok loben und auch unterstützen. Es ist sinnvoll, dass wir die Unterlagen bekommen - das hat der Finanzminister ja auch schon zugesichert -, dass wir sie zunächst einmal in den Fraktionen ausführlich bewerten und dass wir uns dann im Haushaltsausschuss vom Landesrechnungshof zu dieser Frage unterrichten lassen. Dann besteht ja dort Möglichkeit, ausführlich die Fragen, die bestehen, noch zu klären. Ich glaube, das ist ein sinnvolles Vorgehen.
Das, was der Kollege Adler gerade wieder präsentiert hat, ist ja etwas, was schon in den letzten zwei Tagen immer wieder offenkundig geworden ist, dass die Linke im Grunde genommen versucht, aus allen Themen irgendeine Skandalisierung herauszuziehen.
Das ist in der Sache überhaupt nicht nachvollziehbar. Insofern ist der Vorschlag, den der Kollege Schostok hier gemacht hat - so habe ich den Kollegen Wenzel zumindest auch verstanden -, absolut richtig. So sollten wir hier in dieser Sachfrage auch verfahren.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Spannende an diesem Antrag der Fraktion DIE LINKE auf anderthalb Seiten ist, dass er ein Sammelsurium von Themen enthält.
Darin kann eigentlich jeder einen Punkt finden und dann hier einen Beitrag dazu liefern. Aber die Inhalte gehen zumindest aus unserer Sicht in die falsche Richtung. Der Antrag ist auch zu einem guten Teil sehr unkonkret.
Ich möchte insbesondere auf zwei Punkte eingehen.
Erstens zu der Frage, ob die Sparkassen und die Genossenschaftsbanken dazu gezwungen werden sollen, einen Zinsaufschlag von nur 5 % zu nehmen.
In der Debatte ist schon gesagt worden: Eine staatlich festgelegte Preisobergrenze passt zumindest nicht in die Wirtschaftsordnung, die wir in Deutschland haben, in die soziale Marktwirtschaft, die sehr erfolgreich funktioniert. Im Übrigen ist es auch eine Wettbewerbsverzerrung, wenn ich einem Marktteilnehmer, nämlich den Sparkassen und Genossenschaftsbanken, eine solche Auflage mache und staatlich festlege, welchen Preis sie maximal nehmen dürfen, und andere Banken es anders machen können.
Das, was Sie eigentlich mit dem Antrag erreichen wollen, nämlich eine Stärkung der öffentlichen Banken und der Genossenschaftsbanken, kehrt sich ins Gegenteil. Sie schwächen damit diese Banken. Das wollen wir als FDP auf jeden Fall nicht. Wir sind der Auffassung, dass sich das DreiSäulen-Modell in der Bankenlandschaft Deutschlands bewährt hat.
Zweitens zu dem Thema „Für jedermann ein Konto“. Es gibt eine aus dem Jahr 1995 stammende freiwillige und ohne staatlichen Druck zustande gekommene Selbstverpflichtung der privaten Kreditwirtschaft, dass ein Girokonto für jedermann auch tatsächlich jedem angeboten wird. Es gibt eine Beschwerdestelle, die entsprechend eingerichtet worden ist.
Von daher sieht man, dass man auch ohne Gesetze und ohne staatlichen Druck tatsächlich zu guten Lösungen kommen kann.
Ja, gerne.
Wir müssen ja keinen Gegensatz aufbauen. Dass in der Praxis nicht alles rosarot ist und nicht alles super funktioniert, zeigt der Bericht der Bundesregierung. Natürlich kann man sich überlegen, daraus Konsequenzen zu ziehen. Das will ich nicht bestreiten. Aber man muss nicht sofort ein Gesetz verabschieden, wenn die Privaten im Prinzip bereit sind, an dieser Stelle etwas zu tun.
Es gilt, daraus entsprechende Konsequenzen zu ziehen. Das werden wir beispielsweise in den Ausschussberatungen klären. Irgendetwas müssen wir ja auch in den Ausschussberatungen machen. Das könnte man dort auf jeden Fall ansprechen.
Ich möchte zum dritten Punkt kommen, nämlich zu II b in Ihrem Antrag. Auch das ist hier relativ umfassend beschrieben. Ich möchte nur auf zwei Aspekte eingehen.
Was mich wundert und auch ein Stück weit freut, ist, dass Sie sich unter dem zweiten Spiegelstrich plötzlich für Deregulierung einsetzen. Das finde ich
im Prinzip gut. Es ist hier zwar noch sehr unkonkret formuliert, und das ist nur ein Satz. Aber das müsste man noch weiter konkretisieren.
Unter dem vierten Spiegelstrich geht es um die europäische Bankenaufsicht. Das ist ein Thema, das sehr stark im Fluss ist. Die Formulierung, die Sie hier gewählt haben und von der wir im Rahmen der Unterrichtungen des Haushaltsausschusses in Brüssel zum Teil erfahren haben - wozu auch Punkte gehören, die ich ausdrücklich teile -, gehört zu einem Bereich, der sehr im Fluss ist. Von daher werden wir dazu die Ausschussberatungen abwarten.
Ich darf mich für heute erst einmal herzlich bedanken.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fußballeuropameisterschaft ist derzeit der Grund für viele Fans, die Unterstützung des favorisierten Teams durch Fahnen, Wimpel und Ähnliches in Farben der Nationalflaggen kundzutun. Aus diesem Grund prägen die Farben der deutschen Flagge das Straßenbild in vielen deutschen Städten - vor allem Autos werden gern geschmückt.
Die Jugendorganisation der Partei Bündnis 90/Die Grünen, die Grüne Jugend, sorgt sich angesichts so offen und zahlreich zur Schau getragener Unterstützung der deutschen Fußballnationalmannschaft um eine Zunahme von gefährlichem Nationalismus. Auf ihrer Website heißt es wörtlich: „Die Trennung zwischen guten PatriotInnen und schmuddeligen NationalistInnen gibt es nicht; der positive Bezug zum eigenen ,Vaterland’ bedeutet immer auch die Abwertung von anderen …“.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Inwiefern ist im zeitlichen Umfeld mit internationalen Fußballmeisterschaften eine Zunahme gewaltbereiten Nationalismus‘ zu beobachten?